0012
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| (1) In der zweiten Lesung der Antragsberatung werden die eingereichten Änderungsanträge einzeln oder gebündelt diskutiert. Änderungsanträge müssen schriftlich beim Tagungspräsidium eingereicht werden; sie müssen einen Vorschlag zur Änderung des vorliegenden Hauptantrages beinhalten. Durch einen Änderungsantrag kann ein Sachantrag nicht in einen Änderungsantrag zur Satzung bzw. ein Änderungsantrag zur Satzung nicht in einen Sachantrag umgewandelt werden. Nach Eröffnung der zweiten Lesung können weitere Änderungsanträge eingereicht werden.\\ | (1) In der zweiten Lesung der Antragsberatung werden die eingereichten Änderungsanträge einzeln oder gebündelt diskutiert. Änderungsanträge müssen schriftlich beim Tagungspräsidium eingereicht werden; sie müssen einen Vorschlag zur Änderung des vorliegenden Hauptantrages beinhalten. Durch einen Änderungsantrag kann ein Sachantrag nicht in einen Änderungsantrag zur Satzung bzw. ein Änderungsantrag zur Satzung nicht in einen Sachantrag umgewandelt werden. Nach Eröffnung der zweiten Lesung können weitere Änderungsanträge eingereicht werden.\\ | ||
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| - | (2) Der weitestgehende Änderungsantrag wird zuerst beraten. Als weitestgehend gilt der Änderungsantrag, | + | (2) Der weitestgehende Änderungsantrag wird zuerst beraten. Als weitestgehend gilt der Änderungsantrag, |
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| - | (3) Jeder Änderungsantrag wird einzeln beraten. Die Beratung folgt dem Muster:\\ | + | |
| - | 1. Vorstellung des Änderungsantrages durch den/die Antragsteller*in: | + | |
| - | 2. Entscheidung über den Änderungsantrag durch den/die Hauptantragsteller*in: | + | |
| - | 3. Inhaltliche Diskussion des Änderungsantrages (durch die Mitgliedsländer); | + | |
| - | 4. Abstimmung über den Änderungsantrag.\\ | + | |
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| + | (3) Jeder Änderungsantrag wird einzeln beraten. Die Beratung folgt dem Muster: | ||
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| + | - Vorstellung des Änderungsantrages durch den*die Antragsteller*in: | ||
| + | - Entscheidung über den Änderungsantrag durch den*die Hauptantragsteller*in: | ||
| + | - Inhaltliche Diskussion des Änderungsantrages (durch die Mitgliedsländer); | ||
| + | - Abstimmung über den Änderungsantrag. | ||
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| (4) Wenn gemäß Absatz 3 Nr. 3 über einen Änderungsantrag beraten wird, führt das Tagungspräsidium für die Beratung jedes Änderungsantrages eine separate Redeliste.\\ | (4) Wenn gemäß Absatz 3 Nr. 3 über einen Änderungsantrag beraten wird, führt das Tagungspräsidium für die Beratung jedes Änderungsantrages eine separate Redeliste.\\ | ||
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| (5) Das Tagungspräsidium kann mehrere Änderungsanträge bündeln, wenn sie sich auf ähnliche oder gleiche Passagen im Hauptantrag beziehen oder wenn sie inhaltlich unvereinbar sind bzw. inhaltlich gegeneinanderstehen. Für die gebündelten Änderungsanträge soll eine Entweder-oder-Entscheidung Sinn ergeben. Entscheidet das Tagungspräsidium, | (5) Das Tagungspräsidium kann mehrere Änderungsanträge bündeln, wenn sie sich auf ähnliche oder gleiche Passagen im Hauptantrag beziehen oder wenn sie inhaltlich unvereinbar sind bzw. inhaltlich gegeneinanderstehen. Für die gebündelten Änderungsanträge soll eine Entweder-oder-Entscheidung Sinn ergeben. Entscheidet das Tagungspräsidium, | ||
| - | 1. Vorstellung aller Änderungsanträge durch die Antragsteller*innen: | + | - Vorstellung aller Änderungsanträge durch die Antragsteller*innen: |
| - | 2. Entscheidung über die Änderungsanträge durch den/die Hauptantragsteller*in: | + | |
| - | 3. Inhaltliche Diskussion der Änderungsanträge: | + | |
| - | 4. Abstimmung über die Änderungsanträge: | + | |
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| (6) Die zweite Lesung wird durch das Tagungspräsidium eröffnet. Das Tagungspräsidium hat im Vorfeld zu fragen, ob noch ein Plenumsmitglied einen Änderungsantrag einreichen möchte. Die zweite Lesung wird durch das Tagungspräsidium geschlossen. | (6) Die zweite Lesung wird durch das Tagungspräsidium eröffnet. Das Tagungspräsidium hat im Vorfeld zu fragen, ob noch ein Plenumsmitglied einen Änderungsantrag einreichen möchte. Die zweite Lesung wird durch das Tagungspräsidium geschlossen. | ||
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