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Beschlüsse 2025

Realität auf Pornhub? Stillstand im Lehrplan?

Einleitung: Sexualität ist ein zentraler Bestandteil menschlicher Identität, Entwicklung und Gesundheit. Eine umfassende, altersgerechte und diskriminierungsfreie Sexualaufklärung trägt maßgeblich zur Förderung von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Prävention und psychischer Gesundheit bei. Mit zunehmender Sorge beobachtet die Bundesschülerkonferenz die unzureichende Sexualerziehung an deutschen Schulen. Gerade in Zeiten sozialer Medien, digitaler Intimität und des leichten Zugangs zu pornografischen Inhalten ist es umso wichtiger, dass Schule als Ort der Aufklärung, Reflexion und Enttabuisierung fungiert – frei von Scham, Angst oder Ausgrenzung. Schüler*innen begegnen täglich sexualisierten Darstellungen auf Plattformen wie Pornhub, YouPorn oder Telegram, die häufig Gewalt, Machtgefälle oder unrealistische Körper- und Rollenbilder zeigen. Diese Inhalte prägen Vorstellungen von Sexualität, erzeugen Leistungsdruck, schüren Scham und verzerren die Realität. Deshalb muss die Schule aktiv gegenhalten – mit Aufklärung, kritischer Medienkompetenz und realistischen Bildern von Sexualität, Körper und Beziehung.

Forderungen: \\
1. Sexuelle Vielfalt anerkennen und vermitteln Die Bundesschülerkonferenz setzt sich für die vorurteilsfreie, selbstbestimmte und wissenschaftlich fundierte Findung der eigenen sexuellen Identität im Bildungsbereich ein. Jegliche Diskriminierung von Menschen mit queeren Identitäten wird entschieden abgelehnt. Die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten muss verbindlich im Unterricht aller Schulformen und Schulstufen thematisiert werden. Diese Themen dürfen nicht nur im Rahmen von Gesundheits- oder HIV-Prävention vorkommen, sondern müssen als selbstverständlicher Teil von Bildung verstanden werden. \\
2. Modernisierung und Erweiterung der Lehrpläne Die Lehrpläne der Länder zur Sexualerziehung müssen konsequent modernisiert, bundesweit harmonisiert und an gesellschaftliche sowie digitale Entwicklungen angepasst werden. Folgende Inhalte sollen verbindlich integriert werden: • Diversität sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten • Aufklärung über sexuelle und reproduktive Rechte • Prävention und Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten (STDs/STIs) • Umgang mit sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Grenzüberschreitungen Konsens, • Grenzen und Selbstbestimmung („Lernen, nein zu sagen“) • Körperliche Selbstwahrnehmung, Menstruation und Schamkultur • Aufklärung über Pornografie, Sexting und digitale Intimität • Kritische Auseinandersetzung mit pornografischen Inhalten, deren Realitätsferne, Geschlechterbildern und potenziellem Suchtverhalten • Sensibilisierung für Gefahren im digitalen Raum (Grooming, sexuelle Belästigung, Manipulation, Pädophilie im Internet) • Thematisierung digitaler Phänomene wie Deepfakesund KI-generierte sexualisierte Inhalte • Vermittlung rechtlicher Grundlagen (Datenschutz, Strafrecht, Weiterverbreitung intimer Inhalte) • Information über Hilfs- und Beratungsangebote für betroffene Schüler*innen Ziel ist die Förderung einer informierten, respektvollen und verantwortungsbewussten Haltung gegenüber Sexualität – frei von Tabus, Mythen und Klischees. \\3. Fortbildung und Unterstützung von Lehrkräften Zur Sicherstellung qualifizierter und zeitgemäßer Sexualaufklärung müssen bundesweit verpflichtende, regelmäßig aktualisierte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte geschaffen werden. Dabei sind externe Fachstellen, Sexualpädagog*innen und queere Bildungsinitiativen aktiv einzubinden. Zudem müssen Lehrkräfte besser befähigt werden, über digitale Sexualität, Pornografie, Konsens und Körperbilder zu sprechen – Themen, die im Unterricht häufig vermieden werden. An jeder Schule sollen kompetente, vertrauenswürdige Ansprechpersonen für Schüler* innen und Lehrkräfte benannt werden, die bei Fragen, Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen unterstützen können. 4. Verknüpfung von Sexualaufklärung, psychischer Gesundheit und digitaler Bildung Sexualaufklärung ist eng mit psychischer Gesundheit verbunden. Eine positive, wertschätzende Aufklärung stärkt Selbstvertrauen, Körperwahrnehmung, Beziehungsfähigkeit und das Bewusstsein eigener Grenzen. Im digitalen Zeitalter müssen Schüler*innen zusätzlich lernen, mit sexuellen Inhalten im Internet reflektiert umzugehen und realistische Erwartungen an Beziehungen und Körper zu entwickeln. Sexualkunde, Medienbildung, Präventionsarbeit zu Mobbing, psychischer Gesundheit und Selbstwert sollen daher gezielt miteinander verknüpft werden. 5. Schulen als Safe Spaces –gegen Diskriminierung und Mobbing Schulen müssen zu queerfreundlichen, diskriminierungsfreien und schamarmen Orten werden. Dazu gehören: • Präventions- und Aufklärungsprogramme gegen Mobbing aufgrund von Geschlecht, Orientierung oder Körperbild • Sichtbarkeit und Anerkennung queerer Lebensrealitäten in Unterricht, Schulprojekten und Veranstaltungen • Klare Richtlinien und Ansprechstrukturen zum Umgang mit Diskriminierung • Verpflichtende Sensibilisierung des gesamten schulischen Personals 6. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Kooperation Aufklärung über Sexualität, Geschlechterrollen, digitale Risiken und Gesundheit ist nicht nur eine schulische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Gesundheitsämtern, queeren Organisationen, feministischen und sexualpädagogischen Initiativen sowie Elternvertretungen. Nur durch gemeinsames, strukturiertes Handeln kann eine nachhaltige Verbesserung der Aufklärungsqualität gewährleistet werden. 7. Schüler*innenbeteiligung und Empowerment Sexualaufklärung soll partizipativ gestaltet werden. Schüler*innen sollen aktiv an der Auswahl von Themen, Methoden und Formaten beteiligt werden. Peer-Projekte, offene Gesprächsrunden und altersgerechte Workshops müssen gefördert und finanziell unterstützt werden. Abschaffung von unangekündigten Tests Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass unangekündigte Tests an Schulen bundesweit abgeschafft werden. Leistungsüberprüfungen sollen angekündigt und planbar erfolgen, um eine angemessene Möglichkeit zur Vorbereitung erfolgen, um eine transparente und pädagogisch sinnvolle Lern- und Prüfungskultur zu gewährleisten. Die Abschaffung unangekündigter Tests bedeutet dabei nicht den Wegfall von Lernstandsüberprüfungen, sondern eine Umgestaltung hin zu förderorientierten Bewertungsformen. Lehrkräfte können, wenn dann, abfragen, ohne die Schüler*innen durch das Überraschungsmoment unter Druck zu setzen. Dabei können alternative oder bestehende Formen der angekündigten Leistungsfeststellung genutzt werden, wie beispielsweise: • Lernkontrollen, die angekündigt und transparent gestaltet sind, • Feedbackformate, die den individuellen Lernfortschritt in den Vordergrund stellen, • Portfolios oder Projektarbeiten, in denen kontinuierliche Leistung und Eigenverantwortung sichtbar werden, benotet werden und nur der Diagnose dienen. Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen unterstützt werden, um alternative Bewertungsmethoden kennenzulernen und sinnvoll in ihren Unterricht zu integrieren. Diese sollen ihnen ermöglichen, Lernfortschritte differenziert zu erfassen und gleichzeitig Stress und Angst auf Seiten der Lernenden zu reduzieren.  

Positionspapier: Bildung braucht Wissenschaft - keine Meinung

Die Herausforderung: Meinungsdebatten statt Faktenbasis Die bildungspolitische Landschaft in Deutschland ist seit Langem von einer Fülle an teils emotional geführten Meinungsdebatten geprägt, deren Entscheidungen oft von kurzfristigen politischen oder gesellschaftlichen Stimmungen beeinflusst werden. Die BSK erkennt diesen Zustand als ein wesentliches strukturelles Problem an und betont unmissverständlich: Bildung ist kein beliebiges Meinungsthema, sondern ein auf wissenschaftlicher Evidenz basierendes Themenfeld. Während Fragen wie die spezifische Gewichtung von Lehrplaninhalten, beispielsweise ob in einem bestimmten Fach eher ein praxisnahes oder ein theoretisches, dafür aber spannenderes Thema unterrichtet werden soll, legitime gesellschaftliche und politische Diskussionspunkte darstellen, sind die Grundlagen der Bildung keine Frage persönlicher Präferenz, sondern von wissenschaftlichen Fakten. Die Wirksamkeit von Notensystemen, die optimale Schul(raum)gestaltung, die Effizienz von Lehrmethoden, ideale Maßnahmen zur Inklusion oder die Struktur der Lehrerprofessionalisierung müssen auf empirischer Pädagogik und Psychologie fußen und nicht auf bloßen Annahmen und Meinungen. Unsere Forderung: Transparenz, Forschung und Verbindlichkeit Um die Qualität der Bildung in Deutschland nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, fordert die BSK eine radikale Neuausrichtung hin zur Evidenzbasierung und zur Messbarkeit. Maximale Datenerhebung und Internationale Teilhabe mit klarem Zeitplan Wir fordern die verbindliche und lückenlose Teilnahme Deutschlands an sämtlichen relevanten, teils internationalen Vergleichsstudien. Dazu gehören PISA, TALIS, ICILS, TIMSS, IGLU/PIRLS, ICCS, PIAAC, HBSC, der IQB-Bildungstrend, das Deutsche Schulbarometer und EUROSTUDENT. Wenngleich die Bundesrepublik bereits an einigen dieser Studien teilnimmt, so fordern wir die Sicherung und Ausweitung der Teilnahme, beispielsweise auf ICILS SSS, PISA FLA, PISA Berufsorientierung oder TIMSS Advanced oder bei TALIS. schlechten Ergebnissen vom Wettbewerb oder der Datenerhebung fernhalten. Nur die volle Transparenz über den Ist-Zustand, die Stärken und vor allem die Schwächen unseres Systems, ermöglicht eine gezielte Verbesserung. Dabei soll auch auf schulinterne Datenerhebung geachtet werden. Weiter fordern wir auch die Förderung von Studien zur Erfassung der Lebensqualität von Schüler*innen, wie die Studie der RBS „Deutsches Schulbarometer“, sowie ähnlicher Studien in anderen Bereichen, da diese integrale Bestandteile erfolgreicher Bildung sind. Diese sollen zusätzlich einzelne Daten für alle Bundesländer enthalten. Zielvorgabe: Die Kultusministerkonferenz (BMK) muss bis Ende 2027 eine verbindliche Beschlussfassung erwirken, welche die gesicherte und dauerhafte Teilnahme an allen relevanten Studien für die Zeit bis 2050 garantiert. Ausbau der Bildungsforschung und gezielte Evaluation Weiter sprechen wir uns als BSK für eine deutliche Erhöhung des Budgets für empirische Bildungsforschung im Allgemeinen aus. Diese Finanzmittel sollen insbesondere den Wissenstransfer von der Forschung in die konkrete schulische Praxis (Transferforschung) fördern. Denn reines Wissen bringt Schüler*innen nichts, wenn das Wissen den Weg in die Schule nicht findet. Budgetforderung: Das Budget für die empirische Bildungs- und Transferforschung des Bundes soll bis 2030 auf 250 Millionen Euro jährlich angehoben werden. Diese Mittel sind explizit für die wissenschaftliche Begleitung von Reformen, die Entwicklung evidenzbasierter Unterrichtsmethoden und die tiefgehende Analyse internationaler Vergleichsstudien zu verwenden. Gleichzeitig fordern wir, dass diese Ausgaben als zusätzlich betrachtet werden, das heißt, zur Erfüllung dieser Posten darf nicht an anderen Stellen im Bildungshaushalt gespart werden. Im Anschluss an die Teilnahme an den Studien sind ausführliche, unabhängige Evaluationen durchzuführen, um die erhobenen Daten tiefgehend zu analysieren und die Ursachen für die jeweiligen Ergebnisse zu identifizieren. Konkrete Ziele und Zeitachsen Aus den Studienergebnissen und den Evaluationen müssen anschließend konkrete, messbare und zeitlich festgelegte Ziele für die deutsche Bildungslandschaft entwickelt und deren verbindliche Umsetzung gesichert werden. Zielsetzung: Die BSK fordert, dass die deutschen Schüler*innen bis zum Jahr 2040 ihre PISA- Ergebnisse im Bereich Lesekompetenz um mindestens 20 Punkte und in den Naturwissenschaften um mindestens 15 Punkte verbessern. Zudem soll der Anteil der Risikoschüler*innen in allen Kompetenzbereichen bis 2040 um mindestens ein Drittel reduziert werden, indem die Risikofaktoren bekämpft und eliminiert werden. Weiter soll das Ziel sein, dass der Anteil an Schüler*innen, welche die Mindeststandards nicht erfüllen, auf weniger als 10% fällt. Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht Die Umsetzung dieser Evidenz-Strategie erfordert eine klare Zuweisung von Verantwortung zwischen Bund, Ländern und der Wissenschaft, wofür die BSK folgende klare Forderungen stellt: Forderung an den Bund (BMBFSFJ): Der Bund ist in der Pflicht, die finanzielle und strategische Grundlage für eine evidenzbasierte Bildungspolitik zu schaffen. Wir fordern die finanzielle Sicherstellung des Forschungsbudgets von 250 Millionen Euro jährlich ab 2030, die strategische Steuerung der Großprojekte der Bildungsforschung und die internationale Koordination der Studienteilnahme.

Forderung an die Länder (BMK): Die Länder tragen die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der Reformen im Schulsystem. Wir fordern die verbindliche Umsetzung der KMK- Beschlüsse zur Studienteilnahme und zur Zielerreichung sowie die Entwicklung landesspezifischer Transferprogramme, um die wissenschaftlichen Ergebnisse schnellstmöglich und flächendeckend in die Lehreraus- und -weiterbildung zu integrieren. Forderung an die Wissenschaft: Die Wissenschaft muss ihre Rolle als unabhängiger Evaluator wahrnehmen. Wir fordern die Durchführung der unabhängigen Evaluationen und die Entwicklung evidenzbasierter Reformvorschläge frei von politischer Einflussnahme, um eine neutrale Analyse zu gewährleisten. Die Einhaltung der formulierten Ziele und die Umsetzung der wissenschaftlich fundierten Maßnahmen müssen periodisch von einem unabhängigen Expertengremium überprüft werden, um die Rechenschaftspflicht gegenüber Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Internationale/Europäische Perspektive Darüber hinaus soll sich Deutschland auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der UN nachdrücklich dafür einsetzen, dass mehr solcher Vergleichsstudien und Tests entwickelt und durchgeführt werden. Auch für eine Kofinanzierung jener Tests auf EU- Ebene soll sich Deutschland stark machen. Nur durch eine breitere, international verankerte, wissenschaftliche Grundlage kann die Schul- und Bildungsqualität in Deutschland und Europa bestmöglich und evidenzbasiert weiterentwickelt werden. Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse an Schulen Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass an allen weiterführenden Schulen in Deutschland verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse inklusive AED-Bedienung eingeführt werden. Diese Kurse sollen in jedem zweiten Schuljahr kostenfrei in einem Umfang von, wenn zumutbar, insgesamt 12 Stunden altersgerecht stattfinden. Die konkrete Umsetzung des Kursmodells soll in der Verantwortung der jeweiligen Schule liegen – so kann der Unterricht beispielsweise regelmäßig in bestimmten Stunden oder im Rahmen von Projekttagen erfolgen, wobei die Kurse in der Sekundarstufe II die Anforderungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllen sollen. Eine Verankerung im Lehrplan ist in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, dass alle Schüler*innen während ihrer Schulzeit grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe erwerben. Die Umsetzung kann in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, den Maltesern oder dem Arbeiter- Samariter-Bund erfolgen. Auch schuleigene Schüler*innensatitätsdienste sollen flächendeckend etabliert werden. Sie sollen einen intensiven, fortlaufenden ersten Hilfe Kurs durch externe Fachkräfte im Bereich der ersten Hilfe eine grundständige Ausbildung erhalten. Hier wäre beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern denkbar. Um ihr Wissen aufzufrischen und selbst befähigt zu werden, einfache Erste- Hilfe-Schulungen im Unterricht durchzuführen. Durch diese Qualifizierung können Schulen langfristig eigene Strukturen Darüber hinaus sollen Lehrkräfte regelmäßig Fortbildungen im Bereich Erste Hilfe erhalten, um ihr Wissen aufzufrischen und in Notsituationen selbstsicher eingreifen zu können. Zusätzlich sollte auch „Seelische Erste Hilfe“ thematisiert werden, um Schülerinnen und Schüler für psychische Krisensituationen zu sensibilisieren und Handlungssicherheit im Umgang mit belasteten Personen zu fördern. Erste-Hilfe-Zertifikat erhalten, das den Anforderungen für beispielsweise die Führerscheinprüfung entspricht. Schüler:innenvertretungen in Fachkommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” beteiligen Die Bundesschülerkonferenz möge beschließen vom BMBFSFJ zu fordern, dass die Bundesschülerkonferenz einen ständigen Sitz in der Fachkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erhält. Positionspapier „Wir brauchen erweiterte demokratische Grundkompetenzen”! Die Erosion des faktenbasierten Diskurses Unsere Demokratie steht unter Druck. Die öffentliche Debatte ist zunehmend von Polarisierung, Desinformation und einem schwindenden Vertrauen in etablierte Institutionen wie Wissenschaft, Justiz und Medien geprägt. Emotionale Appelle verdrängen die sachliche Auseinandersetzung und komplexe Sachverhalte werden auf irreführende Weise vereinfacht. Den Schüler*innen muss ebenfalls bedeutend gemacht werden, wieso der Diskurs auf der emotionalen Ebene geführt wird, welche Beweggründe der Gegenüber hat & dadurch Rückschlüsse ziehen, um die Gesprächssituation zu entschärfen. Um die Mündigkeit zukünftiger Generationen von Bürger*innen zu sichern und die Demokratie zukunftsfest zu machen, reicht die reine Vermittlung staatsbürgerkundlichen Wissens (z. B. wie Wahlen funktionieren) im derzeitigen Umfang nicht mehr aus. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher die Etablierung und flächendeckende Vermittlung von „Erweiterten demokratischen Grundkompetenzen” als festen Bestandteil der schulischen Bildung. Diese Kompetenzen sind das intellektuelle Rüstzeug, um sich in einer komplexen Informationsgesellschaft souverän zu bewegen und antidemokratischen Kräften nicht zu verfallen. Sie umfassen vier zentrale Säulen, die in den Schulen gelehrt werden müssen. Erste Säule: Wissenschaftliche Grundkompetenz (Scientific Literacy) In einer wissensbasierten Gesellschaft müssen politische Entscheidungen – von der Klimapolitik bis zur Gesundheitspolitik – auf einer soliden Datengrundlage getroffen werden. Ein grassierendes Misstrauen gegenüber der Wissenschaft untergräbt diesen Prozess. Problem: Vielen Schüler*innen wie auch Erwachsenen fehlt das grundlegende Verständnis dafür, was Wissenschaft ist: kein statischer Wissenskanon, sondern ein methodischer Prozess der Annäherung an die Wahrheit, der Falsifizierbarkeit und Peer- Review beinhaltet. Wissenschaft ist dazu da, um Wissen zu schaffen. Aus diesem Grund fordern wir eine verbindliche Vermittlung von Wissenschaftstheorie (die sich u.a. auch mit der Emotionalen Intelligenz, Sozialkompetenz und Empathie beschäftigen wie z.B. SSIS-Skalen etc.) und Methodenkompetenz im Unterricht. Konkret muss vermittelt werden, wie Wissenschaft funktioniert, einschließlich des Unterschieds zwischen Hypothese, Theorie und wissenschaftlichem Konsens. Schüler*innen müssen die Grundlagen von Studiendesigns verstehen, beispielsweise den Unterschied zwischen randomisierten kontrollierten Studien (Randomisierte kontrollierte Studie – Wikipedia) und Beobachtungsstudien, sowie die Bedeutung von Kontrollgruppen, Stichprobengrößen und Signifikanz. Ebenso müssen sie lernen, Studien zu kritisieren, indem sie den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität erkennen und die Aussagekraft einer einzelnen Studie im Kontext der gesamten Forschungslage einordnen. Ziel ist eine Gesellschaft, deren Mitglieder bereits mit dem Schulabschluss in der Lage sind, die Qualität von Evidenz zu bewerten, anstatt wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal abzulehnen oder unkritisch zu akzeptieren. Zweite Säule: Verständnis für kognitive Verzerrungen (Bias) Öffentliche Debatten werden oft nicht von Fakten, sondern von kognitiven Verzerrungen dominiert. Diese evolutionär bedingten „Denkfehler” sind in einfachen Zusammenhängen effizient, in komplexen Zusammenhängen jedoch systematisch irreführend. Problem: Bias werden rhetorisch instrumentalisiert, um Narrative zu stützen, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Daraus folgt, dass wir im Unterricht ein Bewusstsein für die häufigsten kognitiven Verzerrungen schaffen müssen, die den politischen Diskurs verfälschen. Es müssen Beispiele wie der „Survivorship Bias” oder der „Confirmation Bias” gelehrt werden. Auch die Verfügbarkeitsheuristik, bei der medial präsentere Ereignisse als wahrscheinlicher eingeschätzt werden als statistisch häufigere Risiken, muss thematisiert werden. Es muss erklärt werden, wie diese Verzerrungen als mentale Abkürzungen (Heuristiken) entstehen, die schnelle Urteile ermöglichen. Entscheidend ist, dass Schüler*innen lernen, diese Verzerrungen durch Selbstreflexion zu erkennen und ihre intuitiven Urteile durch Daten zu überprüfen. Ziel ist es, dass Schüler*innen erkennen, wann ihre eigene Intuition (oder die Rhetorik anderer) sie in die Irre führt, und dass sie wissen, warum man Anekdoten nicht als Datengrundlage verwenden sollte. Dritte Säule: Erkennen rhetorischer Manipulation Der öffentliche Diskurs wird oft nicht durch das stärkste Argument, sondern durch die geschickteste Rhetorik gewonnen. Populistische und extremistische Akteur*innen nutzen gezielt logische Fehlschlüsse, um Zustimmung zu erzeugen. Problem: Diese Techniken werden im aktuellen Bildungssystem, z. B. im Deutschunterricht, zwar teilweise behandelt, aber nicht explizit genug als manipulative Werkzeuge im politischen Kontext analysiert. Was nötig ist, ist eine vertiefte, fächerübergreifende Schulung im Erkennen und Analysieren von Scheinargumenten. Schüler*innen müssen diese Techniken klar benennen können, etwa das Strohmann-Argument oder das Argumentum ad populum. Es muss analysiert werden, warum diese Argumente so überzeugend wirken – oft, weil sie an Emotionen, den Wunsch nach Zugehörigkeit oder das Gefühl der Überlegenheit appellieren. Gleichzeitig muss klar werden, warum sie inhaltlich schwach sind. Sie umgehen den Kern der Sache, da ein Strohmann nicht das tatsächliche Argument widerlegt und eine Mehrheitsmeinung eine Falschaussage nicht wahr macht. Ziel ist ein Diskurs, in dem die Substanz eines Arguments Vorrang vor seiner performativen Darbietung hat. Dies muss frühzeitig eingeübt werden. Vierte Säule: Juristische Grundkompetenz und Vertrauen in den Rechtsstaat Ein alarmierender Trend ist die Darstellung der Justiz als „politisches Instrument” oder als willfähriger Arm der Regierung. Dieses Narrativ untergräbt das Fundament des Rechtsstaats: die Gewaltenteilung. Problem: Ein Mangel an Verständnis für die Logik des Rechts, welcher bereits in der Schule besteht, führt zu Wut und Zynismus gegenüber Gerichtsentscheidungen, die dem „gesunden Volksempfinden” vermeintlich widersprechen. Als Bundesschülerkonferenz fordern wir im Rahmen des Politik-, Sozialkunde- oder Rechtskundeunterrichts, das Verständnis für die Prinzipien des Rechtsstaats zu stärken, jenseits der reinen Gesetzeskunde. Es muss vermittelt werden, warum Gerichte dank richterlicher Unabhängigkeit und strikter Bindung an das Gesetz (Dogmatik) eben nicht „politisch” entscheiden. Es muss verständlich gemacht werden, warum „gerechte” Strafen nicht immer „maximale” Strafen sind, da das deutsche Strafrecht auf Resozialisierung sowie individuelle Schuld abzielt und das Gericht mildernde Umstände berücksichtigen muss. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Unterschied zwischen Forensik und Gefängnis: Es muss klar werden, warum schuldunfähige Menschen als Maßregel zur Sicherung und Behandlung in eine Psychiatrie und nicht zur Strafe in ein Gefängnis gehören. Schließlich muss die Akzeptanz oder mindestens das Erkennen der Rechtsdogmatik gefördert werden, beispielsweise an oft kritisierten Urteilen der Behandlung von Tieren als „Sachen” im Recht. Dies ist nach geltendem deutschem Recht eine logische Notwendigkeit für die juristische Handhabung und stellt keinen Mangel an Empathie dar. Ziel ist es, das Vertrauen in den Rechtsstaat durch Verständnis seiner Funktionslogik zu stärken. Schüler*innen müssen verstehen, warum Gerichte so entscheiden, wie sie entscheiden, auch wenn das Ergebnis dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden widerspricht. Fazit und Appell Die Komplexität unserer Welt erfordert mündige Bürger*innen, die über traditionelles staatsbürgerliches Wissen hinaus Kompetenzen in der Bewertung von Fakten, der Analyse von Argumenten und dem Verständnis unserer Institutionen besitzen. Um diese Grundkompetenzen zu sichern, ist eine Priorisierung verschiedener Themen unerlässlich, um die Curricula nicht weiter zu überlasten. Die Bundesschülerkonferenz appelliert daher an die Kultusministerkonferenz und die politischen Entscheidungsträger*innen, die Vermittlung dieser „Erweiterten demokratischen Grundkompetenzen” als zentrale Zukunftsaufgabe für das Schulsystem anzuerkennen und jene wenn möglich in bereits vorhandene Strukturen zu integrieren und diese auszuweiten. Ziel muss es sein, diese Kompetenzen fächerübergreifend und verbindlich in den Curricula zu verankern, sodass alle Schüler*innen diese bis zu ihrem Schulabschluss (sei es nach der 10. oder 12. Klasse) nachweislich erworben haben. Sie sind das Fundament einer resilienten und aufgeklärten Demokratie, die von mündigen Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss „Rechtsextremismus an Schulen.“ Bildung darf kein Gedächtnistest sein - Tafelwerk muss wieder her! Seit 2025 dürfen in den Abiturprüfungen keine Tafelwerke mehr verwendet werden, da dies zu unvergleichbaren Abiturnoten führe. Die IQB Formelsammlung, welche für das gesamte Bundesgebiet gilt und dieses Problem beheben sollte, zeigt große Lücken. Gerade der Mathematik- Teil fällt spärlich aus und bietet kaum echte Hilfe in den geforderten Aufgabenbereichen. Der Ansatz, so wenig Hilfe wie möglich zu geben ist das falsche Signal, in keiner anderen Arbeitssituation wird verlangt, das banalste Bücherwissen in Gänze auswendig zu kennen. Die Formeln an sich bieten wenig bis keine eigene Hilfe, einen Ablauf einer Aufgabe zu lösen und helfen auch nicht die Fälle der Anwendung zu erkennen. Deshalb fordern wir: • Eine weiterhin bundesweit einheitliche Formelsammlung, auf dem Niveau des Tafelwerks, welches stumpfes Auswendiglernen spart. • Eine Umfassende Übersicht in allen Naturwissenschaften, um allen Schüler*innen die gleichen Chancen und die gleiche Schwere der Aufgaben zeigen zu können. • Die Leistungsabfragen zur Leistungsbewertung in allen Ländern auf dieselbe Formelsammlung anzugleichen.

Rechtsextremismus und Propaganda auf Social Media Im Rahmen der Medienerziehung muss verstärkt eine Aufklärung über politische Propaganda im Internet stattfinden. Als gezielte Manipulation durch Algorithmen funktioniert Propaganda, um die Meinung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen nach der Agenda versteckter politischer Akteure auszurichten. Besonders sichtbar sind dabei als aktuelles Beispiel antisemitische Inhalte und pro-russische Kriegspropaganda, die gezielt über soziale Medien verbreitet werden. Daher fordern wir die verbindliche Integration von Medienbildung, Quellenkritik und digitaler Verantwortung in alle Fachanforderungen. Damit Kinder- und Jugendliche sich endlich wieder sicherer in der digitalen Welt bewegen können.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie Künstliche Intelligenz für propagandistische Zwecke missbraucht werden kann. Kinder und Jugendliche werden zunehmend durch ansprechende Gestaltung, etwa in Games oder über bekannte Influencer, für menschenverachtende Inhalte „gefisht“ oder für extreme Gesinnungen angeworben. Aufgrund fehlenden Vorwissens oder unzureichender Social-Media-Kompetenzen können sie diese Inhalte nicht reflektieren oder kritisch einordnen. Wissen als beste Waffe gegen Propaganda kann durch Konfrontation und Prävention im Unterricht angewandt werden. Mehr Bewegung, weniger Zwang – Für einen modernen, gesunden und motivierenden Schulsport Schulsport ist ein zentraler Bestandteil ganzheitlicher Bildung. Bewegung fördert nicht nur körperliche Gesundheit, sondern stärkt auch mentale Widerstandskraft, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen. Dennoch erleben viele Schüler*innen den Sportunterricht nicht als Quelle von Motivation, Gesundheit und Gemeinschaft, sondern als Ort von Leistungsdruck, Demütigung und Angst. Ein moderner, pädagogisch verantwortungsvoller Schulsport darf kein Ort der Bewertung und Bloßstellung sein. Sportnoten gehören abgeschafft. Stattdessen muss der Fokus auf Freude an Bewegung, persönlicher Entwicklung und gemeinschaftlichem Erleben liegen. Ein zeitgemäßer Sportunterricht soll die Vielfalt körperlicher Ausdrucksformen anerkennen, Gesundheit und Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellen und für alle Schüler*innen zugänglich, sicher und wertschätzend gestaltet werden. Forderungen: 1. Motivation statt Demotivation – Bewegung ohne Notendruck Ziel des Schulsports soll es sein, Bewegung als Teil eines gesunden, nachhaltigen Lebensstils zu vermitteln. Sportliche Aktivität darf nicht über Noten reguliert werden. Ständige Vergleichbarkeit, Ranglisten und Tabellen erzeugen Druck und führen zu Frust statt Freude. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher die bundesweite Abschaffung der Sportnoten. Im Mittelpunkt soll die individuelle Entwicklung, Motivation und das persönliche Wohlbefinden stehen. Lehrkräfte sollen Schüler*innen in ihrer körperlichen und mentalen Ausgangslage abholen und sie befähigen, eigene Bewegungsformen zu entdecken – vom Mannschaftssport über Tanz bis hin zu Yoga, Wandern oder Krafttraining. 2. Abwechslung und Vielfalt statt Wiederholung und Einseitigkeit Der Sportunterricht muss die Realität moderner Bewegungskultur widerspiegeln. Der jährlich gleiche Ablauf mit Fokus auf Leichtathletik, Geräteturnen oder klassischen Ballsportarten ist überholt. Lehrpläne sollen modernisiert werden und ein breites Spektrum an Bewegungsangeboten umfassen, z. B.: • Fitness, Gesundheitssport, Mobility, Tanz, Parkour, Yoga, Pilates • Teamsportarten mit wechselnden Gruppen • Wintersport, Wandern oder Ausdauersport • Bewegungsformen, die Körperbewusstsein, Resilienz und Selbstwahrnehmung fördern So wird Sportunterricht zu einem Lernfeld für ganzheitliche Gesundheit und Lebensfreude – statt zu einem Ort, an dem Noten über Motivation entscheiden. 3. Teamgeist, Fairness und Inklusion als Leitprinzipien Der Schulsport soll den Zusammenhalt stärken – nicht Konkurrenz und Ausgrenzung fördern. Dazu gehören: Förderung von Teamgeist und fairer Kommunikation bewusster Umgang mit unterschiedlichen Leistungsniveaus, Körperformen und Fähigkeiten integrative Gestaltung von Teams und Übungen Bewertung sozialer Aspekte wie Kooperation, Empathie und gegenseitige Unterstützung statt Leistungsdifferenzen Schulsport muss lehren, füreinander einzustehen – nicht gegeneinander anzutreten. 4. Gesundheit und Körperbewusstsein im Fokus Sportunterricht soll stärker mit Gesundheitsbildung verknüpft werden. Dazu zählen Grundlagen zu Haltung, Ernährung, Regeneration, Stressabbau, Zyklusbewusstsein, mentaler Gesundheit und Prävention von Verletzungen. Bewegung soll als Mittel verstanden werden, sich selbst Gutes zu tun – nicht, um Leistungsnormen zu erfüllen. Regelmäßige Reflexionsphasen (z. B. „Wie fühle ich mich nach dem Training?“) fördern Achtsamkeit und Selbstwahrnehmung. 5. Keine Bloßstellung, kein Zwang, keine Angst Die Bundesschülerkonferenz lehnt jede Form von öffentlicher Bewertung, Bloßstellung oder Beschämung im Sportunterricht entschieden ab. Sportnoten tragen maßgeblich zu diesen Erfahrungen bei – sie müssen abgeschafft werden. Leistungsbewertung im Sport darf sich höchstens auf Engagement, Entwicklung und Kooperation beziehen – nicht auf Körperformen oder Messergebnisse. Alternative Formen wie Feedbackgespräche, Portfolioarbeit oder Selbstreflexion können Lernprozesse begleiten, ohne Druck oder Angst zu erzeugen. 6. Schulsport als Schutzfaktor für mentale Gesundheit Bewegung kann entscheidend zur psychischen Gesundheit beitragen – insbesondere in stressreichen Schulphasen. Dazu muss der Sportunterricht jedoch als Ausgleichsraum verstanden werden, nicht als zusätzliches Stressfeld durch Benotung. Der Fokus liegt auf Wohlbefinden, Respekt und Selbstvertrauen. Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie soziale Bindung, Selbstwirksamkeit und Belastbarkeit stärken. 7. Partizipation und Mitgestaltung durch Schüler*innen Schüler*innen sollen aktiv an der Gestaltung des Sportunterrichts beteiligt werden. Durch regelmäßige Feedbackrunden, Wahlmodule oder Projektwochen können Interessen und Bedürfnisse direkt einfließen. So wird Sport zu etwas, das Schülerinnen mitgestalten – nicht etwas, das ihnen übergestülpt wird. Gesundheit, sondern stärkt auch mentale Widerstandskraft, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen. Dennoch erleben viele Schüler*innen den Sportunterricht nicht als Quelle von Motivation, Gesundheit und Gemeinschaft, sondern als Ort von Leistungsdruck, Demütigung und Frustration. Ein zeitgemäßer Schulsport muss die Vielfalt körperlicher Ausdrucksformen anerkennen, Gesundheit und Freude an Bewegung in den Mittelpunkt stellen und für alle Schüler*innen zugänglich, sicher und wertschätzend gestaltet werden. Insgesamt also: Mehr Bewegung, weniger Zwang – weil gesunde Körper nur in gesunden Lernräumen wachsen. Mitreden statt übersehen – Schüler*innenvertretungen in die Landesausschüsse für Berufsbildung! Forderung zur Änderung von § 82 Absatz 1 BBiG – Beteiligung von Landesschülervertretungen im Landesausschuss für Berufsbildung Die Bundesschülerkonferenz fordert die Änderung von § 82 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), sodass künftig auch Vertreter*innen der Landesschüler*innenvertretungen als Mitglieder in die Landesausschüsse für Berufsbildung entsendet werden können. Diese sollen langfristig ein Stimmrecht erhalten, doch eine grundsätzliche Mitgliedschaft ist im ersten Schritt anzustreben.

Extremismus und der Umgang mit dem Nahost-Konflikts an Schulen Rechtsextremismus an Schulen, die Ausschreitungen an Schulen nach dem 7. Oktober sowie die Auswirkungen weiterer multipler Krisen in der Welt bieten einen Nährboden für extremistische, antidemokratische, menschenfeindliche und antisemitische Positionen in der Gesellschaft - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Gerade mit Blick auf die Ausschreitungen an vielen Schulen und die Rolle sozialer Medien als Faktor für die Verbreitung von Falschinformationen stellt sich im schulischen Kontext die Frage, wie man etwaigen Tendenzen frühzeitig begegnen und an Schulen ein tolerantes und demokratisches Miteinander fördern kann. In der aktuellen Zeit ist zu beobachten, wie gezielt Gruppierungen vor allem aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum versuchen, Jugendliche für ihre menschenfeindliche und diskriminierende Ideologie zu gewinnen. Gerade in Zeiten politischer Krisen finden diese Positionen besonders großen Anklang, selbst wenn einzelne Fakten aus dem Kontext gerissen werden oder es sich eindeutig um Falschinformationen handelt. Gleiches gilt für andere extremistische Narrative, die durch eine starke Mobilisierung in den sozialen Medien Schüler*innen für ihre Positionen zu gewinnen versuchen. Auch im Kontext des Nahostkonflikts sind Parallelen festzustellen. Viele Schüler*innen haben aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder ihres Bekanntenkreises einen direkten Bezug zum Konflikt. Besonders zu Beginn des Konflikts war dies an vielen Schulen deutlich spürbar. Abseits der stattgefundenen Ausschreitungen zeigte sich ein hoher Gesprächsbedarf vieler Schüler*innen, dem nicht immer nachgegangen wurde. Der hohe Bedarf ist noch immer festzustellen. Sollte dieser im Unterricht weiterhin unzureichend aufgegriffen werden, blicken wir besorgt auf die weitere Entwicklung innerhalb der Meinungsbildung vieler Schüler*innen – insbesondere angesichts des Zuwachses extremistischer Positionen in sozialen Medien oder im direkten sozialen Umfeld. Das gleiche sollte für andere und zukünftige Konflikte angewendet werden. Mit dieser andauernden Gefahr ist vor allem die Schule gefragt! Wir halten eine frühere Auseinandersetzung, gerade in der Sekundarstufe I, für notwendig. Des Weiteren sehen wir die Stärkung und vermehrte Einsetzung externer Schulträger als eine weitere Voraussetzung, um den Gesprächsbedarf Betroffener zu decken und präventiv gegen Falsch- und Halbinformationen sowie gegen jegliche Form von Diskriminierung an Schulen entgegenzuwirken. Auch fordern wir, dass die Bundeszentrale für politische Bildung im Bereich „Social Media“ eine stärkere Rolle einnimmt und als Instanz gilt, die jugendgerecht über die aktuellen politischen Herausforderungen aufklärt und gezielt gegen Falschinformationen vorgeht. Gleiches gilt für die einzelnen Landeszentralen für politische Bildung in den Bundesländern. Hierbei bedarf es diverser Unterstützungsmöglichkeiten, um uns als Schüler*innen zu demokratischen und mündigen Heranwachsenden zu erziehen! Abschaffung der Schreibschrift als verpflichtend zu erlernende Schriftart Die Bundesschülerkonferenz möge beschließen, sich für die Abschaffung der Schreibschrift als verpflichtend zu erlernende Schriftart einzusetzen. Gewalt an Schulen - ein Schlag ins Bildungssystem Mit großer Sorge ist zunehmend festzustellen, dass die Gewalt an Schulen zunimmt. Gerade mit Blick auf den Vandalismus, Angriffen oder Drohungen gegenüber Schüler*innen oder Lehrkräften ist diese Problematik ein allgegenwärtiges Thema an deutschen Schulen. Abgesehen von gewalttätigen Vorfällen, welche an Schulen stattfinden, besteht auch die Herausforderung im Umgang mit häuslicher Gewalt und den damit verbundenen Auswirkungen bei Jugendlichen. Denn es lässt sich sagen, dass Jugendliche indirekt auf Gewalt mit Gewalt reagieren und sich somit ein “Teufelskreis” bildet, welcher seinen Ursprung im Elternhaus hat. Aus diesem Grund fordern wir die stärkere Ausstattung der Jugendämter. Damit verbunden fordern wir eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bildungsministerkonferenz (BMK) und Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Umgang mit Gewalt unter Jugendlichen und den Auswirkungen im schulischen Kontext unter Einbindung der Bundesschülerkonferenz. Als Ziel soll dabei verfolgt werden: Engerer Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendämtern Lehrkräfte brauchen direkte Ansprechpartner*innen bei den jeweiligen Sachaufwandsträgern, welche die jeweilige Schule kennen , betreuen und verwalten. So könnten auch Eltern besser in die Gewaltprävention einbezogen werden. Möglichen Fortbildungen sowohl für Lehrkräfte als auch Personensorgeberechtigte Zudem fordern wir eine bessere Aufklärung, nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für Personensorgeberechtigte, in Form von Fortbildungen und Studientagen. Personensorge berechtigte sollten sich in ihrer Rolle als Vorbilder von Jugendlichen entsprechend verhalten, sodass jede*r Jugendliche die Möglichkeit hat, von diesen zu lernen und nicht selbst zu Gewalt oder anderem zu greifen. Personensorgeberechtigte müssen sich zum einen über die Auswirkungen von ihrem Verhalten im Klaren sein, zum anderen aber auch Verhaltensweisen an den Schüler*innen erkennen und einordnen können.   Ausstattung von sonder-, sozialpädagogischen Bereichen an Schulen Wir fordern zusätzlich den Ausbau der sonder- und sozialpädagogischen Bereichen und resultierenden Begleitungen an Schulen. Es braucht dringend mehr Plätze im Lehramtsstudium für Sonderpädagogik, um den gestiegenen Bedarf zu unter Anderem in Gewalt steigenden Bereichen zu decken. Das muss auch in den Hochschulverträgen verankert werden. Als Bundesschülerkonferenz fordern wir eine Bemessung von Schulsozialarbeit pro Schüler*innen von mindestens einer Schulsozialarbeit pro 150 Schüler*innen. Des Weiteren fordern wir die flächendeckende Etablierung von Schulpsychologie an jeder Schule. Zu diesem Zwecke sollten langfristige Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Ziel unbefristeter Arbeitsverträge und Vollzeitstellen für Sozialpädagog*innen und Schulsozialarbeit geschaffen werden. Diese brauchen für bestmögliche Ergebnisse einen festen Bezug zur Schule und der Schüler*innenschaft. Aus unserer Sicht ist Gewalt ein Problem, dem nur durch eine akribische und individuelle Suche nach Ursachen begegnet werden kann. Es braucht eine breitere Aufklärung und vor allem feste Ansprechpartner*innen nicht nur in der Schule, sondern auch darüber hinaus, sowie eine tiefgreifende und flächendeckende Präventionsarbeit. Die Workshops sollen ab der Sek 1 bzw. Sek 2 stattfinden. Extremismus als Straftat im Internet Im Kontext der Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verfassungsfeindlichkeit extremistischer Inhalte muss verstärkt über Straftaten im Netz gesprochen werden. Auch scheinbare Banalitäten wie WhatsApp-Sticker, unangemessene Fotos und Videos oder konkrete Äußerungen in Kommentarspalten müssen stärker ins Visier genommen werden. Kinder und Jugendliche können häufig nicht einschätzen, dass bereits das Vorhandensein bestimmter Materialien auf dem eigenen Smartphone eine Straftat darstellen kann. Sie müssen daher lernen, dass der Umgang im Netz denselben Realitätsbezug haben muss wie das Miteinander im echten Leben. Dass Hitlergrüße als Meme ebenso strafbar sind, wie ihre Verwendung auf offener Straße ist bezeichnend. Durch Workshops, Vorträge und die Platzierung im Unterricht im jungen Alter soll über die Rechtslage Alter kann über die Rechtslage aufgeklärt und Strategien vermittelt werden, wie man mit problematischen Inhalten umgeht, Anzeige erstattet oder sich bei Auffälligkeiten an zuständige Autoritäten wendet. Diese Weiter- und Fortbildungsangebote sollen im schulischen Kontext stattfinden, um die Aufgabe der Schule in Form von politischer Bildung zu unterstützen.

Dringlichkeitsantrag zum Erhalt des Kinderkanals (KiKa) Die Bundesschülerkonferenz setzt sich gegen die Abschaltung des Kinderkanals als herkömmlicher Fernsehsender und für den Erhalt als frei empfangbarer Fernsehsender ein. Der Plan des neuen Reformstaatsvertrages, den KiKa in das Internet auszulagern sind nicht hinnehmbar, denn stellt für viele Kinder und Schüler*innen im jüngeren Alter eine wichtige Informationsquelle dar. Neben Wissenssendungen, die Kinder schon früh an Naturwissenschaften und Ähnliches heranführen und somit Interesse wecken, stellen vor allem Programme wie LOGO! ein einzigartiges Programm mit kindgerechten Nachrichten, dar. Für eine niedrigschwellige Zugänglichkeit soll ein Empfang im linearen Fernsehen sowie über digitale Kanäle auch zukünftig gewährleistet werden. Insbesondere im Rahmen der politischen Bildung haben Formate wie LOGO! In den letzten Jahren an Relevanz gewonnen und werden immer häufiger auch von Lehrkräften genutzt und empfohlen. Der Stellenwert kindgerechter Nachrichten darf nicht sinken, der Zugang zu Ihnen muss gewährleistet werden! Kürzungen dürfen nicht schon wieder bei den kleinsten dieser Gesellschaft, ohne Lobby, angesetzt werden. Forderungspapier der Bundesschülerkonferenz zur mentalen Gesundheit von Schüler*innen I. Ausgangslage: Psychische Gesundheit ist Voraussetzung für Bildung Immer mehr Schüler*innen in Deutschland leiden unter psychischer Belastung – von Überforderung, Leistungsdruck, Stress und sozialen Ängsten bis hin zu manifesten Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen oder Suizidgedanken. Die Zahl junger Menschen mit psychischen Erkrankungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – und das Schulsystem reagiert bislang unzureichend. Laut dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung aus dem Jahr 2023 geben 60 % der Lehrkräfte an, dass psychische Auffälligkeiten bei Schüler*innen zunehmen.¹ Gleichzeitig sehen sich 78 % der Lehrkräfte nicht ausreichend ausgebildet, um mit solchen Belastungen umzugehen.¹ Auch die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zeigt, dass seit Beginn der Corona-Pandemie über ein Drittel aller Schüler*innen unter psychischen Belastungen leidet – vor allem infolge von Einsamkeit, Zukunftsängsten und schulischem Druck.² Kinder und Jugendliche zeigen laut Studie signifikant häufiger depressive Symptome, Schlafstörungen, Essprobleme und psychosomatische Beschwerden.² Dramatisch ist auch der Anstieg der Suizidraten: Laut Statistischem Bundesamt nahmen sich im Jahr 2023 insgesamt 195 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren das Leben.³ Das sind fast vier junge Menschen pro Woche – ein gesellschaftlicher Notstand. Dennoch sind Unterstützungsangebote für Schüler*innen in Deutschland weder flächendeckend noch systematisch verfügbar. Schulpsycholog*innen sind unterbesetzt, Wartezeiten auf Therapieplätze liegen oft bei mehreren Monaten. Gleichzeitig fehlt die schulische Aufklärung über mentale Gesundheit, psychische Erkrankungen bleiben tabuisiert und Lehrkräfte sind oft überfordert. Wir, als Bundesschülerkonferenz, sagen: Mentale Gesundheit muss zur bildungspolitischen Priorität werden. II. Unsere Forderungen im Überblick Aus der bestehenden Beschlusslage der Bundesschülerkonferenz (Stand: März 2025) ergeben sich acht zentrale Forderungsbereiche: 1. Bundesweite Ausstattung aller Schulen mit Mental-Health-Fachkräften An jeder Schule soll mindestens ein*e vollzeitäquivalente*r Schulpsychologe*in pro 300 Schüler*innen verfügbar sein. Auch eine Schulsozialarbeitsstelle auf 150 Schüler*innen muss zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Mental-Health-Coaches nach dem BMFSFJ-Modell flächendeckend eingesetzt und langfristig finanziert werden. Die Existenz und Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams (Psycholog*innen, Sozialarbeitende, Sonderpädagog*innen) muss strukturell abgesichert und gesetzlich verankert werden. 2. Psychische Gesundheit als Querschnittsthema in allen Lehrplänen Psychische Gesundheit darf kein Nebenthema bleiben. Sie muss verbindlich und altersgerecht in den Lehrplänen aller Schulformen verankert werden – z. B. in Biologie, Sozialkunde, Ethik oder Lebensgestaltung. Unterrichtseinheiten zu Stressbewältigung, Emotionsregulation, Resilienz und Prävention psychischer Erkrankungen müssen bundesweit verpflichtend werden. Auch projektorientierte Formate wie Mental-Health-Tage oder -Wochen sollen systematisch gefördert werden. 3. Fortbildungen für Lehrkräfte und schulisches Personal Alle Lehrkräfte und schulischen Fachkräfte müssen verpflichtend und regelmäßig zu den Themen psychische Gesundheit, Krisenintervention, Gesprächsführung und Entstigmatisierung fortgebildet werden. Ein entsprechendes Modul muss bundesweit in die Lehramtsausbildung aufgenommen werden. 4. Schulstrukturen entlasten – Belastungsfaktoren reduzieren Dauerhafter Leistungsdruck gefährdet die Gesundheit. Schulpolitische Reformen müssen Stressfaktoren abbauen: z. B. durch eine Neustrukturierung der Bewertungssysteme, kleinere Klassen, ausreichend Pausen, differenzierte Ganztagskonzepte und mehr individuelle Förderung. Auch die digitale Belastung muss durch Medienbildung und digitale Pausenkultur gezielt adressiert werden. 5. Neurodiversität anerkennen und fördern Schulen müssen zu lernfördernden Orten für alle werden – auch für neurodivergente Schüler*innen mit ADHS, Autismus, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie. Wir fordern bundeseinheitliche Nachteilsausgleiche, individuelle Förderpläne und verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema Neurodiversität. 6. Schutzkonzepte gegen Mobbing, Diskriminierung und psychischen Druck Jede Schule braucht ein verbindliches Schutzkonzept gegen Mobbing, Cybermobbing, Rassismus, Queerfeindlichkeit und andere Diskriminierungsformen. Ein sicherer Ort entsteht nicht durch Appelle – sondern durch klare Strukturen, anonyme Beschwerdemechanismen und diversitätssensible Schulentwicklung. 7. Sichtbarkeit schaffen – Gedenkkultur ermöglichen Psychische Erkrankungen, Suizidalität und seelisches Leid dürfen nicht weiter verschwiegen werden. Wir fordern bundesweite Gedenkformate – etwa durch regelmäßige Schweigeminuten, Gedenkaktionen oder Aufklärungsveranstaltungen. Der Suizid von jungen Menschen ist keine Randnotiz – sondern ein gesellschaftliches Versagen. 8. Einführung eines Zertifikats „Psychisch gesunde Schule“ Wir fordern die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Zertifikats „Psychisch gesunde Schule“. Dieses Siegel soll Schulen auszeichnen, die strukturell, pädagogisch und personell Standards für psychische Gesundheitsförderung erfüllen – als Motivation, Qualitätsmerkmal und politisches Instrument. III. Fazit Psychische Gesundheit ist keine Privatsache. Sie ist Voraussetzung für Entwicklung, Bildung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Wir fordern: Lasst uns nicht länger mit guten Worten vertrösten – wir brauchen klare Strukturen, verbindliche Maßnahmen und politische Verantwortung. Wir, als Bundesschülerkonferenz, fordern eine Schule, die schützt statt überfordert – und stärkt statt krank macht. UNS GEHTS NICHT GUT ! aber wir kämpfen für Besserung!

Fußnoten / Quellen 1. Robert Bosch Stiftung: Deutsches Schulbarometer 2023 – Repräsentative Befragung von Lehrkräften, https://www.bosch-stiftung.de/de/publikation/deutsches-schulbarometer-befragung-von-schuelerinnen 2. Ravens-Sieberer, U. et al. (2022): COPSY-Studie – COVID-19 und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen, UKE Hamburg. https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/kinderschutz/copsy-studie.html 3. Statistisches Bundesamt (Destatis): Todesursachenstatistik 2023 – Suizide bei Kindern und Jugendlichen, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/_inhalt.html Politische Bildung und Aufklärung vor schulischen Wahlen Vor jeder schulischen Wahl (z. B. Klassensprecher*innen-, Jahrgangs- oder Schulsprecher*innenwahl) soll verbindlich und in Absprache mit der amtierenden Schüler*innenvertretung eine ausreichend bemessene Zeit, mindestens jedoch eine Schulstunde, innerhalb des Unterrichts oder schulischer Veranstaltungen dafür genutzt werden, um über die Ämter, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie den Wahlvorgang aufzuklären. Auch soll über weitere Beteiligungsrechte auf kommunaler- und Landesebene aufgeklärt werden. Förderung einer solidarischen Schulgemeinschaft Ein respektvolles Miteinander und ein starkes Gemeinschaftsgefühl sind Grundpfeiler gelingender Bildung. Um die soziale Qualität schulischer Bildung zu verbessern und ein solidarisches Schulklima zu fördern, fordern wir folgende strukturelle Maßnahmen: 1. Strukturelle Verankerung des Klassenrats: Definition: Der Klassenrat ist ein festes Beratungsgremium der Klasse, das regelmäßig tagt. Alle Schüler*innen sind gleichberechtigte Mitglieder, die Leitung übernehmen gewählte Vertreter*innen. Der Klassenrat ermöglicht demokratische Mitbestimmung, Problemlösung und fördert Verantwortungsbewusstsein, Selbstwirksamkeit und soziales Lernen. Diese Kompetenzen sind grundlegend für schulisches und gesellschaftliches Handeln. Er dient auch der Bearbeitung konkreter Klassenthemen. Bei schwachen Leistungen kann die Klasse zum Beispiel beraten, ob Inhalte wiederholt oder neue Lernwege erprobt werden sollen. Die Schüler*innen setzen selbst Themen, analysieren Probleme und entwickeln Lösungen. Der Klassenrat soll mit einer Wochenstunde bis einschließlich Klasse 10 strukturell verbindlich verankert und in der Klassenleiter*innnenstunde durchgeführt werden. 2. Verpflichtende schulweite Gemeinschaftsveranstaltungen: Mehrmals im Schuljahr sollen verbindliche Veranstaltungen für die gesamte Schulgemeinschaft durchgeführt werden. Diese finden in überschaubaren Gruppen statt, die aus Schüler*innen verschiedener Klassen zusammengesetzt sind. Ziel ist es, möglichst viele Beteiligte aktiv einzubinden. Große Schulaktionen führen häufig dazu, dass sich einzelne Schüler*innen ausgeschlossen oder unbeachtet fühlen. Kleinere, inklusive Formate wie Projekttage, thematische Aktionen oder Ausflüge fördern das Gemeinschaftsgefühl, beugen Ausgrenzung vor und stärken soziale Bindungen über Klassengrenzen hinweg. Die regelmäßige Durchführung solcher Veranstaltungen soll fest im Schulkonzept verankert sein. 3. Partizipative Planung von Schulfahrten: Schüler*innen sollen aktiv an der Planung ihrer Schulfahrten beteiligt werden. Dazu gehören die Auswahl des Ziels, die Gestaltung des Programms und die Organisation einzelner Programmpunkte. Diese Mitwirkung stärkt Eigenverantwortung, fördert das soziale Miteinander und schafft mehr Identifikation mit dem gemeinsamen Vorhaben. Schulfahrten, die in gemeinsamer Verantwortung geplant wurden, werden stärker von der gesamten Gruppe getragen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einem positiven und unterstützenden Klassenklima. Anteil des Sondervermögens für Bildung und Schulsanierung Mindestens zehn Prozent des von der Bundesregierung beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen zweckgebunden in die Sanierung und Modernisierung von Schulen investiert werden. Darüber hinaus ist ein langfristiges Förderprogramm bereitzustellen, das gezielt die räumliche, digitale und strukturelle Weiterentwicklung von Schulen vorantreibt. Zudem soll mit den Sondervermögen der Digitalpakt aufgestockt werden. Kostenfreie Sprachzertifikate für Schüler*innen Sprachzertifikate sollen vollständig durch öffentliche Mittel finanziert werden. Dies gilt für anerkannte Zertifikate wie z. B. Cambridge English, DELF, DELE, TELC oder vergleichbare Prüfungen. Ziel ist es, allen Schüler*innen unabhängig von ihrer finanziellen Lage die Teilnahme zu ermöglichen und ihre sprachlichen Kompetenzen gezielt zu fördern. Europa stärken - auch in Schule! Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bildungsministerkonferenz dazu auf, die europäische Dimension schulischer Bildung konsequent zu stärken. Mit „Europa“ sind nicht nur die Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern ebenfalls alle Mitgliedsstaaten des Europarats gemeint. Europa soll für Schüler*innen in allen Schulformen und Jahrgangsstufen konkret erlebbar werden. Die International Officer der Bundesschülerkonferenz sollen zudem für die hier gemachten Punkte auf europäischen Ebene lobbyieren. Dabei soll trotzdem die strategische, wirtschaftliche, historische und politische Relevanz der EU hervorgehoben werden. Europabildung begreifen wir nicht als einen lästigen Zusatz für bereits sehr komplexe Lehrpläne, sondern als einen elementaren Faktor für Stabilität, Wohlstand und Sicherheit der europäischen Gesellschaft. Hierzu fordern wir insbesondere: 1. Den Ausbau und die Förderung von Europaschulen: Die Anerkennung und Förderung von Europaschulen soll bundesweit vereinheitlicht und gestärkt werden. Alle Bundesländer sollen klare Kriterien und Qualitätsstandards für Europaschulen entwickeln und ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen bereitstellen. Europaschulen müssen gelebte Vielfalt, mehrsprachigen Unterricht, internationale Austauschformate und Demokratiebildung zusammenführen. 2. Mehr europäische Austauschmöglichkeiten: Bestehende europäische Austauschprogramme (z. B. Erasmust, eTwinning, Schüler*innenaustausch mit Partnerschulen) sollen deutlich ausgeweitet, besser koordiniert und allen Schüler*innen unabhängig von Herkunft oder Schulform zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch, finanzielle Hürden abzubauen, inklusive Angebote zu schaffen und die Anrechnung auf den Unterricht verbindlich zu regeln. 3. Europa im Unterricht und Schulalltag verankern: Die europäische Idee muss fächerübergreifend stärker im Unterricht verankert werden insbesondere in den Bereichen politische Bildung, Geschichte, Sprachen und Wirtschaft. Auch Projekttage, Planspiele und Schulpartnerschaften sollen systematisch gefördert werden. Europa soll nicht nur Thema, sondern Erfahrungsraum schulischer Bildung sein. 4. Demokratiebildung im europäischen Kontext stärken: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind zentrale Werte der EU. Sie müssen auch im schulischen Kontext konkret erfahrbar werden. Dazu fordern wir, dass Formate wie das „Europäische Jugendparlament„, internationale Jugendforen und schulische Europawahlen flächendeckend zugänglich gemacht und unterstützt werden. 5. Verbindliche Verankerung europäischer Bildung im Schulentwicklungsprozess: Die europäische Bildungsdimension soll als Bestandteil schulischer Leitbilder und Schulprogramme festgeschrieben und im Rahmen der Schulentwicklung regelmäßig reflektiert und evaluiert werden.

Zentralabitur Für den gymnasialen Bildungsweg fordern wir ein deutschlandweites Zentralabitur. Keine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen Wir fordern, dass es bundesweit keine Zugangsbeschränkung für die verschiedenen Bildungswege nach der Grundschule gibt. Eine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen oder notwendige Notenschnitte lehnen wir ab. Die wissenschaftliche Evidenz für solche Regelungen fehlt. Stattdessen muss eine gute Plenartagung 25/1 - Präsentations- und Versammlungssystem Dresden, 12.3.2025 - 16.3.2025 16 / 107 Beratung der Eltern, aber vor allem auch ein Dialog mit den Grundschüler*innen über Ihre Wünsche stattfinden, um so die Wahl über die richtige Schule zu treffen. Dafür ist es prinzipiell förderlich, die Entscheidung über die weiterführende Schullaufbahn so spät wie möglich anzusetzen. 1. Keine Selektion im frühen Grundschulalter Mit Ausnahme von zwei Bundesländern findet der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ab vierten Klassen statt, was sich negativ auf Schüler*innen auswirkt. Wir fordern die Etablierung einer späteren Selektion von Schüler*in*innen nach Vorbild von Finnland ab der neunten Klasse. Auch sprechen wir uns für die stärkere Förderung von Gemeinschaftsschulen aus, um der Selektion entgegenzuwirken. Wir fordern, dass es bundesweit keine Zugangsbeschränkung für die verschiedenen Bildungswege nach der Grundschule gibt. Eine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen oder notwendige Notenschnitte lehnen wir ab. Die wissenschaftliche Evidenz für solche Regelungen fehlt. Stattdessen muss eine gute Beratung der Eltern, aber vor allem auch ein Dialog mit den Grundschüler*innen über Ihre Wünsche stattfinden, um so die Wahl über die richtige Schule zu treffen. Fach Medienbildung Wir fordern, dass ‚KI und Medienbildung‘ bundesweit als überfachliche Kernkompetenz in alle Lehrpläne, dass durchgängig ab der 5. Klasse implementiert wird. Damit die Themen den nötigen Raum bekommen, muss eine zeitliche Ressource in allen Fächern eingeräumt werden. Lehrer*in*innen sollen ebenfalls über KI und Social Media bzw. Medienbildung geschult werden. Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams an Schulen im Bereich mentale Gesundheit Wir fordern die Verantwortlichen in den zuständigen Institutionen auf, bundesweite Rahmenbedingungen zu schaffen, um nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Beratungslehrer*innen und Vertrauenslehrer*innen als Teil der multiprofessionellen Teams mit dem Schwerpunkt mentaler Gesundheit in Schulen zu ermöglichen. Dazu gehört, Schulen mit zeitlichen und räumlichen Ressourcen auszustatten, um diesen Fachkräften eine regelmäßige und effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Es bedarf ebenfalls einer nachhaltigen Angebotsstruktur von Prävention, Intervention und Evaluation durch ebendiese, sowie ein zugängliches Angebot an Fortbildungen, Vernetzungstreffen, Fachbeiträgen und Handreichungen für die genannten Akteure. Aufklärung über psychische Erkrankungen Die mentale Gesundheit von Schüler*in*innen hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Eine umfassendere Aufklärung über psychische Erkrankungen, deren Ursachen und Folgen ist daher dringend erforderlich. Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler*in*innen müssen umfassender sensibilisiert werden, um mehr Verständnis zu schaffen und Betroffene zu ermutigen, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Querschnittsthemen psychische Erkrankungen Wir fordern die bundesweite Einführung von Querschnittsthemen zur mentalen Gesundheit in allen Lehrplänen für weiterführende Schulen. Querschnittsthemen sind in diesem Fall Themen, welche in einzelnen Fächern oder auch fächerübergreifend mit im Unterricht behandelten Themen verknüpft werden sollten. Durch diese Querschnittsthemen erhoffen wir uns eine bessere Akzeptanz psychischer Erkrankungen, um Betroffene zu ermutigen, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. Besonders für Schüler*in*innen, die zu Hause traumatische Erfahrungen machen oder von anderen psychosozialen Risikofaktoren betroffen sind, sind Schulen oft die erste Anlaufstelle. Eine unterstützende Haltung sowie das nötige Wissen, um in solchen Fällen angemessen reagieren zu können, sind daher essenziell. Leitlinie zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Schüler*in*innen durch die Stärkung des sozialen Miteinanders gemäß des Schutzfaktor-Risiko-Modells Wir fordern, dass Schulen in einer neuen Leitlinie gemäß des Schutzfaktor-Risiko-Modells als besondere Schutzfaktoren anerkannt werden. Neuere Studien zeigen, dass Schulen für Schüler*in*innen aus sozial, ökonomisch, kulturell, strukturell und/oder psychosozial benachteiligten Familien eine entscheidende Schutzfunktion haben. Insbesondere im Hinblick auf psychische Erkrankungen kann die Schule als stabiles, gesundes soziales Umfeld einen wichtigen Ausgleich zu belastenden Lebensverhältnissen schaffen und so das Risiko psychischer Erkrankungen verringern. Schulen müssen sich dieser Verantwortung stärker bewusstwerden und das soziale Miteinander daher in den Mittelpunkt stellen. Stärkung von FLINTA-Personen und Maßnahmen gegen patriarchale Strukturen an Schulen 1. Engagement gegen patriarchale Strukturen: Alle Schulen sollen sich aktiv gegen patriarchale Strukturen einsetzen. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte, Schüler*in*innen und die gesamte Schulgemeinschaft für geschlechtsspezifische Diskriminierung sensibilisiert werden, um auch bislang nicht erkannte Probleme vorzubeugen. 2. Stärkung von FLINTA-Personen: Um FLINTA-Personen (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen) in Schulen zu stärken und sichtbar zu machen, sollen Programme zur Förderung von geschlechtsspezifischer Gleichberechtigung geschaffen werden. Aufgrund erhöhter Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen und FLINTA-Personen soll in jeder Schule ein niedrigschwelliges, lokales Beratungsangebot zu Gewalt mit entsprechendem Motiv zu erreichen sein. Kooperationen mit den städtischen und landesweiten Anlaufstellen sollen aufgebaut werden und die Zusammenarbeit mit den bestehenden schulischen Beratungsangeboten (z.B. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Verbindungs- oder Beratungslehrkräfte) muss gestärkt werden, um betroffenen Schüler*in*innen schnell und unbürokratisch Hilfe zu ermöglichen. 3. Thematisierung von geschlechterspezifischer Gewalt und Diskriminierung: Die Thematisierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung und Femiziden muss verbindlich in Lehrpläne integriert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass fächerübergreifend auch beispielsweise historische FLINTA* -Persönlichkeiten und die Geschichte der Diskriminierung gegen FLINTA*-Personen sowie anderer, nicht-heteronormativer, marginalisierter Personengruppen thematisiert werden. Anerkennung von Ausbildungswissen in der Oberstufe Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass bereits in einer beruflichen Ausbildung oder innerhalb eines Frühstudiums erlerntes Wissen beim anschließenden Besuch einer Oberstufe anerkannt und hierdurch die Abiturphase entsprechend angepasst und gegebenenfalls verkürzt wird. Kostenloses Schulessen Die Bundesschülerkonferenz setzt sich für eine gesunde und ausgewogene Ernährung in deutschen Schulen ein, da sie Grundlage für eine gute Schullaufbahn, Lebensqualität und Perspektive ist. Des Weiteren sollen die von Schulen angebotenen Mahlzeiten inklusive der Getränke gesund, ausgewogen und variierend sein. Schulessen soll für Schüler*in*innen kostenlos ausgegeben werden. Um zudem eine regelmäßige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, sollen Pausenzeiten so ausgelegt sein, dass genug Zeit zum Essen neben Raumwechseln und Toilettengängen bleibt. Schüler*in*innen sollen die Möglichkeit haben, die Mensaräume selbst mitzugestalten. In den Essenszubereitungsräumen müssen die Hygienevorschriften der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) eingehalten werden. Die Produkte sollen aus regionaler, ökologischer und tiergerechter Herkunft sein. Das Angebot muss breit und vielfältig aufgestellt sein, sodass jeden Tag ebenfalls vegetarische und vegane Gerichte zur Verfügung stehen. Ebenso soll mindestens ein Tag in der Woche ausschließlich vegetarisch und vegan ausgelegt sein, um einen bewussten Umgang mit dem Thema „Fleischkonsum“ zu schaffen und die im Unterricht erworbenen Kenntnisse dahingehend in der Praxis umzusetzen. Neben dem Essen soll auch Wasser oder geprüftes Leitungswasser nach deutschen Standards der Trinkwasserqualität kostenlos zur Verfügung stehen. Der gesamte Essenplan soll in Kooperation zwischen Anbieter*in und allen am Schulleben Beteiligten erarbeitet werden. Medizinische Aufklärung Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass Informationsmaterial und Unterrichtseinheiten zu gesellschaftlich relevanten, medizinisch erforderlichen Spenden und Aktionen wie z.B. Organspende, Blutspende, Plasmaspende etc. bereitgestellt und Projekte dahingehend, wie beispielsweise die kostenlose Bestellung und Verteilung von Organspendeausweisen für alle Schüler*in*innen, gefördert werden. Besagte Maßnahmen sollen in ihrer Durchführung auf das Alter der Schüler*in*innen angepasst werden. Verpflichtung zu langfristigen Schulpraktika im Lehramtsstudium Die Bundesschülerkonferenz fordert die Einführung eines verpflichtenden, langfristigen Schulpraktikums in allen Lehramtsstudiengängen, das bereits in den ersten Semestern absolviert werden muss. Ziel dieses Praktikums ist es, angehenden Lehrkräften frühzeitig umfassende Einblicke in den Schulalltag zu ermöglichen, ihre Berufswahl frühzeitig zu hinterfragen und die Praxiserfahrung im Studium zu stärken. Die Lehramtsstudierenden sollen dabei nicht nur Unterrichtshospitationen durchführen, sondern aktiv in den Schulbetrieb eingebunden werden, indem sie unter Anleitung Unterrichtseinheiten mitgestalten und in multiprofessionellen Teams mitarbeiten. Das Praktikum soll mindestens drei Monate dauern und mit einer praxisnahen Reflexion sowie einer didaktischen Begleitung an den Universitäten verknüpft sein. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Grundschullehramt solche frühzeitigen Praktika bereits vielerorts verpflichtend sind, diese Struktur sollte aber eben auf alle Lehramtsstudiengänge ausgeweitet werden. Klimabildung an Schule Der menschengemachte Klimawandel ist eine größte politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Aufgrund dieser Tatsache und gerade, weil dieses Thema in Zukunft viele Schüler*in*innen spürbar betreffen wird, bedarf es einer umgehenden Thematisierung im schulischen und auch außerschulischen Bereich. Im Folgenden unterstreichen die Vorschläge die Umsetzung einer gelungenen Klimabildung in der Bildung. 1. Förderung von außerschulischen Projekten Wir fordern die stärkere Förderung und Einsetzung von außerschulischen Projekten, welche das Ziel haben, dieses Thema stärker bei Schüler*in*innen zu etablieren. Dabei müssen Räume geschaffen werden, damit Schüler*innen die Möglichkeit haben, offen über dieses Thema zu sprechen, um ihre Sorgen und Nöte zu benennen, damit eine gute Wissensvermittlung erfolgen kann. 2. Einhaltung der Bildung für nachhaltige Entwicklung Trotz der überarbeiteten Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Schulen ist ein hoher Nachholbedarf bei der Umsetzung im Unterricht festzustellen. Gerade aktuelle Studien bestätigen diese Feststellung, die unter anderem mit der unzureichenden Behandlung im Unterricht oder der Ausbildung der Lehrkräfte zu begründen ist. Wir fordern deshalb eine stärkere thematische Auseinandersetzung gerade zum menschengemachten Klimawandel im Unterricht und die Schwerpunktsetzung des Themas in der Lehrkräfteausbildung. Fazit Unsere große Sorge ist, dass dieses Thema viel zu wenig Aufmerksamkeit bei Schüler*in*innen findet, auch wenn es das größte globale Thema des 21. Jahrhunderts ist. Daher bedarf es einer umgehenden Überarbeitung der Wissensvermittlung im schulischen sowie im außerschulischen Kontext. Gleiche Bildungschancen für alle Schüler*in*innen! Mit Sorge beobachten wir die ungleichen Bildungschancen in Deutschland. Oft sind Unterschiede in den Bundesländern festzustellen; gerade Berlin und Brandenburg gelten als die Bundesländer mit den größten Bildungschancen in der Bundesrepublik, und das nur wegen der späteren Selektion ab der sechsten Klasse. Auch hat der sozioökonomische Hintergrund eines/r Schüler*in*in einen großen Einfluss auf die Bildungschancen. Deshalb bedarf es umgehender Änderungen, um jedem/r Schüler*in*in die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten zu ermöglichen.

1. Keine Selektierung im frühen Grundschulalter Mit Ausnahme von zwei Bundesländern findet der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ab vierten Klassen statt, was sich negativ auf Schüler*innen auswirkt. Wir fordern die Etablierung einer späteren Selektierung von Schüler*in*innen nach Vorbild von Finnland ab der neunten Klasse. Auch sprechen wir uns für die stärkere Förderung von Gemeinschaftsschulen aus, um der Selektierung entgegenzuwirken. 2. Inklusion an Schule Im Blick auf die Inklusion an Schulen ist festzustellen, dass es dringenden Handlungsbedarf benötigt! Von der Infrastruktur vieler Schulen bis hin zum Bildungssystem, welches eine inklusive Bildung verhindert, sind einige Probleme zu beobachten. Daher fordern wir die stärkere Berücksichtigung vom inklusiven Schulbau und der Abschaffung von Sondersystemen, welche Schüler*in*innen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt ausgrenzen und unserer Auffassung nach der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen. 3. Weitere Maßnahmen zur Förderung einer chancengleichen Bildung Um eine chancengleiche Bildung zu ermöglichen, bedarf es im Blick auf die Inklusion einer stärkeren Sensibilisierung von Lehrkräften durch die Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch fordern wir die Förderung von Binnendifferenzierung und jahrgangsübergreifendem Lernen an Schulen. Des Weiteren ist die stärkere Einsetzung und Schaffung von Schulsozialarbeit*innen ein unersetzlicher Teil, um eine chancengleiche und inklusive Bildung zu gewährleisten. Fazit: Die zunehmende Ungleichheit von Bildungschancen und die unzureichende Inklusion sind weiterhin große Herausforderungen. Es braucht eine konsequente Schaffung struktureller Voraussetzungen, um einen erheblichen Beitrag zur Schaffung eines chancengleichen und inklusiven Bildungssystems zu leisten. Es braucht ein Bildungssystem, welches Diversität als Vorteil sieht und allen Schüler*in*innen die Möglichkeit bietet, ihr Potenzial auszuschöpfen, ohne dass dabei ihre sozialen oder individuellen Voraussetzungen zum Ausschluss führen. Stärkung des wertebildenden Unterrichts in der Bundesrepublik Deutschland Zur Förderung einer reflektierten und werteorientierten Bildung in Deutschland fordern wir die Umstrukturierung des momentan üblichen Religions-, Ethik-, Philosophie-, Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde-, Werte & Normen-, Weltanschauungsunterrichts zu einer einheitlichen, überkonfessionellen und allgemeinbildenden Lehre. Dabei sollen eine große Bandbreite verschiedener (Welt-) Religionen sowie philosophische, ethische, moralische und theologische Fragen behandelt und diskutiert werden. Zudem beinhaltet dieses Fach die Wertevermittlung im Rahmen demokratischer Prinzipien und der Werte des Grundgesetzes. Die verbindliche Einführung dieses Faches erfolgt als Pflichtunterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 10. In der gymnasialen Oberstufe sollen diese Fächer als Wahlkurse fortgeführt werden können. Die Bildungsminister*innenkonferenz wird aufgefordert, bundesweit einheitliche Bildungsstandards für die wertebildenden Fächer zu entwickeln. Zudem sollen diese als integraler Bestandteil des Curriculums neben philosophischen und ethischen Fachbereichen verankert werden. Rechtsextremismus an Schulen Rechtsextremismus ist ein aktuell steigendes Problem der Gesellschaft, bei dem wir feststellen müssen, dass es keinen Halt vor den Toren der Schulen macht. Völkische Narrative, antisemitische Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut treten auch im Raum Schule immer häufiger zu Tage und treffen dabei auf eine Schulgemeinschaft, die personell, materiell und vom Wissen her schlecht vorbereitet ist. Tische und Wände, welche mit Hakenkreuzen versehen sind, Klassen- oder Jahrgangsgruppen gefüllt mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder auch offen gezeigte Hitlergrüße im Schulumfeld sind an manchen Stellen keine Randphänomene mehr. Selbstverständlich kann man nicht bei jedem Auftreten solcher Aktionen von Jugendlichen sofort auf eine tief verankerte rechte Gesinnung schließen. Klar ist aber, dass die Hemmschwelle an vielen Stellen sinkt, das Bewusstsein für die Bedeutung solcher Taten wird geringer und die Bereitschaft, verfassungsfeindliche Aussagen als legitime Meinungsäußerung einzustufen, höher. Für uns ist klar, dass Deutschland aufgrund seiner Vergangenheit nicht nur eine besonders große Verantwortung für das “nie wieder” trägt, sondern eben auch einen konkreten historischen Hintergrund besitzt, den man beim Kampf gegen verfassungsfeindliche Gesinnungen nutzen muss und sollte. Durch das Einbeziehen von konkreten geschichtlichen Beispielen können so abstrakte gesellschaftliche Entwicklungen greifbarer dargestellt und durch das entsprechende Bewusstsein dafür ein wirksamer Schutz aufgebaut werden. Offensichtlich ist aber auch, dass die Taten vom Nazi-Deutschland immer weiter in der Vergangenheit liegen und die jungen Menschen dadurch immer weniger direkten Bezug zu der Zeit spüren. Gespräche mit Zeitzeugen werden immer seltener und auch in den Familien liegen mittlerweile mehrere Generationen zwischen der Kriegsgeneration und der heutigen Gen Z. Folglich muss auch an dieser Stelle die Institution Schule ein ausreichend großes Wissen über die Vergangenheit sicherstellen. Erreicht werden kann das durch eine Stärkung des Geschichtsunterrichts. Wir müssen aber auch feststellen, dass moderner Rechtsextremismus mittlerweile in anderen, meist verschleierten Formen auftritt. Besonders im digitalen Raum beeinflussen Algorithmen, teils durch KI generierte Fake News und breitgefächerte Propaganda, immer stärker die Meinungsbildung der Gesellschaft. Besonders junge Menschen, welche nicht den Umgang mit modernen Informationsquellen erlernen, sind dafür anfällig, über das Netz zu radikalisieren und Grundprinzipien einer Demokratie zu hinterfragen. Umso wichtiger ist es, in der Schule den Umgang mit diesen Medien zu lehren und gleichzeitig über die Methoden der modernen Rechte aufzuklären. Auch sollten die Fächer wie Politik oder Sozialkunde ausgebaut und im Wahlpflichtbereich attraktiver gemacht werden. Auch in der Sekundarstufe II müssen entsprechende Fächer angeboten und gefördert werden. Dabei sollte im Unterricht fächerübergreifend der demokratische Streit, eine fundierte politische Urteils- und Meinungsbildung sowie ein wertschätzendes Miteinander erlernt werden. Lehrkräfte sollen dabei die Rolle von Mentoren einnehmen, welche die richtigen Methoden an die Hand geben, bei der Informationsbeschaffung unterstützen und für einen gerechten Diskurs sorgen. Dadurch soll in der Schule ein Umfeld entstehen, in dem offen und quellenkritisch diskutiert werden kann. Dafür sollten Pädagogen entsprechend ausreichend weitergebildet und ausgestattet werden. Auch sollten Fortbildungsmöglichkeiten für den Umgang mit rechtem Gedankengut und Radikalisierungen bei Lernenden angeboten werden, sodass das Personal mit dem aktuellen Problem nicht allein und unvorbereitet gelassen werden. Außerdem sollten Projekte gefördert werden, die die Vorteile einer pluralistischen Gesellschaft hervorheben und interkulturellen und internationalen Austausch (Auslandsschulpartnerschaften) als Ziel haben. Auch müssen mittelbare Faktoren, welche eine Extremisierung begünstigen, erkannt und abgeschafft werden. Dazu zählt die Schaffung einer flächendeckenden Chancengerechtigkeit, der Ausbau von Resilienzen innerhalb der Schüler*innenschaft und die Verringerung von Einsamkeitserfahrungen bei jungen Menschen.

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