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 (a) Zwei Koordinator*innen für Finanzen: Der/die Koordinator*in für Finanzen dient der Verwaltung des Haushaltes der BSK. Er/sie übersieht und bestimmt finanzielle Ausgaben.\\ (a) Zwei Koordinator*innen für Finanzen: Der/die Koordinator*in für Finanzen dient der Verwaltung des Haushaltes der BSK. Er/sie übersieht und bestimmt finanzielle Ausgaben.\\
 (b) Koordinator*in für Projekte: Der/die Koordinator*in für Projekte ist maßgeblich für die Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten der BSK verantwortlich.\\ (b) Koordinator*in für Projekte: Der/die Koordinator*in für Projekte ist maßgeblich für die Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten der BSK verantwortlich.\\
-(c) Koordinator*in für Länderkommunikation: Der/die Koordinator*in für Länderkommunikation dient als Ansprechpartner*in für die Mitgliedsländer der BSK. Er/sie koordiniert die gemeinsame Absprache mit den Landesschüler*innenvertretungen und begleitet den Vorsitzenden des Sonderausschusses der Landesvorsitzenden bei der Arbeit im Ausschuss.\\+(c ) Koordinator*in für Länderkommunikation: Der/die Koordinator*in für Länderkommunikation dient als Ansprechpartner*in für die Mitgliedsländer der BSK. Er/sie koordiniert die gemeinsame Absprache mit den Landesschüler*innenvertretungen und begleitet den Vorsitzenden des Sonderausschusses der Landesvorsitzenden bei der Arbeit im Ausschuss.\\
 (d) Zwei Koordinator*innen für Inneres: Zur Unterstützung und Organisation der inneren Strukturen des BSeks der BSK soll es insgesamt drei Koordinator*innen geben. Zwei sind für Planung von Plenar- und Klausurtagungen sowie für die Zusammenarbeit mit dem Büro der BSK zuständig. Eine*r begleitet die Arbeit der Ausschüsse und des Bundesdelegiertenrats, ausgenommen ist der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden und die Länderschalten. Außerdem ist diese*r für die Berichterstattung über die aktuelle Arbeit des BSeks zuständig.\\ (d) Zwei Koordinator*innen für Inneres: Zur Unterstützung und Organisation der inneren Strukturen des BSeks der BSK soll es insgesamt drei Koordinator*innen geben. Zwei sind für Planung von Plenar- und Klausurtagungen sowie für die Zusammenarbeit mit dem Büro der BSK zuständig. Eine*r begleitet die Arbeit der Ausschüsse und des Bundesdelegiertenrats, ausgenommen ist der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden und die Länderschalten. Außerdem ist diese*r für die Berichterstattung über die aktuelle Arbeit des BSeks zuständig.\\
 (e) Koordinator*in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt eine*n Koordinator*in für Presse, der/die für die Unterstützung des/der Generalsekretär*in bei der Kommunikation mit Vertreter*innen der Presse sowie für Pressemitteilungen verantwortlich ist. Des Weiteren gibt es eine*n Koordinator*in für Social Media, welche*r für das Designhandbuch sowie Designvorlagen zuständig ist.\\ (e) Koordinator*in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt eine*n Koordinator*in für Presse, der/die für die Unterstützung des/der Generalsekretär*in bei der Kommunikation mit Vertreter*innen der Presse sowie für Pressemitteilungen verantwortlich ist. Des Weiteren gibt es eine*n Koordinator*in für Social Media, welche*r für das Designhandbuch sowie Designvorlagen zuständig ist.\\
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