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| (6) Generell sind Zwiegespräche außerhalb der Redeliste zulässig. Es muss hierbei zwischen zwei Arten von Zwiegesprächen unterschieden werden.\\ | (6) Generell sind Zwiegespräche außerhalb der Redeliste zulässig. Es muss hierbei zwischen zwei Arten von Zwiegesprächen unterschieden werden.\\ | ||
| - | 1. Delegationsinterne Zwiegespräche zur Meinungsfindung innerhalb der Delegation am Platz.\\ | + | - Delegationsinterne Zwiegespräche zur Meinungsfindung innerhalb der Delegation am Platz. |
| - | 2. Zwiegespräche zwischen einem*einer Teilnehmer*in der Antragsdebatte und einer weiteren Person, z.B. im Rahmen von Klärung von Fragen zwischen Antragsteller*in und Mitgliedsland oder in Bezug auf direkte Vorredner*innen zur vermeidbaren Verwirrung oder Vermischung von Inhalten usw. | + | |
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