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-====§ 6 Plenum====(1) Das Plenum ist das oberste, beschlussfassende Organ der BSK. Das Plenum besteht aus allen anwesenden Bundesdelegierten der Mitgliedsländer. Es tritt ausschließlich zu Plenartagungen zusammen. +====§ 6 Plenum==== 
-(2) Jedes Mitgliedsland entsendet bis zu drei gleichberechtigte Bundesdelegierte zu den Plenarsitzungen. +(1) Das Plenum ist das oberste, beschlussfassende Organ der BSK. Das Plenum besteht aus allen anwesenden Bundesdelegierten der Mitgliedsländer. Es tritt ausschließlich zu Plenartagungen zusammen.\\ 
-(3) Jedes Mitgliedsland hat nur eine Stimme. +\\ 
-(4) Die Aufgaben des Plenums sind die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, die Beschlussfassung der Position, die Gründung von Ausschüssen, der Austausch untereinander und die Kontrolle der Organe der BSK.+(2) Jedes Mitgliedsland entsendet bis zu drei gleichberechtigte Bundesdelegierte zu den Plenarsitzungen.\\ 
 +\\ 
 +(3) Jedes Mitgliedsland hat nur eine Stimme.\\ 
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 +(4) Die Aufgaben des Plenums sind die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, die Beschlussfassung der Position, die Gründung von Ausschüssen, der Austausch untereinander und die Kontrolle der Organe der BSK.\\ 
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 (5) Das Plenum ist beschlussfähig, wenn Bundesdelegierte aus mindestens zwei Drittel seiner Mitgliedsländer anwesend sind. (5) Das Plenum ist beschlussfähig, wenn Bundesdelegierte aus mindestens zwei Drittel seiner Mitgliedsländer anwesend sind.
  
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