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01 [2026/02/11 20:58] admin01 [2026/04/27 10:17] (aktuell) admin
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 ====§ 1 Grundlagen und Aufgaben==== ====§ 1 Grundlagen und Aufgaben====
-(1) Die Bundesschülerkonferenz ist die ständige Konferenz der ihr angehörenden Landesschülervertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.\\+(1) Die Bundesschüler*innenkonferenz ist die ständige Konferenz der ihr angehörenden Landesschüler*innenvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.\\
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-(2) Die Bundesschülerkonferenz behandelt Sachverhalte von überregionaler Bedeutung aus den Aufgabenfeldern ihrer Mitgliedsländer. Die Beschlüsse sind für alle Mitgliedsländer anzuerkennen und im höchsten beschlussfassenden Organ der Mitgliedsländer vorzustellen.\\+(2) Die Bundesschüler*innenkonferenz behandelt Sachverhalte von überregionaler Bedeutung aus den Aufgabenfeldern ihrer Mitgliedsländer. Die Beschlüsse sind für alle Mitgliedsländer anzuerkennen und im höchsten beschlussfassenden Organ der Mitgliedsländer vorzustellen.\\
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-(3) Die Bundesschülerkonferenz arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Die Bundesschülerkonferenz kann durch Beschluss des Plenums oder per Umlaufbeschluss der Mitgliedsländer die Arbeit mit Parteien und Organisationen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, ausschließen.\\+(3) Die Bundesschüler*innenkonferenz arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Die Bundesschüler*innenkonferenz kann durch Beschluss des Plenums oder per Umlaufbeschluss der Mitgliedsländer die Arbeit mit Parteien und Organisationen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, ausschließen.\\
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-(4) Die offizielle Abkürzung der Bundesschülerkonferenz ist „BSK“. Die Abkürzung des Bundessekretariats ist „BSek“.\\+(4) Die offizielle Abkürzung der Bundesschüler*innenkonferenz ist „BSK“. Die Abkürzung des Bundessekretariats ist „BSek“.\\
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 (5) Die Außenwirkung wird durch das BSek koordiniert. Die BSK und insbesondere das BSek haben lediglich die Berechtigung, die Inhalte der Beschlüsse der BSK zu vertreten.\\ (5) Die Außenwirkung wird durch das BSek koordiniert. Die BSK und insbesondere das BSek haben lediglich die Berechtigung, die Inhalte der Beschlüsse der BSK zu vertreten.\\
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