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Grundsatzprogramm der Bundesschülerkonferenz

Noten Die Leistungsbewertung in den Schulen ist ein regelmäßig diskutiertes Thema in den deutschen Bildungslandschaften. Die grundlegende Frage, die man sich bei dieser Thematik stellen muss, ist, welche Ziele mit einer notenbezogenen Leistungsbewertung erreicht werden sollen. Verfolgt man mit einem Zeugnis die Absicht, einen bedeutenden Einfluss auf die Unterrichtsqualität zu haben, darf dies nicht der einzige Ansatz bleiben. Vor allem verbales und schriftliches Feedback verbessert den Lernerfolg der Lernenden. Eine Bewertung des Lernverhaltens steht in direktem Zusammenhang mit dem Lernfortschritt. Noten in Form von Zahlen, welche nicht tiefer begründet sind, sollten in der Schullaufbahn so spät wie möglich vergeben werden. Idealerweise werden sie nur als Unterstützung bei der Leistungsbewertung genutzt. Wortzeugnisse statt Noten in Zahlenform erlauben gerade zu Beginn der Schullaufbahn einen besseren Blick auf die Fähigkeiten der Lernenden. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss in den Ländern entschieden werden, wo und ab wann Noten in Zahlenform vergeben werden, oder welche Alternative die am besten geeignete Form ist. In anderen Nationen existiert oft ein größeres Bewusstsein für Bildung innerhalb der Gesellschaft. Dies führt in einigen Nationen zu einem System, in dem Lernende oft durch das eigene Elternhaus Druck erfahren, um zwingend gute bis herausragende schulische Erfolge zu erzielen. Resultierend folgt eine Vielzahl negativer Effekte in der Erziehung und Entwicklung des Kindes. Die Lernenden leiden oft unter einem Leistungsdruck, ausgehend von mehreren Seiten zu Lasten der Charakterbildung steht zurück. Gesundes Lernen funktioniert nur ohne übermäßigen Leistungsdruck. Länder, die in Studien wie der PISA gute Ergebnisse erzielen, haben oft andere Bildungssysteme und Rahmenbedingungen als das deutsche Bildungssystem. So steht zum Beispiel Estland, welches der Notengebung auch ein individuelles Feedback gegenübersetzt, mit an der Spitze. Das estnische Bildungssystem ist auch exemplarisch dafür, dass es das gemeinsame Lernen priorisiert. Lernende mit schlechteren Leistungen werden dementsprechend mit Förderprogrammen oder Beratungsangeboten unterstützt. Die Team- und Gesellschaftsfähigkeit ist hier ein Kernbestandteil der Erziehung und Bildung. Damit die vielen im deutschen Bildungssystem existierenden Bildungsdefizite behoben werden können, bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen, von denen eine andere Formen der Leistungsbewertung nur ein Baustein sein kann. Aufgrund des in Deutschland vorherrschenden Bildungsföderalismus, muss mit konkreten Regelungen auf individuelle Bedürfnisse der Bundesländer eingegangen werden.   Ein Königsweg existiert hierbei nicht. Es müssen jedoch klare Ansätze und Konzepte zum Einsatz kommen, die mit der Perspektive entworfen werden, mehrere Legislaturperioden zu überdauern. Dazu gehört auch, die aktuellen fachlichen Zuständigkeiten im föderalen System zu akzeptieren. Schulen im Föderalismus Deutschland hat durch seinen Bildungsföderalismus eine Sonderstellung. Der Bildungsföderalismus sorgt größtenteils für Unterschiede in den Bildungssystemen des Bundes. Dies sollte dabei trotzdem die Möglichkeit der stetigen Entwicklung mit sich bringen, welche die Bundesschülerkonferenz als notwendig erachtet. Jede Schulform muss sich immer wieder an ihr, sich veränderndes Umfeld anpassen. Auf welche Schulformen die Bundesländer setzen und wie sie diese im stetigen Wandel ausgestalten, muss die Kompetenz der verschiedenen Länder selbst sein. Aus unserer Sicht muss diese Möglichkeit dafür genutzt werden, um in jeder Region die optimale Schulform mit möglichst zielgerichteter Förderung zu gewährleisten. Die Bundesschülerkonferenz erkennt aber auch Probleme des Bildungsföderalismus wie etwa mangelnde Vergleichbarkeit an und fordert eine stärkere Kooperation zwischen den Bundesländern sowie eine Aufhebung des grundsätzlichen Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern. Wichtig ist es dabei, dass alle Lernenden eine faire Möglichkeit haben, ihren gewünschten Abschluss zu erreichen. Es ist wichtig, das Bewusstsein zu schaffen, dass ein Abschluss allein nur bedingt einen Überblick über die gesamten Kompetenzen einer Person ermöglicht. Weitere essentielle Kompetenzen werden von den jetzigen Abschlüssen nur teilweise abgebildet, stellen aber einen genauso wichtigen Bestandteil gelungener Bildung dar. Inklusion Ein binnendifferenziertes Lernen an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil eines Schulsystems, um das Themengebiet „Bildungsgerechtigkeit“ gezielt anzugehen. Es ist ein guter Ansatz, wenn Klassen jahrgangsstufenübergreifend und binnendifferenziert gemeinsam lernen, da sich dadurch die Lernenden gegenseitig unterstützen können. Voraussetzung dafür sind existierende und gut ausgearbeitete Konzepte. Der Begriff Inklusion wird leider im öffentlichen Diskurs oft als reines Schlagwort verwendet, ohne dabei inhaltlich auf das Thema einzugehen. Die Inklusion an Schulen ist grundsätzlich erstrebenswert, jedoch muss diese immer von pädagogisch wertvollen Konzepten begleitet werden. Die Länder entscheiden, welche Schularten und -formen die besten Unterrichtsformen ermöglichen. Binnendifferenzierte Formate jeglicher Art dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen, Lernenden ein mittelmäßiges Bildungsangebot zu stellen, welches das Schwache über- und Starke unterfordert. Äußere Differenzierung kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Nach Möglichkeit sollte es Fachkräfte an den Schulen geben, die gemeinsam mit den schulischen Mitbestimmungsgremien entsprechende Konzepte für die Schule entwickeln, in denen Lehrkräfte anschließend geschult werden, um eine entsprechende Implementierung in den Unterricht zu ermöglichen. Neue Lernmethoden ermöglichen Der Frontalunterricht darf auf keinen Fall die dominierende Form des Unterrichtes sein. Wir weisen hierbei auf neue Unterrichtsformate in anderen Ländern hin, welche bereits Erfolge in Studien gezeigt haben. Der Aufbau von Modellschulen kann eine geeignete Möglichkeit darstellen, um solch neue Konzepte und Methoden des Lernens in größerem Maße zu testen. Hierbei kann den Schulen der entsprechend benötigte Handlungsspielraum zugesprochen werden, um diese neuen Möglichkeiten unabhängig zu implementieren. Auch das Abweichen von der klassischen 45 Minuten Stunde stellt eine Möglichkeit zur alternativen Unterrichtsgestaltung dar. Psychologischer Aspekt Probleme mit Blick auf mentale Gesundheit sowie psychische Krankheiten wurden besonders durch die Corona-Pandemie in den gesellschaftlichen Mittelpunkt gerückt. Seit Langem ist hiervon auch der Raum Schule betroffen. Hier leiden Jugendliche schon im jungen Alter unter starkem Leistungsdruck, sozialen Spannungen und daraus resultierendem Stress. Jugendliche werden dabei aktiv daran gehindert, ihre bestmöglichen Leistungen zu erreichen. Folgen von Stress sind dabei nicht selten Unzufriedenheit und eine Abneigung gegenüber der Schule. Ziel sollte jedoch genau das Gegenteil sein: Der Anspruch, die Lernenden zur bestmöglichen Nutzung ihres individuellen Potenzials zu ermutigen, ohne sie übermäßigem Stress und Leistungsdruck auszusetzen. Stressprävention und Stressmanagement an Schulen müssen dabei schon früh den Lernenden nähergebracht werden und auch in der Gestaltung des Schulalltags elementarer Bestandteil sein. Außerdem muss die Schulpsychologie weiter institutionalisiert und neue Stellen dafür geschaffen werden. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in diesem Bereich soll dieser Beruf attraktiver gemacht werden, indem attraktivere Vergütungsmodelle entwickelt, bürokratische Hürden gesenkt und Psychologiestudierende auf den Beruf aufmerksam gemacht werden. Besonders die Bewertung muss hierfür angepasst werden. Sie sollte sich nicht nur auf die erbrachten Leistungen, sondern auch auf die persönliche Entwicklung der Lernenden fokussieren. Im Fach Sport ist dabei beispielsweise neben dem Faktor der Leistung auch die individuelle Steigerung sowie das Arbeitsverhalten in die Bewertung einzubeziehen. In anderen Fächern wäre eine Ergänzung der Leistungsbewertung gut durch Einbeziehung von individuellen Faktoren und des Engagements im Unterricht möglich. Neben der Vermeidung von Stress müssen aber auch die Aufgaben der Lernenden angepasst werden, um insbesondere den Leistungsdruck zu minimieren. Die individuelle Förderung der Lernenden nach eigenem Bedarf und die Gleichbehandlung aller Lernenden, unabhängig der erbrachten Leistungen, ist dabei ein Muss. Besonders die soziale Ausgrenzung von Lernenden muss durch die Institution Schule aktiv verhindert werden. Die hierfür benötigten Mittel sollen vom Bund gestellt und finanziert werden.   Besonders im Rahmen des Themenkomplexes Gleichbehandlung, aber auch darüber hinaus muss über das Thema Sexualität gesprochen werden. Mit diesem setzen sich Jugendliche insbesondere in der Pubertät intensiv auseinander. Zu keinem Zeitpunkt darf es dabei zu Ausgrenzungen oder Spannungen aufgrund der geschlechtlichen Identität oder der Sexualität einzelner Jugendlicher kommen. Schulen sollen dabei nicht nur ein diskriminierungsfreier Raum sein, sondern müssen auch ihrem Bildungsauftrag mit Blick auf die gesamte Gesellschaft nachkommen. Wenn in der Schule nicht der Grundstein für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft gelegt wird, kann dies auch in den weiterführenden Lebensbereichen nicht gelingen. Als grundlegend betrachten wir hierfür den Sexualkundeunterricht, in dem sich mit dem Thema Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten zwingend auseinandergesetzt werden sollte. Ziel muss es dabei sein, dass sich nicht nur auf den Aspekt der Fortpflanzung fokussiert wird, sondern auch gesellschaftliche und besonders psychische Aspekte behandelt werden. Die Vorteile und die Normalität einer vielfältigen Gesellschaft müssen den Lernenden dabei nähergebracht werden, um Diversität als Normalzustand einer modernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert zu etablieren. Dabei sollte es im Zuge des Unterrichts auch nicht zur Trennung der Lernenden aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität kommen. Zusätzlich muss besonders die Sozialarbeit, Respekt-Coaches und Schulpsychologie dafür geschult werden, Jugendliche, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder Sexualität diskriminiert werden, individuell helfen zu können und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Bundesschülerkonferenz erkennt an, dass FLINTA+ in unserer Gesellschaft diskriminiert werden. Diese Diskriminierung kann sich unter anderem in den SV-Strukturen widerspiegeln. Ein Bewusstsein für diese Diskriminierung soll geschaffen und Maßnahmen, die dieser Diskriminierung langfristig entgegenwirken, sollen getroffen werden - in unserem gesamten Bildungssystem und in den SV-Strukturen. Digitale Infrastruktur schaffen An vielen Schulen bundesweit fehlt es derzeit an der nötigen digitalen Infrastruktur. Vor allem mangelt es vielerorts an den nötigen Kommunikationswegen. Es muss in der Zukunft gewährleistet sein, dass ausnahmslos alle Lernenden digital erreicht werden und digital am Unterricht teilhaben können. Des Weiteren müssen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Internetverbindung und Lademöglichkeiten für alle Lernenden, zur Verfügung stehen. Außerdem müssen zielgruppengerechte Ansprechpartner an jeder Schule vor Ort zur Verfügung stehen, damit die Lehrkraft entlastet werden und die Digitalisierung an den Schulen vorangetrieben werden kann. Die Coronakrise und die damit verbundenen Schulschließungen haben die bereits bestehenden Probleme der digitalen Infrastruktur an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland verstärkt und aufgezeigt. In Bezug auf die Finanzierung des Digitalisierungsprozesses dürfen soziale Ungerechtigkeiten nicht verstärkt werden. Die Beantragung der Mittel für die Anschaffung von Endgeräten zur Gewährleistung eines digitalen Handelsrahmens muss unbürokratisch, unkompliziert und effizient gestaltet werden, um die Betroffenen schnellstmöglich unterstützen zu können. Digitalisierung erfordert eine Modernisierung Der digitale Ausbau muss mit einer Modernisierung der Schulgebäude einhergehen. Deshalb soll es finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Klassenzimmern und Lernorten sowie die Bereitstellung von WLAN geben. „Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Priorisierung von Schulen beim Ausbau des bundesweiten Glasfasernetzes und fordert die Schaffung eines Fördertopfes des Bundes, um die priorisierte Glasfaserausstattung von Schulen zu großen Teilen zu finanzieren. Die Breitbandanbindung hängt in den ostdeutschen Flächenländern, zudem stärker hinterher als in den westdeutschen Flächenländern. Im Sinne gleichwertiger Bildung braucht es hier ein besonderes Augenmerk. Der Bund soll daher ein Zusatzprogramm für die Förderung des schnellen Glasfaseranschlusses der Schulen in den ostdeutschen Flächenländern bereitstellen. Denn das sind die Grundvoraussetzungen für den erfolgreichen Ausbau der Digitalisierung. Digitalisierung beinhaltet mehr als nur Endgeräte Die Bundesschülerkonferenz begrüßt die Entscheidung, 800 Millionen Euro für digitale Infrastruktur wie Tablets und Computer bereitzustellen. Dies dient zur Unterstützung derer, die die notwendigen finanziellen Mittel für digitale Endgeräte, welche zur Vermittlung von schulischen Lerninhalten außerhalb des Schulgebäudes dringend erforderlich sind, nicht aufwenden können. Die für die Digitalisierung bereitgestellten Fördermittel müssen unbürokratisch und schnell bei den Schulen ankommen. Es müssen Medienpädagogen und Fachkräften mit dem nötigen relevanten Know-How vermehrt ausgebildet und Stellen bereitgestellt werden, um den Umgang mit Medien und den entsprechenden digitalen Endgeräten nachhaltig gestalten und vermitteln zu können. Um jeder Schule die Möglichkeit zu geben, die Digitalisierung bestmöglich und auf ihre Voraussetzungen abgestimmt voranbringen zu können, sollte jede Schule ein eigenes Medienkonzept, basierend auf dem Rahmenkonzept des jeweiligen Bundeslandes, entwickeln. Die gesamte Schulgemeinschaft soll bei der Erarbeitung der Medienkonzepte einbezogen werden. Die Schulen sollen bei der Entwicklung der Medienbildungskonzepte unterstützt werden, um vor allem die Lehrkräfte nicht weiter zu überlasten. Digitale Bildung ist eine essenzielle Kernkompetenz, die moderne Schule ausmacht. Digitalisierung und die Absicherung der zugehörigen Infrastruktur sind zur Erreichung dieser Kernkompetenz zwingend notwendig. Nach dem Digitalpakt-Schule sind immer noch Lücken in der Infrastruktur gerade in strukturschwachen Regionen erkennbar. Es ist deswegen grundsätzlich wichtig, diese nochmals zu unterstützen, damit die digitale Ausstattung nicht vom Schulstandort abhängig ist. Ein zweites Programm, mindestens in der Höhe des ersten Digitalpaktes, welches vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird, ist ein guter Beitrag, um das Problem der unzureichenden digitalen Ausstattung an deutschen Schulen gerade in strukturschwachen Kommunen zu lösen. Lehrer*innenfortbildung Es soll verpflichtende schulinterne Fortbildungen im Bereich der Medienkompetenz und deren Vermittlung für Lehrkräfte geben. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Lehrkräfte ohne große bürokratische Aufwände, finanziell unterstützend und vor Ort Möglichkeiten bekommen, weitreichende digitale Kompetenzen zu erlernen. Hierbei braucht es eine Zusammenführung aus dem Vorhandensein von Endgeräten und der Kompetenz, diese zielorientiert nutzen zu können. Medienbildung für Lernende Damit der Umgang mit digitalen Endgeräten und Medien reibungslos und sicher ablaufen kann, ist auch die entsprechende Kompetenz im Umgang mit diesen erforderlich. Dazu braucht es eine verpflichtende Implementierung von Medienbildung und -kompetenzvermittlung für Lernende in die Lehrpläne. Hierbei soll der fachgerechte Umgang mit den Endgeräten bei einem dem Alter entsprechend eingeschränkten Funktionsumfang erlernt werden. Im Umgang mit digitalen Lernmedien muss der pädagogische Fokus auf der Kombination aus digitaler und analoger Medienverwendung gelegt werden. Auch die sozialen Kompetenzen dürfen dabei keinesfalls außer Acht gelassen werden. Die Nutzung von digitalen Endgeräten sollte einen umfangreichen Bestandteil im Unterricht einnehmen. Auch eine digitale, schulartübergreifende Lernplattform ist hierfür eine gute Methode. Hier sollte nach Möglichkeit auf in den Bundesländern bereits etablierte Systeme zurückgegriffen werden. Die Umsetzung der Visionen einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern gelingen. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden, sondern soll unerlässlich im Schulgebäude weitergehen. Digitale Kompetenz muss gleichwohl von Lehrkräften, Lernenden, aber auch Eltern erlernt und der Prozess mitgestaltet werden. Der Politikunterricht von Morgen Politik muss Pflichtschulfach in der Sekundarstufe I werden. Politische Bildung ist wichtig und wirkt der Politikverdrossenheit entgegen. Zudem ist die Stimme von Jugendlichen essentiell für das aktuelle Politikgeschehen und sollte daher, eben durch Politik als Pflichtschulfach, gestärkt werden. Die Kompliziertheit der Politik ist ein zentraler Grund für die allgemeine Politikverdrossenheit der Lernenden und Jugendlichen. Die Art und Weise, wie Politik heutzutage publiziert wird, empfinden wir als jugendfern. Die Politikverdrossenheit wird noch einmal dadurch verstärkt, dass sich der politische Unterricht vorwiegend mit politischen Theorien (Strukturen, Historien und Ideologien) auseinandersetzt.

Aus diesem Grund setzen wir uns für einen spannenden und ansprechenden Politikunterricht ein, der sich auch mit aktuellen Ereignissen in gerechter Art und Weise befasst. Dies wird unserer Meinung nach durch die Einbeziehung von zusätzlichen jugendfreundlichen Materialien, wie zum Beispiel dem Wahl-O-Mat erreicht. Hierbei ist eine reflektierte Betrachtung der Materialen vonnöten, um den qualitativen Erhalt des Unterrichtes zu gewährleisten. Die Lernenden müssen im Rahmen des Politikunterrichts über die Partizipationsmöglichkeiten, z.B. die Rechte ihrer Vertretungen, auf allen Ebenen ausreichend informiert werden. Leider ist es auch keine Seltenheit, dass Lehrkräfte fachfremd unterrichten, was zur Folge hat, dass der Unterricht noch weiter qualitativ leidet. Eine ständige Evaluation und Optimierung des Unterrichts im Fachbereich Politik in Form von Fortbildungen der Lehrkräfte und Aktualisierung der Curricula ist sinnbringend. Zugleich soll ein Fokus auf die Partizipationsmöglichkeiten und die demokratische Erziehung der Lernenden gelegt werden. Die methodische Ausgestaltung wäre u.a. mittels Planspiele und Podiumsdiskussionen (auch mit politischen Parteien) vonseiten der BSK zu empfehlen. Die Lehrkräfte sollen hierbei einen methodisch und didaktisch vielfältigen Unterricht gestalten, um die operatorischen und rhetorischen Kompetenzen der Lernende zu fördern und zu verbessern. Diese können auch mittels Durchführung von Diskussionen im Unterricht und Vorbereitung von Referaten seitens der Lernenden praktisch erlernt und verbessert werden. Ein weiteres Problem, welches einem realitätsbezogenen Unterricht entgegensteht, ist, dass ein ständiger Austausch zwischen Lernenden und Politik von einzelnen Kultusministerien untersagt wird. Damit ein praxisorientierter Politikunterricht erteilt werden kann, sollen die für die Ressorts Bildung und Schule zuständigen Landesbehörden die notwendigen Impulse setzen, damit dieser Austausch auch juristisch legitimiert wird. Möglichkeiten der politischen Partizipation für Lernenden Demokratie kann nur erlernt werden, indem sie auch gelebt wird. Deshalb soll es eine flächendeckende Einführung eines drittelparitätisch besetzten Schulparlamentes/ einer Schulkonferenz geben. Viele Bundesländer gehen hier schon mit gutem Beispiel voran, dennoch besteht in einigen Ländern Nachbesserungsbedarf. Da Partizipation jedoch nicht nur in schulinternen Gremien erfolgt, sondern auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Teilnahme an Demonstrationen zu bildungspolitischen Themen, können sowohl inner- als auch außerhalb der Schulzeit keine Repressalien für die Lernenden von Seiten der für Bildung und Schule zuständigen Behörden und Institutionen zur Folge haben . Um die Teilhabe von jüngeren politikinteressierten Jugendlichen zu fördern, ist die Heruntersetzung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechtes bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre erforderlich. Lehrkräftemangel Der Lehrkräftemangel ist eines der zentralen Probleme des Schulsystems. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK schlug hierzu Anfang 2023 eine Reihe von Maßnahmen vor, zu denen die BSK wie folgt Stellung nimmt. 1. Die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit begrenzen Die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit als bedeutenden Attraktivitätsfaktor für den Lehrer*innenberuf, der bei der Einschränkung von Teilzeitarbeit wegfallen- und somit das Nachwuchskräfteproblem weiter verschärfen würde. Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte darstellen, betrachten wir als problematisch. Damit eine effektive Lösung erzielt werden kann, muss eine Balance zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, aber auch langfristige Maßnahmen, wie die Förderung einer verstärkten Ausbildung von Lehrkräften, gefunden werden. 2. Anreize schaffen, damit ältere Lehrkräfte aus dem Ruhestand zurückkommen Es sollen Anreize geschaffen werden, die ältere Lehrkräfte motivieren sollen, aus dem Ruhestand zurückzukehren, um in Hausaufgabenbetreuungen, Vertretungsstunden oder Nachhilfestunden eingesetzt werden. Diese Maßnahmen würden einen Beitrag dazu leisten, den Bedarf an Lehrkräften kurzfristig zu überbrücken. Auf lange Sicht ist es jedoch weit wichtiger, den Lehrer*innenberuf attraktiver zu gestalten. 3. Keine Erhöhung der Klassenstärken Eine Erhöhung der Maximalgröße in Klassen ist eine Maßnahme, die viele negative Folgen mit sich zieht. Gerade aus pädagogischer Sicht ist diese Maßnahme nicht vertretbar, da viele Lernende individuelle Betreuung brauchen. Zudem würden Lehrkräfte weiter belastet und der Leistungsdruck auf Lernende vergrößert werden. 4. Erleichterte Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Lehrkräfte, Anreize zur befristeten Beschäftigung an anderen Schulen, wo Personalnot herrscht und ein zusätzlicher Einsatz von nicht-pädagogischem Personal in Verwaltung, IT oder Bibliotheken. Werden als sinnvoll erachtet, zusätzlich könnten Länder verschiedene Programme initiieren, um Personal für den Verwaltungsbereich zu finden. Auch schulintern können Lernende bei technischen Fragen aushelfen. Zusätzlich sollte der Quereinstieg in den Lehrer*inberuf erleichtert werden. 5. Hybrid-Unterricht in der Oberstufe Die Bundesschülerkonferenz erachtet Hybridunterricht, wie er bisher durchgeführt wurde, als keine vergleichbare Alternative zum Präsenzunterricht. Die Pandemie hat gezeigt, dass Lernende Präsenzunterricht benötigen. Auch an einer nicht ausreichenden Digitalisierung beziehungsweise mangelnden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien von Seiten der Lehrenden, die dafür nötig wären, könnte Hybrid-Unterricht scheitern. Zudem könnten Ministerien diese Maßnahme generell als Möglichkeit sehen, Lehrpersonal einzusparen - was wir aus pädagogischer Sicht als nicht vertretbar erachten. Berufsorientierung an Schulen Berufliche Bildung und Berufsorientierung stellen das Fundament des weiteren Lebenswegs nach dem Schulbesuch dar. Lernende aller Schularten in Deutschland sollten obligatorisch an verschiedenste Berufsfelder herangeführt werden. Daher ist es wichtig, die verpflichtenden Praktika für Lernende, die in unterschiedlichen Ausführungen, durchzuführen. Zeitliches Potenzial für Schüler*innenpraktika steigern Die Bundesschülerkonferenz empfiehlt mindestens zwei verpflichtende 3-wöchige Praktika, Schüler*innen soll es des Weiteren ermöglicht werden, weiter Praktika freiwillig zu absolvieren. Praktika zur Berufsorientierung sollen von ihrer Ausrichtungsart nicht beschränkt sein im Rahmen des Jugendschutzes, sowie im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Der Bund soll allen Betrieben, die Praktika anbieten, finanzielle Aufwandsentschädigungen leisten. Schulen sollen Berufsberatende der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet werden. Außerdem sollen Lehrkräfte Fortbildungen zum Thema Berufsberatung erhalten, um Schüler*innendarüber aufklären zu können. Jedes Jahr sollen Lernende ab der 9. Klasse mit entweder Berufsberatende der Bundesagentur für Arbeit oder berufsbildenden Lehrkräften ein 20-minütiges individuelles Beratungsgespräch führen. Dabei sollen Stärken, Talente und Interessen evaluiert und mögliche Berufswege aufgezeigt werden. Einmal im Jahr soll ein längeres berufsberatendes Gespräch auch im Klassenverbund stattfinden. Des Weiteren sollen Lernende keine Fehlstunden oder andere Benachteiligungen dafür erhalten dürfen, wenn sie Berufsinformationsveranstaltungen besuchen. Evaluation in der Schule Auch in der Schule selbst soll eine Vor- und Nachbereitung sowie eine Evaluation der jeweiligen Praktika stattfinden. Lernende sollte die Gelegenheit zum Austausch der gesammelten Erfahrungen bekommen, um voneinander profitieren und lernen zu können. Somit können die Lernenden als Multiplikatoren den Eindruck und die damit einhergehenden Kenntnisse über unterschiedliche Berufe und Berufsfelder untereinander austauschen und die Durchführung von Praktika nachhaltig gestalten.

  Beziehungen zu Akteuren der Beruflichen Bildung stärken Um eine praxisnahe Berufsorientierung sicherzustellen, soll es regelmäßige und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule angepasste Vernetzungstreffen zwischen Vertretern aus der Schulgemeinschaft und Vertretern der regionalen und überregionalen Wirtschaft, sowie weiteren Akteuren des gesamten Feldes der Beruflichen Orientierung geben. An weiterführenden Schulen in Deutschland sollte eine Funktionsstelle eines Koordinators für Berufliche Orientierung etabliert werden. Diese sollte den Lernenden die Möglichkeit geben, individuelle Gespräche zu führen, um auf die einzelnen Interessen und Anliegen dieser einzugehen und sie bedürfnisbezogen zu beraten. Schulart- und fächerübergreifende Berufsorientierung fördern Es soll eine verstärkte Implementierung von Praktika mit Ausbildungsbezug an weiterführenden Schulen mit dem Ziel des allgemeinen Hochschulabschlusses geben. Dies muss schon in der anfänglichen Schullaufbahn der weiterführenden Schulen, spätestens jedoch in der Sekundarstufe I stattfinden, sodass sich die Lernenden schon frühzeitig einen Überblick über Ausbildungsberufe und akademische Berufe verschaffen können. Zugleich müssen jedoch auch Lernende von weiterführenden Schulen, die die allgemeine Hochschulreife nicht anstreben, neben Ausbildungsberufen, ebenfalls über die Erfahrungen und Perspektiven von akademischen Berufen unterrichtet werden. Somit kann Berufliche Orientierung unabhängig vom Schulabschluss praktiziert und gelebt werden und die Bedeutung der Ausbildungsberufe wieder eine größere Wichtigkeit erlangen. Neben den schulartübergreifenden Angeboten zur beruflichen Orientierung muss auch ein vielfältiges Spektrum für schulische Praktika zur Verfügung stehen. Lernende sollen einen breitgefächerten und weitreichenden Einblick in die berufliche Praxis erlangen, um anhand der gesammelten Erfahrungen eine Entscheidung für den Lebensweg nach dem Abschluss treffen zu können. Lernende an Deutschlands Schulen benötigen mehr Aufklärungsarbeit von entsprechenden Koordinatoren für berufliche Orientierung. Alle Schulen jeglicher Schulformen müssen den Lernenden Möglichkeiten für eine breitgefächerte Berufsorientierung bieten, damit sie bereits in der Schule über die Perspektiven ihres späteren beruflichen Werdegangs erfahren und lernen können. Um den Übergang von Schule ins Berufsleben besser zu gestalten, ist die Berufsberatung und -bildung eine zentrale Aufgabe innerhalb der Schule. Dabei sollen verschiedene Berufsbilder der Schüler*inschaft vermittelt werden, damit diese bestmöglich auf das Berufsleben vorbereitet.

  Förderung der Akzeptanz von beruflich-karrieretechnischen Entscheidungen der Lernenden Die individuelle Freiheit der Lernenden gilt in der Berufsorientierung als oberstes Gebot. In diesem Sinne soll die Akzeptanz von beruflich-karrieretechnischen Entscheidungen der Lernenden gefördert werden, insofern sich diese nicht mit geltender Gesetzgebung schneiden. Dies gilt vor allem für den Fall, dass die von den Lernenden getroffenen Entscheidungen mit dem schulartspezifisch angestrebten Abschluss auseinanderfallen. Nachhaltigkeit In unserer globalisierten Welt besteht ein großer Kontrast zwischen der Handlung und dem Bewusstsein über die Konsequenzen für uns und die Umwelt. Die internationale Gesellschaft steht seit dem Nichterreichen der UN-Millenniumsziele in der Verantwortung, sich verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Das frühe Erlernen sowie die stetige Förderung bewussten Handelns ist sinnvoll, da dieses auch den kommenden Generationen eine unabdingbare Lebensgrundlage bietet. Um die Relevanz zu verdeutlichen, ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung, welche sich nicht nur auf ein selbstbestimmtes Handeln der Lernenden, sondern auch der Lehrkräfte, Eltern und weiterer schulnaher Personen fokussiert, in der Schule essenziell. Befasst man sich mit Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), arbeitet man mit drei verschiedenen, sich untereinander beeinflussenden Aspekten, dem ökologischen, dem ökonomischen und dem sozialen. Bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung soll der Fokus nicht nur auf das Individuum, sondern auch auf die strukturelle, globale und institutionelle Ebene eingegangen werden. Alle möglichen Ressourcen müssen genutzt werden, um Nachhaltigkeit an Bildungsinstitutionen zu vermitteln. Schule ist eine zentrale Sozialisationsinstanz, also ein Ort, in dem man zu einem aufgeklärten, eigenständigen und kritisch denkenden, mündigen Mitglied der Gesellschaft werden soll. Dazu gehört, den Lernenden zu vermitteln, wie Informationen ausgewertet werden und die gewonnenen Erkenntnisse zu hinterfragen, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Hierzu ist es notwendig, die Lehrpläne aller Fächer auf die Vermittlung zu einem stärkeren Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung hin anzupassen. Alle Lernenden sollten die Möglichkeit und den Raum erhalten, sich frei, individuell und selbstständig zu entwickeln. Auch im Schulalltag kann durch praxisorientiertes Arbeiten, z. B. in Projekten, den Lernenden nahegebracht werden, wie nachhaltiges Handeln einen Gewinn für die Allgemeinheit darstellen kann. Einen guten Ansatz für die Vermittlung von Nachhaltigkeit durch diese Form des Arbeitens verdeutlichen in unserer Schullandschaft bereits einige Modellschulen für BNE sowie einige berufsorientierte Schulen. Eine regelmäßige Evaluation und Revision der Rahmencurricula durch alle im Schulalltag eingebundenen Personen ist erforderlich. Insbesondere sollen Lernende durch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in diesen Prozess eingebunden werden. Alle Gesetze bzw. Veränderungen innerhalb der Schule und des Bildungssystems sollen unter dem Aspekt der nachhaltigen Bildung geprüft werden. Es müssen auch bestehende Regelungen daran angepasst werden. Die Schule soll die Wertigkeit lebenslangen Lernens vermitteln und steht gerade deshalb in der Verantwortung, für die Lernenden eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Nachhaltigkeit selbst vorzuleben. Dies erstreckt sich z. B. über die Nutzung von Recyclingpapier und erneuerbare Energien, Mülltrennung und ein ökologisches, vielfältiges, vollwertiges, qualitativ hochwertiges und kostenfreies Angebot auch vegetarischer und veganer Essensmöglichkeiten. Die Lernenden sollen durch Partizipation in einem demokratischen Umfeld aufwachsen und sich dabei intensiv mit den Themenfeldern Beschaffung und Konsum, aber auch mit nachhaltigem Wirtschaften und Produktion auseinandersetzen, um im späteren Leben einerseits nachhaltig wirken und handeln zu können, aber auch in der Lage zu seinen etablierten Strukturen hinterfragen zu können. Um diese Partizipation auch umsetzen zu können, muss allen Schulen mehr Freiraum für Planungen und Umsetzungen von nachhaltigen Projekten gegeben werden. Hierfür fordert die BSK die Einrichtung, den Ausbau und die Etablierung zentraler bundes- und landesweiter Anlaufstellen, die allen motivierten Lernenden, sowie Eltern und dem pädagogischem Fachpersonal zur Seite stehen und durch einen Fonds Projekte niedrigschwellig finanziell fördern. Ein positiver Effekt daraus wird die aktive, eigenständige und außerschulische Beteiligung an nachhaltigen Projekten. Zurzeit ist die Integration von Nachhaltigkeit bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulalltag nicht in ausreichendem Maße gegeben. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz, dass den Lernenden das frühzeitige Erlernen und die stetige Förderung bewussten Handelns ermöglicht werden, um reflektiert nachhaltig handeln zu können. Außerdem soll ein besonderes Augenmerk auf die ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Faktoren außerhalb des Individuums gelegt werden, die zum Klimawandel beitragen. Globale, strukturelle und institutionelle Faktoren sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierfür sind die fortwährende Anpassung der Lehrpläne und gesetzlichen Regelungen unter demokratischer Mitwirkung der Schüler*innenschaft im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie die Ausweitung der Bildung für nachhaltige Entwicklung zwingend erforderlich. Mithilfe finanzieller Unterstützung von Engagement im Sinne der Nachhaltigkeit in der Schule und im schulischen Umfeld wird nachhaltiges Handeln nicht allein in das schulische Leben integriert. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Nachhaltigkeit selbst – sind Grundpfeiler demokratischer Partizipation und gesellschaftlichen Fortschritts – als Notwendigkeit für eine bessere Bildung und eine zukunftsfähige Gesellschaft.   Gegen Bildungsrassismus - keine Segregation an deutschen Schulen Um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, muss die Segregation von Lernenden nach sozialen Milieus beendet werden. Insbesondere in großen Städten kommt es durch die Einteilung der Einzugsgebiete von Schulen zur Trennung verschiedener gesellschaftlicher Klassen. Dieser Zustand trägt zur Manifestierung sozialer Disparitäten bei und muss z.B. durch Projekttage oder anderweitige Veranstaltungen, die zum Austausch zwischen verschiedenen Schulen beitragen, beendet werden. Hierzu sollen insbesondere die Kultusministerien der Länder dieser Thematik mehr Aufmerksamkeit widmen und im direkten Austausch mit betroffenen Schulen Lösungen für etwaige Unterschiede in den Kommunen finden. Gegen Gewalt an Schulen in allen Bereichen Um Gewalt in allen Bereichen vorzubeugen, muss an Schulen sowohl körperliche als auch psychische Gewalt stärker thematisiert und aufgearbeitet werden. Hierbei soll ebenfalls das Thema der sexualisierten Gewalt aufgegriffen werden, wie auch das Themenfeld „sexueller Konsens“. Hierzu soll Aufklärung sowohl im Unterricht als auch außerhalb dessen stärker gefördert werden und durch umfangreiche Workshops und weitere Projekte unterstützt werden. Ebenfalls sollen flächendeckend Anlaufstellen vor Ort und im digitalen Rahmen geschaffen werden. So kann Betroffenen besser geholfen werden. Um einen „Safe Space“ für betroffene Lernende zu schaffen, soll der Einbezug von schulpsychologischen Fachkräften unterstützt werden. Um dies flächendeckend realisieren zu können, bedarf es einer Aufstockung der schulpsychologischen Fachkräfte. Queerdenken statt Querdenken - Schule - safer Space für LGBTQ+ Um den Bereich Diversität an Schulen weiter voranzubringen, braucht es dringend Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Diversität und sexueller Vielfalt. Nur so kann auch ein adäquater Umgang sowie eine gerechte Vermittlung sichergestellt werden. Genderneutrale Toiletten Um für alle Personen im Schulsystem ein offener Ort zu sein, soll an jeder Schule mindestens eine genderneutrale Toilette bereitgestellt werden. Dies ist ebenfalls möglich, indem man vorhandene Toiletten für alle Geschlechtsidentitäten öffnet. Zudem müssen genderneutrale Umkleidekabinen bereitgestellt werden. Behindertentoiletten Um vollumfängliche Inklusion an Schulen zu ermöglichen, sollten alle Schulen barrierefreie, erreichbare Behindertentoiletten vorweisen können.   Barrierefreiheit Barrierefreiheit an Schulen ist leider nach wie vor ein nicht beachtetes Thema mit großem Nachholbedarf. Beginnend bei großen bürokratischen Hürden, wie beim Beantragen und Organisieren von Schultransportern, bis hin zum nicht möglichen Zugang zur Schule aufgrund fehlender Barrierefreiheit. Für viele Lernende bedeutet dies ein kurzzeitiges Aussetzen der schulischen Laufbahn, ein Wechsel der Schule oder gar einen Abbruch. Die Möglichkeiten, weiterhin auf der besuchten Schule zu bleiben, liegen aktuell oftmals noch am Willen der Schulleitungen. Auch fehlen Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Findung von Lösungen für kurz- oder langfristige Probleme beziehungsweise Hilfe beim Bewältigen der bürokratischen Hürden. Gerade in einem Land mit Schulpflicht sollten körperlich beeinträchtigte Personen dieselben Chancen und Möglichkeiten besitzen. Aspekt Diversität Schulen müssen als Raum der Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz dienen und den Lernenden einen sicheren und diskriminierungsfreien Raum schaffen. Es ist grundlegend notwendig, die Unterrichtsinhalte divers und zeitgemäß zu behandeln. Die Aufgaben der Aufklärung und Prävention im Biologie- sowie Sexualkundeunterricht müssen den heutigen Erkenntnissen entsprechen und den Lernenden ein aufgeklärtes und offenes Weltbild vermitteln. Diese weiterentwickelte Aufgabe muss ein Bestandteil im Lehr- und Lernstoff sein. Die Themenbereiche der Sexualität, Geschlechtsidentität, Sex und Diversität müssen differenziert und wertungsfrei in den Unterricht einbezogen und behandelt werden und sollen ein größeres Bild, außerhalb der traditionellen Geschlechterrollen, vermitteln. Es ist adäquat notwendig, die Geschlechterdiversität sowie die Sexualdiversität in einem möglichst aufgeklärten und diversen Rahmen im Biologieunterricht zu behandeln. Der Fokus sollte dort nicht nur auf den Aspekt des Aktes als Fortpflanzung, sondern auch weitergehend behandelt werden, um Lernende in der Phase der Selbstfindung und Entdeckung der eigenen Sexualität und des eigenen Geschlechts zu unterstützen. Um die Diversität der Unterrichtsgestaltung sowie die der Aufklärung auszubauen, soll auch sozialpädagogisches Personal der Schulen den Unterricht sowie bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten unterstützend tätig sein. Außerdem muss den Lernenden auch außerhalb des Unterrichtes die Möglichkeit gegeben werden, Ratschläge und weitergehende Informationen einzuholen und auch Unterstützungsangebote für jene geschaffen werden. Maßnahmen können gezielte Projekttage zu verschiedenen Themen sein, aber auch die Einbindung in den Unterrichtsalltag sein. Diskriminierung hat keinen Platz innerhalb der Gesellschaft. Auch eine Sensibilisierung der eigenen Sprache soll erfolgen, indem die Lernende über die Kraft der Sprache und ihre Verwendung zur Diskriminierung und als Beleidigung aufgeklärt werden.   Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bundeszentrale für politische Bildung dazu auf umfangreichere Bildung strukturelle Diskriminierung zu fördern. Dies tut sie im Rahmen von freiwilligen, kostenlosen Fortbildungen für Lehrende und Workshops für Lernende. Diese Angebote sollen dazu dienen, die Teilnehmenden über strukturelle Diskriminierung in der Gesellschaft und der Schule aufzuklären und die Lehrenden dazu zu befähigen diese ihren Lernenden durch fundierte Methoden zu vermitteln. Mittelfristig muss das Ziel sein, dass über die BpB jede Schule Zugang zu entsprechenden, vom Bund bezahlten Unterstützungsangeboten erhält. Der Bund hat der BpB dazu dauerhaft verlässliche Haushaltmittelansätze zur Verfügung zu stellen, Kürzungen der Mittel lehnen wir entschieden ab. Multiprofessionelle Teams Lehrkräfte sollten sowohl im Unterricht wie auch außerhalb des Unterrichts von multiprofessionellen Teams unterstützt werden. Diese Teams sollten nach Bedarf aus Schulsozialarbeitenden, Schulverwaltungskräfte, Sonderpädagogen oder IT-Fachpersonen bestehen. So können sich Lehrkräfte auf qualitativ hochwertigen Unterricht konzentrieren, während andere Aufgaben von dazu ausgebildeten Fachkräften erledigt werden. Schule als Lebensort Schulsanierungen - Viele deutsche Schulen sind in einem maroden baulichen Zustand und müssen dringend saniert oder gar neu gebaut werden. Dafür müssen finanzielle Mittel des Bundes bereitgestellt werden. Die Bundesschülerkonferenz fordert deswegen ein entsprechendes Förderprogramm von 10 Milliarden € für Schulsanierung, und zwar ohne Bedingungen und ohne kommunalen Anteil. Man beziffert den Sanierungsbedarf auf ca. 50 Milliarden € im Schulbereich, das Programm wäre also für die bedürftigsten 20 % bestimmt. Der Lernerfolg wird durch den schlechten baulichen Zustand einer Schule nachweislich beeinträchtigt. Die Ansprüche eines künftigen Neubaus müssen einem zeitgemäßen Schulgebäude entsprechen und nachhaltig sein. Lernenden der betreffenden Schulen müssen von der Konzeption bis zur Umsetzung der Planung von neuen Schulgebäuden beteiligt werden. Der Bund sollte deshalb Anreize setzen, Lernenden auch bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen. Zu oft werden die Bedürfnisse von Lernenden nur als marginaler Faktor in den Bebauungsplänen der Kommunen berücksichtigt. Dies ist ein eklatanter Missstand, den es zu beheben gilt. Lernenden verbringen einen großen Teil ihrer Jugend in diesen vier Wänden und können daher auch selber am besten über ihr Lernumfeld befinden. Auch ist unerlässlich, dass den Bauplänen und der Konstruktion pädagogische Konstruktion zu Grunde liegen und diese, das Lernen, das Zusammenleben der Schulbeteiligten und die Nutzungsmöglichkeiten positiv beeinflusst.   Beim Neubau von Schulen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Neubau ökologisch und nachhaltig ist. Das heißt zum Beispiel, dass nachhaltige Baustoffe eingesetzt und regenerative Energien genutzt werden sollten. Auch beim Inventar ist es wichtig, dass nachhaltige Alternativen gekauft werden. Im Allgemeinen ist die Qualität und die Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen. Die Kommunen sollten die Förderungsbeträge wie zum Beispiel finanzielle Vorschüsse ohne Bedingungen abrufen können. Dies ist gerade für finanziell schwache Kommunen ein großes Hindernis, um solche Gelder nutzen zu können. Um die Religionsfreiheit zu gewährleisten, soll in und an Schulen kein Verbot von religiösen Symbolen herrschen. Das Tragen dieser soll weiterhin erlaubt bleiben (z. B. Kippa, Kopftuch, Kreuzkette, etc.). Unterrichtsmaterialien und Lehrmittel sowie Gebetsräume sollten von dem Verbot ausgeschlossen sein. Symbole, die aus Gründen des Denkmalschutzes vorhanden sind, sollten ebenfalls von dem Verbot unberührt bleiben. Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern fördern - Mehr Ressourcen für die Bildung Die Bildung ist ein grundlegender Pfeiler einer starken demokratischen Gesellschaft. Daher ist eine Investition in Bildung zwangsläufig eine Investition in einen starken demokratischen Staat. Ein gutes Bildungssystem ist die Grundlage dafür, dass Lernende zu selbstständigen und mündigen Bürger*innen erzogen werden. Die Frage, wie man eine gute Bildung zustande bringt, ist auch eine Ressourcenfrage, also wie viele Mittel man für das Bildungssystem ausgeben will, um dieses Instand zu halten und auszubauen. Damit ein gutes Bildungswesen nicht bereits an der Ressourcenfrage scheitert, erachtet die BSK eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Bildungsfragen als unabdingbar. Die Verteilung der Steuereinnahmen (und deren rechtliche Grundlagen) müssen zu Gunsten der Länder verändert werden, um die Investitionen in Bildung - nachhaltig und dauerhaft zu stärken und allen Lernende gute Bildung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten die Länder in ihren Haushalten einen höheren Stellenwert auf Bildung legen. (Rechts-)Extremismus entgegenwirken Die aktuellen Zahlen bezüglich rechtsextremistischer Vorfälle an deutschen Schulen sind erschreckend. Lernende müssen demnach für die NS-Zeit sensibilisiert werden, dabei ist die Bildung der wichtigste Schlüssel. Wir fordern mindestens einen verpflichtenden Besuch von Lernenden in Konzentrations- oder Vernichtungslagern der Nationalsozialisten während ihrer Zeit in der weiterführenden Schule. Lernende, für die der Besuch voraussichtlich eine mentale Belastung darstellt, können sich je nach geltendem Landesrecht befreien lassen. Außerdem sollen Gedenktage zum Nationalsozialismus in Schulen mehr Aufmerksamkeit erhalten.   Aufklärung über Rechtsextremismus in unserer heutigen Gesellschaft soll bei den Lernenden möglichst früh beginnen und insbesondere in allen Schulformen gleichermaßen durchgeführt werden. Zusätzlich zur Vermittlung des historischen Nationalsozialismus sollen die Lernenden vor allem in Bezug auf die Formen und Ausprägungen von Nationalsozialismus in der heutigen Gesellschaft sensibilisiert werden. Die Lernenden sollen hierbei Parallelen zwischen dem historischen und dem Nationalsozialismus in der heutigen Gesellschaft im Projektrahmen selbst finden und somit langfristig auf die Gefahren des modernen Rechtsextremismus aufmerksam gemacht werden. Möglichkeiten hierfür wären zum Beispiel Projekttage. Um Rechtsextremismus innerhalb von Schulen zu verhindern und einzudämmen, ist eine Stärkung der Schulsozialarbeit essenziell. Initiativen gegen Rechtsextremismus wie zum Beispiel “Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage” oder “Demokratie Leben” sind ausdrücklich unterstützenswert. Die Finanzierung solcher Projekte soll durch den Bund erfolgen. Die Mittel für demokratiefördernde Projekte in Schulen sollten daher im Bundeshaushalt erhöht werden. Der Bund soll den Ländern zudem mehr Geld zur Förderung und Unterhaltung von Gedenkstätten zur Verfügung stellen, damit diese mehr Ressourcen in Bildungsarbeit investieren können. Vergütung für FOS - Praktika Lernende, die sich in einer Fachoberschule befinden, müssen oft ein einjähriges Praktikum absolvieren, bevor sie die Fachhochschulreife erreichen können. Wir erkennen das Problem, dass diese Praktika meist nur sehr gering entlohnt werden. Daher fordern wir eine verbindliche Vergütung dieser Praktika, die sich anhand der Ausbildungsvergütung des jeweiligen Berufsfeldes orientiert. Ernährung an Schulen Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung zwingend Einzug in den Schulalltag halten muss. Die Vermittlung dieser Grundlagen muss in den Schulalltag aufgenommen werden. Bereits in der Grundschule muss daher die Wichtigkeit von gesunder und nachhaltiger Ernährung in den Vordergrund gerückt werden, um einen möglichst nachhaltigen Bildungserfolg bei den Lernenden zu erzielen und sie gleichzeitig vor Fehlernährung in der Entwicklungsphase zu schützen.

Damit oben genannte Strategien Erfolg haben können, müssen Schulen nachhaltige und gesunde Ernährungsgewohnheiten vorleben. Daher müssen schulische Essensangebote ausgewogen, gesund, qualitativ hochwertig und nachhaltig gestaltet sein. Dabei sollen wissenschaftliche Empfehlungen die Grundlage bilden. Die hierdurch entstehenden höheren Preise können durch die Subventionen des Bundes auf einem angemessenen Preisniveau gehalten und bestenfalls kostenlos werden. Somit wird eine gesunde Ernährung sichergestellt. Für Fleischprodukte kann hierbei ein höherer Preis angesetzt werden, um für dieses Produkt zu sensibilisieren und das Kaufverhalten zu lenken. Für sozial schwache Familien wird die Möglichkeit geboten, sich von den entstehenden Kosten befreien zu lassen, um somit eine Chancengleichheit für alle beim Thema Ernährung sicherzustellen.

Das EU-Schulprogramm, als Nachfolger von EU-Schulobst und EU-Schulmilchprogramm, muss durch die EU und den Bund mit deutlich mehr Ressourcen ausgestattet werden, so dass alle Schulen aller Bundesländer versorgt werden können. Bundesjugendspiele Diese Sportveranstaltung sollte im Frühjahr oder Herbst stattfinden und Zeitpunkte kurz vor den Sommerferien sollten vermieden werden. Somit können körperliche Überlastungen aufgrund der Hitze umgangen werden. Zusätzlich sollen von der BMK bzw. SMK - auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen - Temperaturwerte festgelegt werden, die einen Maximalwert definieren, bei der Veranstaltungen sportlicher oder sonstiger körperlich belastender Natur durchgeführt werden dürfen und ab Überschreitung welcher Temperaturgrenze diese abgesagt werden müssen, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Internationaler Schüler*inaustausch Die BSK erkennt den pädagogischen Wert von internationalen Schüler*innenaustauschen in Hinblick auf kulturelle Begegnung und Weltoffenheit an. Organisationen wie binationale Jugendwerke, die solche Schüler*inaustausche ermöglichen (z.B. DFJW) sollen unterstützt werden. Internationale Schüler*inaustausche sollen so bezuschusst werden, dass soziale Herkunft einer Teilnahme nicht mehr im Weg steht. Als mittelfristige Vision soll angestrebt werden, dass Schüler*inneneine gesetzliche Garantie auf mindestens einen internationalen Schulaustausch während ihrer Schulzeit erhalten. Drogen an Schulen eindämmen Rauschmittel sind weiterhin ein präsentes Thema an Schulen. Deshalb ist es unerlässlich, dass zukünftig die Präventionsarbeit umfangreicher und vor allem nicht zu spät in der Schullaufbahn eines Lernenden stattfindet. Dabei muss eine offene Kommunikationskultur eingeführt und verstetigt werden, damit keine “Problemherde” lokal totgeschwiegen und dadurch weiter begünstigt werden. In Regionen, welche eine besonders hohe Belastung vorweisen, kann es aus unserer Sicht sinnvoll sein, einen runden Tisch einzurichten, welcher sich aus regionalen und / oder fachlichen Experten zusammensetzt und das Problem angeht. Dabei sollte es vor allem auch darum gehen, für neue best practice Beispiele aus der Region offen zu sein und diese Erfahrung an anderen Schulen zu nutzen. Außerdem soll sich das BMG mit dem Thema befassen und gemeinsam mit den Ländern beraten, inwieweit das Problem durch den Bund unterstützt und behoben werden kann.   Genderneutrale Sprache an Schulen Die Verwendung von genderneutraler Sprache in der Schule sollte für die Lernenden weder zu Vorteilen noch zu Nachteilen führen, es darf nicht zur Pflicht werden, sollte allerdings auch nicht verboten sein Zwar wird die genderneutrale Sprache mit Doppelpunkt oder Sternchen nach wie vor vom Rat der deutschen Rechtschreibung als Rechtschreibfehler eingestuft, allerdings ist es ein Teil des Bildungsauftrags von Schulen, Offenheit der Lernenden zu fördern. Dies bedeutet, dass alle Menschen in der Schulgemeinschaft willkommen sind und sich wertgeschätzt fühlen sollten. Die Verwendung von genderneutraler Sprache trägt dazu bei, diese Inklusion zu unterstützen und sollte daher von Anfang an im Unterricht als gleichgestellte Alternative und Möglichkeit zur Förderung der Inklusion dargestellt werden. Deswegen sollte der Rat der deutschen Rechtschreibung Gendern als korrekt ansehen.

Schüler*innenticket Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesschülerkonferenz) fordert einen besseren öffentlichen Personennahverkehr für Schüler*ininnen und Schüler*innenund eine bundeslandweite Nutzung eines Schüler*innentickets. Eine Beschränkung der Tarifzonen sowie eine zeitliche Begrenzung des Schüler*innentickets schränken junge Menschen massiv ein. Eine Ausweitung der Nutzung des Schüler*innentickets erhöht zum einen die Attraktivität des ÖPNV und fördert zum anderen junge Menschen in Ihrer Entfaltung. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss ÖPNV für alle Schüler*innen und Schüler*innenkostengünstig bis kostenfrei sein. Bei der Umsetzung sollten regionale Unterschiede und Besonderheiten im Tarif berücksichtigt werden.

Bildungsgrundsätze Die Bundesschülerkonferenz versteht die Ziele von Bildung wie folgt. Sämtliche Forderungen und Maßnahmen basieren darauf. Die Schule darf bei weitem nicht nur als Vorbereitung auf das Studium oder den Beruf dienen, sondern muss die Grundlage für ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben schaffen. Sie unterstützt damit explizit die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen und hilft ihnen, ihre individuellen Stärken zum Vorschein zu bringen und ihre Vision für ihr Leben Wirklichkeit werden zu lassen. Die Schule muss die Bedeutung der physischen und psychischen Gesundheit für Schüler*innenvermitteln. Erst mit einem reflektierten und förderlichen Verhältnis zu diesem Thema kann ein erfolgreicher Start ins Leben garantiert werden, der die Schüler*innen in die Lage versetzt, sich auch mit weiteren Themen zu befassen.   Schüler*innen sollen zu verantwortungsbewussten Individuen erzogen werden, die sowohl mit ihren eigenen als auch mit den Taten ihrer Mitmenschen reflektiert umgehen. Somit muss ein faires Miteinander durch die gezielte Vermittlung von Sozialkompetenzen gefördert werden. Außerdem gehört dazu auch die Entwicklung eines nachhaltigen Gewissens, welches alle 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen inkorporiert. Schule dient damit als Ort der Entfaltung, der den Schüler*innen gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe ermöglicht und somit individuell zu mehr Lebensglück beiträgt. Auf einer gesellschaftlichen Ebene schafft sie durch die Vermittlung von Werten eine tolerante, solidarische, offene und demokratische Gesellschaft. Diese Bildungsziele müssen innerhalb gewisser struktureller Rahmenbedingungen vermittelt werden, damit sie nicht nur gepredigt, sondern aktiv gelebt werden. Eine Schule, die Offenheit und Toleranz lehren möchte, muss auch selbst inklusiv sein und damit allen Schüler*innen eine gleiche und gerechte Teilhabe an der Bildung, unabhängig von äußeren Faktoren ermöglichen. Die Schule soll das Individuum emanzipieren, dafür muss sie auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und somit alle Schüler*innen als eigenständige Personen betrachten, deren Interessen gehört werden müssen. Gerade die Werte einer Demokratie dürfen dabei nicht nur theoretisch erörtert, sondern müssen im Schulalltag verkörpert werden, der entsprechend demokratisch und partizipativ gestaltet werden muss. Das Schul- und Unterrichtssystem, welches wir aktuell haben, ist weitgehend identisch mit dem, das in Deutschland bereits seit Jahrhunderten vorhanden ist. Das ist nicht angemessen, um die Schüler*innen auf die moderne Welt vorzubereiten. Schule sollte im Gesamten darauf ausgerichtet sein, den Schüler*innen die Kompetenzen kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration zu vermitteln, um sie zu mündigen Bürger*innen auszubilden. Sie müssen stetig an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Bundeswehr an Schulen Als Bundesschülerkonferenz verstehen wir Bildung als Raum der freien Meinungsbildung, der kritischen Auseinandersetzung und der Mündigkeit. In diesem Verständnis darf politische Bildung niemals einseitig, werbend oder instrumentalisierend sein. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns gegen jede Form der Werbung oder Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr an Schulen aus. Wenn Vertreter*innen der Bundeswehr an Schulen auftreten, darf dies ausschließlich dem Zweck der sachlichen Aufklärung dienen. Schüler*innen sollen sich ein umfassendes und differenziertes Bild über die Rolle, Aufgaben und Herausforderungen der Bundeswehr machen können – einschließlich der ethischen, politischen und gesellschaftlichen Dimensionen militärischen Handelns. Dabei ist sicherzustellen, dass auch kritische Perspektiven, etwa aus der Zivilgesellschaft, gleichberechtigt Raum finden. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Angehörige der Bundeswehr über eine wertvolle fachliche Expertise verfügen, die auch für junge Menschen von Bedeutung ist. Themen wie internationale Sicherheit, Friedenssicherung, Katastrophenschutz oder Krisenprävention sind für uns als Schüler*innen und Jugendliche relevant und verdienen eine sachliche, fachkundige Auseinandersetzung. Wenn Vertreter*innen der Bundeswehr an Schulen mitwirken, sollte dies im Sinne eines gemeinsamen Lernprozesses geschehen: auf Augenhöhe, kritisch-reflektiert und eingebettet in einen breiten bildungspolitischen Kontext, der unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. Darüber hinaus fordern wir, dass die Präsenz der Bundeswehr an Schulen transparent gestaltet und von Mitsprache der Schüler*innenschaft begleitet wird. Veranstaltungen, Unterrichtseinheiten oder Informationsangebote müssen inhaltlich offen, ausgewogen und überprüfbar sein. Schulen sollen Orte sein, an denen junge Menschen lernen, Positionen kritisch zu hinterfragen und sich unabhängig eine Meinung zu bilden - nicht Orte, an denen für militärische Laufbahnen geworben wird. Digitale Infrastruktur und Ausstattung Digitale Infrastruktur schaffen – jetzt konsequent und gerecht Noch immer fehlt es an zahlreichen Schulen bundesweit an einer tragfähigen digitalen Infrastruktur, insbesondere durch fachkompetente Lehrer*innen und andere Fachkräfte. Die Bundesschülerkonferenz stellt klar: Digitale Teilhabe ist kein Zukunftsversprechen, sondern eine gegenwärtige Verpflichtung. Es muss sichergestellt sein, dass ausnahmslos alle Lernenden digital erreichbar sind und gleichberechtigt am digitalen Unterricht teilnehmen können – unabhängig von Wohnort, Schulform oder sozialem Hintergrund. Dazu gehören flächendeckendes WLAN, stabile Breitbandanschlüsse, Lademöglichkeiten und digitale Endgeräte für alle Schüler*innen. Die BSK fordert, dass jede Schule über eine dauerhaft funktionierende digitale Grundausstattung verfügt, welche dauerhaft betreut, regelmäßig gewartet und vor allem weiterentwickelt wird. Zielgruppengerechte Ansprechpartner*innen wie etwa IT-Fachkräfte und Medienpädagog*innen müssen an jeder Schule verfügbar sein. Die Digitalisierung darf nicht länger auf den Schultern einzelner Lehrkräfte lasten. Es braucht professionelle Unterstützung vor Ort, um die digitale Transformation strukturell zu verankern und pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Die Corona-Krise hat die Defizite der digitalen Infrastruktur sichtbar gemacht. Nun muss daraus politisches Handeln folgen. Die Finanzierung des Digitalisierungsprozesses darf bestehende soziale Ungleichheiten nicht verschärfen. Die BSK fordert ein dauerhaftes, bundesweit einheitliches Fördermodell, das Mittel für digitale Ausstattung unbürokratisch, transparent und bedarfsgerecht bereitstellt. Die Beantragung muss für Schulen und Schulträger einfach und schnell möglich sein - ohne Hürden, die den Zugang zu Bildung verzögern. Digitalisierung erfordert umfassende Modernisierung Digitale Infrastruktur kann nur in einem modernen Lernumfeld wirksam werden. Deshalb fordert die Bundesschülerkonferenz eine bundesweite Initiative zur baulichen und technischen Modernisierung von Schulgebäuden. Neben der Instandsetzung von Klassenräumen und Lernorten müssen auch digitale Voraussetzungen wie Glasfaseranschlüsse und leistungsfähige Netzwerke geschaffen werden. Schulen müssen beim Ausbau des bundesweiten Glasfasernetzes priorisiert werden. Die BSK fordert einen eigenen Fördertopf des Bundes, der die Glasfaserausstattung von Schulen zu großen Teilen finanziert, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Die Breitbandanbindung ostdeutscher Flächenländer hinkt weiterhin hinterher. Im Sinne gleichwertiger Bildung fordert die BSK ein Zusatzprogramm des Bundes, das gezielt den Ausbau schneller Glasfaseranschlüsse in diesen Regionen fördert. Digitale Bildung darf nicht vom Standort abhängen. Sie muss überall möglich sein. Digitalisierung bedeutet mehr als Endgeräte Die Bereitstellung von Tablets und Computern war ein notwendiger Schritt, bei weitem aber kein ausreichender. Zwar begrüßt die Bundesschülerkonferenz die bisherigen Investitionen in digitale Ausstattung, doch der zweite Digitalpakt hat gezeigt, dass Umfang und Umsetzung nicht den tatsächlichen Bedarfen der Schulen gerecht wurden. Noch immer fehlt es vielerorts an grundlegender digitaler Infrastruktur, und das Feedback aus der Praxis ist eindeutig: Zahlreiche Schulen wussten weder, wie sie die Mittel beantragen konnten, noch dass ihnen überhaupt Gelder zustanden. Bürokratische Hürden, mangelnde Transparenz und unklare Zuständigkeiten haben dazu geführt, dass bereitgestellte Mittel nicht flächendeckend dort ankamen, wo sie dringend gebraucht wurden. Die BSK fordert deshalb ein drittes Digitalpakt-Programm, das nicht nur finanziell deutlich über den bisherigen Ansätzen liegt, sondern vor allem durch einfache, nachvollziehbare und schulnahe Verfahren überzeugt. Denn selbst die größten Fördersummen bleiben wirkungslos, wenn sie im Verwaltungsdickicht versickern. Digitale Bildung braucht Mittel. Sie braucht aber vor allem den politischen Willen, diese Mittel wirksam und gerecht zu verteilen. Darüber hinaus braucht es eine systematische Qualifizierung von Medienpädagog*innen und IT-Fachkräften. Diese sollen nicht nur technische Fragen beantworten, sondern auch die pädagogische Nutzung digitaler Medien begleiten. Die BSK fordert, dass diese Stellen flächendeckend geschaffen und dauerhaft finanziert werden. Jede Schule soll ein eigenes Medienkonzept entwickeln, das auf dem Rahmenkonzept des jeweiligen Bundeslandes basiert. Die gesamte Schulgemeinschaft - Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern - muss in diesen Prozess einbezogen werden. Die Entwicklung solcher Konzepte darf nicht zur zusätzlichen Belastung für Lehrkräfte werden. Deshalb fordert die BSK gezielte Unterstützung durch externe Fachkräfte und digitale Koordinierungsstellen. Digitale Bildung als Kernkompetenz Digitale Bildung ist eine essenzielle Kernkompetenz moderner Schule. Die BSK fordert, dass Medienbildung und digitale Kompetenzvermittlung verpflichtend in die Lehrpläne aller Schulformen integriert werden. Dabei muss der Umgang mit digitalen Endgeräten altersgerecht, sicher und reflektiert vermittelt werden. Der pädagogische Fokus soll auf der sinnvollen Kombination aus digitalen und analogen Medien liegen. Soziale Kompetenzen und kritisches Denken dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. Digitale Endgeräte müssen ein selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts sein. Die BSK fordert eine schulartübergreifende, datenschutzkonforme Lernplattform, die bundesweit kompatibel ist und bestehende Systeme sinnvoll integriert. Die Plattform muss barrierefrei, intuitiv, ansprechend und lernförderlich gestaltet sein. Die Vision einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern verwirklicht werden. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden: sie muss im Schulgebäude beginnen und in der gesamten Bildungslandschaft verankert sein. Digitale Kompetenz muss von Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern gemeinsam erlernt und gestaltet werden. Die BSK fordert eine verbindliche, praxisnahe Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte, die vor Ort, finanziell unterstützt und ohne bürokratische Hürden umgesetzt wird.  Beschlüsse 2025 Realität auf Pornhub? Stillstand im Lehrplan? Einleitung: Sexualität ist ein zentraler Bestandteil menschlicher Identität, Entwicklung und Gesundheit. Eine umfassende, altersgerechte und diskriminierungsfreie Sexualaufklärung trägt maßgeblich zur Förderung von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Prävention und psychischer Gesundheit bei. Mit zunehmender Sorge beobachtet die Bundesschülerkonferenz die unzureichende Sexualerziehung an deutschen Schulen. Gerade in Zeiten sozialer Medien, digitaler Intimität und des leichten Zugangs zu pornografischen Inhalten ist es umso wichtiger, dass Schule als Ort der Aufklärung, Reflexion und Enttabuisierung fungiert – frei von Scham, Angst oder Ausgrenzung. Schüler*innen begegnen täglich sexualisierten Darstellungen auf Plattformen wie Pornhub, YouPorn oder Telegram, die häufig Gewalt, Machtgefälle oder unrealistische Körper- und Rollenbilder zeigen. Diese Inhalte prägen Vorstellungen von Sexualität, erzeugen Leistungsdruck, schüren Scham und verzerren die Realität. Deshalb muss die Schule aktiv gegenhalten – mit Aufklärung, kritischer Medienkompetenz und realistischen Bildern von Sexualität, Körper und Beziehung. Forderungen: 1. Sexuelle Vielfalt anerkennen und vermitteln Die Bundesschülerkonferenz setzt sich für die vorurteilsfreie, selbstbestimmte und wissenschaftlich fundierte Findung der eigenen sexuellen Identität im Bildungsbereich ein. Jegliche Diskriminierung von Menschen mit queeren Identitäten wird entschieden abgelehnt. Die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten muss verbindlich im Unterricht aller Schulformen und Schulstufen thematisiert werden. Diese Themen dürfen nicht nur im Rahmen von Gesundheits- oder HIV-Prävention vorkommen, sondern müssen als selbstverständlicher Teil von Bildung verstanden werden. 2. Modernisierung und Erweiterung der Lehrpläne Die Lehrpläne der Länder zur Sexualerziehung müssen konsequent modernisiert, bundesweit harmonisiert und an gesellschaftliche sowie digitale Entwicklungen angepasst werden. Folgende Inhalte sollen verbindlich integriert werden: • Diversität sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten • Aufklärung über sexuelle und reproduktive Rechte • Prävention und Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten (STDs/STIs) • Umgang mit sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Grenzüberschreitungen Konsens, • Grenzen und Selbstbestimmung („Lernen, nein zu sagen“) • Körperliche Selbstwahrnehmung, Menstruation und Schamkultur • Aufklärung über Pornografie, Sexting und digitale Intimität • Kritische Auseinandersetzung mit pornografischen Inhalten, deren Realitätsferne, Geschlechterbildern und potenziellem Suchtverhalten • Sensibilisierung für Gefahren im digitalen Raum (Grooming, sexuelle Belästigung, Manipulation, Pädophilie im Internet) • Thematisierung digitaler Phänomene wie Deepfakesund KI-generierte sexualisierte Inhalte • Vermittlung rechtlicher Grundlagen (Datenschutz, Strafrecht, Weiterverbreitung intimer Inhalte) • Information über Hilfs- und Beratungsangebote für betroffene Schüler*innen Ziel ist die Förderung einer informierten, respektvollen und verantwortungsbewussten Haltung gegenüber Sexualität – frei von Tabus, Mythen und Klischees. 3. Fortbildung und Unterstützung von Lehrkräften Zur Sicherstellung qualifizierter und zeitgemäßer Sexualaufklärung müssen bundesweit verpflichtende, regelmäßig aktualisierte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte geschaffen werden. Dabei sind externe Fachstellen, Sexualpädagog*innen und queere Bildungsinitiativen aktiv einzubinden. Zudem müssen Lehrkräfte besser befähigt werden, über digitale Sexualität, Pornografie, Konsens und Körperbilder zu sprechen – Themen, die im Unterricht häufig vermieden werden. An jeder Schule sollen kompetente, vertrauenswürdige Ansprechpersonen für Schüler* innen und Lehrkräfte benannt werden, die bei Fragen, Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen unterstützen können. 4. Verknüpfung von Sexualaufklärung, psychischer Gesundheit und digitaler Bildung Sexualaufklärung ist eng mit psychischer Gesundheit verbunden. Eine positive, wertschätzende Aufklärung stärkt Selbstvertrauen, Körperwahrnehmung, Beziehungsfähigkeit und das Bewusstsein eigener Grenzen. Im digitalen Zeitalter müssen Schüler*innen zusätzlich lernen, mit sexuellen Inhalten im Internet reflektiert umzugehen und realistische Erwartungen an Beziehungen und Körper zu entwickeln. Sexualkunde, Medienbildung, Präventionsarbeit zu Mobbing, psychischer Gesundheit und Selbstwert sollen daher gezielt miteinander verknüpft werden. 5. Schulen als Safe Spaces –gegen Diskriminierung und Mobbing Schulen müssen zu queerfreundlichen, diskriminierungsfreien und schamarmen Orten werden. Dazu gehören: • Präventions- und Aufklärungsprogramme gegen Mobbing aufgrund von Geschlecht, Orientierung oder Körperbild • Sichtbarkeit und Anerkennung queerer Lebensrealitäten in Unterricht, Schulprojekten und Veranstaltungen • Klare Richtlinien und Ansprechstrukturen zum Umgang mit Diskriminierung • Verpflichtende Sensibilisierung des gesamten schulischen Personals   6. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Kooperation Aufklärung über Sexualität, Geschlechterrollen, digitale Risiken und Gesundheit ist nicht nur eine schulische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Gesundheitsämtern, queeren Organisationen, feministischen und sexualpädagogischen Initiativen sowie Elternvertretungen. Nur durch gemeinsames, strukturiertes Handeln kann eine nachhaltige Verbesserung der Aufklärungsqualität gewährleistet werden. 7. Schüler*innenbeteiligung und Empowerment Sexualaufklärung soll partizipativ gestaltet werden. Schüler*innen sollen aktiv an der Auswahl von Themen, Methoden und Formaten beteiligt werden. Peer-Projekte, offene Gesprächsrunden und altersgerechte Workshops müssen gefördert und finanziell unterstützt werden. Abschaffung von unangekündigten Tests Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass unangekündigte Tests an Schulen bundesweit abgeschafft werden. Leistungsüberprüfungen sollen angekündigt und planbar erfolgen, um eine angemessene Möglichkeit zur Vorbereitung erfolgen, um eine transparente und pädagogisch sinnvolle Lern- und Prüfungskultur zu gewährleisten. Die Abschaffung unangekündigter Tests bedeutet dabei nicht den Wegfall von Lernstandsüberprüfungen, sondern eine Umgestaltung hin zu förderorientierten Bewertungsformen. Lehrkräfte können, wenn dann, abfragen, ohne die Schüler*innen durch das Überraschungsmoment unter Druck zu setzen. Dabei können alternative oder bestehende Formen der angekündigten Leistungsfeststellung genutzt werden, wie beispielsweise: • Lernkontrollen, die angekündigt und transparent gestaltet sind, • Feedbackformate, die den individuellen Lernfortschritt in den Vordergrund stellen, • Portfolios oder Projektarbeiten, in denen kontinuierliche Leistung und Eigenverantwortung sichtbar werden, benotet werden und nur der Diagnose dienen. Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen unterstützt werden, um alternative Bewertungsmethoden kennenzulernen und sinnvoll in ihren Unterricht zu integrieren. Diese sollen ihnen ermöglichen, Lernfortschritte differenziert zu erfassen und gleichzeitig Stress und Angst auf Seiten der Lernenden zu reduzieren.   Positionspapier: Bildung braucht Wissenschaft - keine Meinung Die Herausforderung: Meinungsdebatten statt Faktenbasis Die bildungspolitische Landschaft in Deutschland ist seit Langem von einer Fülle an teils emotional geführten Meinungsdebatten geprägt, deren Entscheidungen oft von kurzfristigen politischen oder gesellschaftlichen Stimmungen beeinflusst werden. Die BSK erkennt diesen Zustand als ein wesentliches strukturelles Problem an und betont unmissverständlich: Bildung ist kein beliebiges Meinungsthema, sondern ein auf wissenschaftlicher Evidenz basierendes Themenfeld. Während Fragen wie die spezifische Gewichtung von Lehrplaninhalten, beispielsweise ob in einem bestimmten Fach eher ein praxisnahes oder ein theoretisches, dafür aber spannenderes Thema unterrichtet werden soll, legitime gesellschaftliche und politische Diskussionspunkte darstellen, sind die Grundlagen der Bildung keine Frage persönlicher Präferenz, sondern von wissenschaftlichen Fakten. Die Wirksamkeit von Notensystemen, die optimale Schul(raum)gestaltung, die Effizienz von Lehrmethoden, ideale Maßnahmen zur Inklusion oder die Struktur der Lehrerprofessionalisierung müssen auf empirischer Pädagogik und Psychologie fußen und nicht auf bloßen Annahmen und Meinungen. Unsere Forderung: Transparenz, Forschung und Verbindlichkeit Um die Qualität der Bildung in Deutschland nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, fordert die BSK eine radikale Neuausrichtung hin zur Evidenzbasierung und zur Messbarkeit. Maximale Datenerhebung und Internationale Teilhabe mit klarem Zeitplan Wir fordern die verbindliche und lückenlose Teilnahme Deutschlands an sämtlichen relevanten, teils internationalen Vergleichsstudien. Dazu gehören PISA, TALIS, ICILS, TIMSS, IGLU/PIRLS, ICCS, PIAAC, HBSC, der IQB-Bildungstrend, das Deutsche Schulbarometer und EUROSTUDENT. Wenngleich die Bundesrepublik bereits an einigen dieser Studien teilnimmt, so fordern wir die Sicherung und Ausweitung der Teilnahme, beispielsweise auf ICILS SSS, PISA FLA, PISA Berufsorientierung oder TIMSS Advanced oder bei TALIS. schlechten Ergebnissen vom Wettbewerb oder der Datenerhebung fernhalten. Nur die volle Transparenz über den Ist-Zustand, die Stärken und vor allem die Schwächen unseres Systems, ermöglicht eine gezielte Verbesserung. Dabei soll auch auf schulinterne Datenerhebung geachtet werden. Weiter fordern wir auch die Förderung von Studien zur Erfassung der Lebensqualität von Schüler*innen, wie die Studie der RBS „Deutsches Schulbarometer“, sowie ähnlicher Studien in anderen Bereichen, da diese integrale Bestandteile erfolgreicher Bildung sind. Diese sollen zusätzlich einzelne Daten für alle Bundesländer enthalten. Zielvorgabe: Die Kultusministerkonferenz (BMK) muss bis Ende 2027 eine verbindliche Beschlussfassung erwirken, welche die gesicherte und dauerhafte Teilnahme an allen relevanten Studien für die Zeit bis 2050 garantiert. Ausbau der Bildungsforschung und gezielte Evaluation Weiter sprechen wir uns als BSK für eine deutliche Erhöhung des Budgets für empirische Bildungsforschung im Allgemeinen aus. Diese Finanzmittel sollen insbesondere den Wissenstransfer von der Forschung in die konkrete schulische Praxis (Transferforschung) fördern. Denn reines Wissen bringt Schüler*innen nichts, wenn das Wissen den Weg in die Schule nicht findet. Budgetforderung: Das Budget für die empirische Bildungs- und Transferforschung des Bundes soll bis 2030 auf 250 Millionen Euro jährlich angehoben werden. Diese Mittel sind explizit für die wissenschaftliche Begleitung von Reformen, die Entwicklung evidenzbasierter Unterrichtsmethoden und die tiefgehende Analyse internationaler Vergleichsstudien zu verwenden. Gleichzeitig fordern wir, dass diese Ausgaben als zusätzlich betrachtet werden, das heißt, zur Erfüllung dieser Posten darf nicht an anderen Stellen im Bildungshaushalt gespart werden. Im Anschluss an die Teilnahme an den Studien sind ausführliche, unabhängige Evaluationen durchzuführen, um die erhobenen Daten tiefgehend zu analysieren und die Ursachen für die jeweiligen Ergebnisse zu identifizieren. Konkrete Ziele und Zeitachsen Aus den Studienergebnissen und den Evaluationen müssen anschließend konkrete, messbare und zeitlich festgelegte Ziele für die deutsche Bildungslandschaft entwickelt und deren verbindliche Umsetzung gesichert werden. Zielsetzung: Die BSK fordert, dass die deutschen Schüler*innen bis zum Jahr 2040 ihre PISA- Ergebnisse im Bereich Lesekompetenz um mindestens 20 Punkte und in den Naturwissenschaften um mindestens 15 Punkte verbessern. Zudem soll der Anteil der Risikoschüler*innen in allen Kompetenzbereichen bis 2040 um mindestens ein Drittel reduziert werden, indem die Risikofaktoren bekämpft und eliminiert werden. Weiter soll das Ziel sein, dass der Anteil an Schüler*innen, welche die Mindeststandards nicht erfüllen, auf weniger als 10% fällt. Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht Die Umsetzung dieser Evidenz-Strategie erfordert eine klare Zuweisung von Verantwortung zwischen Bund, Ländern und der Wissenschaft, wofür die BSK folgende klare Forderungen stellt: Forderung an den Bund (BMBFSFJ): Der Bund ist in der Pflicht, die finanzielle und strategische Grundlage für eine evidenzbasierte Bildungspolitik zu schaffen. Wir fordern die finanzielle Sicherstellung des Forschungsbudgets von 250 Millionen Euro jährlich ab 2030, die strategische Steuerung der Großprojekte der Bildungsforschung und die internationale Koordination der Studienteilnahme.

Forderung an die Länder (BMK): Die Länder tragen die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der Reformen im Schulsystem. Wir fordern die verbindliche Umsetzung der KMK- Beschlüsse zur Studienteilnahme und zur Zielerreichung sowie die Entwicklung landesspezifischer Transferprogramme, um die wissenschaftlichen Ergebnisse schnellstmöglich und flächendeckend in die Lehreraus- und -weiterbildung zu integrieren. Forderung an die Wissenschaft: Die Wissenschaft muss ihre Rolle als unabhängiger Evaluator wahrnehmen. Wir fordern die Durchführung der unabhängigen Evaluationen und die Entwicklung evidenzbasierter Reformvorschläge frei von politischer Einflussnahme, um eine neutrale Analyse zu gewährleisten. Die Einhaltung der formulierten Ziele und die Umsetzung der wissenschaftlich fundierten Maßnahmen müssen periodisch von einem unabhängigen Expertengremium überprüft werden, um die Rechenschaftspflicht gegenüber Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Internationale/Europäische Perspektive Darüber hinaus soll sich Deutschland auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der UN nachdrücklich dafür einsetzen, dass mehr solcher Vergleichsstudien und Tests entwickelt und durchgeführt werden. Auch für eine Kofinanzierung jener Tests auf EU- Ebene soll sich Deutschland stark machen. Nur durch eine breitere, international verankerte, wissenschaftliche Grundlage kann die Schul- und Bildungsqualität in Deutschland und Europa bestmöglich und evidenzbasiert weiterentwickelt werden. Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse an Schulen Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass an allen weiterführenden Schulen in Deutschland verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse inklusive AED-Bedienung eingeführt werden. Diese Kurse sollen in jedem zweiten Schuljahr kostenfrei in einem Umfang von, wenn zumutbar, insgesamt 12 Stunden altersgerecht stattfinden. Die konkrete Umsetzung des Kursmodells soll in der Verantwortung der jeweiligen Schule liegen – so kann der Unterricht beispielsweise regelmäßig in bestimmten Stunden oder im Rahmen von Projekttagen erfolgen, wobei die Kurse in der Sekundarstufe II die Anforderungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllen sollen. Eine Verankerung im Lehrplan ist in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, dass alle Schüler*innen während ihrer Schulzeit grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe erwerben. Die Umsetzung kann in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, den Maltesern oder dem Arbeiter- Samariter-Bund erfolgen. Auch schuleigene Schüler*innensatitätsdienste sollen flächendeckend etabliert werden. Sie sollen einen intensiven, fortlaufenden ersten Hilfe Kurs durch externe Fachkräfte im Bereich der ersten Hilfe eine grundständige Ausbildung erhalten. Hier wäre beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern denkbar. Um ihr Wissen aufzufrischen und selbst befähigt zu werden, einfache Erste- Hilfe-Schulungen im Unterricht durchzuführen. Durch diese Qualifizierung können Schulen langfristig eigene Strukturen Darüber hinaus sollen Lehrkräfte regelmäßig Fortbildungen im Bereich Erste Hilfe erhalten, um ihr Wissen aufzufrischen und in Notsituationen selbstsicher eingreifen zu können. Zusätzlich sollte auch „Seelische Erste Hilfe“ thematisiert werden, um Schülerinnen und Schüler für psychische Krisensituationen zu sensibilisieren und Handlungssicherheit im Umgang mit belasteten Personen zu fördern. Erste-Hilfe-Zertifikat erhalten, das den Anforderungen für beispielsweise die Führerscheinprüfung entspricht. Schüler:innenvertretungen in Fachkommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” beteiligen Die Bundesschülerkonferenz möge beschließen vom BMBFSFJ zu fordern, dass die Bundesschülerkonferenz einen ständigen Sitz in der Fachkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erhält. Positionspapier „Wir brauchen erweiterte demokratische Grundkompetenzen”! Die Erosion des faktenbasierten Diskurses Unsere Demokratie steht unter Druck. Die öffentliche Debatte ist zunehmend von Polarisierung, Desinformation und einem schwindenden Vertrauen in etablierte Institutionen wie Wissenschaft, Justiz und Medien geprägt. Emotionale Appelle verdrängen die sachliche Auseinandersetzung und komplexe Sachverhalte werden auf irreführende Weise vereinfacht. Den Schüler*innen muss ebenfalls bedeutend gemacht werden, wieso der Diskurs auf der emotionalen Ebene geführt wird, welche Beweggründe der Gegenüber hat & dadurch Rückschlüsse ziehen, um die Gesprächssituation zu entschärfen. Um die Mündigkeit zukünftiger Generationen von Bürger*innen zu sichern und die Demokratie zukunftsfest zu machen, reicht die reine Vermittlung staatsbürgerkundlichen Wissens (z. B. wie Wahlen funktionieren) im derzeitigen Umfang nicht mehr aus. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher die Etablierung und flächendeckende Vermittlung von „Erweiterten demokratischen Grundkompetenzen” als festen Bestandteil der schulischen Bildung. Diese Kompetenzen sind das intellektuelle Rüstzeug, um sich in einer komplexen Informationsgesellschaft souverän zu bewegen und antidemokratischen Kräften nicht zu verfallen. Sie umfassen vier zentrale Säulen, die in den Schulen gelehrt werden müssen. Erste Säule: Wissenschaftliche Grundkompetenz (Scientific Literacy) In einer wissensbasierten Gesellschaft müssen politische Entscheidungen – von der Klimapolitik bis zur Gesundheitspolitik – auf einer soliden Datengrundlage getroffen werden. Ein grassierendes Misstrauen gegenüber der Wissenschaft untergräbt diesen Prozess. Problem: Vielen Schüler*innen wie auch Erwachsenen fehlt das grundlegende Verständnis dafür, was Wissenschaft ist: kein statischer Wissenskanon, sondern ein methodischer Prozess der Annäherung an die Wahrheit, der Falsifizierbarkeit und Peer- Review beinhaltet. Wissenschaft ist dazu da, um Wissen zu schaffen. Aus diesem Grund fordern wir eine verbindliche Vermittlung von Wissenschaftstheorie (die sich u.a. auch mit der Emotionalen Intelligenz, Sozialkompetenz und Empathie beschäftigen wie z.B. SSIS-Skalen etc.) und Methodenkompetenz im Unterricht. Konkret muss vermittelt werden, wie Wissenschaft funktioniert, einschließlich des Unterschieds zwischen Hypothese, Theorie und wissenschaftlichem Konsens. Schüler*innen müssen die Grundlagen von Studiendesigns verstehen, beispielsweise den Unterschied zwischen randomisierten kontrollierten Studien (Randomisierte kontrollierte Studie – Wikipedia) und Beobachtungsstudien, sowie die Bedeutung von Kontrollgruppen, Stichprobengrößen und Signifikanz. Ebenso müssen sie lernen, Studien zu kritisieren, indem sie den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität erkennen und die Aussagekraft einer einzelnen Studie im Kontext der gesamten Forschungslage einordnen. Ziel ist eine Gesellschaft, deren Mitglieder bereits mit dem Schulabschluss in der Lage sind, die Qualität von Evidenz zu bewerten, anstatt wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal abzulehnen oder unkritisch zu akzeptieren. Zweite Säule: Verständnis für kognitive Verzerrungen (Bias) Öffentliche Debatten werden oft nicht von Fakten, sondern von kognitiven Verzerrungen dominiert. Diese evolutionär bedingten „Denkfehler” sind in einfachen Zusammenhängen effizient, in komplexen Zusammenhängen jedoch systematisch irreführend. Problem: Bias werden rhetorisch instrumentalisiert, um Narrative zu stützen, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Daraus folgt, dass wir im Unterricht ein Bewusstsein für die häufigsten kognitiven Verzerrungen schaffen müssen, die den politischen Diskurs verfälschen. Es müssen Beispiele wie der „Survivorship Bias” oder der „Confirmation Bias” gelehrt werden. Auch die Verfügbarkeitsheuristik, bei der medial präsentere Ereignisse als wahrscheinlicher eingeschätzt werden als statistisch häufigere Risiken, muss thematisiert werden. Es muss erklärt werden, wie diese Verzerrungen als mentale Abkürzungen (Heuristiken) entstehen, die schnelle Urteile ermöglichen. Entscheidend ist, dass Schüler*innen lernen, diese Verzerrungen durch Selbstreflexion zu erkennen und ihre intuitiven Urteile durch Daten zu überprüfen. Ziel ist es, dass Schüler*innen erkennen, wann ihre eigene Intuition (oder die Rhetorik anderer) sie in die Irre führt, und dass sie wissen, warum man Anekdoten nicht als Datengrundlage verwenden sollte. Dritte Säule: Erkennen rhetorischer Manipulation Der öffentliche Diskurs wird oft nicht durch das stärkste Argument, sondern durch die geschickteste Rhetorik gewonnen. Populistische und extremistische Akteur*innen nutzen gezielt logische Fehlschlüsse, um Zustimmung zu erzeugen. Problem: Diese Techniken werden im aktuellen Bildungssystem, z. B. im Deutschunterricht, zwar teilweise behandelt, aber nicht explizit genug als manipulative Werkzeuge im politischen Kontext analysiert. Was nötig ist, ist eine vertiefte, fächerübergreifende Schulung im Erkennen und Analysieren von Scheinargumenten. Schüler*innen müssen diese Techniken klar benennen können, etwa das Strohmann-Argument oder das Argumentum ad populum. Es muss analysiert werden, warum diese Argumente so überzeugend wirken – oft, weil sie an Emotionen, den Wunsch nach Zugehörigkeit oder das Gefühl der Überlegenheit appellieren. Gleichzeitig muss klar werden, warum sie inhaltlich schwach sind. Sie umgehen den Kern der Sache, da ein Strohmann nicht das tatsächliche Argument widerlegt und eine Mehrheitsmeinung eine Falschaussage nicht wahr macht. Ziel ist ein Diskurs, in dem die Substanz eines Arguments Vorrang vor seiner performativen Darbietung hat. Dies muss frühzeitig eingeübt werden. Vierte Säule: Juristische Grundkompetenz und Vertrauen in den Rechtsstaat Ein alarmierender Trend ist die Darstellung der Justiz als „politisches Instrument” oder als willfähriger Arm der Regierung. Dieses Narrativ untergräbt das Fundament des Rechtsstaats: die Gewaltenteilung. Problem: Ein Mangel an Verständnis für die Logik des Rechts, welcher bereits in der Schule besteht, führt zu Wut und Zynismus gegenüber Gerichtsentscheidungen, die dem „gesunden Volksempfinden” vermeintlich widersprechen. Als Bundesschülerkonferenz fordern wir im Rahmen des Politik-, Sozialkunde- oder Rechtskundeunterrichts, das Verständnis für die Prinzipien des Rechtsstaats zu stärken, jenseits der reinen Gesetzeskunde. Es muss vermittelt werden, warum Gerichte dank richterlicher Unabhängigkeit und strikter Bindung an das Gesetz (Dogmatik) eben nicht „politisch” entscheiden. Es muss verständlich gemacht werden, warum „gerechte” Strafen nicht immer „maximale” Strafen sind, da das deutsche Strafrecht auf Resozialisierung sowie individuelle Schuld abzielt und das Gericht mildernde Umstände berücksichtigen muss. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Unterschied zwischen Forensik und Gefängnis: Es muss klar werden, warum schuldunfähige Menschen als Maßregel zur Sicherung und Behandlung in eine Psychiatrie und nicht zur Strafe in ein Gefängnis gehören. Schließlich muss die Akzeptanz oder mindestens das Erkennen der Rechtsdogmatik gefördert werden, beispielsweise an oft kritisierten Urteilen der Behandlung von Tieren als „Sachen” im Recht. Dies ist nach geltendem deutschem Recht eine logische Notwendigkeit für die juristische Handhabung und stellt keinen Mangel an Empathie dar. Ziel ist es, das Vertrauen in den Rechtsstaat durch Verständnis seiner Funktionslogik zu stärken. Schüler*innen müssen verstehen, warum Gerichte so entscheiden, wie sie entscheiden, auch wenn das Ergebnis dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden widerspricht. Fazit und Appell Die Komplexität unserer Welt erfordert mündige Bürger*innen, die über traditionelles staatsbürgerliches Wissen hinaus Kompetenzen in der Bewertung von Fakten, der Analyse von Argumenten und dem Verständnis unserer Institutionen besitzen. Um diese Grundkompetenzen zu sichern, ist eine Priorisierung verschiedener Themen unerlässlich, um die Curricula nicht weiter zu überlasten. Die Bundesschülerkonferenz appelliert daher an die Kultusministerkonferenz und die politischen Entscheidungsträger*innen, die Vermittlung dieser „Erweiterten demokratischen Grundkompetenzen” als zentrale Zukunftsaufgabe für das Schulsystem anzuerkennen und jene wenn möglich in bereits vorhandene Strukturen zu integrieren und diese auszuweiten. Ziel muss es sein, diese Kompetenzen fächerübergreifend und verbindlich in den Curricula zu verankern, sodass alle Schüler*innen diese bis zu ihrem Schulabschluss (sei es nach der 10. oder 12. Klasse) nachweislich erworben haben. Sie sind das Fundament einer resilienten und aufgeklärten Demokratie, die von mündigen Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss „Rechtsextremismus an Schulen.“ Bildung darf kein Gedächtnistest sein - Tafelwerk muss wieder her! Seit 2025 dürfen in den Abiturprüfungen keine Tafelwerke mehr verwendet werden, da dies zu unvergleichbaren Abiturnoten führe. Die IQB Formelsammlung, welche für das gesamte Bundesgebiet gilt und dieses Problem beheben sollte, zeigt große Lücken. Gerade der Mathematik- Teil fällt spärlich aus und bietet kaum echte Hilfe in den geforderten Aufgabenbereichen. Der Ansatz, so wenig Hilfe wie möglich zu geben ist das falsche Signal, in keiner anderen Arbeitssituation wird verlangt, das banalste Bücherwissen in Gänze auswendig zu kennen. Die Formeln an sich bieten wenig bis keine eigene Hilfe, einen Ablauf einer Aufgabe zu lösen und helfen auch nicht die Fälle der Anwendung zu erkennen. Deshalb fordern wir: • Eine weiterhin bundesweit einheitliche Formelsammlung, auf dem Niveau des Tafelwerks, welches stumpfes Auswendiglernen spart. • Eine Umfassende Übersicht in allen Naturwissenschaften, um allen Schüler*innen die gleichen Chancen und die gleiche Schwere der Aufgaben zeigen zu können. • Die Leistungsabfragen zur Leistungsbewertung in allen Ländern auf dieselbe Formelsammlung anzugleichen.

Rechtsextremismus und Propaganda auf Social Media Im Rahmen der Medienerziehung muss verstärkt eine Aufklärung über politische Propaganda im Internet stattfinden. Als gezielte Manipulation durch Algorithmen funktioniert Propaganda, um die Meinung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen nach der Agenda versteckter politischer Akteure auszurichten. Besonders sichtbar sind dabei als aktuelles Beispiel antisemitische Inhalte und pro-russische Kriegspropaganda, die gezielt über soziale Medien verbreitet werden. Daher fordern wir die verbindliche Integration von Medienbildung, Quellenkritik und digitaler Verantwortung in alle Fachanforderungen. Damit Kinder- und Jugendliche sich endlich wieder sicherer in der digitalen Welt bewegen können.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie Künstliche Intelligenz für propagandistische Zwecke missbraucht werden kann. Kinder und Jugendliche werden zunehmend durch ansprechende Gestaltung, etwa in Games oder über bekannte Influencer, für menschenverachtende Inhalte „gefisht“ oder für extreme Gesinnungen angeworben. Aufgrund fehlenden Vorwissens oder unzureichender Social-Media-Kompetenzen können sie diese Inhalte nicht reflektieren oder kritisch einordnen. Wissen als beste Waffe gegen Propaganda kann durch Konfrontation und Prävention im Unterricht angewandt werden. Mehr Bewegung, weniger Zwang – Für einen modernen, gesunden und motivierenden Schulsport Schulsport ist ein zentraler Bestandteil ganzheitlicher Bildung. Bewegung fördert nicht nur körperliche Gesundheit, sondern stärkt auch mentale Widerstandskraft, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen. Dennoch erleben viele Schüler*innen den Sportunterricht nicht als Quelle von Motivation, Gesundheit und Gemeinschaft, sondern als Ort von Leistungsdruck, Demütigung und Angst. Ein moderner, pädagogisch verantwortungsvoller Schulsport darf kein Ort der Bewertung und Bloßstellung sein. Sportnoten gehören abgeschafft. Stattdessen muss der Fokus auf Freude an Bewegung, persönlicher Entwicklung und gemeinschaftlichem Erleben liegen. Ein zeitgemäßer Sportunterricht soll die Vielfalt körperlicher Ausdrucksformen anerkennen, Gesundheit und Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellen und für alle Schüler*innen zugänglich, sicher und wertschätzend gestaltet werden. Forderungen: 1. Motivation statt Demotivation – Bewegung ohne Notendruck Ziel des Schulsports soll es sein, Bewegung als Teil eines gesunden, nachhaltigen Lebensstils zu vermitteln. Sportliche Aktivität darf nicht über Noten reguliert werden. Ständige Vergleichbarkeit, Ranglisten und Tabellen erzeugen Druck und führen zu Frust statt Freude. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher die bundesweite Abschaffung der Sportnoten. Im Mittelpunkt soll die individuelle Entwicklung, Motivation und das persönliche Wohlbefinden stehen. Lehrkräfte sollen Schüler*innen in ihrer körperlichen und mentalen Ausgangslage abholen und sie befähigen, eigene Bewegungsformen zu entdecken – vom Mannschaftssport über Tanz bis hin zu Yoga, Wandern oder Krafttraining. 2. Abwechslung und Vielfalt statt Wiederholung und Einseitigkeit Der Sportunterricht muss die Realität moderner Bewegungskultur widerspiegeln. Der jährlich gleiche Ablauf mit Fokus auf Leichtathletik, Geräteturnen oder klassischen Ballsportarten ist überholt. Lehrpläne sollen modernisiert werden und ein breites Spektrum an Bewegungsangeboten umfassen, z. B.: • Fitness, Gesundheitssport, Mobility, Tanz, Parkour, Yoga, Pilates • Teamsportarten mit wechselnden Gruppen • Wintersport, Wandern oder Ausdauersport • Bewegungsformen, die Körperbewusstsein, Resilienz und Selbstwahrnehmung fördern So wird Sportunterricht zu einem Lernfeld für ganzheitliche Gesundheit und Lebensfreude – statt zu einem Ort, an dem Noten über Motivation entscheiden. 3. Teamgeist, Fairness und Inklusion als Leitprinzipien Der Schulsport soll den Zusammenhalt stärken – nicht Konkurrenz und Ausgrenzung fördern. Dazu gehören: Förderung von Teamgeist und fairer Kommunikation bewusster Umgang mit unterschiedlichen Leistungsniveaus, Körperformen und Fähigkeiten integrative Gestaltung von Teams und Übungen Bewertung sozialer Aspekte wie Kooperation, Empathie und gegenseitige Unterstützung statt Leistungsdifferenzen Schulsport muss lehren, füreinander einzustehen – nicht gegeneinander anzutreten. 4. Gesundheit und Körperbewusstsein im Fokus Sportunterricht soll stärker mit Gesundheitsbildung verknüpft werden. Dazu zählen Grundlagen zu Haltung, Ernährung, Regeneration, Stressabbau, Zyklusbewusstsein, mentaler Gesundheit und Prävention von Verletzungen. Bewegung soll als Mittel verstanden werden, sich selbst Gutes zu tun – nicht, um Leistungsnormen zu erfüllen. Regelmäßige Reflexionsphasen (z. B. „Wie fühle ich mich nach dem Training?“) fördern Achtsamkeit und Selbstwahrnehmung. 5. Keine Bloßstellung, kein Zwang, keine Angst Die Bundesschülerkonferenz lehnt jede Form von öffentlicher Bewertung, Bloßstellung oder Beschämung im Sportunterricht entschieden ab. Sportnoten tragen maßgeblich zu diesen Erfahrungen bei – sie müssen abgeschafft werden. Leistungsbewertung im Sport darf sich höchstens auf Engagement, Entwicklung und Kooperation beziehen – nicht auf Körperformen oder Messergebnisse. Alternative Formen wie Feedbackgespräche, Portfolioarbeit oder Selbstreflexion können Lernprozesse begleiten, ohne Druck oder Angst zu erzeugen. 6. Schulsport als Schutzfaktor für mentale Gesundheit Bewegung kann entscheidend zur psychischen Gesundheit beitragen – insbesondere in stressreichen Schulphasen. Dazu muss der Sportunterricht jedoch als Ausgleichsraum verstanden werden, nicht als zusätzliches Stressfeld durch Benotung. Der Fokus liegt auf Wohlbefinden, Respekt und Selbstvertrauen. Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie soziale Bindung, Selbstwirksamkeit und Belastbarkeit stärken. 7. Partizipation und Mitgestaltung durch Schüler*innen Schüler*innen sollen aktiv an der Gestaltung des Sportunterrichts beteiligt werden. Durch regelmäßige Feedbackrunden, Wahlmodule oder Projektwochen können Interessen und Bedürfnisse direkt einfließen. So wird Sport zu etwas, das Schülerinnen mitgestalten – nicht etwas, das ihnen übergestülpt wird. Gesundheit, sondern stärkt auch mentale Widerstandskraft, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen. Dennoch erleben viele Schüler*innen den Sportunterricht nicht als Quelle von Motivation, Gesundheit und Gemeinschaft, sondern als Ort von Leistungsdruck, Demütigung und Frustration. Ein zeitgemäßer Schulsport muss die Vielfalt körperlicher Ausdrucksformen anerkennen, Gesundheit und Freude an Bewegung in den Mittelpunkt stellen und für alle Schüler*innen zugänglich, sicher und wertschätzend gestaltet werden. Insgesamt also: Mehr Bewegung, weniger Zwang – weil gesunde Körper nur in gesunden Lernräumen wachsen. Mitreden statt übersehen – Schüler*innenvertretungen in die Landesausschüsse für Berufsbildung! Forderung zur Änderung von § 82 Absatz 1 BBiG – Beteiligung von Landesschülervertretungen im Landesausschuss für Berufsbildung Die Bundesschülerkonferenz fordert die Änderung von § 82 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), sodass künftig auch Vertreter*innen der Landesschüler*innenvertretungen als Mitglieder in die Landesausschüsse für Berufsbildung entsendet werden können. Diese sollen langfristig ein Stimmrecht erhalten, doch eine grundsätzliche Mitgliedschaft ist im ersten Schritt anzustreben.

Extremismus und der Umgang mit dem Nahost-Konflikts an Schulen Rechtsextremismus an Schulen, die Ausschreitungen an Schulen nach dem 7. Oktober sowie die Auswirkungen weiterer multipler Krisen in der Welt bieten einen Nährboden für extremistische, antidemokratische, menschenfeindliche und antisemitische Positionen in der Gesellschaft - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Gerade mit Blick auf die Ausschreitungen an vielen Schulen und die Rolle sozialer Medien als Faktor für die Verbreitung von Falschinformationen stellt sich im schulischen Kontext die Frage, wie man etwaigen Tendenzen frühzeitig begegnen und an Schulen ein tolerantes und demokratisches Miteinander fördern kann. In der aktuellen Zeit ist zu beobachten, wie gezielt Gruppierungen vor allem aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum versuchen, Jugendliche für ihre menschenfeindliche und diskriminierende Ideologie zu gewinnen. Gerade in Zeiten politischer Krisen finden diese Positionen besonders großen Anklang, selbst wenn einzelne Fakten aus dem Kontext gerissen werden oder es sich eindeutig um Falschinformationen handelt. Gleiches gilt für andere extremistische Narrative, die durch eine starke Mobilisierung in den sozialen Medien Schüler*innen für ihre Positionen zu gewinnen versuchen. Auch im Kontext des Nahostkonflikts sind Parallelen festzustellen. Viele Schüler*innen haben aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder ihres Bekanntenkreises einen direkten Bezug zum Konflikt. Besonders zu Beginn des Konflikts war dies an vielen Schulen deutlich spürbar. Abseits der stattgefundenen Ausschreitungen zeigte sich ein hoher Gesprächsbedarf vieler Schüler*innen, dem nicht immer nachgegangen wurde. Der hohe Bedarf ist noch immer festzustellen. Sollte dieser im Unterricht weiterhin unzureichend aufgegriffen werden, blicken wir besorgt auf die weitere Entwicklung innerhalb der Meinungsbildung vieler Schüler*innen – insbesondere angesichts des Zuwachses extremistischer Positionen in sozialen Medien oder im direkten sozialen Umfeld. Das gleiche sollte für andere und zukünftige Konflikte angewendet werden. Mit dieser andauernden Gefahr ist vor allem die Schule gefragt! Wir halten eine frühere Auseinandersetzung, gerade in der Sekundarstufe I, für notwendig. Des Weiteren sehen wir die Stärkung und vermehrte Einsetzung externer Schulträger als eine weitere Voraussetzung, um den Gesprächsbedarf Betroffener zu decken und präventiv gegen Falsch- und Halbinformationen sowie gegen jegliche Form von Diskriminierung an Schulen entgegenzuwirken. Auch fordern wir, dass die Bundeszentrale für politische Bildung im Bereich „Social Media“ eine stärkere Rolle einnimmt und als Instanz gilt, die jugendgerecht über die aktuellen politischen Herausforderungen aufklärt und gezielt gegen Falschinformationen vorgeht. Gleiches gilt für die einzelnen Landeszentralen für politische Bildung in den Bundesländern. Hierbei bedarf es diverser Unterstützungsmöglichkeiten, um uns als Schüler*innen zu demokratischen und mündigen Heranwachsenden zu erziehen! Abschaffung der Schreibschrift als verpflichtend zu erlernende Schriftart Die Bundesschülerkonferenz möge beschließen, sich für die Abschaffung der Schreibschrift als verpflichtend zu erlernende Schriftart einzusetzen. Gewalt an Schulen - ein Schlag ins Bildungssystem Mit großer Sorge ist zunehmend festzustellen, dass die Gewalt an Schulen zunimmt. Gerade mit Blick auf den Vandalismus, Angriffen oder Drohungen gegenüber Schüler*innen oder Lehrkräften ist diese Problematik ein allgegenwärtiges Thema an deutschen Schulen. Abgesehen von gewalttätigen Vorfällen, welche an Schulen stattfinden, besteht auch die Herausforderung im Umgang mit häuslicher Gewalt und den damit verbundenen Auswirkungen bei Jugendlichen. Denn es lässt sich sagen, dass Jugendliche indirekt auf Gewalt mit Gewalt reagieren und sich somit ein “Teufelskreis” bildet, welcher seinen Ursprung im Elternhaus hat. Aus diesem Grund fordern wir die stärkere Ausstattung der Jugendämter. Damit verbunden fordern wir eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bildungsministerkonferenz (BMK) und Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Umgang mit Gewalt unter Jugendlichen und den Auswirkungen im schulischen Kontext unter Einbindung der Bundesschülerkonferenz. Als Ziel soll dabei verfolgt werden: Engerer Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendämtern Lehrkräfte brauchen direkte Ansprechpartner*innen bei den jeweiligen Sachaufwandsträgern, welche die jeweilige Schule kennen , betreuen und verwalten. So könnten auch Eltern besser in die Gewaltprävention einbezogen werden. Möglichen Fortbildungen sowohl für Lehrkräfte als auch Personensorgeberechtigte Zudem fordern wir eine bessere Aufklärung, nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für Personensorgeberechtigte, in Form von Fortbildungen und Studientagen. Personensorge berechtigte sollten sich in ihrer Rolle als Vorbilder von Jugendlichen entsprechend verhalten, sodass jede*r Jugendliche die Möglichkeit hat, von diesen zu lernen und nicht selbst zu Gewalt oder anderem zu greifen. Personensorgeberechtigte müssen sich zum einen über die Auswirkungen von ihrem Verhalten im Klaren sein, zum anderen aber auch Verhaltensweisen an den Schüler*innen erkennen und einordnen können.   Ausstattung von sonder-, sozialpädagogischen Bereichen an Schulen Wir fordern zusätzlich den Ausbau der sonder- und sozialpädagogischen Bereichen und resultierenden Begleitungen an Schulen. Es braucht dringend mehr Plätze im Lehramtsstudium für Sonderpädagogik, um den gestiegenen Bedarf zu unter Anderem in Gewalt steigenden Bereichen zu decken. Das muss auch in den Hochschulverträgen verankert werden. Als Bundesschülerkonferenz fordern wir eine Bemessung von Schulsozialarbeit pro Schüler*innen von mindestens einer Schulsozialarbeit pro 150 Schüler*innen. Des Weiteren fordern wir die flächendeckende Etablierung von Schulpsychologie an jeder Schule. Zu diesem Zwecke sollten langfristige Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Ziel unbefristeter Arbeitsverträge und Vollzeitstellen für Sozialpädagog*innen und Schulsozialarbeit geschaffen werden. Diese brauchen für bestmögliche Ergebnisse einen festen Bezug zur Schule und der Schüler*innenschaft. Aus unserer Sicht ist Gewalt ein Problem, dem nur durch eine akribische und individuelle Suche nach Ursachen begegnet werden kann. Es braucht eine breitere Aufklärung und vor allem feste Ansprechpartner*innen nicht nur in der Schule, sondern auch darüber hinaus, sowie eine tiefgreifende und flächendeckende Präventionsarbeit. Die Workshops sollen ab der Sek 1 bzw. Sek 2 stattfinden. Extremismus als Straftat im Internet Im Kontext der Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verfassungsfeindlichkeit extremistischer Inhalte muss verstärkt über Straftaten im Netz gesprochen werden. Auch scheinbare Banalitäten wie WhatsApp-Sticker, unangemessene Fotos und Videos oder konkrete Äußerungen in Kommentarspalten müssen stärker ins Visier genommen werden. Kinder und Jugendliche können häufig nicht einschätzen, dass bereits das Vorhandensein bestimmter Materialien auf dem eigenen Smartphone eine Straftat darstellen kann. Sie müssen daher lernen, dass der Umgang im Netz denselben Realitätsbezug haben muss wie das Miteinander im echten Leben. Dass Hitlergrüße als Meme ebenso strafbar sind, wie ihre Verwendung auf offener Straße ist bezeichnend. Durch Workshops, Vorträge und die Platzierung im Unterricht im jungen Alter soll über die Rechtslage Alter kann über die Rechtslage aufgeklärt und Strategien vermittelt werden, wie man mit problematischen Inhalten umgeht, Anzeige erstattet oder sich bei Auffälligkeiten an zuständige Autoritäten wendet. Diese Weiter- und Fortbildungsangebote sollen im schulischen Kontext stattfinden, um die Aufgabe der Schule in Form von politischer Bildung zu unterstützen.

Dringlichkeitsantrag zum Erhalt des Kinderkanals (KiKa) Die Bundesschülerkonferenz setzt sich gegen die Abschaltung des Kinderkanals als herkömmlicher Fernsehsender und für den Erhalt als frei empfangbarer Fernsehsender ein. Der Plan des neuen Reformstaatsvertrages, den KiKa in das Internet auszulagern sind nicht hinnehmbar, denn stellt für viele Kinder und Schüler*innen im jüngeren Alter eine wichtige Informationsquelle dar. Neben Wissenssendungen, die Kinder schon früh an Naturwissenschaften und Ähnliches heranführen und somit Interesse wecken, stellen vor allem Programme wie LOGO! ein einzigartiges Programm mit kindgerechten Nachrichten, dar. Für eine niedrigschwellige Zugänglichkeit soll ein Empfang im linearen Fernsehen sowie über digitale Kanäle auch zukünftig gewährleistet werden. Insbesondere im Rahmen der politischen Bildung haben Formate wie LOGO! In den letzten Jahren an Relevanz gewonnen und werden immer häufiger auch von Lehrkräften genutzt und empfohlen. Der Stellenwert kindgerechter Nachrichten darf nicht sinken, der Zugang zu Ihnen muss gewährleistet werden! Kürzungen dürfen nicht schon wieder bei den kleinsten dieser Gesellschaft, ohne Lobby, angesetzt werden. Forderungspapier der Bundesschülerkonferenz zur mentalen Gesundheit von Schüler*innen I. Ausgangslage: Psychische Gesundheit ist Voraussetzung für Bildung Immer mehr Schüler*innen in Deutschland leiden unter psychischer Belastung – von Überforderung, Leistungsdruck, Stress und sozialen Ängsten bis hin zu manifesten Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen oder Suizidgedanken. Die Zahl junger Menschen mit psychischen Erkrankungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – und das Schulsystem reagiert bislang unzureichend. Laut dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung aus dem Jahr 2023 geben 60 % der Lehrkräfte an, dass psychische Auffälligkeiten bei Schüler*innen zunehmen.¹ Gleichzeitig sehen sich 78 % der Lehrkräfte nicht ausreichend ausgebildet, um mit solchen Belastungen umzugehen.¹ Auch die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zeigt, dass seit Beginn der Corona-Pandemie über ein Drittel aller Schüler*innen unter psychischen Belastungen leidet – vor allem infolge von Einsamkeit, Zukunftsängsten und schulischem Druck.² Kinder und Jugendliche zeigen laut Studie signifikant häufiger depressive Symptome, Schlafstörungen, Essprobleme und psychosomatische Beschwerden.² Dramatisch ist auch der Anstieg der Suizidraten: Laut Statistischem Bundesamt nahmen sich im Jahr 2023 insgesamt 195 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren das Leben.³ Das sind fast vier junge Menschen pro Woche – ein gesellschaftlicher Notstand. Dennoch sind Unterstützungsangebote für Schüler*innen in Deutschland weder flächendeckend noch systematisch verfügbar. Schulpsycholog*innen sind unterbesetzt, Wartezeiten auf Therapieplätze liegen oft bei mehreren Monaten. Gleichzeitig fehlt die schulische Aufklärung über mentale Gesundheit, psychische Erkrankungen bleiben tabuisiert und Lehrkräfte sind oft überfordert. Wir, als Bundesschülerkonferenz, sagen: Mentale Gesundheit muss zur bildungspolitischen Priorität werden. II. Unsere Forderungen im Überblick Aus der bestehenden Beschlusslage der Bundesschülerkonferenz (Stand: März 2025) ergeben sich acht zentrale Forderungsbereiche: 1. Bundesweite Ausstattung aller Schulen mit Mental-Health-Fachkräften An jeder Schule soll mindestens ein*e vollzeitäquivalente*r Schulpsychologe*in pro 300 Schüler*innen verfügbar sein. Auch eine Schulsozialarbeitsstelle auf 150 Schüler*innen muss zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Mental-Health-Coaches nach dem BMFSFJ-Modell flächendeckend eingesetzt und langfristig finanziert werden. Die Existenz und Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams (Psycholog*innen, Sozialarbeitende, Sonderpädagog*innen) muss strukturell abgesichert und gesetzlich verankert werden. 2. Psychische Gesundheit als Querschnittsthema in allen Lehrplänen Psychische Gesundheit darf kein Nebenthema bleiben. Sie muss verbindlich und altersgerecht in den Lehrplänen aller Schulformen verankert werden – z. B. in Biologie, Sozialkunde, Ethik oder Lebensgestaltung. Unterrichtseinheiten zu Stressbewältigung, Emotionsregulation, Resilienz und Prävention psychischer Erkrankungen müssen bundesweit verpflichtend werden. Auch projektorientierte Formate wie Mental-Health-Tage oder -Wochen sollen systematisch gefördert werden. 3. Fortbildungen für Lehrkräfte und schulisches Personal Alle Lehrkräfte und schulischen Fachkräfte müssen verpflichtend und regelmäßig zu den Themen psychische Gesundheit, Krisenintervention, Gesprächsführung und Entstigmatisierung fortgebildet werden. Ein entsprechendes Modul muss bundesweit in die Lehramtsausbildung aufgenommen werden. 4. Schulstrukturen entlasten – Belastungsfaktoren reduzieren Dauerhafter Leistungsdruck gefährdet die Gesundheit. Schulpolitische Reformen müssen Stressfaktoren abbauen: z. B. durch eine Neustrukturierung der Bewertungssysteme, kleinere Klassen, ausreichend Pausen, differenzierte Ganztagskonzepte und mehr individuelle Förderung. Auch die digitale Belastung muss durch Medienbildung und digitale Pausenkultur gezielt adressiert werden. 5. Neurodiversität anerkennen und fördern Schulen müssen zu lernfördernden Orten für alle werden – auch für neurodivergente Schüler*innen mit ADHS, Autismus, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie. Wir fordern bundeseinheitliche Nachteilsausgleiche, individuelle Förderpläne und verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema Neurodiversität. 6. Schutzkonzepte gegen Mobbing, Diskriminierung und psychischen Druck Jede Schule braucht ein verbindliches Schutzkonzept gegen Mobbing, Cybermobbing, Rassismus, Queerfeindlichkeit und andere Diskriminierungsformen. Ein sicherer Ort entsteht nicht durch Appelle – sondern durch klare Strukturen, anonyme Beschwerdemechanismen und diversitätssensible Schulentwicklung. 7. Sichtbarkeit schaffen – Gedenkkultur ermöglichen Psychische Erkrankungen, Suizidalität und seelisches Leid dürfen nicht weiter verschwiegen werden. Wir fordern bundesweite Gedenkformate – etwa durch regelmäßige Schweigeminuten, Gedenkaktionen oder Aufklärungsveranstaltungen. Der Suizid von jungen Menschen ist keine Randnotiz – sondern ein gesellschaftliches Versagen. 8. Einführung eines Zertifikats „Psychisch gesunde Schule“ Wir fordern die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Zertifikats „Psychisch gesunde Schule“. Dieses Siegel soll Schulen auszeichnen, die strukturell, pädagogisch und personell Standards für psychische Gesundheitsförderung erfüllen – als Motivation, Qualitätsmerkmal und politisches Instrument. III. Fazit Psychische Gesundheit ist keine Privatsache. Sie ist Voraussetzung für Entwicklung, Bildung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Wir fordern: Lasst uns nicht länger mit guten Worten vertrösten – wir brauchen klare Strukturen, verbindliche Maßnahmen und politische Verantwortung. Wir, als Bundesschülerkonferenz, fordern eine Schule, die schützt statt überfordert – und stärkt statt krank macht. UNS GEHTS NICHT GUT ! aber wir kämpfen für Besserung!

Fußnoten / Quellen 1. Robert Bosch Stiftung: Deutsches Schulbarometer 2023 – Repräsentative Befragung von Lehrkräften, https://www.bosch-stiftung.de/de/publikation/deutsches-schulbarometer-befragung-von-schuelerinnen 2. Ravens-Sieberer, U. et al. (2022): COPSY-Studie – COVID-19 und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen, UKE Hamburg. https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/kinderschutz/copsy-studie.html 3. Statistisches Bundesamt (Destatis): Todesursachenstatistik 2023 – Suizide bei Kindern und Jugendlichen, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/_inhalt.html Politische Bildung und Aufklärung vor schulischen Wahlen Vor jeder schulischen Wahl (z. B. Klassensprecher*innen-, Jahrgangs- oder Schulsprecher*innenwahl) soll verbindlich und in Absprache mit der amtierenden Schüler*innenvertretung eine ausreichend bemessene Zeit, mindestens jedoch eine Schulstunde, innerhalb des Unterrichts oder schulischer Veranstaltungen dafür genutzt werden, um über die Ämter, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie den Wahlvorgang aufzuklären. Auch soll über weitere Beteiligungsrechte auf kommunaler- und Landesebene aufgeklärt werden. Förderung einer solidarischen Schulgemeinschaft Ein respektvolles Miteinander und ein starkes Gemeinschaftsgefühl sind Grundpfeiler gelingender Bildung. Um die soziale Qualität schulischer Bildung zu verbessern und ein solidarisches Schulklima zu fördern, fordern wir folgende strukturelle Maßnahmen: 1. Strukturelle Verankerung des Klassenrats: Definition: Der Klassenrat ist ein festes Beratungsgremium der Klasse, das regelmäßig tagt. Alle Schüler*innen sind gleichberechtigte Mitglieder, die Leitung übernehmen gewählte Vertreter*innen. Der Klassenrat ermöglicht demokratische Mitbestimmung, Problemlösung und fördert Verantwortungsbewusstsein, Selbstwirksamkeit und soziales Lernen. Diese Kompetenzen sind grundlegend für schulisches und gesellschaftliches Handeln. Er dient auch der Bearbeitung konkreter Klassenthemen. Bei schwachen Leistungen kann die Klasse zum Beispiel beraten, ob Inhalte wiederholt oder neue Lernwege erprobt werden sollen. Die Schüler*innen setzen selbst Themen, analysieren Probleme und entwickeln Lösungen. Der Klassenrat soll mit einer Wochenstunde bis einschließlich Klasse 10 strukturell verbindlich verankert und in der Klassenleiter*innnenstunde durchgeführt werden. 2. Verpflichtende schulweite Gemeinschaftsveranstaltungen: Mehrmals im Schuljahr sollen verbindliche Veranstaltungen für die gesamte Schulgemeinschaft durchgeführt werden. Diese finden in überschaubaren Gruppen statt, die aus Schüler*innen verschiedener Klassen zusammengesetzt sind. Ziel ist es, möglichst viele Beteiligte aktiv einzubinden. Große Schulaktionen führen häufig dazu, dass sich einzelne Schüler*innen ausgeschlossen oder unbeachtet fühlen. Kleinere, inklusive Formate wie Projekttage, thematische Aktionen oder Ausflüge fördern das Gemeinschaftsgefühl, beugen Ausgrenzung vor und stärken soziale Bindungen über Klassengrenzen hinweg. Die regelmäßige Durchführung solcher Veranstaltungen soll fest im Schulkonzept verankert sein. 3. Partizipative Planung von Schulfahrten: Schüler*innen sollen aktiv an der Planung ihrer Schulfahrten beteiligt werden. Dazu gehören die Auswahl des Ziels, die Gestaltung des Programms und die Organisation einzelner Programmpunkte. Diese Mitwirkung stärkt Eigenverantwortung, fördert das soziale Miteinander und schafft mehr Identifikation mit dem gemeinsamen Vorhaben. Schulfahrten, die in gemeinsamer Verantwortung geplant wurden, werden stärker von der gesamten Gruppe getragen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einem positiven und unterstützenden Klassenklima. Anteil des Sondervermögens für Bildung und Schulsanierung Mindestens zehn Prozent des von der Bundesregierung beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen zweckgebunden in die Sanierung und Modernisierung von Schulen investiert werden. Darüber hinaus ist ein langfristiges Förderprogramm bereitzustellen, das gezielt die räumliche, digitale und strukturelle Weiterentwicklung von Schulen vorantreibt. Zudem soll mit den Sondervermögen der Digitalpakt aufgestockt werden. Kostenfreie Sprachzertifikate für Schüler*innen Sprachzertifikate sollen vollständig durch öffentliche Mittel finanziert werden. Dies gilt für anerkannte Zertifikate wie z. B. Cambridge English, DELF, DELE, TELC oder vergleichbare Prüfungen. Ziel ist es, allen Schüler*innen unabhängig von ihrer finanziellen Lage die Teilnahme zu ermöglichen und ihre sprachlichen Kompetenzen gezielt zu fördern. Europa stärken - auch in Schule! Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bildungsministerkonferenz dazu auf, die europäische Dimension schulischer Bildung konsequent zu stärken. Mit „Europa“ sind nicht nur die Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern ebenfalls alle Mitgliedsstaaten des Europarats gemeint. Europa soll für Schüler*innen in allen Schulformen und Jahrgangsstufen konkret erlebbar werden. Die International Officer der Bundesschülerkonferenz sollen zudem für die hier gemachten Punkte auf europäischen Ebene lobbyieren. Dabei soll trotzdem die strategische, wirtschaftliche, historische und politische Relevanz der EU hervorgehoben werden. Europabildung begreifen wir nicht als einen lästigen Zusatz für bereits sehr komplexe Lehrpläne, sondern als einen elementaren Faktor für Stabilität, Wohlstand und Sicherheit der europäischen Gesellschaft. Hierzu fordern wir insbesondere: 1. Den Ausbau und die Förderung von Europaschulen: Die Anerkennung und Förderung von Europaschulen soll bundesweit vereinheitlicht und gestärkt werden. Alle Bundesländer sollen klare Kriterien und Qualitätsstandards für Europaschulen entwickeln und ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen bereitstellen. Europaschulen müssen gelebte Vielfalt, mehrsprachigen Unterricht, internationale Austauschformate und Demokratiebildung zusammenführen. 2. Mehr europäische Austauschmöglichkeiten: Bestehende europäische Austauschprogramme (z. B. Erasmust, eTwinning, Schüler*innenaustausch mit Partnerschulen) sollen deutlich ausgeweitet, besser koordiniert und allen Schüler*innen unabhängig von Herkunft oder Schulform zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch, finanzielle Hürden abzubauen, inklusive Angebote zu schaffen und die Anrechnung auf den Unterricht verbindlich zu regeln. 3. Europa im Unterricht und Schulalltag verankern: Die europäische Idee muss fächerübergreifend stärker im Unterricht verankert werden insbesondere in den Bereichen politische Bildung, Geschichte, Sprachen und Wirtschaft. Auch Projekttage, Planspiele und Schulpartnerschaften sollen systematisch gefördert werden. Europa soll nicht nur Thema, sondern Erfahrungsraum schulischer Bildung sein. 4. Demokratiebildung im europäischen Kontext stärken: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind zentrale Werte der EU. Sie müssen auch im schulischen Kontext konkret erfahrbar werden. Dazu fordern wir, dass Formate wie das „Europäische Jugendparlament“, internationale Jugendforen und schulische Europawahlen flächendeckend zugänglich gemacht und unterstützt werden. 5. Verbindliche Verankerung europäischer Bildung im Schulentwicklungsprozess: Die europäische Bildungsdimension soll als Bestandteil schulischer Leitbilder und Schulprogramme festgeschrieben und im Rahmen der Schulentwicklung regelmäßig reflektiert und evaluiert werden.

Zentralabitur Für den gymnasialen Bildungsweg fordern wir ein deutschlandweites Zentralabitur. Keine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen Wir fordern, dass es bundesweit keine Zugangsbeschränkung für die verschiedenen Bildungswege nach der Grundschule gibt. Eine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen oder notwendige Notenschnitte lehnen wir ab. Die wissenschaftliche Evidenz für solche Regelungen fehlt. Stattdessen muss eine gute Plenartagung 25/1 - Präsentations- und Versammlungssystem Dresden, 12.3.2025 - 16.3.2025 16 / 107 Beratung der Eltern, aber vor allem auch ein Dialog mit den Grundschüler*innen über Ihre Wünsche stattfinden, um so die Wahl über die richtige Schule zu treffen. Dafür ist es prinzipiell förderlich, die Entscheidung über die weiterführende Schullaufbahn so spät wie möglich anzusetzen. 1. Keine Selektion im frühen Grundschulalter Mit Ausnahme von zwei Bundesländern findet der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ab vierten Klassen statt, was sich negativ auf Schüler*innen auswirkt. Wir fordern die Etablierung einer späteren Selektion von Schüler*in*innen nach Vorbild von Finnland ab der neunten Klasse. Auch sprechen wir uns für die stärkere Förderung von Gemeinschaftsschulen aus, um der Selektion entgegenzuwirken. Wir fordern, dass es bundesweit keine Zugangsbeschränkung für die verschiedenen Bildungswege nach der Grundschule gibt. Eine Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen oder notwendige Notenschnitte lehnen wir ab. Die wissenschaftliche Evidenz für solche Regelungen fehlt. Stattdessen muss eine gute Beratung der Eltern, aber vor allem auch ein Dialog mit den Grundschüler*innen über Ihre Wünsche stattfinden, um so die Wahl über die richtige Schule zu treffen. Fach Medienbildung Wir fordern, dass ‚KI und Medienbildung‘ bundesweit als überfachliche Kernkompetenz in alle Lehrpläne, dass durchgängig ab der 5. Klasse implementiert wird. Damit die Themen den nötigen Raum bekommen, muss eine zeitliche Ressource in allen Fächern eingeräumt werden. Lehrer*in*innen sollen ebenfalls über KI und Social Media bzw. Medienbildung geschult werden. Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams an Schulen im Bereich mentale Gesundheit Wir fordern die Verantwortlichen in den zuständigen Institutionen auf, bundesweite Rahmenbedingungen zu schaffen, um nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Beratungslehrer*innen und Vertrauenslehrer*innen als Teil der multiprofessionellen Teams mit dem Schwerpunkt mentaler Gesundheit in Schulen zu ermöglichen. Dazu gehört, Schulen mit zeitlichen und räumlichen Ressourcen auszustatten, um diesen Fachkräften eine regelmäßige und effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Es bedarf ebenfalls einer nachhaltigen Angebotsstruktur von Prävention, Intervention und Evaluation durch ebendiese, sowie ein zugängliches Angebot an Fortbildungen, Vernetzungstreffen, Fachbeiträgen und Handreichungen für die genannten Akteure. Aufklärung über psychische Erkrankungen Die mentale Gesundheit von Schüler*in*innen hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Eine umfassendere Aufklärung über psychische Erkrankungen, deren Ursachen und Folgen ist daher dringend erforderlich. Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler*in*innen müssen umfassender sensibilisiert werden, um mehr Verständnis zu schaffen und Betroffene zu ermutigen, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Querschnittsthemen psychische Erkrankungen Wir fordern die bundesweite Einführung von Querschnittsthemen zur mentalen Gesundheit in allen Lehrplänen für weiterführende Schulen. Querschnittsthemen sind in diesem Fall Themen, welche in einzelnen Fächern oder auch fächerübergreifend mit im Unterricht behandelten Themen verknüpft werden sollten. Durch diese Querschnittsthemen erhoffen wir uns eine bessere Akzeptanz psychischer Erkrankungen, um Betroffene zu ermutigen, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. Besonders für Schüler*in*innen, die zu Hause traumatische Erfahrungen machen oder von anderen psychosozialen Risikofaktoren betroffen sind, sind Schulen oft die erste Anlaufstelle. Eine unterstützende Haltung sowie das nötige Wissen, um in solchen Fällen angemessen reagieren zu können, sind daher essenziell. Leitlinie zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Schüler*in*innen durch die Stärkung des sozialen Miteinanders gemäß des Schutzfaktor-Risiko-Modells Wir fordern, dass Schulen in einer neuen Leitlinie gemäß des Schutzfaktor-Risiko-Modells als besondere Schutzfaktoren anerkannt werden. Neuere Studien zeigen, dass Schulen für Schüler*in*innen aus sozial, ökonomisch, kulturell, strukturell und/oder psychosozial benachteiligten Familien eine entscheidende Schutzfunktion haben. Insbesondere im Hinblick auf psychische Erkrankungen kann die Schule als stabiles, gesundes soziales Umfeld einen wichtigen Ausgleich zu belastenden Lebensverhältnissen schaffen und so das Risiko psychischer Erkrankungen verringern. Schulen müssen sich dieser Verantwortung stärker bewusstwerden und das soziale Miteinander daher in den Mittelpunkt stellen. Stärkung von FLINTA-Personen und Maßnahmen gegen patriarchale Strukturen an Schulen 1. Engagement gegen patriarchale Strukturen: Alle Schulen sollen sich aktiv gegen patriarchale Strukturen einsetzen. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte, Schüler*in*innen und die gesamte Schulgemeinschaft für geschlechtsspezifische Diskriminierung sensibilisiert werden, um auch bislang nicht erkannte Probleme vorzubeugen. 2. Stärkung von FLINTA-Personen: Um FLINTA-Personen (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen) in Schulen zu stärken und sichtbar zu machen, sollen Programme zur Förderung von geschlechtsspezifischer Gleichberechtigung geschaffen werden. Aufgrund erhöhter Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen und FLINTA-Personen soll in jeder Schule ein niedrigschwelliges, lokales Beratungsangebot zu Gewalt mit entsprechendem Motiv zu erreichen sein. Kooperationen mit den städtischen und landesweiten Anlaufstellen sollen aufgebaut werden und die Zusammenarbeit mit den bestehenden schulischen Beratungsangeboten (z.B. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Verbindungs- oder Beratungslehrkräfte) muss gestärkt werden, um betroffenen Schüler*in*innen schnell und unbürokratisch Hilfe zu ermöglichen. 3. Thematisierung von geschlechterspezifischer Gewalt und Diskriminierung: Die Thematisierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung und Femiziden muss verbindlich in Lehrpläne integriert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass fächerübergreifend auch beispielsweise historische FLINTA* -Persönlichkeiten und die Geschichte der Diskriminierung gegen FLINTA*-Personen sowie anderer, nicht-heteronormativer, marginalisierter Personengruppen thematisiert werden. Anerkennung von Ausbildungswissen in der Oberstufe Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass bereits in einer beruflichen Ausbildung oder innerhalb eines Frühstudiums erlerntes Wissen beim anschließenden Besuch einer Oberstufe anerkannt und hierdurch die Abiturphase entsprechend angepasst und gegebenenfalls verkürzt wird. Kostenloses Schulessen Die Bundesschülerkonferenz setzt sich für eine gesunde und ausgewogene Ernährung in deutschen Schulen ein, da sie Grundlage für eine gute Schullaufbahn, Lebensqualität und Perspektive ist. Des Weiteren sollen die von Schulen angebotenen Mahlzeiten inklusive der Getränke gesund, ausgewogen und variierend sein. Schulessen soll für Schüler*in*innen kostenlos ausgegeben werden. Um zudem eine regelmäßige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, sollen Pausenzeiten so ausgelegt sein, dass genug Zeit zum Essen neben Raumwechseln und Toilettengängen bleibt. Schüler*in*innen sollen die Möglichkeit haben, die Mensaräume selbst mitzugestalten. In den Essenszubereitungsräumen müssen die Hygienevorschriften der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) eingehalten werden. Die Produkte sollen aus regionaler, ökologischer und tiergerechter Herkunft sein. Das Angebot muss breit und vielfältig aufgestellt sein, sodass jeden Tag ebenfalls vegetarische und vegane Gerichte zur Verfügung stehen. Ebenso soll mindestens ein Tag in der Woche ausschließlich vegetarisch und vegan ausgelegt sein, um einen bewussten Umgang mit dem Thema „Fleischkonsum“ zu schaffen und die im Unterricht erworbenen Kenntnisse dahingehend in der Praxis umzusetzen. Neben dem Essen soll auch Wasser oder geprüftes Leitungswasser nach deutschen Standards der Trinkwasserqualität kostenlos zur Verfügung stehen. Der gesamte Essenplan soll in Kooperation zwischen Anbieter*in und allen am Schulleben Beteiligten erarbeitet werden. Medizinische Aufklärung Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass Informationsmaterial und Unterrichtseinheiten zu gesellschaftlich relevanten, medizinisch erforderlichen Spenden und Aktionen wie z.B. Organspende, Blutspende, Plasmaspende etc. bereitgestellt und Projekte dahingehend, wie beispielsweise die kostenlose Bestellung und Verteilung von Organspendeausweisen für alle Schüler*in*innen, gefördert werden. Besagte Maßnahmen sollen in ihrer Durchführung auf das Alter der Schüler*in*innen angepasst werden. Verpflichtung zu langfristigen Schulpraktika im Lehramtsstudium Die Bundesschülerkonferenz fordert die Einführung eines verpflichtenden, langfristigen Schulpraktikums in allen Lehramtsstudiengängen, das bereits in den ersten Semestern absolviert werden muss. Ziel dieses Praktikums ist es, angehenden Lehrkräften frühzeitig umfassende Einblicke in den Schulalltag zu ermöglichen, ihre Berufswahl frühzeitig zu hinterfragen und die Praxiserfahrung im Studium zu stärken. Die Lehramtsstudierenden sollen dabei nicht nur Unterrichtshospitationen durchführen, sondern aktiv in den Schulbetrieb eingebunden werden, indem sie unter Anleitung Unterrichtseinheiten mitgestalten und in multiprofessionellen Teams mitarbeiten. Das Praktikum soll mindestens drei Monate dauern und mit einer praxisnahen Reflexion sowie einer didaktischen Begleitung an den Universitäten verknüpft sein. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Grundschullehramt solche frühzeitigen Praktika bereits vielerorts verpflichtend sind, diese Struktur sollte aber eben auf alle Lehramtsstudiengänge ausgeweitet werden. Klimabildung an Schule Der menschengemachte Klimawandel ist eine größte politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Aufgrund dieser Tatsache und gerade, weil dieses Thema in Zukunft viele Schüler*in*innen spürbar betreffen wird, bedarf es einer umgehenden Thematisierung im schulischen und auch außerschulischen Bereich. Im Folgenden unterstreichen die Vorschläge die Umsetzung einer gelungenen Klimabildung in der Bildung. 1. Förderung von außerschulischen Projekten Wir fordern die stärkere Förderung und Einsetzung von außerschulischen Projekten, welche das Ziel haben, dieses Thema stärker bei Schüler*in*innen zu etablieren. Dabei müssen Räume geschaffen werden, damit Schüler*innen die Möglichkeit haben, offen über dieses Thema zu sprechen, um ihre Sorgen und Nöte zu benennen, damit eine gute Wissensvermittlung erfolgen kann. 2. Einhaltung der Bildung für nachhaltige Entwicklung Trotz der überarbeiteten Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Schulen ist ein hoher Nachholbedarf bei der Umsetzung im Unterricht festzustellen. Gerade aktuelle Studien bestätigen diese Feststellung, die unter anderem mit der unzureichenden Behandlung im Unterricht oder der Ausbildung der Lehrkräfte zu begründen ist. Wir fordern deshalb eine stärkere thematische Auseinandersetzung gerade zum menschengemachten Klimawandel im Unterricht und die Schwerpunktsetzung des Themas in der Lehrkräfteausbildung. Fazit Unsere große Sorge ist, dass dieses Thema viel zu wenig Aufmerksamkeit bei Schüler*in*innen findet, auch wenn es das größte globale Thema des 21. Jahrhunderts ist. Daher bedarf es einer umgehenden Überarbeitung der Wissensvermittlung im schulischen sowie im außerschulischen Kontext. Gleiche Bildungschancen für alle Schüler*in*innen! Mit Sorge beobachten wir die ungleichen Bildungschancen in Deutschland. Oft sind Unterschiede in den Bundesländern festzustellen; gerade Berlin und Brandenburg gelten als die Bundesländer mit den größten Bildungschancen in der Bundesrepublik, und das nur wegen der späteren Selektion ab der sechsten Klasse. Auch hat der sozioökonomische Hintergrund eines/r Schüler*in*in einen großen Einfluss auf die Bildungschancen. Deshalb bedarf es umgehender Änderungen, um jedem/r Schüler*in*in die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten zu ermöglichen.

1. Keine Selektierung im frühen Grundschulalter Mit Ausnahme von zwei Bundesländern findet der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ab vierten Klassen statt, was sich negativ auf Schüler*innen auswirkt. Wir fordern die Etablierung einer späteren Selektierung von Schüler*in*innen nach Vorbild von Finnland ab der neunten Klasse. Auch sprechen wir uns für die stärkere Förderung von Gemeinschaftsschulen aus, um der Selektierung entgegenzuwirken. 2. Inklusion an Schule Im Blick auf die Inklusion an Schulen ist festzustellen, dass es dringenden Handlungsbedarf benötigt! Von der Infrastruktur vieler Schulen bis hin zum Bildungssystem, welches eine inklusive Bildung verhindert, sind einige Probleme zu beobachten. Daher fordern wir die stärkere Berücksichtigung vom inklusiven Schulbau und der Abschaffung von Sondersystemen, welche Schüler*in*innen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt ausgrenzen und unserer Auffassung nach der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen. 3. Weitere Maßnahmen zur Förderung einer chancengleichen Bildung Um eine chancengleiche Bildung zu ermöglichen, bedarf es im Blick auf die Inklusion einer stärkeren Sensibilisierung von Lehrkräften durch die Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch fordern wir die Förderung von Binnendifferenzierung und jahrgangsübergreifendem Lernen an Schulen. Des Weiteren ist die stärkere Einsetzung und Schaffung von Schulsozialarbeit*innen ein unersetzlicher Teil, um eine chancengleiche und inklusive Bildung zu gewährleisten. Fazit: Die zunehmende Ungleichheit von Bildungschancen und die unzureichende Inklusion sind weiterhin große Herausforderungen. Es braucht eine konsequente Schaffung struktureller Voraussetzungen, um einen erheblichen Beitrag zur Schaffung eines chancengleichen und inklusiven Bildungssystems zu leisten. Es braucht ein Bildungssystem, welches Diversität als Vorteil sieht und allen Schüler*in*innen die Möglichkeit bietet, ihr Potenzial auszuschöpfen, ohne dass dabei ihre sozialen oder individuellen Voraussetzungen zum Ausschluss führen. Stärkung des wertebildenden Unterrichts in der Bundesrepublik Deutschland Zur Förderung einer reflektierten und werteorientierten Bildung in Deutschland fordern wir die Umstrukturierung des momentan üblichen Religions-, Ethik-, Philosophie-, Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde-, Werte & Normen-, Weltanschauungsunterrichts zu einer einheitlichen, überkonfessionellen und allgemeinbildenden Lehre. Dabei sollen eine große Bandbreite verschiedener (Welt-) Religionen sowie philosophische, ethische, moralische und theologische Fragen behandelt und diskutiert werden. Zudem beinhaltet dieses Fach die Wertevermittlung im Rahmen demokratischer Prinzipien und der Werte des Grundgesetzes. Die verbindliche Einführung dieses Faches erfolgt als Pflichtunterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 10. In der gymnasialen Oberstufe sollen diese Fächer als Wahlkurse fortgeführt werden können. Die Bildungsminister*innenkonferenz wird aufgefordert, bundesweit einheitliche Bildungsstandards für die wertebildenden Fächer zu entwickeln. Zudem sollen diese als integraler Bestandteil des Curriculums neben philosophischen und ethischen Fachbereichen verankert werden. Rechtsextremismus an Schulen Rechtsextremismus ist ein aktuell steigendes Problem der Gesellschaft, bei dem wir feststellen müssen, dass es keinen Halt vor den Toren der Schulen macht. Völkische Narrative, antisemitische Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut treten auch im Raum Schule immer häufiger zu Tage und treffen dabei auf eine Schulgemeinschaft, die personell, materiell und vom Wissen her schlecht vorbereitet ist. Tische und Wände, welche mit Hakenkreuzen versehen sind, Klassen- oder Jahrgangsgruppen gefüllt mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder auch offen gezeigte Hitlergrüße im Schulumfeld sind an manchen Stellen keine Randphänomene mehr. Selbstverständlich kann man nicht bei jedem Auftreten solcher Aktionen von Jugendlichen sofort auf eine tief verankerte rechte Gesinnung schließen. Klar ist aber, dass die Hemmschwelle an vielen Stellen sinkt, das Bewusstsein für die Bedeutung solcher Taten wird geringer und die Bereitschaft, verfassungsfeindliche Aussagen als legitime Meinungsäußerung einzustufen, höher. Für uns ist klar, dass Deutschland aufgrund seiner Vergangenheit nicht nur eine besonders große Verantwortung für das “nie wieder” trägt, sondern eben auch einen konkreten historischen Hintergrund besitzt, den man beim Kampf gegen verfassungsfeindliche Gesinnungen nutzen muss und sollte. Durch das Einbeziehen von konkreten geschichtlichen Beispielen können so abstrakte gesellschaftliche Entwicklungen greifbarer dargestellt und durch das entsprechende Bewusstsein dafür ein wirksamer Schutz aufgebaut werden. Offensichtlich ist aber auch, dass die Taten vom Nazi-Deutschland immer weiter in der Vergangenheit liegen und die jungen Menschen dadurch immer weniger direkten Bezug zu der Zeit spüren. Gespräche mit Zeitzeugen werden immer seltener und auch in den Familien liegen mittlerweile mehrere Generationen zwischen der Kriegsgeneration und der heutigen Gen Z. Folglich muss auch an dieser Stelle die Institution Schule ein ausreichend großes Wissen über die Vergangenheit sicherstellen. Erreicht werden kann das durch eine Stärkung des Geschichtsunterrichts. Wir müssen aber auch feststellen, dass moderner Rechtsextremismus mittlerweile in anderen, meist verschleierten Formen auftritt. Besonders im digitalen Raum beeinflussen Algorithmen, teils durch KI generierte Fake News und breitgefächerte Propaganda, immer stärker die Meinungsbildung der Gesellschaft. Besonders junge Menschen, welche nicht den Umgang mit modernen Informationsquellen erlernen, sind dafür anfällig, über das Netz zu radikalisieren und Grundprinzipien einer Demokratie zu hinterfragen. Umso wichtiger ist es, in der Schule den Umgang mit diesen Medien zu lehren und gleichzeitig über die Methoden der modernen Rechte aufzuklären. Auch sollten die Fächer wie Politik oder Sozialkunde ausgebaut und im Wahlpflichtbereich attraktiver gemacht werden. Auch in der Sekundarstufe II müssen entsprechende Fächer angeboten und gefördert werden. Dabei sollte im Unterricht fächerübergreifend der demokratische Streit, eine fundierte politische Urteils- und Meinungsbildung sowie ein wertschätzendes Miteinander erlernt werden. Lehrkräfte sollen dabei die Rolle von Mentoren einnehmen, welche die richtigen Methoden an die Hand geben, bei der Informationsbeschaffung unterstützen und für einen gerechten Diskurs sorgen. Dadurch soll in der Schule ein Umfeld entstehen, in dem offen und quellenkritisch diskutiert werden kann. Dafür sollten Pädagogen entsprechend ausreichend weitergebildet und ausgestattet werden. Auch sollten Fortbildungsmöglichkeiten für den Umgang mit rechtem Gedankengut und Radikalisierungen bei Lernenden angeboten werden, sodass das Personal mit dem aktuellen Problem nicht allein und unvorbereitet gelassen werden. Außerdem sollten Projekte gefördert werden, die die Vorteile einer pluralistischen Gesellschaft hervorheben und interkulturellen und internationalen Austausch (Auslandsschulpartnerschaften) als Ziel haben. Auch müssen mittelbare Faktoren, welche eine Extremisierung begünstigen, erkannt und abgeschafft werden. Dazu zählt die Schaffung einer flächendeckenden Chancengerechtigkeit, der Ausbau von Resilienzen innerhalb der Schüler*innenschaft und die Verringerung von Einsamkeitserfahrungen bei jungen Menschen.   Pressemitteilungen 2025 Internet ist für uns alle Neuland? Wie Social Media die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt Depressionen, Angstzustände, Essstörungen, Konzentrationsstörungen und Schlafmangel – erwiesenermaßen sind das nur einige der Folgen der übermäßigen Nutzung von TikTok, Instagram und Co., die aktuell unter deutschen Kindern und Jugendlichen verbreitet ist. Ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen habe ein riskantes oder krankhaftes Nutzungsverhalten bei sozialen Medien. (1) „Hochgerechnet sind das ca. 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, die bereits gefährdet sind, durch ihre Nutzung von sozialen Medien ernsthafte Probleme zu entwickeln“, so die Ergebnisse der DAK Mediensucht-Studie.1 Mentale Probleme werden durch soziale Medien nachweislich ausgelöst und gestärkt. Sei es das Vergleichen mit unrealistischen Schönheitsidealen, Anpassungsdruck, oder die hervorgerufene Sucht nach Dopamin – die fahrlässige Nutzung von ungefilterten Plattformen birgt besonders für Heranwachsende vielschichtige Risiken. Auch Cybermobbing ist eine tödliche Gefahr, deren Einfluss von Jahr zu Jahr zunimmt. In einer Studie des Sinus-Instituts stellte sich heraus, dass im letzten Jahr 62% der Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren Erfahrungen mit Cybermobbing im Netz hatten – Tendenz steigend.2 Für uns ist klar: die negativen Auswirkungen eines ungefilterten Zugangs zu sozialen Netzwerken auf Kinder und Jugendliche machen nicht vor Schulen halt. Was online beginnt, mündet in der Schulgemeinschaft. Die Größenordnung von Mobbing an Schulen ist auch dem BMFSFJ schon längst bekannt – trotzdem wird unserer Auffassung nach unzureichend dagegen angekämpft. Um den Problemen innerhalb der Schulen entgegentreten zu können, fordert die Bundesschülerkonferenz schon seit Jahren eine durch Bundesmittel finanzierte Stärkung der Medienbildung und gezielte Aufklärung über Gefahren im Netz, sowie strukturelle Unterstützung für ein schulgemeinschaftliches Bewusstsein über die Bedeutung von Mentaler Gesundheit. Dazu bedarf es nicht nur eines flächendeckenden Zugangs zu Lehrkräftefortbildungen, Leitfäden, Präventionsangeboten und Mental Health Coaches, sondern auch einer deutlichen Stärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Trotz bekannter Problemlagen bleibt die staatliche Unterstützung unzureichend. Eltern fühlen sich überfordert in der Medienerziehung ihrer Kinder [1], Lehrkräfte schätzen ihre Psychische Gesundheitskompetenz zur Betreuung betroffener Schüler*innen als unzureichend ein3 und Schulsozialarbeit sowie Schulpsychologie bleiben eine Mangelware in Deutschland.4 Die Schulen dürfen nicht länger mit der Last allein gelassen werden, während der Staat zusieht, wie psychische Erkrankungen bei Jugendlichen in die Höhe schießen! Kinder und Jugendliche müssen an einen verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien herangeführt werden. Das ist nicht möglich, wenn sie sich zu früh ohne Prävention und Aufsicht an eine übermäßige Nutzung der Plattformen gewöhnen. Wir sind der eindeutigen Auffassung, dass der Staat bereits existierende Altersbeschränkungen von Social Media besser durchsetzen muss, um eine zielgerichtete schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen überhaupt gewährleisten zu können. Die Debatte um eine verstärkte Limitierung des Zugangs zu sozialen Medien für Kinder muss dabei definitiv von Debatten um Smartphone-Verbote an Schulen abgegrenzt werden. Letztere verhindern notwendige Lernprozesse im Umgang mit digitalen Medien. Sie sind eine pauschale und regressive Methode, die an einer unerlässlichen Vorbereitung auf die Arbeitswelt 4.0 völlig vorbeigeht. Generelle Smartphone-Verbote lehnen wir konsequent ab. Abschließend ist zu sagen, dass das Erlernen eines gesunden Umgangs mit sozialen Medien in deutschen Schulen ein aktuelles und dringliches Thema ist. Eine angemessene Handhabung durch die Regierung beeinflusst die Gesundheit unserer Schüler*innen maßgeblich und langfristig. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, Medienbildung, mentale Gesundheit und schulische Unterstützung endlich als gleichwertige Bildungsziele zu begreifen – und entsprechend zu handeln! Bundesschülerkonferenz fordert bundesweite Freistellung von Schüler*innen für den Schulstreik am 5. Dezember Wir machen Druck: Wir fordern von allen Schulen Freistellungen aller Schüler*innen für den Schulstreik gegen die Wehrpflicht. Wir erleben täglich, wie wichtig es für junge Menschen ist, politische Prozesse nicht nur theoretisch zu lernen, sondern praktisch zu erfahren. Der Mehrwert so einer demokratischen Erfahrung ist weitaus höher, als es der von einem einzelnen Schultag je sein könnte. „Schüler*innen dürfen nicht dafür bestraft erden, für ihre Meinung auf die Straße zuziehen! Das Recht, die eigene Meinung öffentlich zu vertreten, ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie.“ - Amy Kirchhoff, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz (BSK) Politische Bildung findet nicht ausschließlich im Klassenraum statt. Demokratische Selbstwirksamkeit entsteht oft erst dann, wenn junge Menschen aktiv am öffentlichen Diskurs teilnehmen, Verantwortung übernehmen und sich mit ihren Positionen sichtbar machen. „Ob man den Streik unterstützt oder nicht, spielt für die Frage der Freistellung keine Rolle“, so Kirchhoff weiter. „Uns geht es nicht darum, Schüler*innen in eine bestimmte Richtung zu lenken. Uns geht es darum, dass junge Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben können. Sicher, legitim und ohne schulische Nachteile.“ Gesellschaftliches Engagement ist bereits in jungen Jahren ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kultur. Die Teilnahme an Demonstrationen, Kundgebungen oder politischen Aktionen kann entscheidend dazu beitragen, langfristig politisches Interesse und Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Die Bundesschülerkonferenz appelliert daher an Schulen und Bildungsverwaltungen in allen Bundesländern, klare und einheitliche Regelungen zu schaffen, die eine unkomplizierte Freistellung für den 5. Dezember ermöglichen. Dabei bezieht die BSK keine Position zur Wehrpflicht selbst. Kulturpass gestrichen – das ist ein ausgestreckter Mittelfinger an die junge Generation Dass der Kulturpass für 18-jährige gestrichen wird, ist ein Schlag ins Gesicht für uns Schüler*innen. Wir müssen den Preis für die verfehlte Haushaltsplanung der Bundesregierung zahlen. Erneut stellt man uns an das Ende der Prioritätenliste. „Wieder erden wir im Stich gelassen. Da darf sich die Politik nicht wundern, wenn ir zu Kulturbanausen werden.” - Quentin Gärtner, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz Der Kulturpass sorgt für Chancengerechtigkeit bei jungen Menschen. “Es kann nicht sein, dass nur die Kinder von Ärzten und Anwälten ins Theater und ins Kino gehen können”, sagt Quentin Gärtner. Damit raubt man Jugendlichen, die am dringendsten die Unterstützung brauchen, eine wichtige Lebenschance – vielleicht die einzige Chance, Kultur unmittelbar zu erleben. Gerade in extremen politischen Zeiten ist Kultur wichtig. Sie stärkt demokratische Werte und gesellschaftliche Teilhabe. Quentin Gärtner stellt klar: „Ihr wollt, dass wir Demokraten werden, dann fördert das doch bitte auch.” Wir haben jetzt schon viel zu wenig bezahlbare Kulturangebote für junge Menschen. Mit der Abschaffung des Kulturpasses nehmen wir Jugendlichen wichtige außerschulische Bildung weg. Der Kulturpass war nach den Schulschließungen der Corona-Pandemie ein wichtiges Zeichen, dass man uns nicht vollkommen vergessen hat. Die angekündigte Streichung sendet ein absolut falsches Signal. “Für alle Generationen scheint Geld da zu sein. Für uns nicht. Egal woher das Geld für den Kulturpass kommt - wir erden die Politik daran messen, ob man bereit ist in uns zu investieren oder nicht.” - Quentin Gärtner, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz Liebe Bundesregierung: Wir fordern Generationengerechtigkeit. Steckt den ausgestreckten Mittelfinger wieder ein und reicht uns die Hand. Nicht Herkunft testen – Sprache fördern: Für faire Chancen ohne Quote Die Bundesschülerkonferenz (BSK) stellt sich entschieden gegen die Einführung einer Migrationsobergrenze an Schulen. Dieser Vorschlag von Karin Prien, führt zu der strukturellen Verfestigung von Rassismus an Schulen. Eine solche Migrationsobergrenze problematisiert Herkunft pauschal und behindert Integration, statt sie zu fördern. “Sehr geehrte Frau Prien, bitte lassen Sie uns zu sachlichen, ideologiefreien Vorschlägen zurückkehren. Wir brauchen die Obergrenze-Diskussion nicht auch in der Bildungspolitik. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Bildungspolitik ieder Chancen eröffnet, statt stur begrenzen zu wollen.” Quentin Gärtner, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz Wir erkennen nicht, wie ein solcher Vorschlag zur Besserung der Sprachvermittlung im Unterricht führen soll. Darüber hinaus verweisen wir auf Artikel 3 des Grundgesetzes, sowie auf Artikel 2, 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention. Es ist sehr fraglich, ob Priens Vorschlag vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz bzw. internationalem Recht ist. Der Vorschlag, den Anteil von Schüler*innen mit Migrationshintergrund künstlich zu begrenzen, verfehlt nicht nur das Ziel, sondern setzt ein gefährliches Signal: Nicht alle Kinder sind gleich willkommen. Solche Quoten fördern kein gerechteres Bildungssystem. Sie fördern Stigmatisierung. Herkunft darf niemals zum Kriterium für Bildungschancen werden. Schulen müssen Orte der Teilhabe sein, nicht der Ausgrenzung. Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland migrieren, sollen sofort schulpflichtig werden. Sprachförderung muss früh einsetzen und auf Integration in Regelklassen ausgerichtet sein. Modelle wie Tandem-Unterricht oder mehrsprachige Fachlehrkräfte sind vielversprechende Ansätze, um Lernende gezielt zu stärken – ohne sie abzusondern. Karin Prien setzt darüber hinaus mit ihrer Forderung nach einer Obergrenze für den Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an Schulen voraus, dass Migrationshintergrund mit geringerer schulischer Leistung gleichzusetzen sei. Ihre Argumentation, die auf eine ausgewogenere Leistungsheterogenität zielt, beruht auf einer pauschalen und problematischen Verknüpfung. Diese Gleichsetzung ist sachlich falsch, blendet viele Faktoren aus und führt zur Stigmatisierung ganzer Schüler*innengruppen. Dies weisen wir entschieden zurück. Wir befürworten die von Karin Prien angeregten Deutsch-Eignungstests für vierjährige Kinder. Diese müssen jedoch flächendeckend und verpflichtend für alle Kinder in Deutschland eingeführt werden. Bei unzureichenden Ergebnissen müssen gezielte, umfassende Fördermaßnahmen greifen – früh, verbindlich und wirksam. Nur so stellen wir sicher, dass jedes Kind mit gleichen Chancen in die Bildungslaufbahn startet. OFFENER BRIEF BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Neue Bundesregierung in der Pflicht - Bildung muss Priorität haben! Bildung ist keine Ausgabe, sondern eine Investition in die Zukunft des Landes. Nachdem im Wahlkampf das Thema Bildung kaum zur Sprache kam, steht die neue Bundesregierung jetzt in der Pflicht, Bildung zur politischen Priorität zu machen. Die Generation der Zukunft sitzt momentan in maroden Klassenräumen und ist durch fehlende digitale Infrastruktur und mangelhafte Beachtung der mentalen Gesundheit arbeitsunfähig. Schimmel an den Decken, kaputte Schulklos und Lehrmethoden von vor 150 Jahren gehören zum bitteren Alltag der Schüler*innen in Deutschland. Um dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen, muss deshalb die Schuldenbremse reformiert werden. Marode Schulgebäude sanieren – 55 Milliarden Euro Sanierungsstau beenden Ein zentrales Problem ist der massive Sanierungsstau an deutschen Schulen, der mittlerweile auf 55 Milliarden Euro geschätzt wird. Zerfallende Schulgebäude, kaputte Toiletten und aus den Angeln fallende Fenster prägen vielerorts den Alltag von Schüler*innen. Ohne massive Investitionen wird sich diese Situation weiter verschlechtern. Der Bund muss deshalb seiner Verantwortung gerecht werden und ein bedingungsloses Förderprogramm in Milliardenhöhe auflegen, damit die dringendsten Sanierungsmaßnahmen sofort umgesetzt werden können. Dieses Programm sollte mindestens 10 Milliarden Euro umfassen – ohne Bedingungen und ohne kommunalen Eigenanteil. Damit sollten zunächst die bedürftigsten 20 % der Schulen saniert werden. Auch bei Neubauten müssen moderne pädagogische Konzepte berücksichtigt und Lernende in die Planungen einbezogen werden. Dies darf jedoch keinen Einfluss auf die Investitionen und Ausgaben von Ländern und Kommunen nehmen. Mentale Gesundheit ernst nehmen und stärken Neben baulichen Mängeln stellt die steigende psychische Belastung von Schüler*innen eine immer größere Herausforderung dar. Leistungsdruck, Mobbing und unzureichende Unterstützung führen dazu, dass immer mehr junge Menschen unter übermäßigem Stress und psychischen Erkrankungen leiden. Es braucht eine grundlegende Veränderung im Umgang mit mentaler Gesundheit an Schulen. Dafür muss sichergestellt werden, dass pro 150 Schüler*innen eine Fachkraft für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. Lehrkräfte müssen besser geschult werden, um frühzeitig Probleme zu erkennen und angemessen zu reagieren. Deshalb muss der Bund Präventions- und Aufklärungsprogramme fördern, um das Bewusstsein für psychische Krankheiten und Belastungen zu stärken und langfristig Hilfsangebote an Schulen zu etablieren. Bildungsgerechtigkeit sicherstellen Gerechte Bildungschancen dürfen nicht vom sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund eines Kindes abhängen. Derzeit führen die unterschiedlichen Bildungsstandards in den Bundesländern zu erheblichen Ungleichheiten. Förderprogramme für wirtschaftlich benachteiligte Schüler*innen müssen ausgebaut werden, damit niemand aufgrund finanzieller oder gesellschaftlicher Hürden in seiner schulischen Laufbahn ungleich behandelt wird. Gleichzeitig muss die Mobilität junger Menschen verbessert werden, indem ein kostenloses Deutschlandticket für alle Schüler*innen eingeführt wird. Bildung darf nicht davon abhängen, ob sich ein junger Mensch die nötige Mobilität leisten kann. Nicht nur muss die Schule gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sein, auch Freizeitbildungsangebote müssen erreichbar sein. Digitalisierung endlich vorantreiben Auch die Digitalisierung der Schulen bleibt eine große Herausforderung. Immer noch sind viele Schulen nicht ausreichend mit WLAN, digitalen Endgeräten und modernen Lehrkonzepten ausgestattet. Der Digitalpakt 2.0 muss konsequent umgesetzt und verbessert werden, damit digitale Bildung kein Privileg, sondern ein Standard für alle wird. Der Zugang zu moderner Technologie und digitalen Lernmaterialien darf nicht vom Schulstandort abhängen. Gerade in strukturschwachen Regionen müssen gezielt Investitionen getätigt werden, um den Anschluss an digitale Lernmethoden sicherzustellen. Hierbei ist besonders ein Fokus auf die Methoden zu setzen, Lehrer*innen müssen umfangreiche und verpflichtende Fortbildungen erhalten. Demokratiebildung stärken und politische Teilhabe ermöglichen Schulen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch zentrale Institutionen der Demokratiebildung. Junge Menschen müssen frühzeitig lernen, wie wichtig ihre politische Mitbestimmung ist. Wir fordern deshalb die Einführung von Schulparlamenten mit echter Mitbestimmung, in denen Schüler*innen ihre Interessen vertreten können. Externe Bildungsprojekte, wie parlamentarische Planspiele und Gedenkstättenbesuche, müssen stärker vom Bund gefördert werden, damit das politische und historische Bewusstsein unserer Generation nachhaltig gestärkt wird. Zudem muss das Wahlalter in allen Bundesländern für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden, um jungen Menschen frühzeitig politische Teilhabe zu ermöglichen. Bildung zur politischen Priorität machen Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und Bildung endlich als Priorität anerkennen. Schulen müssen Orte des Lernens, der Chancengleichheit und der persönlichen Entwicklung sein. Dafür sind tiefgreifende Reformen und nachhaltige Investitionen erforderlich. Die Bildung in Deutschland, und damit Deutschlands Zukunft, darf nicht länger vernachlässigt werden. Stimmen aus den Ländern zum Thema „Bildungswende – jetzt!“ – Joshua Meisel, Baden-Württemberg „Digitalisierung heißt nicht nur den einzelnen Schülern einen iPad in die Hand zu drücken - Digitalisierung bedeutet effektive Einbezie- hung digitaler Inhalte in den Unterricht und die Vorbereitung der Schülerschaft sowie Lehrkräfte für die Zukunft.” –Arthur Scholz, Bayern „Marode Schulen, ungleiche Bildungschancen und Herausforderungen in der politischen Bildung sind einige Beispiele, die deutlich machen, dass es so nicht weitergehen darf. Viel zu lange hat man uns die Möglichkeit einer guten Bildung verwehrt. Deshalb muss Bildung endlich Priorität sein! Unsere Erwartung an eine neue Bundesregierung ist es, die Probleme in der Digitalisierung bis hin zu den ungleichen Bildungschancen in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu bewältigen, um das Recht auf gute Bildung zu ermöglichen.“ – Orcun Ilter, Berlin „Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Zukunft – doch marode Schulen, fehlende digitale Ausstattung und unzureichende Unterstützung für unsere mentale Gesundheit verschließen uns diesen Schlüssel. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und Bildung endlich zur Priorität machen! -Stefan Tarnow, Sprecher des Landesrates der Schülerinnen und Schüler Brandenburg“ – Stefan Tarnow, Brandenburg „Demokratiebildung endet nicht mit dem Auswendiglernen im Politikunterricht. Es müssen mehr Wege geschaffen werden, in denen Schüler sehen können, dass sie sich an Demokratie beteiligen können. Daher fordern wir, die politische Teilhabe von Schülern zu fördern und die Demokratiebildung zu stärken!“ – Leonie Riedel, Bremerhaven „Wir leben in einer Welt voller multipler Krisen. Um Kinder und Jugendliche auf ein Leben in dieser Welt vorzubereiten, brauchen wir jetzt großflächige Investitionen in Bildung!“ – Thorben Bauer, Hamburg “Bildung muss in der kommenden Legislatur Priorität werden! Marode Gebäude, fehlende digitale Ausstattung, unzureichende Unterstützung im Themenbereich mentale Gesundheit und veraltete Lehrinhalte sind nicht hinnehmbar! Unser Bildungssystem muss grundlegend reformiert werden, um u.a. Chancengerechtigkeit sicherzustellen, Demokratiebildung voranzubringen, moderne Lernkonzepte zu integrieren und Schulen zu Orten macht, an denen alle jungen Menschen bestmöglich auf ihre Zukunft sowie die unserer Gesellschaft vorbereitet werden – Nele Vogel, Hessen „Wahre Chancengleichheit beginnt mit gerechter Bildung. Solange der Zugang zu Wissen vom sozialen oder finanziellen Hintergrund abhängt, bleiben Talente ungenutzt und Potenziale unerfüllt. Die Gesellschaft kann nur dann wachsen, wenn alle die besten Möglichkeiten haben, ihre Zukunft zu gestalten.“ – Annelie Schwarz, Mecklenburg-Vorpommern „Jahrelang fehlende Investitionen im Bildungsbereich müssen dringend nachgeholt werden, um die Situation nicht weiter zu verschärfen. Ein ‚Weiter so‘ würde die Bildungsungerechtigkeit vertiefen und dem wichtigen System Schule nicht gerecht werden. Bildung muss eine der obersten Prioritäten der neuen Bundesregierung sein.“ – Matteo Feind, Niedersachsen „Gute Bildungspolitik investiert nicht in Beton, sondern in Köpfe.“ – Navid Armani, Rheinland-Pfalz „Unsere Stimme darf nicht länger ignoriert werden! Wir fordern echt Mitbestimmung von uns Schüler*innen in bildungspolitischen Entscheidungen - denn niemand weiß besser, was in unserer Schulen schief läuft, als wir selber. Die neue Bundesregierung muss handeln und uns Schüler*innen, ihre gewählten Vertreter*innen und weitere bildungspolitischen Akteure endlich auf Augenhöhe einbinden!“ – Hasan Aljomaa, Saarland „Bildung muss auf allen Ebenen politische Priorität haben. Wir brauchen eine qualitative Bildung und gute Schulen, um die Schüler*innen zu verantwortungsbewussten und zukunftsfähigen Handeln in der Gesellschaft zu erziehen. Insbesondere vor den aktuellen Herausforderungen des wachsenden Rechtsextremismus braucht es einen stärkeren Fokus auf die politische Bildung. Dabei darf Demokratie nicht nur theoretisch vermittelt, sondern muss aktiv durch Schüler*innen erlebt werden.“ – Amy Kirchhoff, Sachsen „Bildung ist die Grundlage unserer Zukunft, doch marode Schulen, fehlende digitale Ausstattung und mangelnde Unterstützung belasten unseren Alltag. Als Landesschülerrat Sachsen-Anhalt fordern wir die neue Bundesregierung auf, Bildung endlich zur Priorität zu machen und nachhaltige Investitionen umzusetzen.“ – Lucienne Balke, Sachsen-Anhalt „Bildung darf nicht an maroden Schulen, fehlender Digitalisierung oder sozialer Herkunft scheitern. Wir brauchen jetzt einen konstruktiven Austausch mit dem Bundesministerium, um Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.” – Thilo Rackow, Schleswig-Holstein „Wir können nur da lernen, wo wir uns wohlfühlen: in einer modernen Schule, die auf die Bedürfnisse der Schüler*innen zugeschnitten ist. Darum braucht es bestenfalls schon gestern massive Investitionen ins Bildungssystem.„ – Erik Sczygiol, Thüringen Wo Bildung endet, beginnt Extremismus Die Bundesschülerkonferenz fordert Reform des Unterrichts! Hakenkreuze, Hitlergrüße und Hetzparolen – was wie aus längst vergangenen Zeiten klingt, ist für viele Schüler*innen in Deutschland trauriger Alltag geworden. Rechtsextreme Vorfälle nehmen zu – und das nicht irgendwo, sondern direkt in unseren Klassenzimmern. Laut einer Auswertung des Stern stiegen die Fälle in Sachsen-Anhalt um erschreckende 150 %, in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern ebenfalls deutlich. Brandenburg meldete im Jahr 2024 sogar 336 rechtsextreme Taten an Schulen - ein trauriger Höchstwert! Diese Entwicklung darf nicht einfach hingenommen werden. Die Schule muss ein sicherer Ort der Aufklärung, des demokratischen Lernens und der aktiven Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart sein. Als Bundesschülerkonferenz sagen wir deswegen klar: Wir schauen nicht weg. Wir fordern entschlossenes politisches Handeln, echte Aufklärung und eine Schule, die sich gegen jede Form von Hass und Menschenfeindlichkeit stellt. Bildung als Schutzschild gegen Extremismus Unser Geschichtsunterricht allein reicht nicht mehr aus. Es braucht mehr als Jahreszahlen und Lehrbuchwissen – es braucht Erleben, Begreifen, Mitfühlen. Deshalb fordern wir mindestens einen verpflichtenden Besuch einer KZ- Gedenkstätte während der weiterführenden Schulzeit. Erinnern darf keine Option sein, sondern unsere gemeinsame Pflicht! Aufklärung über heutigen Rechtsextremismus muss früh beginnen und in allen Schulformen gleichermaßen verankert werden. Neben der historischen Perspektive müssen Schüler*innen lernen, Parallelen zu aktuellen Entwicklungen selbst zu erkennen, beispielsweise im Rahmen von Projekttagen. Demokratie lernen – nicht nur lehren Demokratiebildung darf nicht an Stundenplänen scheitern. Sie lebt davon, dass wir sie üben – jeden Tag, in jeder Klasse. Politische Bildung muss deshalb fächerübergreifend gestärkt werden. Fächer wie Politik oder Sozialkunde dürfen nicht ins Abseits gedrängt werden – sie müssen ausgebaut, aufgewertet und auch in der Oberstufe verpflichtend angeboten werden. Schüler*innen müssen lernen, zu streiten – sachlich, respektvoll, mit Haltung. Lehrkräfte sind dabei zentrale Begleiter*innen. Sie brauchen Zeit, Weiterbildungen und Unterstützung, um als Mentor*innen ein Umfeld für offene, faktenbasierte und quellenkritische Diskussionen zu schaffen. Dafür fordern wir gezielte Fortbildungsangebote – insbesondere im Umgang mit extremistischem Gedankengut und Radikalisierungstendenzen bei Jugendlichen.

Schulsozialarbeit und Projekte fördern – dauerhaft und bundesweit Wir wissen: Wo Ausgrenzung, Einsamkeit und Perspektivlosigkeit herrschen, wächst Radikalisierung. Deshalb muss die Schulsozialarbeit in Deutschland dringend ausgebaut werden. Wir brauchen mehr Menschen an Schulen, die zuhören, erkennen, eingreifen. Initiativen wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder „Demokratie leben“ sind dabei unerlässlich – aber sie brauchen Sicherheit. Ihre Finanzierung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen – deshalb fordern wir, dass der Bund diese Projekte dauerhaft fördert und die Mittel für demokratiestärkende Programme im Bundeshaushalt erhöht. Darüber hinaus brauchen wir mehr Programme, die Chancengleichheit schaffen, Resilienz fördern und Einsamkeitserfahrungen abbauen – denn soziale Ausgrenzung ist ein Nährboden für Extremismus. Vielfalt leben – statt Angst schüren Wir glauben an die Kraft der Begegnung. Wer andere Kulturen erlebt, wer Unterschiede nicht fürchtet, sondern versteht, wird sich nicht von Hetze verführen lassen. Deshalb setzen wir uns für mehr Austauschprojekte, Auslandsschulpartnerschaften und interkulturelle Initiativen ein. Vielfalt ist kein Problem. Sie ist unsere Stärke. Unser Appell: Nicht später, sondern jetzt! Nie wieder ist jetzt! Bundesschülerkonferenz fordert verpflichtende Gedenkstättenbesuche! Erschütternde Zahlen – Zu wenig Schüler*innen kennen den Holocaust Aktuelle Zahlen zum Wissen über den Holocaust sind erschreckend. Ganze 12% der 18 bis 29-Jährigen in Deutschland wissen laut einer Umfrage der Jewish Claims Conference nicht einmal von seiner Existenz.1 Dieses Ergebnis kann nicht ohne Konsequenzen verbleiben. Wir fordern mindestens einen verpflichtenden Besuch von Schüler*innen in Konzentrations- oder Vernichtungslagern während ihrer Zeit in der weiterführenden Schule. Außerdem sollen Gedenktage zum Nationalsozialismus in Schulen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Heute, am Holocaust-Gedenktag, sollten wir verstärkt auf unsere aktuelle Lage blicken, uns an die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens erinnern und uns entschlossen dafür einsetzen, diese Geschichte nie zu wiederholen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung soll gemeinsam mit der Beauftragten für Kultur und Medien mehr Unterstützung insbesondere finanzieller Art, für Gedenkstättenbesuche von Schulen zur Verfügung stellen, um die Bildungsarbeit dort zu verbessern. Angesichts des Erstarkens des Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft, insbesondere unter Jugendlichen, ist die Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Landes unverzichtbar. Der Schulunterricht allein reicht jedoch nicht aus, um das Ausmaß der Verbrechen dieser Zeit greifbar zu machen und wirksam präventiv gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Deshalb brauchen Deutschlands Schüler*innen eindrückliche Gedenkstättenbesuche, die eine tiefere emotionale Verbindung zum Holocaust schaffen und gleichzeitig historisches Grundwissen vermitteln. Aufklärung über Rechtsextremismus in unserer heutigen Gesellschaft muss bei den Lernenden möglichst früh beginnen und in allen Schulformen gleichermaßen durchgeführt werden. Zusätzlich zur Vermittlung des historischen Nationalsozialismus sollen die Schüler*innen auf die Formen und Ausprägungen von diesem in der heutigen Gesellschaft sensibilisiert werden. Hierbei ist die Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit politischem Extremismus sowie das langfristige Lernen und Anwenden dieser Fähigkeiten, von großer Relevanz. Dies soll dazu beitragen, Extremismus schnellstmöglich zu erkennen und vorzubeugen. Die Schüler*innen sollen hierbei Parallelen zwischen dem historischen Nationalsozialismus und der heutigen Gesellschaft im Projektrahmen selbst finden und somit langfristig auf die Gefahren des modernen Rechtsextremismus aufmerksam gemacht werden. Keine Zukunft ohne Medienkompetenz: Nein zum Smartphoneverbot!” Versäumnisse nicht verschärfen! - Bundesschülerkonferenz lehnt Handyverbot ab und fordert echte Reformen Ein generelles Smartphoneverbot an Schulen würde die Versäumnisse der Politik drastisch verschärfen, statt diese aufzuarbeiten und zu reformieren. Statt Verbote brauchen Schüler*innen eine aktive Förderung ihrer Medienkompetenzen. Insbesondere in Zeiten, in denen Smartphones eine zentrale Rolle im Alltag der Schüler*innen Deutschlands, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule, spielen, ist es essenziell, den Umgang mit diesen Geräten und allen dadurch entstehenden Gefahren zu vermitteln. Die Forderung von Armin Schwarz, ein bundesweites Smartphoneverbot an Schulen einzuführen, verkennt die Realität unserer sich verändernden Welt und ist eine zu kurzsichtige Antwort auf eine komplexe Frage. Die praktische Anwendung digitaler Endgeräte in der Schule ist essenziell, da sie ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung auf das Leben in einer digitalen Gesellschaft ist. Wir als Bundesschülerkonferenz sprechen uns aus diesen Gründen gegen ein generelles Smartphoneverbot an Schulen aus. Schulen haben die Aufgabe, uns auf das Leben in einer zunehmend digitalisierten Welt vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit sozialen Medien von entscheidender Bedeutung. Um den Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gewachsen zu sein, muss in vielen Fällen aufgrund mangelnder digitaler Infrastruktur auf das Privatgerät zurückgegriffen werden. Dies darf nicht der Anspruch einer zukunftsfähigen Schule sein. Ein generelles Smartphoneverbot würde Schüler*innen eben gerade dort ausbremsen, wo sie ohnehin schon mit unzureichenden Ressourcen zu kämpfen haben. Eine sich im Analogen und Digitalen wandelnde Medienwelt bedarf eines umfassenden Wissens über den Nutzen und die Gefahren selbiger. Die Gefahren von Fake News, aber auch Cybermobbing nehmen zu, und so liegt es in der Verantwortung der Schulen, gerade aufgrund ihres allgemeinen Bildungsauftrags, auf diese Entwicklung zu reagieren. Gerade jüngere Schüler*innen müssen zwingend sowohl über Suchtpotenziale der digitalen Welt als auch über den Umgang mit personenbezogenen und privaten Daten aufgeklärt werden. Bereits etablierte und neu entstandene Projekte, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit in den genannten Bereichen betreiben, müssen finanziell vom Bund gefördert werden. Die Zukunft ist digital und es ist die Aufgabe der Schulen, uns darauf vorzubereiten. Dies darf keinesfalls dadurch geschehen, den Fortschritt zu blockieren, sondern indem sie ihn aktiv fördern und mitgestalten. Verbote, wie das von Armin Schwarz geforderte Smartphoneverbot, widersprechen diesem Anspruch und sollten unter keinen Umständen umgesetzt werden. Neues Team, neue Wege: Die Bundesschülerkonferenz sagt dem Konsensprinzip Lebewohl Auf der Plenartagung 24/3, vom 1. bis 5. Dezember 2024 in Rüsselsheim, standen die Debatte über das Konsensprinzip, inhaltliche Beschlüsse, sowie die Neuwahl des Bundessekretariats im Mittelpunkt. Als Generalsekretär wurde Fabian Schön wiedergewählt, der nun gemeinsam mit den Stellvertreter*innen Maja Zaubitzer und Jakob Zierep die Leitung der Bundesschülerkonferenz übernimmt. Das Bundessekretariat wird durch die fünf Bundessekretariatsmitglieder Lucienne Balke, Lorenz Springmann, Eddie Kabuß, Tilda Skerra und Leander Heydenreich, sowie die drei International Officer Hanna Hecht, Quentin Gärtner und Bea Giese, die die Bundesschülerkonferenz auf internationaler Ebene vertreten, vervollständigt. Ein weiterer zentraler Beschluss der Tagung war die Abschaffung des Konsensprinzips für inhaltliche Beschlüsse. Dieser Schritt soll die Arbeit der Bundesschülerkonferenz effizienter gestalten und eine bessere Vertretung der Interessen der Schüler*innen in Deutschland ermöglichen. Durch diese Reform konnten bereits einige wichtige inhaltliche Beschlüsse gefasst werden. Diese positive Entwicklung stellten ebenfalls drei Landesschülervertretungen fest und entschlossen sich dadurch, in die Bundesschülerkonferenz einzutreten. Die psychische Gesundheit von Schüler*innen, die Stärkung internationaler Schulpartnerschaften, eine Reform der Schuldenbremse und vieles mehr waren die inhaltlichen Themen unserer letzten Plenartagung. Wir freuen uns außerdem darauf, künftig von der Schüler*innenvertretung der Waldorfschulen (Bundesschüler*innenrat der freien Waldorfschulen im Bund der freien Waldorfschulen e.V.) und der Schüler*innenvertretung den deutschen Auslandsschulen beraten zu werden. Nun starten wir mit unserer ersten Bundessekretariatstagung vom 03.01. bis 06.01.2025 in ein neues Jahr voller bildungspolitischer Arbeit und Erfolge. Wir freuen uns!   Beschlüsse 2024 Positionspapier des Ausschusses Psychische Gesundheit der Bundesschülerkonferenz Die Bedeutung der psychischen Gesundheit in der Schule ist in den letzten Jahren seit der Corona-Pandemie zu einem immer dringlicheren Thema geworden. Fast jede*r dritte Schüler*in*in (32%) leidet an Schlafproblemen, während fast jede*r zweite Schüler*in*in (43%) unter Stress leidet. Innerhalb eines Jahres erkrankt fast jede fünfte unter 18-Jährige* an einer psychischen Störung. Im Schulalter nehmen vor allem Ängste und Depressionen zu. Leider werden diese Probleme in Schulen kaum thematisiert, der Bund ergreift zu wenig Maßnahmen, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, die Situation in den Schulen zu verbessern und die Schüler*innen zu unterstützen, dadurch fühlen sie sich oft alleine gelassen. Der Bund muss dringend die Bundesländer und einzelne Schulen dabei unterstützen, schulische Risikofaktoren zu minimieren, Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen und über die Thematik aufzuklären. Säule 1: Schulische Risikofaktoren: In den Schulen selber gibt es zahlreiche Risikofaktoren, welche dazu beitragen, dass die psychische Gesundheit der Schüler*innen beeinträchtigt wird. Die Schulen selber müssen dringend in der Schüler*in*innenschaft auf diese Aufmerksam machen, sowie sicherstellen, dass diese minimiert werden. In der Prävention von psychischen Krankheiten können diese am effektivsten bekämpft werden. Mobbing Der Bund muss Präventions- und Aufklärungsprogramme initiieren und finanziell unterstützen, welche versuchen, Mobbing im Schulalltag zu verhindern sowie darüber aufzuklären. Diese sollten einen besonderen Fokus darauf legen, Schüler*in*innen, die Mobbing in der Schule erfahren, zu ermutigen, die gemobbten Personen zu unterstützen. Außerdem müssen die Programme über die nachhaltigen Folgen für die psychische Gesundheit aufklären. Hierbei sollten auch Streitschlichter*innenprogramme gefördert werden. Diese können für die Schüler*in*innen Ansprechpartner*innen auf einer Ebene darstellen, was die Hemmschwelle, sie anzusprechen, verringert.  Schulen sollten in regelmäßigen Abständen erheben, wie sich Ausmaß und Frequenz von Mobbing innerhalb der Schüler*in*innenschaft verhalten und welche Schüler*in*innengruppen besonders häufig betroffen sind. Das BMBF muss hierfür mit Fachexperten geeignete, praktikable Evaluationsinstrumente entwickeln und den Schulen bundesweit zur Verfügung stellen sowie Fortbildungen anbieten, die Lehrkräfte und Schulleitungen in der effektiven Verwendung dieser Instrumente schulen. Um die Schulgemeinschaft zu stärken, sollten außerdem Nachmittagsangebote und Arbeitsgemeinschaften gefördert werden. Diese sollen eine breite Spanne von Interessen ansprechen und Schüler*innen aktiv in ihre Gestaltung einbeziehen. Verschiedene Jahrgangsstufen in dieselben Angebote zu inkludieren fördert ein harmonisches soziales Umfeld und gibt älteren Schüler*innen die Möglichkeit, jüngere zu unterstützen. Damit ein gewinnbringendes Konzept für Nachmittagsangebote auch an Schulen mit weniger finanziellen Ressourcen umgesetzt werden kann, ist die Bereitstellung ausreichender finanzieller Ressourcen und inhaltlicher Unterstützung des Bundes notwendig. Stress und Leistungsdruck Schüler*innen werden in der Schule täglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die über das reine Lernen hinausgehen. Der zunehmende Druck und die hohen Anforderungen können bei vielen Schüler*innen zu erheblichem Stress führen. Das Schulsystem unterstützt sie allerdings kaum dabei, ihn zu bewältigen: Unabhängig von den Umständen, in denen sich die Schüler*innen befinden, wird erwartet, dass sie alles tun, um ihre Leistungen zu verbessern und den Stoff, der vermittelt wird, zu lernen. Zum Beispiel erwarten Lehrkräfte von Schüler*innen, die gerade nach einer Krankheit in den Schulalltag zurückkehren, oftmals, dass sie die verpassten Inhalte bereits nachgeholt haben, sowie dass alle versäumten Aufgaben und Hausaufgaben nachgearbeitet wurden. Dies könnte mit den entsprechenden Mitteln verbessert werden, sodass das Lehrpersonal wie auch die Schüler*innen aufgeklärt und sensibilisiert werden in Anbetracht des Themas. Um den im schulischen Raum herrschenden Leistungsdruck zu minimieren, sollen vom Bund für die Lernförderung Räume zum gemeinschaftlichen Lernen nach dem Unterricht geschaffen werden. Zusätzlich sollen den Schüler*innen schulinterne Seminare angeboten werden, welche Lerntechniken und Tipps zur stressfreien Lernorganisation und effektiven Vorbereitung für Klausuren vermitteln. Somit lernen die Schüler*innen, wie sie ihr volles Potenzial ausschöpfen und sich selbst verbessern können. Die Bundesregierung sollte Schulen durch einen Fördertopf mit Bundesgeldern bei solchen Seminaren finanzielle Unterstützung leisten.   Es ist essenziell das während des Umgangs mit Schüler*innen und ihren Leistungen ein pädagogischer Ansatz verfolgt wird, welcher einen toleranten Umgang mit dem „Scheitern“ während der Schulzeit etabliert. Er soll betonen, dass ein schulisches „Versagen“ nicht gleichzusetzen ist mit einer allgemeinen Unfähigkeit, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. So ist zu verhindern, dass schulisches Scheitern in Versagensängsten, Demotivation und letztendlich in Schulwechseln oder Schulabbrüchen resultiert. Neurodiversität Besonders in Schulen, einem dynamischen Umfeld, ist es herausfordernd, gut mit Neurodiversität umzugehen. Dennoch tragen Schulen eine Verantwortung gegenüber ihren Schüler*innen, sowohl im Hinblick auf die Vermittlung von Lehrinhalten als auch auf die Schaffung eines inklusiven Lernumfelds. Die Anzahl neurodiverser Schüler*innen sollte nicht unterschätzt werden. Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit deuten auf einen Anteil von 2-6% von Kindern und Jugendlichen mit ADHS hin, und das Bundesamt für Umwelt gibt einen Anteil von 1% für Menschen mit ASS an. Die Bundesschülerkonferenz fordert deswegen, dass alle Lehrer*in*innen einen Zugang zu Fortbildungen im Umgang mit ASS und ADHS bei Schüler*innen haben sollten. Diese Fortbildungen sollten als integraler Bestandteil des Referendariats betrachtet und finanziell vom Bund übernommen werden, ohne Kosten für angehende Lehrer*in*innen. Außerdem fordert die Bundesschülerkonferenz, dass Nachteilsausgleiche nach Abschluss der Diagnose oder bei begründetem Verdacht auf eine neurodiverse Störung gewährt werden. Der Prozess zur Erlangung dieser Ausgleiche sollte niedrigschwellig sein und nicht von proaktivem Handeln der Eltern abhängen. Es sollten keine Kosten für den Erwerb dieser Ausgleiche anfallen. Die Inhalte der Nachteilsausgleiche sollen von den diagnostizierenden Ärzten festgelegt und von den Schulen mit zusätzlicher Arbeitszeit in Prüfungen und im regulären Unterricht umgesetzt werden. Insgesamt sollte darauf geachtet werden, dass Schüler*innen mit Neurodiversität nicht alleine gelassen werden, um ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen. Alle Schüler*innen sollten über Neurodiversitäten informiert werden, um Mobbing präventiv zu verhindern. Säule 2: Hilfsangebote und Vernetzung Für Schüler*innen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Schulen gezielte Maßnahmen ergreifen, um sie zu unterstützen. Darüber hinaus haben Schulen eine bedeutende Rolle bei der Früherkennung von psychischen Krankheiten und der Bewertung von Entwicklungen dieser. In dieser Hinsicht müssen Schulen einen wertvollen Beitrag zur psychischen Gesundheit ihrer Schüler*innen leisten. Erkennung und Bewertung Die Schulen sollen einen Leitfaden erhalten, wie mit psychischen Problemen bei Schüler*innen umgegangen werden soll. Dieser Leitfaden dient nicht einer Bevormundung der beteiligten Akteure, vielmehr soll er Orientierung in einen Bereich bringen, indem oftmals kein Wissen über die bestehenden Angebote und Strukturen herrscht. Weiterhin sollen Lehrkräfte einen Beurteilungsbogen an die Hand bekommen, anhand dessen sie Auffälligkeiten bei Schüler*innen erkennen können. Multiprofessionelle Teams sollen vermehrt Einzug in Schulen erhalten, jedoch unter der klaren Prämisse, dass diese auf Landesebene gut vernetzt sind. Hierbei ist es notwendig, dass Lehrkräfte bereits in ihrem Studium auf die Arbeit in einem Team vorbereitet werden und ihnen verdeutlicht wird, dass sie als Lehrkraft nicht mit jeglicher Problematik allein umgehen müssen. Um der Unwissenheit über bereits bestehende Hilfsangebote zu begegnen, sollen diese im Rahmen einer jährlichen Veranstaltung in geeigneter Art und Weise den Schüler*innen sowie dem Kollegium vorgestellt werden. Schulen sollten aktiv dazu beitragen, Schüler*innen beim Umgang mit Stress und psychischen Erkrankungen zu unterstützen. Es ist notwendig, dass der Bund Programme fördert/initiiert, mit Hilfe derer Schulen den Schüler*innen Angebote schaffen können, Stress wirksam zu bewältigen, welche auch in der regulären Unterrichtszeit durchgeführt werden können. Ebenso ist es wichtig, dass Veranstaltungen zur Aufklärung von den Schulbehörden angeboten werden und Lehrkräfte in den Einzelfällen eng mit den Expert*innen zusammenarbeiten, um die psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Leistungen zu verstehen. Dafür ist es auch essentiell, dass Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen im ständigen Austausch mit den Schüler*innen und gegebenenfalls auch den Eltern, stehen – denn diese kennen die Auswirkung ihrer Erkrankung selbst am besten und können erkennen, ob und welche Nachteilsausgleiche hilfreich sind. Personal Jede Schule soll über mindestens eine*n Schulsozialarbeiter*in verfügen, die Anzahl soll sich hierbei proportional an der Anzahl der Schüler*innen einer Schule bemessen. Eine Vollzeitkraft soll maximal für 150 Schüler*innenverantwortlich sein. Schularten, welche einen größeren Bedarf haben, wie zum Beispiel Förderschulen, sollten hierbei deutlich mehr Personal zur Verfügung haben. Auch Schulpsycholog*innen sollte es mindestens eine Vollzeitstelle pro 1000 Schüler*innen geben, um die Schulsozialarbeit zu ergänzen. Der Bund muss die Attraktivität des Berufs des/ der Schulsozialarbeiter*in und Ausbildungen im Bereich der sozialen Arbeit deutlich steigern, da hier großer Mangel besteht. Auch in der Schulpsychologie müssen mehr Stellen ausgeschrieben und die Attraktivität des Berufs gesteigert werden.   Mental Health Coaches Mit den Mental Health Coaches des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die im September 2023 an 100 Standorten deutschlandweit anlaufen, hat der Bund einen guten Ansatz für Prävention und Aufklärung von psychischen Krankheiten geschaffen, den es in der Zukunft weiter auszubauen und zu stärken gilt. Dabei muss vor allem für eine flächendeckende Versorgung von Mental Health Coaches sowie ausreichend Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten gesorgt werden, um diese effektiv und bundesweit einzusetzen. Ebenso sollte die längerfristige Finanzierung durch den Bund gesichert werden, um einen wirklichen längerfristigen Effekt durch das Projekt zu erzielen. Säule 3: Aufklärung und Enttabuisierung Insgesamt braucht es an Schulen von allen Beteiligten einen wertschätzenden Umgang mit psychischer Gesundheit. Dazu gehört auch, die individuellen Herausforderungen der Schüler*innen zu berücksichtigen. Wenn ein Umdenken stattfindet, könnte der Stress für alle erheblich reduziert werden und die Schule zu einem angenehmeren Ort werden. In der Realität fehlt es in den meisten Schulen jedoch an Ressourcen und einem starken Unterstützungssystem. Damit schaffen sie es bei weitem nicht, den Bedürfnissen der Schüler*innengerecht zu werden. Aktuell haben nicht alle Lehrkräfte die notwendigen Kenntnisse, um Schüler*innen bei ihren mentalen Problemen zu unterstützen. Dabei haben sie eine persönliche Verbindung, die in diesem Zusammenhang häufig hilfreich ist. Mehr Fortbildung für Lehrkräfte zur psychischen Gesundheit können deshalb dem Schulleben viel Gutes tun. Gleichzeitig sind Lehrkräfte keine Psychologen und Therapeuten – und diesen Anspruch sollte man auch nicht stellen. Dementsprechend muss der Spagat zwischen Aufklärung und Überforderung gewahrt bleiben. Sowohl Schulsozialarbeiter*innen als auch Schulpsycholog*innen sollen mehr Möglichkeiten haben, präventiv und aufklärend zu arbeiten. So können Probleme mit geringerem Aufwand verhindert werden. Der Bund sollte außerdem Projekte initiieren, finanziell unterstützen und gemeinsam mit allen an Schule Beteiligten ausgestalten, die dabei unterstützen. Deshalb muss die Schule auch über externe Anlaufstellen informieren. Ähnlich dem österreichischen Beispiel „Erste Hilfe für die Seele“ könnte dies über bundesweit ausgegebene Aufklärungsbroschüren geschehen. Aber auch Projekttage und Workshops von Externen können vielen Schüler*innenweiterhelfen. Soziale Medien spielen eine immer größer werdende Rolle bei der Entstehung und Verfestigung von mentalen Problemen. Von Cybermobbing zu einem stärkeren sozialen Anpassungsdruck verändern die sozialen Medien die Dynamik in der Schule stark. Eine Aufklärung über diese Herausforderungen von sozialen Medien findet jedoch meist viel zu spät statt. Dazu lässt schon häufig die Medienkompetenz der Lehrer*in zu wünschen übrig. Nicht nur in diesem Bereich zeigt sich, dass Prävention Probleme mit geringem Aufwand verhindert, bevor sie entstehen. Deshalb müssen Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen viel häufiger die Möglichkeit erhalten, früher einzugreifen, bevor es zu spät ist. Um der tiefgreifenden Bedeutung von psychischer Gesundheit mehr Ausdruck zu verleihen, sollte dieses Thema sichtbarer gemacht werden. Dies könnte mit der Einführung eines Zertifikats „gesundheitsfördernde Schule“ mit dem Schwerpunkt „psychische Gesundheit“ geschehen. Damit hätten die Schulen ein klares Ziel vor Augen, mit konkreten Maßnahmen, wie sie dem Thema mehr Beachtung schenken können. Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema der Schule. Denn wenn die Schule zum Ort der Qualen wird, kann kein Lernen funktionieren. Trotz dieses Stellenwertes finden mentale Probleme jedoch nicht genügend Beachtung. Damit die häufig im Schulalter beginnenden mentalen Probleme verhindert und bekämpft werden, muss die Politik auf allen Ebenen handeln. Deshalb sollte der Bund Projekte häufiger initiieren und stärker finanziell unterstützen. Nur so kann er gemeinsam mit allen an Schulen Beteiligten psychische Probleme nachhaltig bekämpfen. Positionspapier der Bundesschülerkonferenz: Wir brauchen eine bessere Medienbildung an deutschen Schulen! Die digitalen Medien sind inzwischen ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Ihre Formate haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten grundlegend verändert und befinden sich auch fortwährend im Wandel. Während noch vor 30 Jahren Fernseher, Radio und Zeitung die vorwiegenden Informationsquellen waren, werden diese Medien heutzutage immer seltener zur Informationsbeschaffung genutzt. Jugendliche in Deutschland nutzen dafür größtenteils die sogenannten Online-Medien, unter anderem Social-Media-Plattformen. Dieser Trend konnte von Studien wie „#usethenews“ des Leibniz-Instituts für Medienforschung nachgewiesen werden. Diese Entwicklung erfordert eine Veränderung der Medienbildung an deutschen Schulen. Der richtige Umgang mit Medien, zum Beispiel in Hinblick auf die korrekte Informationsbeschaffung, ist äußerst wichtig für unser gemeinsames Zusammenleben in unserer Demokratie. Diesen Umgang zu erlernen, bedarf der Bildung der Schüler*innen in verschiedenen Themenfeldern. Diese sind folgend näher erläutert.   Faktencheck etablieren: Beiträge der öffentlich-rechtlichen Medien werden größtenteils geprüft und sind daher vertrauenswürdig. Da auf den sozialen Netzwerken, privaten Epapers, Messengern und Podcasts ungeprüfte Nachrichten und Informationen veröffentlicht werden, müssen Schüler*innendiese selbst auf Seriosität einordnen. Schüler*innenmüssen lernen, selbst zu erkennen, welche Quellen sie nutzen sollten, wie sie Falschinformationen erkennen können und wie sie nachhaltig und effektiv gegen diese vorgehen können. Die Fähigkeit, Falschinformationen zu erkennen, kann Schüler*innen nicht nur in der Schule von Nutzen sein, sondern ist auch im privaten Raum wichtig. Schüler*innensollten auch in Gesprächen jegliche Aussagen ihres Umfeldes einordnen und reflektieren können. Unsichere Quellen sollten in Frage gestellt und reflektiert werden können. Schüler*innensollten diese nachhaltig wirksam entkräften können. Dadurch kann auch die Verbreitung von Falschinformationen im privaten Raum so klein wie möglich gehalten werden. Politische Propaganda und Extremismus: Durch die zunehmende Nutzung von sozialen Medien lässt sich beobachten, dass es zu einem bedeutenden Anstieg von extremistischen und demokratiefeindlichen Haltungen gekommen ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, auf die gezielte Verbreitung von Desinformationen und populistischen Inhalten in den sozialen Medien. Wenn diese Inhalte unreflektiert aufgenommen werden, wirken sie oft sehr überzeugend, da sie einfache Scheinlösungen präsentieren, die es zu erkennen gilt, um dagegen vorgehen zu können. Darüber muss in der Schule im Rahmen der Medienbildung aufgeklärt werden, damit die Demokratie und Weltoffenheit in der heutigen und der zukünftigen Jugend erhalten bleiben kann. Es muss ein Bewusstsein entwickelt werden, das einen dazu anregt, Quellen zu überprüfen, um anmaßenden Headlines nicht die Macht über die Meinungsentwicklung zu geben. Förderung des Verständnisses für Hintergründe bestimmter Taten/ Aussagen: Neben dem allgemeinen Umgang mit Medien muss auch das Verständnis dessen gefördert werden, was wir durch die Medien aufnehmen. So ist es ebenso wichtig, zu erkennen, ob der Inhalt seriös ist, wie, ob eine Quelle als vertrauenswürdig einzustufen ist. Das Verständnis von Fakten und Sachzusammenhängen sollte über das Herausschreiben von Argumenten aus Texten hinausgehen. Auch im alltäglichen Leben wird man häufig beeinflusst. Schüler*innenmüssen lernen, diese Beeinflussung sachlich und neutral zu beurteilen, um sich Manipulation widersetzen zu können.   Manipulative Wirkung von Medien: Diese Beeinflussung muss nicht immer nur auf politische Propaganda oder Einflussnahme auf politische Entscheidungen bezogen sein. Auch Werbung begegnet man jeden Tag und überall. Werbung kann eine äußerst manipulative Wirkung haben, der wir auch zu widerstehen gelehrt werden müssen. Für unser alltägliches Leben ist es von großer Bedeutung, auf eigener Abwägung fundierte Entscheidungen zu treffen. Diese Kompetenz ist auch über die Medien hinaus wichtig. Das Thema „Werbung“ eignet sich aufgrund der Alltäglichkeit und vergleichsweise einfachen Erfassbarkeit gut, um Widerstand gegen übermäßige Manipulation zu lehren. Realismus in der Medienbildung: Medienbildung darf sich keinesfalls darauf belaufen, uns zu lehren, dass die sozialen Medien nie als vertrauenswürdige Quelle dienen können, sondern muss uns den erstrebenswerten Umgang näherbringen. Schule muss Schüler*innen an dem Punkt abholen, an dem wir sind. Die rückwärtsgewandten Forderungen nach einer allgemeinen Einschränkung der Nutzung der sozialen Netzwerke unter Jugendlichen ist schlichtweg als unrealistisch und absolut nicht zeitgemäß zu betrachten. Schüler*innensollten lernen, wie sie mit digitalen Medien umgehen können, bevor es zu spät ist. Dies bedeutet ebenfalls, dass mit der Medienbildung so früh wie möglich begonnen werden muss, am besten noch bevor überhaupt ein vermehrter Kontakt zu digitalen Medien besteht. Erfüllung des Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den sozialen Netzwerken: Medienbildung kann, soll und muss nicht nur in der Schule, sondern auch in den ausgehend der Medien selbst geschehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in Deutschland nach seinem dem aktuell gültigen Staatsvertrag neben dem allgemeinen Informationsauftrag auch einen Bildungsauftrag . In Zeiten der wandelnden Medien ist es von großer Wichtigkeit, diesen Bildungsauftrag auch im Rahmen der digitalen Medien zu erfüllen. Dieser Bildungsauftrag sollte sich nicht nur darauf belaufen, Inhalte zu bestimmten Themen der Bildung zu vermitteln, sondern auch ebendiese Medienbildung selbst zu fördern. Das Beste ist, wenn Bildung dort geschieht, wo sie auch angewandt werden kann. Um diese diversen Aspekte der digitalen Medienbildung im Jugendalter an die betroffenen Personen heranzubringen, gibt es neben der verstärkten Einbindung der Thematiken in den Lehrplan auch weitere Möglichkeiten. Unter anderem böte sich sowohl ein aus Bundesmitteln gefördertes Projekt zu Medienbildung als auch ein von Bildungs- und Medienfachleuten erstellter Leitfaden zum Umgang mit digitalen Medien, der in Schulen immerhin als Grundlage der Medienbildung dienen kann, an. Aus Bundesmitteln gefördertes Projekt zur Medienbildung an deutschen Schulen: Um die Medienbildung in der Schule zu verbessern, fordert die Bundesschülerkonferenz ein aus Bundesmitteln finanziertes Projekt. Dieses könnte in Form von rollenden Workshops gestaltet sein, die die Schulen besuchen und jeweils für einzelne Projekttage Workshops und andere Formate anbieten, um die Schüler*innennachhaltig im Umgang mit digitalen Medien zu bilden. Diese Workshops sollten, die in diesem Positionspapier beschriebenen Aspekte und darauf aufbauende Problematiken behandeln. Leitfaden zum Umgang mit digitalen Medien: Die Bundesschülerkonferenz erachtet die Erarbeitung eines bundesweit verwendbaren Leitfadens durch Fachleute in den Bereichen Medien und Bildung für den Umgang mit digitalen Medien als sinnvoll. Dieser könnte an die Schüler*innenschaft weitergetragen werden und würde eine Grundlage schaffen, auf der die Medienbildung im Allgemeinen aufbauen kann. Die Ausgestaltung der Einarbeitung in den Unterricht obliegt den Ländern. Abschließend ist zu sagen, dass die Medienbildung in deutschen Schulen ein aktuelles und sehr wichtiges Thema ist. Der richtige Umgang mit Medien beeinflusst die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie gegen Populismus und Extremismus maßgeblich und langfristig. Dabei sehen wir als Bundesschülerkonferenz als wichtig an, dass die Medienbildung an den Schulen besser vermittelt wird. Deshalb fordert die Bundesschülerkonferenz ein aus Bundesmitteln gefördertes Projekt zur Medienbildung.

Positionspapier Ausschuss Sprache und Immigration Integrationsunterricht Immigrierte Lernende sollen unmittelbar nach Einreichung des Asylantrags der Schulpflicht unterliegen. Dies soll dazu beitragen, dass die Lernenden früher das Schulsystem kennenlernen und mehr Unterrichtsinhalte mitnehmen können, welche für die Abschlüsse als Grundlagenwissen gelten. Umsetzung Die Bundesschülerkonferenz kritisiert die aktuelle Umsetzung des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts. Dort werden Herkunftsland, Ausgangssprachen und gelernte Schriftzeichen nicht ausreichend berücksichtigt. Weiter fordert sie eine frühzeitige Integration in die Regelklassen, um die Integration gewährleisten zu können. Insbesondere das Arbeiten mit der deutschen Sprache soll so vereinfacht werden, da man Sprachen durch den direkten Kontakt schnell in ihren Grundzügen erlernt. Bei der Umsetzung des DaZ-Unterrichts soll außerdem stärker Bezug auf die gerade erlernten Unterrichtsinhalte genommen werden. Insbesondere in diesem Bereich müssen weitere Förderangebote geschaffen werden. Als neue Methodik schlägt sie vor, in den Grundschulen und Unterstufen weitgreifend auf Tandem-Unterricht zurückzugreifen. Beim DAZ-Unterricht sollen Lernende mit gleicher Muttersprache an bestimmte Schulen verteilt werden und dort in einer, in Teilen Deutsch-Muttersprachlichen, sowie einer in Teilen Auslands-Muttersprachlichen Klasse mit einer Deutsch-muttersprachlichen sowie einer heimatsprachlichen Lehrkraft unterrichtet werden. Diese Lehrkraft darf sowohl selbst erst kürzlich immigriert sein aber auch bilingual sein. An Standorten, an dem die Durchsetzung von Tandem Unterricht nicht möglich ist, fordern wir eine bessere Integration der IK-Klassen in die restliche Schulgemeinschaft. Fachunterricht Lernende mit Migrationshintergrund sollen die Möglichkeit bekommen, das erste Jahr nach ihrer Ankunft in den unteren Stufen heimatsprachlichen Unterricht in den Kernfächern, insbesondere Mathematik, bekommen. Dabei soll auf Lehrkräfte des heimatsprachlichen Landes zurückgegriffen werden, die selbst nach Deutschland immigriert sind, aber auch solche, die bilingual sind. Sprachförderung Die Förderung von Sprachen erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, einschließlich der deutschen Sprache, Fremdsprachen und Heimatsprachen. In Bezug auf die Förderung von Fremd- und Zweitsprachen könnten Schulen zusätzliche außerschulische Lernangebote in der Freizeit bereitstellen. Dies könnte den Lernenden die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse in Fremdsprachen zu vertiefen. Für die Förderung der Muttersprache könnte eine Kooperation mit externen Partnern wie Volkshochschulen (VHS) oder Universitäten in Erwägung gezogen werden, um Muttersprachenunterricht anzubieten. Dies würde insbesondere für Lernende von Bedeutung sein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die Förderung mehrsprachiger Lehrkräfte sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel könnten Lehrkräfte eingestellt werden, die sowohl Deutsch als auch eine andere Sprache beherrschen. Dies könnte es geflüchteten Lehrkräften ermöglichen, zu unterrichten und gleichzeitig Lernenden mit Migrationshintergrund in ihrer Muttersprache während einer Übergangsphase zu helfen. Es ist wichtig, die kontinuierliche Förderung von Sprachen, insbesondere derjenigen, die in Deutschland als Regionalsprachen oder Minderheitensprachen anerkannt sind, sicherzustellen. Dazu gehören Dänisch, Niedersorbisch, Obersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch sowie Romanes, wie sie in der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen aufgeführt sind.   Legasthenie Die Bundesschülerkonferenz fordert die tatsächliche Anerkennung von Legasthenie über die gesamte Schullaufbahn. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Bildung und Chancengerechtigkeit für alle Lernenden. Lernschwierigkeiten, die auf Legasthenie, Dyskalkulie oder anderweitige Sprachprobleme wie Stottern zurückzuführen sind, dürfen kein Grund für Benachteiligung in der Schule sein. Die Anerkennung von Legasthenie und Dyskalkulie bedeutet, dass Lehrkräfte, Schulen und Bildungseinrichtungen besser darauf vorbereitet sein sollten, die Bedürfnisse von Lernenden mit diesen Herausforderungen zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Dies kann in Form von individualisiertem Unterricht, zusätzlicher Unterstützung oder speziellen Lehrmethoden geschehen, die den Lernenden helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Auch müssen diese Schwächen in der Beurteilung von Abschlüssen bis hin zum Abitur einfließen. Lernende mit Legasthenie sollten von einem Abzug an Bewertungseinheiten auf Basis eines Fehlerquotienten und Rechtschreibfehlern ausgenommen werden. Auslandsschulwesen Fächerangebot: Deutsche Auslandsschulen sollen sich um ein vielfältigeres Fächerangebot an den Schulen bemühen, um eine Spezialisierung der Lernenden in einem bestimmten Bereich vornehmen zu können. Politische Bildung: Politikunterricht muss an den deutschen Auslandsschulen verpflichtend unterrichtet werden. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung liegen. Binnendifferenzierung: Sekundarschulen sind in der Regel primär als Gymnasien eingerichtet. Oftmals sitzen Realschüler in denselben Kursen wie ihre Mitgymnasiasten, bekommen lediglich andere Klausuren. Die KMK soll überdenken, welche Schularten und -formen die besten Unterrichtsformen im jeweiligen Gastland ermöglichen. Jedem Lernenden soll ein soweit möglich individuell angepasstes Angebot ermöglicht werden. Ein binnendifferenziertes Lernen an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil eines Schulsystems, um das Themengebiet „Bildungsgerechtigkeit“ gezielt anzugehen. Insbesondere in den Sprachen sollen verschiedene Lernniveaus stufenübergreifend angeboten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte eine Umsetzung des Zwei-Klassenlehrer-Prinzips angestrebt werden.   Frühkindliche Sprachförderung: Es muss Wert darauf gelegt werden, Kinder frühestmöglich an die deutsche Sprache heranzuführen. Die Sprache des Gastlandes soll auch bei den deutschen Kindern gefördert und unterrichtet werden. Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe: In der gymnasialen Oberstufe soll individuell entschieden werden, ob das Deutsch Niveau für den erfolgreichen Besuch der Sekundarstufe II ausreichend ist. Im Zweifelsfall soll die Möglichkeit bestehen, an der deutschen Auslandsschule eine Klassenstufe zu wiederholen, um das geforderte Deutschniveau zu erreichen. Alle weiteren Zulassungskriterien zur gymnasialen Oberstufe, abgesehen von der Kenntnis der deutschen Sprache, sollten denen in Deutschland entsprechen. Gehälter: Der Bund soll die Gehälter der Ortslehrkräfte bezuschussen, um weniger Ungleichheiten zwischen den Ortslehrkräften und den Auslandslehrkräften innerhalb der Schulgemeinschaft zu provozieren. Lehrkräften aus Deutschland sollen angemessene Ortszuschläge gezahlt werden, die den Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land regelmäßig angepasst werden, um die Attraktivität des Berufes zu gewährleisten. Der Schlüssel zur Anzahl von ADLKs soll an Auslandsschulen generell gesenkt werden, so dass Mittel, welche zur Anstellung selbständiger (freier) Lehrkräfte benötigt werden, an anderen Stellen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsalltages verwendet werden können. Darüber hinaus würde so eine größere Planungssicherheit gewährleistet werden. Beschwerden über die Schulleitung: Schüler*innenvertretungen und Elternvertretungen sollen neben dem Schulvorstand die Möglichkeit haben, eine Beschwerde über die Schulleitung der Auslandsschulen über den Bund einzureichen. Überregionale und regionale Vertretung der Sven: Vom Bund soll die Institutionalisierung der überregionalen und regionalen SV-Arbeit im Ausland bezuschusst und gefördert werden. Lernende aus dem Gastland anwerben: Potenzial der kulturellen Begegnung muss an deutschen Auslandsschulen erkannt werden. Zu diesem Zweck sollen Auslandsschulen auch Lernende aus dem Gastland gezielt ansprechen. Zeugnisse: Zeugnisse von Auslandsschulen sollen tatsächlich im Gastland und in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Die Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6 soll gleichwertig zu den Klassenstufen 5 und 6 des Gymnasiums anerkannt werden. Bildungskultur: Deutsche Auslandsschulen sollten ihre Rolle als Vermittler zwischen zwei Ländern aktiv wahrnehmen. Dazu bedarf es einer Vernetzung mit Institutionen im Gastland und in Deutschland, die die Teilnahme der Lernenden an der Bildungskultur in beiden Ländern ermöglicht. Dazu zählt die Teilnahme an Wettbewerben wie Jugend forscht, Jugend musiziert oder Jugend debattiert. Zu diesem Zweck sollen die Schulen eine adäquate personelle Unterstützung erhalten, um eine Vielzahl an Angeboten gewährleisten zu können. Kooperation und Bezug zu Deutschland: Die Zusammenarbeit mit lokalen Schulen und Schulen in Deutschland soll gefördert werden. Zusätzlich soll jede deutsche Auslandsschule eine verpflichtende durch den Bund geförderte Fahrt nach Deutschland im Laufe der Schullaufbahn eines jeden Lernenden durchführen müssen. Standards Deutsche Auslandsschulen sollen sich um eine transparente Informationskultur und standardisierte Abläufe bemühen. Als Orientierung dienen dabei in Deutschland bestehende Regelungen. Insbesondere gilt dies für die Lehrpläne sowie die Schaffung von Abschluss- und Abiturstandards (IQB & KMK). Die Sprachen des Gastlandes sollen als Abiturprüfungsfach angeboten werden, sofern für die betroffene Sprache Abiturprüfungsformate in Deutschland vorliegen. Der Bund soll dabei bei der Erarbeitung des Abiturs beteiligt sein. BAföG Lernende an Auslandsschulen sollen die Möglichkeit des Empfangs von BAföG bekommen, um eine dortige Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Bafög ist derzeit nur für einzelne Auslandsjahre nicht aber für den dauerhaften Besuch einer Auslandsschule zu beantragen möglich. Kunst- und Kulturförderung Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass kulturelle Bildung fächerübergreifend in Schulen verstärkt betont wird. Dies beinhaltet, dass Lernende dazu ermutigt werden, kritisch über ihre eigene kulturelle Identität nachzudenken und gleichzeitig Einblicke in andere Kulturen erhalten. Dies kann durch die Integration verschiedener kultureller Einflüsse in den schulischen Alltag, sowie eine verstärkte Förderung von Kunst und Kultur erreicht werden. Zusätzlich sollen Lernende ermutigt werden, Museen, Theater und weitere kulturelle Einrichtungen niederschwellig zu besuchen.   Fördern und fordern Die Bundesschülerkonferenz betont die Notwendigkeit einer verstärkten Einbindung von Lernenden mit Migrationshintergrund in das Schulleben. Dies könnte beispielsweise durch die Entsendung entsprechender Vertreterpersonen in der Schüler*innenvertretung erfolgen. Des Weiteren sollten verschiedene schulische Aktivitäten initiiert werden, um eine engere Gemeinschaft zwischen deutschen Lernenden sowie Lernenden mit Migrationshintergrund zu fördern. Zusätzlich könnten Arbeitsgruppen mit spezifischen Themen, wie beispielsweise Kochen, ins Leben gerufen werden, um eine bessere Integration der Lernenden mit Migrationshintergrund in die Schulgemeinschaft zu erreichen. Regionalbezogene Projekte sollten ebenfalls zur Integration beitragen, indem den Lernenden die Möglichkeit geboten wird, aktiv an der Gestaltung ihrer Region oder Gemeinde teilzunehmen. Durch die Erfahrung der eigenen Handlungsfähigkeit und Partizipation können diese Lernenden ein vertieftes Verständnis für Demokratie und deutsche Kultur entwickeln. Migrationsquote Die Bundesschülerkonferenz setzt sich entschieden gegen die Migrationsquote ein. Diese provoziert lediglich den strukturellen Rassismus und sorgt zu einer Verallgemeinerung der Lernenden und der Gesellschaft. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich darüber hinaus generell gegen Rassismus aus.

Förderung internationaler Schulpartnerschaften 1. Erhöhung der finanziellen Mittel für internationale Schulpartnerschaften: Wir fordern eine Erhöhung der finanziellen Mittel für internationale Schulpartnerschaften seitens des Bundes sowie der Länder. Dies ermöglicht eine größere Teilnahme von Schulen an internationalen Austauschprogrammen und reduziert finanzielle Hürden für Schüler*innen, die daran teilnehmen möchten. 2. Schaffung von Anreizen für Schulen zur Initiierung neuer Partnerschaften: Wir schlagen vor, Anreize für Schulen zu schaffen, um neue internationale Schulpartnerschaften zu initiieren. Dies könnte beispielsweise durch die Anerkennung und Förderung von Schulen, die bereits erfolgreich internationale Austauschprogramme durchführen, geschehen. 3. Stärkere Einbindung digitaler Möglichkeiten: Angesichts der Klimakrise schlagen wir vor, die Nutzung digitaler Technologien in internationalen Schulpartnerschaften zu stärken. Dies könnte durch die Bereitstellung von Ressourcen für virtuelle Austauschprogramme oder die Integration von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten in bestehende Programme erfolgen. Insbesondere setzen wir uns für die Durchführung solcher Programme ein.   4. Förderung von Vielfalt und Inklusion: Bei der Förderung internationaler Schulpartnerschaften sollte die Vielfalt der teilnehmenden Schulen und Schüler*innen berücksichtigt werden. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um die Teilnahme von Schulen mit unterschiedlichem sozialem und kulturellem Hintergrund sowie von Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern und sicherzustellen, dass alle Schüler*innen von den Vorteilen internationaler Schulpartnerschaften profitieren können. Klassenreisen sozialverträglich machen Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Bildung und Forschung werden dazu aufgefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland die Fahrtkosten für Schüler*innen bei Klassenreisen mit der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands übernimmt. Sofern diese Reisen mit der Bahn im Geltungsbereich des Sparpreises Europa der Deutschen Bahn unternommen werden, sollen ab der 7. Klasse auch Fahrten ins europäische Ausland übernommen werden. Schüler*innenbeförderung Im Sinne der Vermeidung von sozialen und finanziellen Ungleichheiten soll die Schüler*innenbeförderung deutschlandweit kostenlos, in Form eines Deutschlandtickets, für alle Schüler*innen aller Schüler*innenbeförderung durch den ÖPNV deutschlandweit kostenlos für alle Schüler*innen aller Schulformen zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge dessen ist ein vergünstigtes Deutschlandticket eine effiziente Maßnahme, die kostenfreie Beförderung für alle jedoch erstrebenswert. Ablehnung der AfD-Politik aus bildungspolitischer Perspektive Die Bundesschülerkonferenz spricht sich entschieden gegen Parteien und Organisationen aus, welche demokratische Grundwerte & ihre Strukturen gefährden und Schulen als Orte der Vielfalt und Meinungsfreiheit untergraben und arbeitet nicht mit diesen zusammen. Die Schüler*innenvertretung als Ergebnis gelebter Demokratie ist in unserem Sinne schützenswert und somit ist die BSK gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet, für Demokratie einzustehen. Im Zuge von Wahlprüfsteinen dürfen alle in Deutschland erlaubten Parteien kontaktiert werden.   Bei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als auf Landes- und oder Bundesebene extremistisch eingestuften Parteien muss das Plenum zu dessen Meinung befragt werden. Insbesondere lehnt die Bundesschülerkonferenz die Einschränkung von Bildungsinhalten sowie die gezielte Schwächung der Demokratiebildung an Schulen ab. Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass sich Bildungseinrichtungen weiterhin frei von Überwachung und ideologischen Einschränkungen entfalten können. Demokratiebildung, Pluralität und eine offene Diskussion über gesellschaftliche Themen müssen als Kernbestandteile des Bildungssystems geschützt werden. Die Bundesschülerkonferenz vertritt alle Schüler*innen und deren Interessen unabhängig von Individualfaktoren wie politischer Gesinnung. Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Jugendmedienangebote und Ablehnung der Kürzungen im Reformstaatsvertrag Die Bundesschülerkonferenz fordert den Erhalt und die Stärkung der öffentlich-rechtlichen Jugendmedienangebote wie KIKA, ONE, ZDF neo und FUNK und lehnt die im Reformstaatsvertrag geplanten Kürzungen und Zusammenlegungen dieser Angebote ab, da es für eine hinreichende Medienbildung essenziell ist, staatlich geförderte Angebote in aktuellem Maß aufrechtzuerhalten. Die Reformstaatsvertrag geplanten Kürzungen und Zusammenlegungen dieser Angebote ab, da es für eine hinreichende Medienbildung essenziell ist, staatlich geförderte Angebote in aktuellem Maß aufrechtzuerhalten, um eine qualitativ hochwertige und unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten. Seriöse Informationsquellen sind für eine umfangreiche Demokratiebildung von Schüler*in*innen unabdingbar, da eine fundierte Meinungsbildung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Die Bundesschülerkonferenz setzt sich dafür ein, dass öffentlich-rechtliche Medien ihre digitalen Inhalte weiterhin ohne verpflichtenden Sendungsbezug bereitstellen können, um eine flexible und umfassende Berichterstattung zu ermöglichen, die besonders junge Menschen erreicht. Auch in den Schulalltag müssen öffentlich-rechtliche Medien zur Förderung der Medienkompetenz integriert werden.   Schulen wählen Demokratie – Juniorwahlen bundesweit verankern Die Bundesschülerkonferenz möge beschließen, sich auf bundesweiter Ebene medial und politisch dafür einzusetzen, dass alle Schulen in Deutschland an den Juniorwahlen teilnehmen. Dabei soll besonders darauf hingewirkt werden, dass die Juniorwahlen nicht nur als reine Simulation durchgeführt werden, sondern durch eine intensive Vor- und Nachbereitung im Unterricht begleitet werden. Ziel ist es, die Teilnahmequote zu erhöhen und das Projekt als festen Bestandteil der politischen Bildung an Schulen zu etablieren. Abschaffung der Schuldenbremse Die Bundesschülerkonferenz spricht sich für die Abschaffung der Schuldenbremse aus, mit dem primären Ziel, der Politik zu ermöglichen, mehr Investitionen in das Bildungssystem tätigen zu können, damit die von der Bundesschülerkonferenz angestrebten Ziele realisierbar werden. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich für die Reform, wenn nicht gar Abschaffung der Schuldenbremse aus, mit dem primären Ziel, der Politik zu ermöglichen, mehr Investitionen in das Bildungssystem tätigen zu können, damit die von der Bundesschülerkonferenz angestrebten Ziele realisierbar werden.

  Pressemitteilungen 2024 STELLUNGNAHME DER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ DigitalPakt 2.0 Als Schüler*innen erleben wir täglich die Herausforderungen einer unzureichenden Digitalisierung an unseren Schulen. Der Digitalpakt 2.0, der eine Verbesserung der aktuellen Situation verspricht, wird durch politische Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern blockiert. Wir fordern, dass die Entscheidungsträger einen Kompromiss finden, um endlich einen gerechten Zugang zu digitaler Bildung für alle zu gewährleisten und die ungleiche Verteilung von technischen Ressourcen zu beheben. Die Zukunft unserer Bildung hängt von einer stabilen, gleichen und fortschrittlichen digitalen Infrastruktur ab. Stimmen aus den Ländern zum Thema „Digitalpakt 2.0 – jetzt“ – Joshua Meisel, Baden-Württemberg „Der Digitalpakt 2.0 wäre nicht nur dringend notwendig, um den heutigen Anforderungen in den Schulen, die mit der Digitalisierung einhergehen zu entsprechen, sondern würde auch ein Zeichen setzten, dass man im Sektor Bildung, also der Zukunftsschmiede unserer Gesellschaft nicht spart.„ – Felix Audebert, Bayern „Der Digitalpakt 2.0 ist gerade jetzt zwingend notwendig, denn die Digitalisierung an Schulen, ist immer noch keine Selbstverständlichkeit! Vor allem weil es um uns Schüler:innen geht, sollte es dringend zu einer Einigung zwischen dem Bund und den Ländern kommen. Um die Zukunftstauglichkeit und Digitalisierung in der Bildung zu gewährleisten“ – Orcun Ilter, Berlin „Der DigitalPakt 2.0 bietet eine Chance, um die Digitalisierung voranzutreiben - jetzt müssen Bund und Länder rasch und unbürokratisch handeln, damit Schulen zeitgemäß ausgerüstet werden.“ – Stefan Tarnow, Brandenburg „Der DigitalPakt Schule ist wichtig, um Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der digitalen Welt vorzubereiten und ihnen die Stadtschüler*innenring notwendigen Kompetenzen für die Zukunft zu vermitteln.„ - Havin Karakaya, Bremerhaven „Schule soll Schüler:innen umfassend auf das Leben nach der Schule vorbereiten, in dem digitales Lernen und Arbeiten essenzielle Kernkompetenzen darstellen. Damit diese nun auch flächendeckend in allen Schulen Einzug halten kann, braucht es so schnell wie möglich eine Einigung von Bund und Ländern beim Digitalpakt 2.0!“ – Jakob Zierep, Hamburg „Ein zweiter Digitalpakt ist unabdingbar und muss über die bloße Bereitstellung technischer Geräte hinausgehen. Wir fordern einen verbindlichen Digitalisierungsstandard für alle Schulen, welcher für die Chancen der in Zukunft wachsenden Möglichkeiten, die Kl bieten wird, nicht nur die technische Mindestausstattung, sondern auch die pädagogischen Rahmenbedingungen klar definiert. Nur wenn digitale Medien sinnvoll und strukturiert in den Unterricht integriert werden, können sie einen echten Mehrwert bieten. Es darf vor allem in einer immer weiter Kl-fokussierten Welt nicht bei reiner Hardware bleiben - wir brauchen durchdachte Konzepte, die in den Schulen individuell umgesetzt werden.“ - Nele Vogel, Hessen „Bei einem zweiten Digitalpakt ist entscheidend, dass nicht nur kurzfristige Lösungen geboten werden, sondern Schulen nachhaltig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden können. Jede Schule muss über Glasfaser, kostenloses WLAN und moderne Endgeräte sowie über einen Zugang zu einer Lernplattform verfügen, um digitale Chancengleichheit zu gewährleisten. Diese technische Infrastruktur darf keine Ausnahme mehr sein, sondern muss flächendeckend und langfristig gesichert werden. Nur so können wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen sicherstellen.„ – Pia Rosenberg, Hessen „Wir Schüler*innen können nicht länger warten. Die Politik hat uns schon zu oft vergessen.“ – Leni Hein, Mecklenburg-Vorpommern „Die Uneinigkeiten zwischen Bund und Ländern werden nun auf dem Rücken der Schüler*innen ausgetragen. Eine weitere Förderung durch einen Digitalpakt 2.0 ist lange überfällig. Dies darf nicht erst in der Zukunft passieren, sondern hätte bereits lange vor dem Auslaufen des Digitalpakts 1 .0 geschehen müssen. Daher müssen die Bundesländer und das BMBF das Versprechen von Bettina StarkWatzinger einhalten. Der Bund und die Länder müssen bereit sein, genug Geld in die Digitalisierung zu investieren.“ – Matteo Feind, Niedersachsen „Der DigitalPakt 2 ist dringend notwendig, um unsere Schulen fit für die Zukunft zu machen. Die digitale Infrastruktur von heute entscheidet über die Bildung von morgen. Es darf nicht bei einmaligen Investitionen bleiben - kontinuierliche Förderung und nachhaltige Konzepte sind der Schlüssel, um unseren Schüler*innen gleiche Chancen im digitalen Zeitalter zu bieten. DigitalPakt 2 jetzt, sonst bleiben deutsche Klassenzimmer im Funkloch der Zukunft stecken!„ – Sarah Jaeger, Rheinland-Pfalz „Der Digitalpakt 2.0 sollte den Weg für eine digitale Bildungsrevolution ebnen, indem er das gemeinsame Lernen von Schülern und Lehrern fördert. Um dies zu erreichen, sind zeitgemäße Ausstattung und Landesschülervertretung regelmäßige Fortbildungen für die gesamte Schulgemeinschaft unerlässlich. Wir benötigen auch zusätzliche finanzielle Mittel, um Künstliche Intelligenz gezielt in den Unterricht zu integrieren und sicherzustellen, dass Schüler*innen optimal auf die digitale Welt vorbereitet werden. Nur durch eine umfassende Förderung von kritischem Denken und technologischem Verständnis können wir den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.“ – Hasan Aljomaa, Saarland „Die Digitalisierung und auch damit verbundene Kompetenzen, wie die Medienbildung, sind essentielle Voraussetzungen für eine gelungene, zeitgemäße Bildung in den Schulen. Während für uns Schüler*innen die digitalisierte Welt zur Lebensrealität gehört, haben unsere Schulen mit dieser Lebensrealität zumeist wenig zu tun. Die Aufgabe der schulischen Bildung ist es, dass Schüler*innen Kompetenzen erlernen, die für das restliche Leben, auch im Beruf, notwendig sind. Die zunehmende Rolle der Digitalisierung in der Berufswelt liegt dabei auf der Hand. Sowohl der Bund, als auch die Bundesländer sind jetzt in der Verantwortung einen guten Kompromiss für den Digitalpakt 2.0 zu schaffen, der die weitere Digitalisierung von Schulen ermöglich.„ – Amy Kirchhoff, Sachsen „Der Digitalpakt 2.0 ist nötig um, kommende Generationen auf eine digitalisierte Arbeitswelt vorzubereiten. Darüber hinaus eröffnen sich weitere Möglichkeiten für neue und zeitgemäße Unterrichtskonzepte.“– Lucienne Balke, Sachsen-Anhalt „Der Digitalpakt 2.0 muss kommen, für zukunftsfähige Bildung, müssen wir mit der Entwicklung schritthalten. Keine Zukunft ohne zukunftsfähige Bildung.“ – Lovis Eichborn, Gymnasien Schleswig-Holstein „Der DigitalPakt hat den Grundstein für eine flächendeckende Digitalisierung in den Schulen gelegt, der DigitalPakt 2 muss darauf nun aufbauen und die digitale Versorgung langfristig sichern. Der DigitalPakt 2 ist ein ZukunftsPakt.“ - Angelos Andreadis, berufsbildende Schulen Schleswig-Holstein „Eine wachsende Digitalisierung in unserer Gesellschaft und in der Berufswelt, fordert Schule die Jugend darauf vorzubereiten. Ein Deutschland, in dem Schulen die dafür notwendige Infrastruktur fehlt, gewährleistet nicht das Recht auf Bildung.„ - Amelie Biebau, GemerinschaftsSchulen Schleswig-Holstein „Der Digitalpakt 2.0 ist entscheidend, um die digitale Kluft an unseren Schulen endlich zu schließen. Ohne ausreichende Investitionen in digitale Infrastruktur nutzen wir das Potenzial unserer Bildung nicht voll aus und bleiben hinter den Anforderungen der Zukunft zurück. Jetzt ist es an der Zeit, moderne und chancengleiche Bildung für alle Schüler*innen zu ermöglichen.“ – Maja Zaubitzer, Thüringen Teenager von Jahr zu Jahr belasteter Die Trendstudie “Jugend in Deutschland” zeigt erschreckende Ergebnisse zur mentalen Belastung junger Menschen von 14 bis 29 Jahren. Nahezu alle Fragen verzeichnen ein negativeres Ergebnis als das zum Vorjahr. Ein großer Teil der befragten Personen geht noch zur Schule, egal ob auf ein Gymnasium, eine Oberschule, ein Berufskolleg oder eine andere Schulform. Gerade die Schule stellt nicht nur einen Ort des Lernens dar, sondern sollte gleichermaßen ein Umfeld sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler wohl und sicher fühlen können. Ihr Zweck geht über das bloße Vermitteln von Lehrinhalten hinaus: Schule bereitet auf das Leben vor, zumindest sollte sie das. Hierzu gehört die Fähigkeit, mit persönlichen Problemen umgehen zu können und zu wissen, an wen man sich in solchen Situationen wenden kann, gerade weil Probleme in oder rund um die Schule eine zunehmend große Belastung für Schülerinnen und Schüler darstellt, setzen wir uns als Bundesschülerkonferenz vehement für den Ausbau der Schulsozialarbeit ein. Insbesondere im Bereich der psychischen Belastung zeigen sich deutliche negative Veränderungen: Die prozentual größte Steigerung liegt im Punkt Stress, sie beträgt 6% und liegt bei 51%. Das bedeutet, dass mehr als jeder zweite, junge Mensch im Alltag unter Stress leidet. Darüber hinaus verspürt mehr als jeder dritte dauerhafte Erschöpfung, und bei einem Drittel der Befragten kommen Antriebslosigkeit und Selbstzweifel hinzu. Es steht außer Frage, dass die Schule einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung dieser Problematik hat. Die Frage, die sich jedoch aufdrängt, ist, warum so wenig gegen diese offensichtlichen Probleme unternommen wird. Unsere Überzeugung, gestützt durch unsere unmittelbare Betroffenheit, lautet: Es müssen bundesweite Programme etabliert werden, die Schülerinnen und Schülern flächendeckend bei mentalen Herausforderungen unterstützen. Diese Programme sollten nicht nur auf die Bewältigung von Problemen abzielen, sondern auch beispielsweise Talente fördern, um Selbstzweifeln entgegenzuwirken und ein Gefühl der Gemeinschaft in der Schule zu stärken. Nur so kann ein harmonisches Lernumfeld geschaffen werden, das für alle Beteiligten, also Schülerinnen und Schüler sowie auch Lehrkräfte förderlich ist. Die aktuellen Umfrageergebnisse spiegeln eine weiterhin bestehende und sogar verstärkte Sorge wegen gesellschaftlicher Spaltung wieder. 49%, also knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr, sorgen sich junge Menschen darum wie wir in Zukunft als Gesellschaft miteinander leben werden. Insbesondere in diesem Jahr haben Proteste gegen Rechtsextremismus stark zugenommen, wobei leider auch rechtsextreme Ideologien wie die der AfD an Zulauf gewonnen haben. Politische Unsicherheit in der Bundesregierung darf nicht dazu führen, dass rechten und undemokratischen Parteien eine Plattform in Deutschland geboten wird. Die steigenden Teilnehmerzahlen an sogenannten “Anti-Rechts-Demonstrationen” in Hamburg, München, Berlin und anderen Orten geben jedoch Hoffnung. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung ist sich einig: Die Demokratie ist eine bewährte und durchaus erfolgreiche Staatsform, die verteidigt werden muss. Gerade junge Menschen, die täglich mit diesen Herausforderungen konfrontiert werden – sei es in der Schule, in der Familie oder in den sozialen Medien, leiden oft unter Perspektivlosigkeit und den gegensätzlichen Meinungen unterschiedlicher Gruppen und Altersklassen. Egal ob die Spaltung der Gesellschaft durch politische Differenzen oder die Ausgrenzung bestimmter Gruppen im Alltag entsteht, stellt sie ein gravierendes Problem dar, dem wir alle gemeinsam entgegentreten müssen. Bei den eben dargestellten Themen wie der Bedeutung eines sicheren und harmonischen Lernumfeldes in Schulen, der Notwendigkeit von Schulsozialarbeit und der aktuellen gesellschaftlichen Spaltung, wird deutlich, dass wir als Gesellschaft vor bedeutenden Herausforderungen stehen. Es ist unerlässlich, gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, um die psychische Gesundheit junger Menschen zu stärken und demokratische Werte zu wahren. Durch beständige Zusammenarbeit können wir eine integrative, respektvolle Gesellschaft gestalten. Digitalpakt 2.0 Sehr geehrte Damen und Herren, der erste Digitalpakt ist vor knapp zwei Monaten ausgelaufen. Obwohl der Digitalpakt 2.0 von der Bundesregierung zugesagt wurde, gibt es große Diskrepanzen zwischen den Ländern und dem Bund. Schulen, Schulträger und wir als Schüler*innen sind jedoch auf die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung angewiesen. Noch immer gibt es Unterschiede im Stand der Digitalisierung in den verschiedenen Bundesländern. Nach wie vor fehlt es vielen Schulen bundesweit an der notwendigen digitalen Infrastruktur wie Glasfaser, Breitbandanschlüssen oder einheitlichen Dienstgeräten für Lehrkräfte. Nicht nur an Schulen, sondern auch in gemeinnützigen Verbänden und Vertretungen mangelt es an Kommunikationsmöglichkeiten, die rechtlich unbedenklich und verlässlich sind. Um alle Schulen in Deutschland nach aktuellen Berechnungen modernisieren und renovieren zu können, wäre ein Sondervermögen von 48 Milliarden Euro erforderlich; die Kosten für den digitalen Ausbau sind dabei noch nicht berücksichtigt. Um eine nachhaltige Digitalisierung zu ermöglichen und ein Lernumfeld zu schaffen, in dem Schüler*innen gerne lernen, brauchen wir moderne und zukunftsfähige Schulgebäude mit einer angemessenen Breite an digitalen Mitteln. Es muss mehr finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Klassenzimmern und Lernorten sowie für die Bereitstellung von WLAN und Lademöglichkeiten der Geräte geben. „Es ist dringend nötig, den Digitalpakt weiterzuführen, weil nur so zukunftsfähige Bildung gewährleistet werden kann, welche im heutigen Berufsalltag zunehmend gefordert wird. Die Bildung und besonders die damit verbundene Digitalisierung in diesem Bereich ist der falsche Posten zum Sparen„, sagt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, Louisa Basner. Neben finanziellen Mitteln und Geräten muss auch der richtige Umgang mit digitalen Medien gelehrt werden. Fachkräfte müssen über das notwendige Know-how verfügen, um die neuen Möglichkeiten gut an Schüler*innen vermitteln zu können. Digitale Kompetenz muss gleichermaßen von Lehrkräften, Lernenden und Eltern erlernt und der Prozess gemeinsam gestaltet werden. Digitale Bildung ist eine essenzielle Kernkompetenz, die eine moderne Schule ausmacht. Digitalisierung und die Absicherung der zugehörigen Infrastruktur sind zur Erreichung dieser Kernkompetenz zwingend notwendig. Ein ergänzendes Programm zur Stärkung der digitalen Infrastruktur in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, das ebenfalls vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird, ist ein guter Beitrag, um das Problem der unzureichenden digitalen Ausstattung an deutschen Schulen, insbesondere in strukturschwachen Kommunen, zu lösen. Die Umsetzung der Visionen einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern gelingen. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden, sondern muss innerhalb des Schulgebäudes unerlässlich weitergehen. Veränderungen im Bsek Die Zusammensetzung der Bundesschülerkonferenz sowie des Bundessekretariats hat sich kürzlich verändert. Insbesondere die Ämter der Koordinatoren für Presse und Inneres wurden neu besetzt. Bea Giese aus Schleswig-Holstein übernimmt ab sofort die Rolle der Pressekoordinatorin, während Charlotte Hüther aus dem Saarland die Position der Innenkoordinatorin einnimmt. Das neu formierte Kabinett der Bundesschülerkonferenz besteht nun aus folgenden Mitgliedern: Louisa Basner, die weiterhin als Generalsekretärin fungiert, Hasan Aljomaa, der die Aufgaben des Finanzkoordinators wahrnimmt, Bea Giese als Pressekoordinatorin und Charlotte Hüther als Innenkoordinatorin. Mit Bedauern müssen wir jedoch mitteilen, dass die Mitgliedsländer Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt nicht mehr Teil der Bundesschülerkonferenz sind. Der Verlust dieser drei wichtigen Mitglieder erfüllt uns mit großer Traurigkeit, da wir ihre wertvollen Beiträge und das Engagement ihrer Vertreterinnen und Vertreter sehr geschätzt haben. Wir blicken dennoch optimistisch in die Zukunft und sind entschlossen, die Herausforderungen, die vor uns liegen, mit vereinten Kräften und neuem Elan anzugehen. Die Bundesschülerkonferenz bleibt auch weiterhin ein starkes Sprachrohr für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland und setzt sich unbeirrt für ihre Belange ein Reformprozesse im Fokus: Neue Satzung und veränderte Strukturen Sehr geehrte Damen und Herren, auf der kürzlich abgehaltenen Plenartagung der Bundesschülerkonferenz 24/2, standen strukturelle Reformen der Bundesschülerkonferenz im Vordergrund. Neben einer neuen Satzung wurde die Zusammensetzung des Bundessekretariats zu großen Teilen verändert. Fabian Schön ist neuer Generalsekretär der BSK, die beiden erstmals gewählten Ämter der stellvertretenden Generalsekretär*innen übernehmen Charlotte Hüther und Bea Giese, fünf weitere, gewählte Mitglieder des Bundessekretariats setzten sich aus engagierten Schüler*innen in der BSK zusammen. Bestehen bleiben drei International Officer, welche die BSK außerhalb Deutschlands vertreten und eng mit Obessu zusammenarbeiten, für diese Ämter wurden Maja Zaubitzer, Marvin Schopf und Hanna Hecht gewählt, welche auch Teil des Bundessekretariats sind. Die Veränderung soll einer besseren Aufgabenverteilung nach Kompetenzbereichen gewährleisten, um personelle Ressourcen effektiver nutzen zu können. Der neu einberufene Ausschuss “Innenreflexion” schafft einen noch aktiveren Austausch mit Nicht-Mitgliedsländern und soll Problem innerhalb der BSK angehen und neue Lösungen finden. Das elfköpfige Bundessekretariat arbeitet an einer neuen Bundessekretariatsordnung und kommenden Tagungen sowie Austauschen mit Vereinen und Verbänden. Das Grundsatzprogramm der BSK konnte ebenfalls erweitert werden, beispielsweise herrschte Konsens über Folgende Positionierung zu Bildungsgrundsätzen der Bundesschülerkonferenz: Schulen bieten weit mehr als bloße Vorbereitung auf Studium und Beruf, sie sollen die Grundlage für ein eigenständiges Leben lehren, indem sie die Persönlichkeitsentwicklung fördern, individuelle Stärken hervorheben und fördern und die Bedeutung von Gesundheit vermitteln. Nur wenn diese Inhalte ernst genommen werden, kann die Schule verantwortungsbewusste, sozialkompetente und reflektierte Menschen hervorbringen. Das Schulsystem muss modernisiert werden, um den aktuellen Herausforderungen standhalten zu können. Freie Fahrt für die Zukunft: Wir fordern ein kostenloses Deutschlandticket für Schüler*innen! Die Tasche ist gepackt, aber der Schulweg ist zu teuer? In einem modernen Bildungssystem sollten Schüler*innen keine Kompromisse in ihrer Mobilität eingehen müssen, da sie sich den Weg zur Schule oder zu außerschulischen Aktivitäten nicht leisten können. Deshalb fordern wir vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, getragen vom Bundesministerium der Finanzen, die Bereitstellung eines kostenfreien Deutschlandtickets für alle Schüler*innen Deutschlands. Noch immer bestimmt der sozioökonomische Hintergrund maßgeblich, welche Perspektiven sich Schüler*innen eröffnen. Der Weg zur Schule ist keine Option, sondern ein Muss und dementsprechend sind viele Schüler*innen auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Auch bei der persönlichen Entfaltung spielen die Kosten der Mobilität eine ausschlaggebende Rolle für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Faktoren fallen besonders stark im ländlichen Raum auf. Durch die kostenlose Nutzung des ÖPNV könnten Schüler*innen eine erhebliche Flexibilität in der Gestaltung ihres Alltags gewinnen. Die Teilnahme an gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten fördert soziale Kompetenzen, die für die persönliche Entwicklung eines jeden Einzelnen unerlässlich sind. Die Abhängigkeit von individuellen sozialen Hintergründen und die Bedeutung der finanziellen Situation würde an Einfluss verlieren. Dies würde die Selbstständigkeit der Schüler*innen fördern und zu einer Entlastung der Erziehungsberechtigten führen. Schüler*innen hätten die Möglichkeit, ihre Talente optimal zu entfalten, ohne durch finanzielle Barrieren eingeschränkt zu sein. Dies könnte langfristig zu einer besseren Vorbereitung auf die berufliche Zukunft beitragen. Außerdem ist die daraus folgende positive ökologische Auswirkung durch die vermehrten Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs von Bedeutung für eine Reduzierung der CO2- Emissionen. Somit nehmen Schüler*innen bewusst teil an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Insgesamt schafft ein unentgeltlicher Zugang zum ÖPNV gerechtere Bildungschancen, gesteigerte Individualität und gelebte Nachhaltigkeit. Daher brauchen wir ein kostenfreies Deutschlandticket für Schüler*innen, das sowohl schulische, außerschulische als auch gesellschaftliche Bildung und Teilhabe unterstützt und fördert. Pressestatement der Bundesschülerkonferenz anlässlich der neuen Kriminalitätsstatistik Um Gewalt in allen Bereichen vorzubeugen, muss an Schulen sowohl körperliche als auch psychische Gewalt stärker thematisiert und aufgearbeitet werden. Hierbei soll ebenfalls das Thema der sexualisierten Gewalt aufgegriffen werden, wie auch das Themenfeld „sexueller Konsens“. Aufklärung sowohl im Unterricht, als auch außerhalb dessen soll stärker gefördert und durch umfangreiche Workshops und weitere Projekte unterstützt werden. Ebenfalls sollen flächendeckend Anlaufstellen für Betroffene vor Ort und im digitalen Rahmen geschaffen werden. Um einen „Safe Space“ für betroffene Lernende zu schaffen, soll der Einbezug von schulpsychologischen Fachkräften unterstützt werden. Dazu benötigt es eine Aufstockung der schulpsychologischen Fachkräfte, die eine flächendeckend Realisierung gewährleistet. Die Schulpsychologie selbst muss weiter institutionalisiert und neue Stellen dafür geschaffen werden. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in diesem Bereich soll dieser Beruf attraktiver gemacht werden, indem attraktive Vergütungsmodelle entwickelt, bürokratische Hürden gesenkt und Psychologiestudierende auf den Beruf aufmerksam gemacht werden.   Auch Rauschmittel sind weiterhin ein präsentes Thema an Schulen. Deshalb ist es unerlässlich, dass zukünftig die Präventionsarbeit umfangreicher und vor allem nicht zu spät in der Schullaufbahn stattfindet. Dabei muss eine offene Kommunikationskultur eingeführt und verstetigt werden, damit keine “Problemherde” lokal totgeschwiegen und dadurch weiter begünstigt werden. In Regionen, welche eine besonders hohe Belastung vorweisen, kann es aus Sicht der Bundesschülerkonferenz sinnvoll sein, einen runden Tisch einzurichten, welcher sich aus regionalen oder fachlichen Experten zusammensetzt und das Problem angeht. Dabei sollte es vor allem auch darum gehen, für neue best practice Beispiele aus der Region offen zu sein und diese Erfahrung an anderen Schulen zu nutzen. Außerdem soll sich das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Thema befassen und gemeinsam mit den Ländern beraten, inwieweit das Problem mit Unterstützung durch den Bund behoben werden kann. „Wir fordern, dass besonders die Sozialarbeit, Respekt-Coaches geschult werden und Jugendlichen, die diskriminiert werden oder Gewalt ausgesetzt sind, individuell geholfen werden kann“, so die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, Louisa Basner. Neues Bundessekretariat der Bundesschülerkonferenz gewählt Im Rahmen der Plenartagung der Bundesschülerkonferenz vom 25. bis 28. März 2024 haben die Delegierten der 14 Mitgliedsländer das neue Bundessekretariat gewählt. Die neue Generalsekretärin ist Louisa Basner, die Florian Fabricius in diesem Amt ablöst. Hasan Aljomaa wurde zum neuen Finanzkoordinator gewählt. Felix Barthelmie übernimmt weiterhin die Rolle des Innenkoordinators und Elena Koch bleibt Fachkoordinatorin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die frisch gewählten Mitglieder des Bundessekretariats haben ihre Arbeit für die Legislaturperiode 2024 unverzüglich nach ihrer Wahl aufgenommen. Im Laufe der nächsten Tage werden die neu gewählten Amtsträger auch ihre Referenten berufen und das neue Bundessekretariat damit vervollständigen. “Auch in der neuen Legislaturperiode wollen wir dafür sorgen, dass im bildungspolitischen Diskurs Schülerinteressen stärker berücksichtigt werden“, so Generalsekretärin Louisa Basner. “Die bildungspolitische Debatte ist weit von der Realität entfernt, wir setzen uns mit realitätnahen Themen dafür ein, diese zu schließen. Denn nur so können wir die Bildungskrise bewältigen.” Das neue Bundessekretariat bedankt sich bei den bisherigen Amtsinhaber*innen für das wertvolle ehrenamtliche Engagement und vor allem für die Schülervertretungen auf Bundesebene. Beschlüsse 2023 Nationale Bildungsplattform implementieren und etablieren Die Bundesschülerkonferenz fordert die Implementierung und Etablierung einer nationalen Bildungsplattform. Sie soll unter anderem Funktionen zur Bildung an weiterführenden Schulen beinhalten. Diese sollen sein: Vermittlung von bundesweiten Bildungsangeboten, Vermittlung und Angebot von Beratungs- und Informationsstellen, Angebot einer länderübergreifenden Methoden- und Materialsammlung und Angebot einer persönlichen Bildungscloud. Eine Vollständigkeit, insbesondere der länderübergreifenden verbindlichen Unterrichtsinhalte in der Methoden- und Materialsammlung, muss angestrebt werden. Die Bildungsplattformen der Länder sind bei der Entwicklung zu berücksichtigen und einzubeziehen. Während der Implementierung muss es einen breiten Diskurs in der Zivil- und besonders der Bildungsgesellschaft geben. Bundesprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” fortsetzen Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland fordert, die Mitte 2023 auslaufenden schulbezogenen Bestandteile des Corona-Aufholprogrammes fortzusetzen. Es soll ein Anschlussprogramm für die kommenden zwei Schuljahre geben, welches wie sein Vorgänger durch Bundesmittel in selber Höhe finanziert wird.

PT23/1 Frankfurt (Main) Positionspapier Notengebung Die Leistungsbewertung in den Schulen ist ein regelmäßig diskutiertes Thema in den deutschen Bildungslandschaften. Die grundlegende Frage, die man sich bei dieser Thematik stellen muss, ist, welche Ziele mit einer notenbezogenen Leistungsbewertung erreicht werden sollen. Verfolgt man mit einem Zeugnis die Absicht, einen bedeutenden Einfluss auf die Unterrichtsqualität zu haben, so die Meinung der Bundesschülerkonferenz, darf dies nicht der einzige Ansatz bleiben. Vor allem verbales und schriftliches Feedback verbessert den Lernerfolg eines Lernenden. Eine Bewertung des Lernverhaltens steht in direktem Zusammenhang mit dem Lernfortschritt. Noten in Form von Zahlen, welche nicht tiefer begründet sind, sollten in der Schullaufbahn so spät wie möglich vergeben werden. Idealerweise werden sie nur als Unterstützung bei der Leistungsbewertung genutzt. Wortzeugnisse statt Noten in Zahlenform erlauben gerade zu Beginn der Schullaufbahn einen besseren Blick auf die Fähigkeiten der Lernenden. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss in den Ländern entschieden werden, wo und ab wann Noten in Zahlenform vergeben werden, oder welche Alternative die am besten geeignete Form ist. Länder, die in Studien wie der PISA-Studie gute Ergebnisse erzielen, haben oft unterschiedliche Bildungssysteme und Rahmenbedingungen im Vergleich zu den deutschen. So steht zum Beispiel Estland, welches neben der Notengebung auch auf ein individuelles Feedback gegenüber dem Schüler*innensetzt, mit an der Spitze. 95 Bildungsthesen Gesundheit & Wohlbefinden 1. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz verhindert fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Es gehört abgeschafft. 2. Noten in Form von Zahlen sollten in der Schullaufbahn so spät wie möglich vergeben werden. Sie pressen alle Stärken und Schwächen von Lernenden in eine einzige Zahl und werden den Lernenden selbst damit nicht gerecht. 3. Verbales und schriftliches Feedback verbessert den Lernerfolg der Lernenden; es muss regelmäßig und ausführlich erfolgen. 4. Die Bewertung darf sich nicht nur auf die reine Leistung, sondern muss sich auch auf die persönliche Entwicklung der Lernenden fokussieren. 5. Lernende mit schlechten Leistungen müssen auf jeden Fall durch Förderprogramme und Beratungsangebote unterstützt werden. 6. Stressprävention und Stressmanagement an Schulen müssen Lernenden schon in frühen Jahren nähergebracht werden und auch in der Gestaltung des Schulalltags elementarer Bestandteil sein. 7. Die Schulpsychologie muss weiter institutionalisiert und neue Stellen dafür geschaffen werden. Damit der Fachkräftemangel bekämpft wird, muss dieser Beruf attraktiver gemacht werden. 8. Sozialarbeiter, Respekt-Coaches und Schulpsychologen müssen dafür geschult werden, insbesondere Jugendlichen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder Sexualität diskriminiert werden, individuell helfen zu können und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

9. Eine gesunde und nachhaltige Ernährung ist essenziell für das Wohlbefinden von Schülern. Deshalb muss ihre Vermittlung schon in der Grundschule im Fokus stehen. 10. Die Schulen müssen nachhaltige und gesunde Ernährungsgewohnheiten vorleben und eine entsprechende Verpflegung anbieten; die entstehenden Kostensteigerungen sind vom Bund durch Subventionen zu tragen. 11. Kein Kind sollte in der Schule hungern müssen. Deshalb sollte es für sozial schwache Familien die Möglichkeit geben, ihre Kinder von den entstehenden Kosten für Verpflegung befreien zu lassen. Schule muss ein chancengleicher Raum sein, auch in Hinblick auf die Ernährung. 12. Eine solide Wasserversorgung in der Schule steigert die Konzentration und ist maßgeblich für eine gesunde Lebensweise. Dennoch trinken Lernende immer wieder zu wenig; diesem Trend muss die Schule durch den Ausbau von Trinkwasserspendern entgegenwirken. Der Bund soll dabei finanziell unterstützen. 13. Die Bundesjugendspiele sollen nicht direkt vor den Sommerferien stattfinden. Die hohen Temperaturen führen zu einer Überlastung und Gefährdung der Lernenden. Strukturen 14. Wenn jedes Land Bildungspolitik auf eigene Faust macht, können wir keine Bildungswende auf die Beine stellen. Es braucht mehr Kooperation zwischen den Ländern. 15. Der Bund muss die Länder beim Thema Bildung unterstützen; das grundsätzliche Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss aufgehoben werden. 16. Die Möglichkeit zur Mobilität in der Bildungslandschaft muss ausgebaut werden. Dadurch wird es Schülern ermöglicht, unabhängig vom Wohnort auch in andere Schulformen überzutreten. 17. Um einen zeitgemäßen Unterricht zu ermöglichen, muss jede Schule die notwendige digitale Infrastruktur haben. 18. Der Ausbau von Digitalem muss mit einer Modernisierung der Schulgebäude einhergehen. Deshalb soll es finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Klassenzimmern und Lernorten sowie die Bereitstellung von WLAN geben. 19. Die finanziellen Mittel für die Digitalisierung müssen spezifisch für die Gegebenheiten an jeder individuellen Schule eingesetzt werden. Jede Schule sollte ein eigenes Medienkonzept entwickeln, damit die Digitalisierung bestmöglich vorangebracht werden kann.

20. Die Digitalisierung ist längst nicht abgeschlossen, es bestehen immer noch sehr große Defizite an Schulen. Der erste Digitalpakt war ein Schritt in die richtige Richtung, nun muss der Digitalpakt 2.0 schnellstmöglich kommen, um dort effektiv ansetzen zu können. 21. Die Beantragung der Mittel für die Anschaffung von Endgeräten zur Gewährleistung eines digitalen Handelsrahmens muss unbürokratisch, unkompliziert und effizient gestaltet werden, um die Betroffenen schnellstmöglich unterstützen zu können. 22. Die Schulgemeinschaft muss bei der Digitalisierung unterstützt werden. Dafür müssen vermehrt Medienpädagogen ausgebildet werden und Stellen bereitgestellt werden, um den Umgang mit Medien und den entsprechenden digitalen Endgeräten nachhaltig gestalten und vermitteln zu können. 23. Lehrkräfte müssen bei der Digitalisierung mitgenommen werden. Dafür braucht es verpflichtende schulinterne Fortbildungen im Bereich der Medienkompetenz und deren Vermittlung für Lehrkräfte. 24. Es reicht nicht, nur digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen, der Umgang mit diesen muss auch erlernt werden. Dafür braucht es eine verpflichtende Implementierung von Medienbildung und der Vermittlung digitaler Kompetenzen in die Lehrpläne. 25. Alltäglich sind Lernende mit Cybermobbing und Fake News konfrontiert, weshalb gesonderte Aufklärungs- und Präventionsarbeit an Schulen betrieben und mit finanziellen Mitteln vom Bund gefördert werden muss. 26. Mehr Vernetzung gilt auch als Maxime bei Lernplattformen. Mit einer digitalen, schulartübergreifenden Lernplattform kann dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Lernende von den gewaltigen Chancen einer digitalen Bildung profitieren können. 27. Eine nationale Bildungsplattform kann den Lernenden helfen, Bildungsangebote sowie Beratungs- und Informationsstellen zu entdecken. Deshalb muss dieses Projekt schnellstmöglich angegangen und abgeschlossen werden. 28. Lernende können sich nicht selbst unterrichten, immer sind wir auf Lehrkräfte angewiesen. Der Lehrkräftemangel stellt somit ein zentrales Problem unseres Bildungssystems dar; die Attraktivität des Lehrerberufs muss langfristig attraktiver gestaltet werden, damit qualitativer Unterricht für alle Lernende gewährleistet werden kann. 29. Vertretungsunterricht oder selbstständiges Erarbeiten ist kein adäquater Ersatz für Unterricht. Deshalb muss mit einer Unterrichtserfüllung von 105 bis 110 Prozent auch bei Erkrankung der Lehrkräfte ein regulärer Unterricht gewährleistet werden.

30. Die Lehrkräfteausbildung endet nicht nach dem Studium, sie ist ein andauernder Prozess; die Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte müssen deshalb kontinuierlich überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse der Didaktik und Pädagogik angepasst werden. 31. Die Qualität des Unterrichts ist zentral für den Bildungserfolg. Deshalb muss der Unterricht der Lehrkräfte verpflichtend mehrfach im Schuljahr anonym evaluiert werden. 32. Um das aktuelle Niveau der Schulbildung auch bei Quereinsteiger*innen zu erhalten, gilt es für die Lehrkräfte verbindliche Bedingungen zu schaffen und anhand eines Kriterienkatalogs zu überprüfen. 33. Lernende sind Individuen und müssen entsprechend unterrichtet und behandelt werden. In einer Klasse mit 30 anderen Personen können Lehrkräfte dem aber nicht gerecht werden. Deshalb darf die Klassenstärke auf keinen Fall erhöht werden. 34. Die Abschlüsse von ausländischen Lehrkräften müssen leichter anerkannt werden, damit der akute Lehrkräftemangel schnellstmöglich bekämpft werden kann. 35. Schule ist mehr als ein Ort des Wissens und Lehrkräfte können nicht Pausenaufsicht, IT-Personal und Streitschlichter gleichzeitig sein. Stattdessen müssen sie mit multiprofessionellen Teams unterstützt werden, damit sie sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können: Qualitativ hochwertigen Unterricht geben. 36. Tagtäglich müssen Lernende in Gebäuden unterrichtet werden, deren Mauerwerk bröckelt und saniert werden müssen. Der Sanierungsbedarf von Schulen beträgt ca. 50 Milliarden, mindestens 10 Milliarden müssen deshalb sofort für die Schulsanierung investiert werden. 37. Die Schulen haben eine Pflicht, auch selbst ihr Möglichstes für eine nachhaltige Zukunft zu tun. Deshalb sollten Neubauten und Inventar auch nach nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden. 38. Schule lebt von den Unterrichtsräumen, leider sind aktuell kaum pädagogische Konzepte bei der Gestaltung dieser berücksichtigt worden. Das muss sich ändern, damit eine zeitgemäße Raumgestaltung das Zusammenleben der Schulbeteiligten unterstütz. 39. Lernende verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in den Schulgebäuden, dennoch werden sie bisher kaum in die Konzeption und Umsetzung der Planung von neuen Schulgebäuden beteiligt. Deshalb soll der Bund Anreize setzen, Lernende auch bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen.

40. Ein gutes Bildungswesen darf nicht an der Ressourcenfrage scheitern; eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung in Bildungsfragen ist unabdingbar. 41. Die Schule dreht sich um Lernende, dennoch kommen diese viel zu selten zu Wort. Damit gemeinsam an einer Verbesserung der Bildung gearbeitet werden kann, müssen jedoch alle Akteure eingebunden werden und somit auch die Lernenden bei Verwaltung und Politik angehört werden. Leistung:

42. Die Aufgaben der Lernenden müssen sich nach ihren einzelnen Bedürfnissen. Damit kann sowohl eine bessere Wissensvermittlung als auch ein verringerter Leistungsdruck erreicht werden. 43. Der Frontalunterricht darf unter keinen Umständen die dominierende Form des Unterrichts her, wir brauchen eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. 44. Wir brauchen mehr Modellschulen, um dort innovative pädagogische Konzepte zu testen. 45. Es reicht längst nicht nur aus, die einzelnen Unterrichtsfächer separat zu betrachten. Unsere Welt erfordert immer mehr fächerübergreifendes Denken und unsere Schulen müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. 46. Der Politikunterricht ist zentral für eine demokratische Bildung und die Erziehung zu mündigen Bürgern. Denn so kann die Jugend bereits für das Politikgeschehen begeistert werden und Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Deshalb sollte jeder Lernende in der Sekundarstufe I Politik als Pflichtfach belegen. 47. Es reicht nicht aus, sich vorwiegend mit politischen Theorien auseinanderzusetzen. Stattdessen müssen die Lernenden auch für aktuelle Ereignisse begeistert werden, indem mehr jugendfreundliche Materialien zu tagespolitischen Themen im Unterricht verwendet werden. 48. Demokratie ist mehr als nur wählen gehen. Der Politikunterricht wird diesem Anspruch aber nicht gerecht, deshalb muss zukünftig mehr Wert darauf gelegt werden, aktive Partizipationsmöglichkeiten aufzuzeigen. 49. Unsere Gesellschaft lebt vom Diskurs und von Debatten. Der Politikunterricht muss häufiger aktive Formen der Unterrichtsgestaltung wie Podiumsdiskussionen und Planspiele nutzen, damit Lernende eine entsprechende Debattenkultur erlernen. 50. Demokratie kann nur erlernt werden, indem sie gelebt wird. Deshalb soll es eine flächendeckende Einführung eines drittelparitätisch besetzten Schulparlamentes oder einer Schulkonferenz geben. 51. Die Teilhabe am demokratischen System beschränkt sich bei weitem nicht nur auf schulinterne Gremien; öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Teilnahme an Demonstrationen stellen eine zentrale Partizipationsmöglichkeit dar. Lernende sollten deshalb keine Repressionen für das Mitwirken an unserer Demokratie zu befürchten haben.

52. Die Wahl des Berufs stellt für Lernende einer der wegweisesten Entscheidungen in ihrem Leben dar. Deshalb muss dieser Wahl auch eine entsprechende Bedeutung zugemessen werden, indem Lernende ab der 9. Klasse jährlich mit Berufsberatenden der Bundesagentur der Arbeit oder berufsbildenden Lehrkräfte ein 20-minütiges individuelles Beratungsgespräch führen sollten. 53. Lernende sollten 2 verpflichtende 3-wöchige Praktika absolvieren, damit sie einen Einblick in die Berufswelt erhalten. Auch weitere freiwillige Praktika sind zu ermöglichen. 54. Zu häufig wirkt der Eindruck erweckt, mit einem Abitur müsse man studieren. Diesem Trend soll entgegengewirkt werden, indem auch gezielt Praktika mit Ausbildungsbezug an Schulen beworben werden. 55. Die Lücken im Bildungssystem durch Corona klaffen immer noch offen und Lernende leiden immer noch an den Folgen. Das Corona-Aufholprogramm muss deshalb neu aufgesetzt werden und dieses Mal noch zielgerichteter benachteiligte Lernende erreichen. 56. Geld nimmt einen zentralen Platz im späteren Leben der Lernenden ein; deshalb müssen den Lernenden an weiterführenden Schulen grundlegendes Alltags-, Finanz- und Rechtswissen vermittelt werden. 57. Externe Projekte und Wettbewerbe sorgen dafür, dass sich Lernende auch über den Unterricht hinaus entfalten können. Deshalb müssen diese mehr gefördert werden. 58. Sport und körperliche Betätigung sorgt nicht für ein höheres Wohlbefinden, sondern steigt auch die geistige Entwicklung. Die Schulen müssen deshalb Lernende dazu animieren, auch in ihrer Freizeit Sport zu treiben. 59. Guter Sportunterricht zeichnet sich nicht zuletzt auch durch angemessene und moderne Sportgeräte und Turnhallen aus. Dafür benötigen die Schulen entsprechende finanzielle Mitteln, die bereitzustellen sind. Soziales & Nachhaltigkeit:

60. Binnendifferenziertes Lernen schafft Chancengerechtigkeit und muss verstärkt zum Einsatz kommen. 61. Die verbindliche Empfehlung am Ende der Primärstufe schränkt die individuelle Entscheidung der Erziehungsberechtigten ein und kann die Lernenden damit in ihrer Entwicklung beschränken. Deshalb gehört sie bundesweit abgeschafft. 62. Inklusion an Schulen ist Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft; wir brauchen entsprechende Konzepte an den Schulen. 63. Die Lehrkräfte müssen mit Inklusion in Berührung kommen; sie müssen entsprechend geschult werden, damit sie diese auch im Unterricht implementieren können. 64. Gendern ist Ausdruck der politischen und gesellschaftlichen Position der Schüler, deshalb sollte es den Schülern freigestellt sein, zu gendern. 65. Sexualität und geschlechtliche Identität muss in der Schule thematisiert und akzeptiert werden. Die Schule kann somit als Safe-Space für alle Menschen dienen und helfen, gesellschaftliche Toleranz und Akzeptanz zu stärken. 66. Der Sexualkundeunterricht darf sich nicht nur auf die Aspekte der Fortpflanzung fokussieren, sondern muss sich auch mit den gesellschaftlichen und besonders psychischen Aspekten von Sexualität und Geschlechtsidentitäten beschäftigen. 67. Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit; diesem Umstand muss auch unser Bildungssystem Rechnung tragen. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Lehrpläne aller Fächer auf die Vermittlung zu einem stärkeren Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung anzupassen. 68. Den Lernenden muss vermittelt werden, wie Informationen ausgewertet werden und die gewonnen Erkenntnisse zu hinterfragen, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Diese Fähigkeit bildet das Fundament, auf dem ein wissenschaftliches Denken entstehen kann. 69. Nachhaltigkeit in all seinen Aspekten zu verstehen, sollte ein zentrales Ziel der Schule sein. Dies sollte auch durch praxisorientiertes Arbeiten zum Beispiel in Projekten oder Arbeitsgemeinschaften geschehen. 70. Die Schule darf sich nicht nur auf die Vermittlung von Bildung für nachhaltige Entwicklung beschränken, sie muss mit gutem Beispiel vorangehen und beispielsweise Müll trennen und Recyclingpapier nutzen. 71. Alle Gesetze bzw. Veränderungen innerhalb der Schule und des Bildungssystems sollen unter dem Aspekt der nachhaltigen Bildung geprüft werden. Es müssen auch bestehende Regelungen daran angepasst werden. 72. Initiativen von Lernenden, Eltern oder Lehrkräfte zum Thema Nachhaltigkeit leisten einen gewaltigen Beitrag für eine zukunftsfähige Bildung. Deshalb sollten diese finanzielle Unterstützung erfahren. 73. Um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, muss die Segregation von Lernenden nach sozialen Milieus beendet werden. Dazu ist auch mehr Austausch zwischen unterschiedlichen Schulen und damit Lernenden erforderlich, der in Form von Projekttagen stattfinden kann. 74. Wir brauchen eine echte Lernmittelfreiheit und eine verbesserte Ausstattung der Schulen, gerade in den naturwissenschaftlichen Bereichen, um den Lernerfolg durch Erkenntnisgewinn und Praxisnähe zu sichern. 75. Damit eine faire Vorbereitung aller Lernenden auf Prüfungen stattfinden kann, müssen die Prüfungsaufgaben für alle Lernenden kostenfrei zugänglich sein. 76. Nicht alle Lernenden erhalten zu Hause die Unterstützung, die sie brauchen. Damit wir kein Kind zurücklassen, muss die Nachmittagsbetreuung ausgebaut werden und somit ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit geleistet werden. 77. Die Entscheidung, eine Ausbildung anzufangen oder sein Abitur anzustreben, kann mitunter auch eine finanzielle Frage sein. Umso wichtiger ist es, dass Schüler-BAföG-Leistungen für bedürftige Lernende ermöglicht wird und diese auch Unterstützung bei der Beanspruchung erhalten. 78. Die Bedarfssätze des Schüler-BAföG werden nur alle zwei Jahre angepasst; dadurch kann auf kurzfristige Änderungen kaum reagiert werden. Wir brauchen eine jährliche Anpassung der BAföG-Bedarfssätze.

79. Das Startchancenprogramm schafft es, endlich die Schulen zu unterstützen, die es am meisten nötig haben. Leider startet es erst im nächsten Schuljahr und dann auch nur mit 1000 Schulen. Deshalb fordern wir einen schnelleren Anlauf des Programms, damit schnellstmöglich ein Sprungbrett aus der Armutsfalle gebaut werden kann. 80. Die Schule sollte ein gewaltfreier Raum sein, leider ist das nicht die Erfahrung, die Lernende machen. Deshalb muss an Schulen sowohl körperliche als auch psychische Gewalt stärker thematisiert und aufgearbeitet werden. 81. Immer noch zu viele Lernende leiden unter sexualisierter Gewalt. Deshalb muss zu diesem Thema eine verstärkte Aufklärung stattfinden, bei der auch auf die Bedeutung von sexuellem Konsens eingegangen werden. 82. Um vollumfängliche Inklusion an Schulen zu ermöglichen, sollten alle Schulen barrierefreie, erreichbare Behindertentoiletten vorweisen können. 83. Barrierefreiheit an Schulen ist leider nach wie vor ein nicht beachtetes Thema mit großem Nachholbedarf – aber für Inklusion ist diese unerlässlich. Das darf nicht sein, körperlich beeinträchtige Lernende müssen die dieselben Chancen und Möglichkeiten besitzen. 84. Bei der Wahl zwischen einer allgemein- und berufsbildenden Schule oder einer Förderschule ist ein umfassendes Beratungsangebot für die Lernenden und deren Erziehungsberechtigte unabdingbar, um eine geeignete Entscheidung über den künftigen Bildungsweg und ein ausreichendes Urteil über die Bildungsentwicklung treffen zu können. 85. Strukturelle Diskriminierung an Schulen muss verhindert werden; weshalb die Bundeszentrale für politische Bildung verstärkt freiwillige, kostenlose Fortbildung zu diesem Thema für Lehrkräfte und Workshops für Lernende anbieten soll. 86. Um die Religionsfreiheit zu gewährleisten, soll in und an Schulen ein Verbot von religiösen Symbolen herrschen. Das Tragen dieser soll weiterhin erlaubt bleiben. 87. Wir tragen eine historische Verantwortung und müssen dieser gerecht werden. Deshalb muss es mindestens einen verpflichtenden Besuch von Lernenden in Konzentrations- oder Vernichtungslager der Nationalsozialten während ihrer Zeit in der weiterführenden Schule geben. 88. Es reicht nicht nur vergangene Verbrechen aufzuzeigen, die Lernenden müssen auch auf das Erkennen von aktuellem Rechtsextremismus vorbereitet werden und die Parallelen zwischen vergangenem und aktuellem Nationalsozialismus erkennen. 89. Lehrkräfte können nicht immer mit Extremismus umgehen, hierfür benötigen wir eine starke Schulsozialarbeit, die in den entsprechenden Situationen eingreifen kann. 90. Initiativen gegen Rechtsextremismus wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder „Demokratie leben!“ brauchen mehr Unterstützung; die Mittel für demokratiefördernde Projekte in Schulen sollen im Bundeshaushalt erhöht werden. 91. Ein internationaler Schüleraustausch unterstütz kulturelle Begegnung und Weltoffenheit. Dieser darf nicht von der sozialen Herkunft der Teilnehmenden abhängen und muss deshalb bezuschusst werden. 92. Rauschmittel sind ein prävalentes Problem an Schulen; das zu häufig totgeschwiegen wird. Es braucht eine umfangreichere und früheinsetzende Präventionsarbeit, damit sich das ändert. 93. Lernende sind hochgradig von der Mobilität ihrer Eltern abhängig, die einzige Alternative stellt der ÖPNV dar. Deshalb muss der ÖPNV für alle Lernende sehr kostengünstig bis kostenfrei sein. 94. Nicht nur die Kosten schränken die Lernenden ein, auch die Begrenzung auf Tarifzonen sorgt für einen begrenzten Horizont. Eine Ausweitung der Nutzung des ÖPNV auf ganz Deutschland erhöht die Attraktivität des ÖPNV und fördert die Entfaltung der Lernenden und sollte deshalb schnellstmöglich umgesetzt werden. 95. Weibliche Lernende sollten durch ihre Periode nicht beeinträchtigt werden; auf jeder Toilette sollen kostenlose Hygieneprodukte bereitgestellt werden.

  Pressemitteilungen 2023 PRESSEMELDUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Thesenschlag für bessere Bildung Um 12 Uhr versammelten sich die Fachkoordinatoren der Bundesschülerkonferenz vor dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, um im Rahmen einer angemeldeten Protestaktion auf ihre Forderungen an die Bildungspolitik aufmerksam zu machen. Die Schülervertreter brachten 95 Bildungsthesen mit, die sie während ihrer Protestaktion an eine Tür nagelten. Florian Fabricius, der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, äußerte sich zu den Hintergründen der Aktion: „Die PISA-Studie hat gezeigt, dass unser Bildungssystem in großen Schwierigkeiten steckt. Diese 95 Thesen sind nur ein Ausschnitt dessen, was sich in unserem Bildungssystem grundlegend ändern muss.“ Die Protestaktion dient als Weckruf an die Verantwortlichen in der Bildungspolitik.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ PISA Schock 2.0 - Wie tief sitzt der Schock wirklich? Der Schock sitzt tief. Um Punkt 11 Uhr wurden die Ergebnisse des Programme for International Student Assessment (PISA) durch die Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Alle drei Jahre werden Lernende im Alter von 15 Jahren in den drei Kernkompetenzen Mathematik, Leseverständnis und im naturwissenschaftlichen Bereich geprüft. Erstmals wurde auch das kreative Denken der Lernenden unter Beweis gestellt. Die PISA-Studie bestätigt uns, dass Lernende und deren Zukunft nicht ernst genommen werden. Vor 23 Jahren breitete sich bereits Entsetzen über unser Bildungssystem aus. Die Forderung: Eine grundlegende Änderung des Systems. Doch die Veränderungen sind bis heute nicht spürbar. Was der Bundesschülerkonferenz schon lange klar ist, steht nun schwarz auf weiß geschrieben: In der aktuellen Verfassung, in der unser Bildungswesen steht, können keine zufriedenstellenden Ergebnisse entstehen. “Wir haben Forderungen erarbeitet, doch sie werden nicht erhört”, so der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz Florian Fabricius. Noch immer hängt Bildungserfolg von dem eigenen Elternhaus ab. Das Startchancen-Programm, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung in die Wege geleitet hat, ist ein erster Schritt, reicht aber noch lange nicht aus. “Die Ergebnisse waren absehbar, schockierend sind sie dennoch.“, schließt Fabricius schließlich ab.

Auch der Bundeselternrat äußert seine Bedenken: “Im 21. Jahrhundert sind Lernende auf Mathematik und Naturwissenschaften angewiesen, aber unsere Schulen vermitteln diese kaum.”, sagt der Vorsitzende des Bundeselternrats Dirk Heyartz. Jedes Kind hat das Recht auf eine Schulbildung, die auch berufliche Perspektiven eröffnet. Angesichts des demographischen Wandels können wir es uns nicht leisten, Lernende zurückzulassen. Schon seit Jahren zeigen uns die verschiedenen Vergleichsstudien, dass Kinder mit Migrationshintergrund oder aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen wesentlich schlechtere Chancen im deutschen Bildungssystem haben. Die Corona-Zeit hat diese Probleme deutlich verschärft. Die Bundesschülerkonferenz und der Bundeselternrat fordern die Bildungswende jetzt!

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Nicht bei Bildung sparen! Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse verfolgen wir die laufende Haushaltsdebatte im Bundestag und nutzen diese Gelegenheit, um als Bundesschülerkonferenz zu mehreren Posten im Haushalt Stellung zu beziehen. Uns ist bewusst, wie bedeutend Themen wie eine Erneuerung des Corona-Aufholprogramms und der Digitalpakt 2.0 für die gesamte Schulgemeinschaft sind. Es ist uns daher ein Anliegen, im Folgenden auch die Schüler*innenperspektive in diese Debatte mit einzubringen. Wir sind überzeugt, dass die richtigen finanziellen Entscheidungen in diesen Bereichen nicht nur das gegenwärtige Bildungssystem verbessern, sondern auch langfristig positive Effekte auf die Gesellschaft insgesamt haben können. Erneuerung des Corona-Aufholprogramms Die Auswirkungen der Pandemie auf die deutsche Bildungslandschaft sind noch immer zu spüren und viele Schüler*innenweisen immer noch gravierende Bildungslücken auf. Das Corona-Aufholprogramm sowie mehr Geld für Fördermaßnahmen und frühkindliche Bildung sollten diese schließen. Diese Maßnahmen halfen immens und zeigten Wirkung. Dennoch sind die Folgen der Pandemie nachhaltig und immer noch spürbar. Insgesamt leiden die Schüler*innenunter einem Rückstand von 35 Prozent zum normalen Lernfortschritt in einem Schuljahr. Damit hat das Corona-Aufholprogramm längst noch nicht das geleistet, was es erreichen sollte. Eine Fortführung des Corona-Aufholprogramms bleibt für uns daher essentiell. Dieses Mal sollten die Mittel jedoch vorrangig an benachteiligte Schulen fließen. Diese sollten nach weichen (bspw. Schulklima) und harten (bspw. Infrastruktur der Schule, ÖPNV, Ausstattung, sozioökonomischer Hintergrund) Faktoren hinsichtlich ihres Bedarfes differenziert werden. Bisher wurden die Mittel zu breit verteilt, sodass nicht immer nur besonders betroffene Schüler*innenerreicht wurden. Da insbesondere Schüler*innen aus sozial schwachen Verhältnissen während der Pandemie belastet wurden, brauchen wir eine Erneuerung des Aufholprogramms als weiteren Schritt in Richtung Chancengleichheit. Als Bundesschülerkonferenz setzen wir uns deshalb nachdrücklich dafür ein, dass das Corona-Aufholprogramm erneuert und die Pandemielücken in unserem Bildungssystem dadurch ein für alle Mal geschlossen werden. Ausweitung des Startchancen Programms Die Bundesschülerkonferenz begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die die Chancengleichheit fördern. Wir begrüßen daher auch die Einführung des Startchancen-Programms: Es bietet die Chance, bestehende Ungleichheiten an den 4.000 dafür ausgewählten Schulen zu beseitigen. Doch dieses gewaltige Potenzial des Startchancen-Programms wird nicht voll ausgeschöpft. Es startet erst im nächsten Schuljahr und dann vorerst auch nur mit 1.000 Schulen. Bis tatsächlich alle 4.000 Schulen aufgenommen werden, vergehen noch zwei weitere Jahre. Die langen Verhandlungen über die Ausgestaltung des Programms starteten bereits im letzten Jahr und eigentlich sollte das Programm schon 2023 starten. Aber gerade die Frage der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zog die Ausgestaltung des Programms in die Länge. Die Bundesschülerkonferenz fordert einen schnelleren Start des Programms, damit benachteiligten Schüler*innenschnellstmöglich geholfen und ein Sprungbrett aus der Armutsfalle gegeben wird. Brennpunktschulen brauchen dauerhafte Unterstützung. Es ist außerdem sicherzustellen, dass entstandene Personalstellen (Säule 3) langfristig und nachhaltig weiter finanziert werden. Nur so ist eine stabile Planung möglich und die Stellen erhalten keinen Attraktivitätsverlust. Digitalpakt 2.0 Die Bundesschülerkonferenz setzt sich entschieden für die Erneuerung des Digitalpaktes für Schulen ein: Die Politik muss damit die Weichen für eine moderne und zeitgemäße Bildung stellen. Aktuell können Förderanträge nur noch bis Mitte Mai 2024 gestellt werden, aber der Digitalpakt 2.0 soll dennoch nicht vor 2025 starten und die genaue Ausgestaltung ist bisher noch unklar. Die Länder, Kommunen und Schulen hingegen müssen jedoch langfristig planen. Durch die enorme Unsicherheit ergreifen zu wenige Schulen die Chancen der Digitalisierung. Stattdessen müssen sie fürchten, die entstehenden Kosten in Zukunft nicht tragen zu können. Hinzu kommt noch eine enorme Belastung der Länder: Statt 10% der Kosten sollen diese nun die Hälfte der Kosten tragen. Damit werden am Ende des Tages weniger finanzielle Mittel für die Schulen zur Verfügung stehen. Der bisherige Digitalpakt Schule war zwar ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Bildung, aber der Weg ist noch lang. Laut dem Schulbarometer sieht beispielsweise die Hälfte der Lehrkräfte großen Verbesserungsbedarf für die technische Ausstattung der Schulen und der Schüler*innenschaft. Das muss geändert werden, damit die Lernenden in einer zunehmend digitalen Welt nicht abgehängt werden. Die Bildungseinrichtungen brauchen dafür Unterstützung in Form von Fördermitteln und einen unbürokratischen Abruf ebendieser Mittel. Sie brauchen Planungssicherheit und ein durchdachtes Konzept. Die Bundesschülerkonferenz fordert deshalb, mit der Digitalisierung unserer Schulen nicht länger zu warten. Statt leeren Versprechungen sind konkrete und zielführende Maßnahmen zu beschließen und ein Digitalpakt Schule 2.0 auf den Weg zu bringen. Dafür müssen die immer noch andauernden Verhandlungen mit den Ländern endlich zu Ende gebracht werden. Fazit Das Bildungssystem ist seit Jahren marode. Die Krisen der vergangenen Jahre haben weitere Risse hinterlassen und bestehende Defizite verstärkt. Die Kürzungen für den Etat des BMBF im Haushaltsentwurf verhindern, dass diesen Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Statt eine Bildungswende ins Leben zu rufen, setzt die Bundesregierung auf ein “Weiter so”, wie der Haushaltsentwurf verdeutlicht. Eine Erneuerung des Corona-Aufholprogramms, eine Ausweitung des Startchancen-Programms und die Schaffung eines Digitalpakts 2.0 sind Baustellen, an denen gearbeitet werden muss. Dafür sind ausreichend finanzielle Mittel die Grundlage.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ BAföG: Wo bleibt die Reform? Sehr geehrte Damen und Herren, Wir als Bundesschülerkonferenz sind enttäuscht davon, dass die lang ersehnte BAföG-Reform auf sich warten lässt und möchten dazu die Schüler*innenperspektive einbringen sowie aufzeigen, was beim Schüler*in-BAföG reformiert werden muss. BAföG – ein Grundstein der Chancengleichheit Im Jahr 2022 erhielten 140.000 Lernende an Schulen aus einkommensschwachen Familien BAföG-Leistungen und wurden damit auf ihrem Bildungsweg unterstützt. Das BAföG ermöglicht den Jugendlichen, ihre individuellen Talente zu entwickeln und ihr volles Potenzial zu entfalten. Ohne diese finanzielle Unterstützung wären viele Lernende an Schulen nicht in der Lage, den Bildungsweg einzuschlagen, der ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Das Schüler*in-BAföG trägt maßgeblich zur sozialen Mobilität bei, indem es Lernenden an Schulen aus benachteiligten Verhältnissen die Möglichkeit bietet, höhere Bildungsabschlüsse zu erreichen. Damit haben sie bessere Berufsaussichten und einen weniger schweren Start ins Leben. Das Schüler*in-BAföG stellt aber nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Anerkennung des Engagements der Lernenden an Schulen dar. Es bekräftigt, dass Bildung ein fundamentales Recht ist, das nicht von der finanziellen Situation der Familie abhängen sollte. Damit spielt es eine wesentliche Rolle in der Gestaltung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft in Deutschland. Die Versprechen der Koalition… Die Ampelkoalition möchte gemäß Koalitionsvertrag “allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern”. Mitunter durch das BAföG soll der “Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen” gelegt werden. Leider bleibt es bisher in vielen Fällen bei diesen groß angekündigten Versprechen. Das 27. BAföG-Änderungsgesetz vom 23. Juni 2022 sowie das 28. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. September 2022 haben zwar einiges verbessert, aber das reicht nicht aus, um diese Vision von Bildungsgerechtigkeit zu erfüllen. Zu wenig Schüler*innenbeantragen BAföG-Leistungen Seit 2010 hat sich die Anzahl der Lernenden an Schulen, die BAföG in Anspruch nehmen, mehr als halbiert. Selbst im Vergleich zu 2019 hat sie sich um ein Viertel auf 140.000 Personen reduziert. Nicht einmal jeder zehnte dazu berechtigte Lernende an Schulen nimmt BAföG-Leistungen in Anspruch. Diese Zahlen sind besorgniserregend. Das Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik prognostiziert, dass auf Basis der geltenden Rechtslage auch in den kommenden Jahren weniger Lernende an Schulen BAföG-Leistungen beantragen werden. Dabei hat sich die Ampel-Koalition das Ziel gesetzt, mehr Lernende an Schulen mit BAföG zu fördern. Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass allen Lernenden an Schulen, die Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, dazu verholfen wird, diesen Anspruch geltend zu machen. Dazu müssen möglichst viele Lernende an Schulen über ihren Anspruch aufgeklärt werden, weshalb die Bundesregierung BAföG mehr bewerben sollte. Bestehende Hindernisse bei der Beantragung müssen beseitigt werden und denjenigen, die Schwierigkeiten haben BAföG-Leistungen zu beantragen, muss geholfen werden. Anpassung der Bedarfssätze Die Ampel-Koalition möchte laut dem Koalitionsvertrag “Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben”. Laut § 35 Absatz 1 Satz 1 BAföG werden die Bedarfssätze und die Freibeträge jedoch nur alle zwei Jahre evaluiert. In der Zwischenzeit müssen die Lernenden an Schulen ohne eine Erhöhung auskommen. Da sich der Bedarf innerhalb der zwei Jahren sehr stark verändern kann, wie wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten, ist dieses große Zeitintervall nicht zu rechtfertigen. Beispielsweise hatten Lernende an Schulen noch im September mit einer Inflationsrate von 4,5 Prozent zu kämpfen. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich deshalb für eine Änderung von § 35 Absatz 1 Satz 1 BAföG aus, sodass die Bedarfssätze zukünftig jährlich angepasst werden sollen und dabei mindestens die Inflation ausgeglichen werden muss. So kann schneller auf Veränderungen der Wirtschaftslage reagiert werden. Die Unflexibilität des BAföGs muss aufgebrochen werden, damit Lernende an Schulen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten. Notfallmechanismen Die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, wie schnell sich die Anforderungen an das BAföG verändern können. Da während der Corona-Pandemie viele Studenten nicht arbeiten konnten, waren mehr Studenten auf eine Förderung angewiesen. Damit sie diese Unterstützung auch zukünftig in vergleichbaren Situationen erhalten, wurde im 28. BAföG-Änderungsgesetz ein Notfallmechanismus für bundesweite Notlagen beschlossen. Wenn laut § 59 Absatz 1 Satz 1 “erhebliche Nachfrageeinbrüche auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeiten” vorliegen, können mehr Betroffene BAföG beantragen, um sich über Wasser zu halten. Hohe Inflation und insbesondere stark steigende Preise für Wohnungen sind jedoch keine Notlage im Sinne des 28. BAföG-Änderungsgesetzes. Wie die Energiekrise gezeigt hat, stellen auch diese Situationen eine Belastung für Lernende an Schulen dar. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher, diesen Notfallmechanismus auch auf andere Arten von Krisen auszuweiten, damit die finanzielle Situation der Lernenden an Schulen auch dann zu keinem Hindernis für ihre Bildung wird. Elternunabhängigeres BAföG Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition dazu bekannt, BAföG elternunabhängiger zu machen. In einer Zusammenfassung des 27. BAföG-Änderungsgesetzes erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass ein elternunabhängiges BAföG nur im “Zusammenspiel mit der Kindergrundsicherung” geplant werden könne und es deshalb bisher noch keine Ergebnisse gäbe. Mittlerweile ist die Kindergrundsicherung beschlossen, es liegen aber immer noch keine Pläne zu einem elternunabhängigeren BAföG vor. Da auch im Koalitionsvertrag lediglich ein Satz auf Seite 93 das Vorhaben bekundet, ist unklar, was genau das aktuelle Vorhaben der Koalition ist. Die Bundesschülerkonferenz fordert hierzu deshalb eine konkrete Zielsetzung der Ampel-Koalition sowie eine Umsetzung im nächsten BAföG-Änderungsgesetz. Digitales BAföG In ihrem Koalitionsvertrag bekundet die Ampel-Koalition, sie werde die Beantragung und Verwaltung des BAföGs “schlanker, schneller und digitaler” gestalten. Die Bundesschülerkonferenz begrüßt die bisher unternommenen Anstrengungen und ist erfreut, dass Lernende an Schulen BAföG-Leistungen seit 2021 digital beantragen können. Leider ist dieser Prozess aber noch nicht abgeschlossen, da die Verwaltung immer noch weitgehend analog arbeitet. Die digitalen BAföG-Anträge müssen deshalb beispielsweise ausgedruckt werden, was zu mehr Verwaltungsaufwand und damit zu längeren Wartezeiten führt. Dieser Umstand muss beendet werden, damit BAföG-Leistungen schneller beantragt werden und BAföG-Prozesse komplett digital ablaufen können. Umsetzung jetzt! Das BAföG wird seiner eigentlichen Aufgabe nicht gerecht. Aktuell bleiben Lernende an Schulen auf steigenden Kosten sitzen, stehen in Krisen alleine da, sind von ihren Eltern abhängig und müssen lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Dazu kommt ein sehr niedriger Anteil von Lernenden an Schulen, die BAföG beziehen, obwohl viele Anspruch darauf hätten.   Für die Bundesschülerkonferenz ist klar, dass das Schüler*in-BAföG kein Luxus sein darf. Es stellt ein unverzichtbares Instrument für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland dar. Die Bundesregierung hat den klaren Auftrag, die Bildungschancen für einkommensschwache Lernende an Schulen zu stärken. Eine umfassende Reform des BAföGs ist längst überfällig und muss deshalb schnellstmöglich umgesetzt werden. Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Koalition ihre Versprechen in die Tat umsetzt und die Bildungschancen für alle Lernenden an Schulen nachhaltig verbessert. Die Zukunft unserer Lernenden und unseres Landes hängen davon ab.   Beschlüsse 2022 PT 22/2 Berlin 1) Gegen Bildungsrassismus- keine Segregation an deutschen Schulen Um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, setzt sich die Bundesschülerkonferenz gegen die Segregation von Lernenden nach sozialen Milieus ein. Insbesondere in großen Städten kommt es durch die Einteilung der Einzugsgebiete von Schulen zur Trennung verschiedener gesellschaftlicher Klassen. Dieser Zustand trägt zur Manifestierung sozialer Disparitäten bei und muss z.B. durch Projekttage oder anderweitige Veranstaltungen, die zum Austausch zwischen verschiedenen Schulen beitragen, beendet werden. Hierzu fordern wir insbesondere die Kultusministerien der Länder auf, dieser Thematik mehr Aufmerksamkeit zu widmen und im direkten Austausch mit betroffenen Schulen Lösungen für etwaige Unterschiede in den Kommunen zu finden. 2) Gegen Gewalt an Schulen in allen Bereichen Um Gewalt in allen Bereichen vorzubeugen, muss an Schulen sowohl körperliche als auch psychische Gewalt stärker thematisiert und aufgearbeitet werden. Hierbei soll ebenfalls das Thema der sexualisierten Gewalt aufgegriffen werden, wie auch das Themenfeld „sexueller Konsens“. Hierzu soll Aufklärung sowohl im Unterricht als auch außerhalb dessen stärker gefördert werden und durch umfangreiche Workshops und weitere Projekte unterstützt werden. Ebenfalls sollen flächendeckend Anlaufstellen vor Ort und im digitalen Rahmen geschaffen werden. So kann Betroffenen besser geholfen werden. Um einen „Safe Space“ für betroffene Lernende zu schaffen, soll der Einbezug von schulpsychologischen Fachkräften unterstützt werden. Um dies flächendeckend realisieren zu können, bedarf es einer Aufstockung der schulpsychologischen Fachkräfte. 3) Querdenken statt Querdenken - Schule - safer Space für LGBTQ+ Um den Bereich Diversität an Schulen weiter voranzubringen, braucht es dringend Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Diversität und sexueller Vielfalt. Nur so kann auch ein adäquater Umgang sowie eine gerechte Vermittlung sichergestellt werden.   4) Genderneutrale Sprache in Presse und Öffentlichkeit Die Bundesschülerkonferenz verwendet künftig wo möglich genderneutrale Sprache. Gerade in Dokumenten sollten Formulierungen sachlich korrekt sowie sprachstilistisch vertretbar bleiben. 5) Ermöglichung außerschulischer kultureller Bildung Lernende sollen kostenfreien Zugang zu Museen, Theatern, Opernhäusern und ähnlichen kulturellen Einrichtungen erhalten. 6) Bundesjugendspiele - Nicht auf Kosten der Gesundheit! Die diesjährigen Vorkommnisse in Fulda und Trier bei den Bundesjugendspiele bereiten uns starke Sorgen. Diese haben noch einmal gezeigt, dass große Hitze und zeitgleiche körperliche Betätigung ein größeres Risiko für Kreislaufprobleme birgt. Daher fordern wir, dass die Bundesjugendspiele an Schulen im Frühjahr oder im Herbst stattfinden sollen und nicht wie üblich kurz vor den Sommerferien, wo die Temperaturen am Tag meist schon jenseits der 25°C liegen. Damit sollen Überlastungen und körperliche Schäden in der Schüler*innenschaft vermieden werden, die im Zusammenhang mit der Sommerhitze um die Mittagszeit, in der aktuell die meisten Bundesjugendspiele stattfinden, begünstigt werden. Auch sollen von den Bildungsministerien Temperaturwerte festgelegt werden, die eine maximale Temperatur definieren, bei der die Bundesjugendspiele durchgeführt werden dürfen und ab Überschreitung welcher Temperaturgrenze diese abgesagt werden müssen. Bei dieser Entscheidung sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse die Grundlage bilden. 7) Forderungskatalog zum Digitalpakt 2.0 Vorwort “Digitalisierung” ist das wichtigste Thema, welches immer präsenter in deutschen Schulen wird. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass die Schulen einen unterschiedlichen Fortschritt in dieser Thematik erreicht haben. Eine wirkliche Veränderung wurde erst durch die Corona Pandemie erwirkt. Dennoch gibt es immer noch Entwicklungszustände, welche uns als Schüler*innenschaft nicht zufriedenstellen. Nach 5 Jahren Digitalpakt und der weiteren Annexe freuen wir uns darauf, dass der Digitalpakt weiterhin durch den Bund gefördert wird. Wir sehen allerdings noch großes Verbesserungspotenzial für den nächsten Digitalpakt. In den Forderungen gehen wir genau darauf ein, was wir als Bundesschülerkonferenz (BSK) gegenüber den Politikern für den Digitalpakt 2.0 fordern.

Digitalisierung Standards Die Länder müssen sich zusammen mit dem Bund über Mindeststandards für digitale Produkte und Infrastruktur in Schulen festlegen, welche nach dem Ablaufen des Digitalpakets an allen deutschen Schulen mindestens erfüllt sein müssen. Dieses Ziel ist das höchste, welches im Rahmen des Digitalpakts 2.0 erfüllt sein muss.

Laufzeit des Digitalpakts 2.0 Der Ausbau der Digitalisierung ist ein langsamer und permanenter Prozess. Eine langfristige Förderung dieses Prozesses ist daher nur durch eine nachhaltige Kontinuität möglich und effektiv. Insbesondere bei finanziellen Mitteln für Support und den Erhalt digitaler Infrastruktur sieht die BSK eine langfristige und bedingungslose Förderung der Kommunen ohne begrenzte Laufzeit als besonders wichtig an.

Mehr Freiheiten für die Schulkonferenz bei Anschaffungen Bei Anschaffungen und Beschaffungen digitaler Produkte oder Infrastruktur sollen die Schulkonferenz oder ähnliche Gremien mehr Autonomie erhalten. Dabei sollen Sie sich nichtmehr mit bürokratischen Feinheiten und anderweitigen Hürden beschäftigen müssen.

Entbürokratisierung bei dem Abrufen von finanziellen Mitteln Um der Bürokratisierung Einhalt zu gebieten, fordern wir, dass der Bund sich gemeinsam mit den Ländern auf Pakete zur Anschaffung neuer infrastruktureller Maßnahmen oder Beschaffung von neuen digitalen Produkten einigt, sodass die Fördermittel schnell verbraucht werden können. Somit ist gewährleistet, dass eine Schule sich aus den Paketen das für sich passende Kontingent zusammenstellen kann. Für die Zusammenstellung der einzelnen Produkte der Pakete sind die Länder zuständig. Somit erfordert es nur noch sehr geringen Aufwand von Lehrkräften bzw. Sachverständigen und Schulträgern zur Feststellung des passenden Paketes und der Beschaffung dieser. Die Schulen verpflichten sich, die Digitalisierung voranzutreiben und versuchen dabei das Angebot des Digitalpakts 2.0 zu nutzen, solange auch die deutschlandweiten digitalen Bildungsstandards eingehalten werden. Dabei sollen möglichst die Pakete genutzt werden.

Klare Zuständigkeiten Um grundlegend der Bürokratisierung Einhalt zu gebieten, spricht sich die BSK dafür aus, dass klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern etabliert werden müssen. Die Länder müssen bei Anschaffungen und Beschaffungen weiterhin die Möglichkeit besitzen, eigene individuelle Aspekte zu setzen. Allerdings soll sich an dem Ausbaufortschritt des Digitalpaktes 1.0 orientiert werden.

  Finanzschwache Kommunen berücksichtigen Bei der Finanzierung des Digitalpakts 2.0 muss unbedingt beachtet werden, dass finanzschwache Kommunen/Schulträger keine hohen Eigenanteile bezahlen müssen, um die Fördermittel nutzen zu können. Die Schirmherrschaft soll vom Land gedeckt werden. Finanzschwache Kommunen bei Personalstellen unterstützen Um die großen bürokratischen Aufgaben rund um den Digitalpakt 2.0 erledigen zu können, fordern wir besonders für finanzschwache Schulträger zweckgebundene Fördermittel für Personalstellen, welche vom Bund und dem betroffenen Land in der Zeit des Digitalpaktes 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit die Antragsverfahren schnell abgearbeitet werden können und die Mittel zeitnah an den Schulen ankommen. Finanzielle Mittel für Zertifizierungsstellen für Bildungs- und Lernsoftware Datenschutzkonforme Lern- und Bildungssoftware im Angebotsjungle der Anbieter zu finden, stellt für viele Lehrkräfte bundesweit eine erhebliche Problematik dar. Hierzu soll die Software von Zertifizierungsstellen auf die Datenschutzkonformität überprüft werden und bei erfolgreichem Bestehen dieser eine Zertifizierung erhalten. Dies hilft vor allem Lehrkräften dabei, ausschließlich datenschutzkonforme Programme für Ihren Unterricht zu nutzen. Aktuell sind solche Zertifizierungsstellen noch nicht existent. Sobald diese eingerichtet wurden, müssen diese finanziell gefördert werden.

Geld für Software Im Rahmen einer zukunftsorientierten Bildung fordern wir, dass im Rahmen der Chancengerechtigkeit jedem Schüler*innen in Deutschland Office-Programme zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür müssen finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Im Unterricht sollen marktübliche Office-Programme verwendet werden, dafür müssen eventuell benötigte Lizenzen bereitgestellt und von Fördermitteln bezahlt werden. Die geförderte Software muss datenschutzkonform sein. Um allen Schulformen gerecht zu werden, sollen diese mit individueller Software ausgestattet werden, welche fachspezifisch für den Unterricht genutzt werden kann. Beispiele wären Fachprogramme für Förderschulen und Berufsschulen, die bessere Anpassungsmöglichkeiten für die jeweilige Schulart bieten. Für den Digitalpakt 2.0 sollen maximal 15 % des Digitalpaktes für länderübergreifende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Mittel können länderübergreifende Projekte oder Maßnahmen umgesetzt werden.

  Fördermittel für technische Weiterentwicklung Um den pädagogischen Unterricht in Zukunft mit modernen Ideen und technischen Geräten zu erweitern bzw. noch besser gestalten zu können, fordern wir ein Teilkontingent für technische Weiterentwicklung, welche durch pädagogische Institute oder auch Start-ups unbürokratisch genutzt werden können. Einzige Voraussetzung ist die Einreichung des Forschungsbereichs oder der Projektidee, worauf nach kurzer Zeit die Gelder freigegeben werden sollen. Die Fördermittel beschränken sich nur auf den pädagogischen Schulbereich. Bei technischer Weiterentwicklung handelt es sich um Hard- und Software sowie Methoden, welche in einem modernen zukunftsorientierten Unterricht nicht fehlen dürfen. Das übergeordnete Ziel ist es, in Zukunft den pädagogischen Unterricht durch neue Entwicklungen und Innovationen zu bereichern. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent von den Fördermitteln und darf eigenständig über die Zuweisung der Mittel an Institute und Start-ups entscheiden. Jedoch sind Länderübergreifende Förderungen erwünscht. Wird ein Projekt oder eine Idee hauptsächlich durch Fördermittel finanziert, gilt das Prinzip “public money - public code/idear”. Wenn das Projekt oder die Idee nicht hauptsächlich durch den Bund unterstützt wird, soll die Fördersumme ohne Bedingungen erteilt werden.

Bereitstellung von E-Books fördern Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bereitstellung von E-Books im alltäglichen Unterricht. Dabei handelt es sich um Dateiformate, welche den Lernstoff abbilden und mit denen die Schüler*inneninteraktiv arbeiten können, indem sie Markierungen und Verweise hinzufügen können. Dabei sollen die E-Books als einheitliche Dateitypen angeboten werden und ein Inhaltsverzeichnis mit Links besitzen; unverschlüsselte Dateien nutzten und auch mit ausschließlich nicht firmeneigener Firmensoftware offline und webbasiert nutzbar sein. Außerdem fordern wir im Rahmen der Chancengerechtigkeit die E-Books bundesweit mit Fördermitteln zu unterstützen, damit jeder Schüler*innen die Möglichkeit erhält, diese E-Books zu nutzen.

Finanzielle Hilfe zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für alle zur Sicherstellung der Chancengleichheit Um die Chancengerechtigkeit in der Bildung in Zukunft zu garantieren, müssen die finanziellen Mittel des Bundes weiterhin ausgebaut werden, um bedürftigen Schüler*innen die Teilnahme am Digitalen-Unterricht zu ermöglichen. Die Geräte müssen staatlich versichert werden, sodass bei fahrlässiger Zerstörung die Geräte ersetzt werden können.

  Fördermittel für IT-Support Die Bundesschülerkonferenz fordert den weiteren Ausbau des Digitalpakt Annex 2 Programms, sodass in Zukunft eine kontinuierliche Förderung des IT-Supports in den Schulen gewährleistet ist, damit die bereits angeschafften Geräte gewartet werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nur dann ein störungsfreier Unterricht gewährleistet werden kann, wenn eine dauerhafte Förderung den kommunalen Schulträgern die nötige Planungssicherheit gibt, die sie für die Einrichtung bzw. Erweiterung eines verlässlichen Supports für die Schulen und die Schüler*innenbenötigt wird. Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, die Fördermittel für eigene Support-Stellen der kommunalen Schulträger oder für beauftragte Support-Unternehmen verwenden zu können. Dafür müssen den Ländern über den Digitalpakt 2.0 hinaus Mittel aus dem Bundeshaushalt unbefristet und (von der Zweckbindung abgesehen) bedingungslos bereitgestellt werden.

Förderung von Weiterbildung für Lehrkräfte Bei Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen sollte es sich nur um solche Unternehmen handeln, welche den Schulen mit Ihren Dienstleistungen oder Ihren Produkten in Digitalisierungsfragen spezifisch helfen können und somit einen Mehrwert für die Weiterbildung und Schulung der Lehrkräfte sowie den Schüler*innenaufbringen können. Zur Förderung der Weiterbildung von Lehrkräften fordern wir die Möglichkeit, dass Schulen Kooperationen mit externen Unternehmen eingehen können, um hilfreiche Medienkompetenzen zu vermitteln, um in der schnelllebigen digitalen Entwicklung als Schule hinterherzukommen.

Besonders hervorzuheben sind Fortbildungen über innovative Lernplattformen sowie weitere neue Methoden für das digitale Miteinander, welche die Schule bereichern können. Die Weiterbildung soll im Rahmen von Fortbildungstagen in der Schule durchgeführt werden. Diese sollen dazu genutzt werden, dass sich die Lehrkräfte intensiver mit neuer Hard- und Software vertraut machen können. Damit wird sichergestellt, dass zu den komplexen, zum Teil stark unterschiedlichen Lösungen der digitalen Produkte Experten die spezifischen Fragen der Nutzer fachkompetent beantworten können. Um Fortbildungsmaßnahmen längerfristig umsetzen zu können, müssen Makro Fortbildungen in den Ländern ausgebaut werden, welche durch den Bund finanziell unterstützt werden sollen. Die Inhalte legen die Länder fest.   8) Allgemeine ökonomische Bildung Lernenden an weiterführenden Schulen sollte grundlegendes Alltags-, Finanz-, sowie Rechtswissen (inklusive Arbeitsrecht) vermittelt werden. Auch inner- und außerbetriebliche Mitbestimmungsmöglichkeiten müssen thematisiert werden. Besonders gravierend ist, dass dieses Wissen oft maßgeblich von der sozialen Herkunft abhängt und fehlende ökonomische Bildung dabei, bereits früh, zu realen Herausforderungen führen kann. 9) Genderneutrale Toiletten Um für alle Personen im Schulsystem ein offener Ort zu sein, soll an jeder Schule mindestens eine genderneutrale Toilette bereitgestellt werden. Dies ist ebenfalls möglich, indem man vorhandene Toiletten für alle Geschlechtsidentitäten öffnet. 10)Behindertentoiletten Um vollumfängliche Inklusion an Schulen zu ermöglichen, sollten alle Schulen barrierefreie, erreichbare Behindertentoiletten vorweisen können. 11) Hygieneartikel Auf jeder Toilette sollen kostenlose Hygieneprodukte bereitgestellt werden. Das Thema „Periode“ soll im gleichen Zug durch Aufklärung im Unterricht und beispielsweise mit Hilfe von Informationstafeln an den Menstruationsartikel-Spendern oder an den Toilettenwänden entstigmatisiert werden. 12) Barrierefreiheit Barrierefreiheit an Schulen ist leider nach wie vor ein nicht beachtetes Thema mit großem Nachholbedarf. Beginnend bei großen bürokratischen Hürden, wie beim Beantragen und Organisieren von Schultransportern, bis hin zum nicht möglichen Zugang zur Schule aufgrund fehlender Barrierefreiheit. Für viele Lernende bedeutet dies ein kurzzeitiges Aussetzen der schulischen Laufbahn, ein Wechsel der Schule oder gar einen Abbruch. Die Möglichkeiten, weiterhin auf der besuchten Schule zu bleiben, liegen aktuell oftmals noch am Willen der Schulleitungen. Auch fehlen Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Findung von Lösungen für kurz- oder langfristige Probleme beziehungsweise Hilfe beim Bewältigen der bürokratischen Hürden. Gerade in einem Land mit Schulpflicht sollten körperlich beeinträchtigte Personen dieselben Chancen und Möglichkeiten besitzen. 13) Positionspapier Energiekrise Während die Energiekrise die Schulen schon jetzt belastet und wir davon ausgehen können, dass diese Belastungen in den nächsten Monaten rapide zunehmen werden, gibt es bisher keine Konzepte, um unsere Bildung sicherzustellen. Die Lernenden staatlich anerkannter Schulen der Bundesrepublik Deutschland können erneut nur hoffen, dass diese Krise nicht auf Kosten von schlechten Lernbedingungen bis zu großen Lernlücken und psychische Belastungen ausgetragen werden. Neben der noch immer aktuellen Corona Pandemie schafft auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine Probleme an Schulen. Beispielsweise trat die Energiekrise eine Debatte darüber los, ob und wie sehr in Klassenzimmern geheizt werden sollte. Aber auch die persönlichen Existenzängste der Familien wirken sich auf den Schulalltag aus. Das immer teurer werdende Schulessen wird für einige Familien unbezahlbar.

Offene Schulen Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass Schulschließungen katastrophale Folgen für Lernende haben. Die mentale Gesundheit, die soziale Entwicklung Lernender und die effektive Vermittlung von Lehrinhalten sind dadurch eingeschränkt. Deswegen müssen Schulen offen bleiben, auch während der Energiekrise.

Warme Schulgebäude Ein warmes Schulgebäude ist die Grundvoraussetzung für ein gutes Lernumfeld. Klassenzimmer sollten deshalb so geheizt werden, dass ein gutes Lernumfeld gewährleistet werden kann. Schulen sind bei der Wärmeversorgung zu priorisieren.

Bekämpfung von Bildungslücken Aus der jüngsten ifo Studie geht hervor, dass 23,8% der Lernenden den grundlegenden schulischen Anforderungen nicht erfüllen. Diese Bildungslücken müssen bekämpft und nicht durch weitere Schulschließungen weiter verschärft werden.

Schulessen Die Inflation lässt die Preise für Schulessen stark steigen, weshalb viele Haushalte dieses nicht mehr bezahlen können. Der Bund sollte deshalb Fördermittel bereitstellen, damit das Schulessen kostengünstig angeboten werden kann.

  Bereitstellung von Fördermitteln und Lehrmaterial Der russische Angriffskrieg und seine Folgen - die Energiekrise, die Inflation - ist für viele Lernende ein beängstigendes Thema. Um auf die Ängste der Lernenden einzugehen, ihnen diese Ängste zu nehmen und über die aktuelle Situation aufzuklären, sollte der Bund Lehrmaterial zur Verfügung stellen und Fördermittel für Weiterbildungen und Workshops zu diesen Thematiken bereitstellen. Hierbei sollten marktwirtschaftliche, geopolitische und gesellschaftspolitische Aspekte beachtet werden.

PT 22/1 Saarbrücken Aktionsplan Gesundheit an Schule Aspekt Ernährung Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung zwingend Einzug in den Schulalltag halten muss. Hierzu müssen vom Bund 100 Millionen Euro mobilisiert werden. Dieses Geld soll den Bundesländern unbürokratisch zur Verfügung stehen, damit diese ihren Schulträgern die Möglichkeit geben können, fachkundiges Personal anzustellen oder andere Projekte zu initiieren. Außerdem müssen im Nachhinein weiterhin Gelder zur Aufrechterhaltung dieses Vorhabens in Abstimmung mit den Ländern zur Verfügung stehen. Die Vermittlung dieser Grundlagen muss in den Schulalltag aufgenommen werden. Bereits in der Unterstufe muss daher die Wichtigkeit von gesunder und nachhaltiger Ernährung in den Vordergrund gerückt werden, um einen möglichst nachhaltigen Bildungserfolg bei den Lernenden zu erzielen und sie gleichzeitig vor Fehlernährung in der Entwicklungsphase zu schützen. Damit oben genannte Strategien Erfolg haben können, müssen Schulen nachhaltige und gesunde Ernährungsgewohnheiten vorleben. Daher müssen schulische Essensangebote ausgewogen, gesund und nachhaltig gestaltet sein.   Dabei muss zu jedem Zeitpunkt innerhalb dieser Entwicklung das Schulessen für alle Lernenden bezahlbar sein. Es sollten qualitativ hochwertige Produkte bezogen werden. Die hierdurch entstehenden höheren Preise können durch die Subventionen des Bundes auf einem angemessenen Preisniveau gehalten werden. Somit wird eine gesunde Ernährung sichergestellt. Die hierdurch entstehenden höheren Preise können durch die Subventionen des Bundes auf einem angemessenen Preisniveau gehalten werden. Somit wird eine gesunde Ernährung sichergestellt. Für Fleischprodukte kann hierbei ein höherer Preis angesetzt werden, um für dieses Produkt zu sensibilisieren und das Kaufverhalten zu lenken. Für sozial schwache Familien wird die Möglichkeit geboten, sich von den entstehenden Kosten befreien zu lassen, um somit eine Chancengleichheit für alle beim Thema Ernährung sicher zu stellen. Um dies umzusetzen, sollen sich Schulträger sich an Richtlinien und Handlungsempfehlungen von Fachverbänden orientieren. Es muss gegeben sein, dass Schulen immer noch in der Lage sind, ihren regionalen Bedürfnissen zu erfüllen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Aspekt Schulsport Sportliche Betätigung unterstützt nachweislich die geistige und körperliche Entwicklung, daher fordert die Bundesschülerkonferenz, dass in den Schulen die Lernenden dazu animiert werden sollen, neben der Schule auch in ihrer Freizeit Sport zu treiben. Dabei sollen Sportlehrkräfte eine Schlüsselrolle spielen. Der Sportunterricht an den Schulen muss fachlich breiter, aber auch mit mehr individueller Entscheidungskompetenz gestaltet werden. Dabei ist es wichtig, dass Begabungen und eigene Stärken auch gezielt gefördert werden. Hierfür ist es notwendig, dass alle Lernende die Chance haben. ein breites Spektrum an Sportarten bereits ab der Grundschule auszuprobieren. Dies kann sowohl durch eine Ausweitung der Rahmenlehrpläne, Erweiterung der Sport-AGs als auch durch regelmäßige Sport-Exkursionen erfolgen. Leider fehlen vielen Schulen die dafür nötigen Mittel. Infolgedessen findet der Sportunterricht häufig in alten Hallen und mit altem Gerät statt, auch für Exkursionen fehlen dabei die Ressourcen. Daher fordern wir, dass den Schulen hierfür mehr frei verfügbare finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese Mängel zu beheben und Sportunterricht attraktiver zu machen. Um diese sportliche Vielfalt zu ermöglichen und die Lernenden an das Vereinsleben heranzuführen, spricht sich die Bundesschülerkonferenz für eine bessere Zusammenarbeit mit den Sportvereinen in der Region aus. Jedoch sollen als Vergütung auch finanzielle Mittel für die Vereine zur Verfügung gestellt werden, um eine Kooperation mit den Schulen attraktiver für die Vereine zu gestalten. So kann auch das Angebot der schulinternen AGs ergänzt werden. Darüber hinaus sollten besonders Sportlehrkräfte zur häufigeren Teilnahme an Fortbildungen motiviert werden, damit diese den Lernenden immer wieder mit neuen Sportarten und Bewegungsmotivationen nahebringen können. Daher sind auch langfristig Sportförderprogramme des Bundes und der Länder unerlässlich, um die Aus- und Weiterbildung der Sportlehrkräfte sowie nötige Materialien langfristig zu finanzieren. Ebenfalls sollen alle Auszubildenden die Möglichkeit erhalten, Sport in ihren Ausbildungsberufen zu belegen. Der Unterricht soll sich dabei nicht nur Bewegungsabläufe und Sportarten vorstellen, sondern aktiv zur körperlichen Betätigung motivieren. Den Lernenden muss dabei das Wissen vermittelt werden, welche Wirkung Sport und Anstrengung auf den Körper hat und besonders, was für die Lernende der richtige Sport ist und wie dieser ohne Schäden für den Körper ausgeübt werden kann. Die Kenntnisvermittlung über die Themenkomplexe Anatomie, Leistungssteigerung und besonders die Übungslehre sollten das Bild prägen, dass es im Sport nicht nur um den Wettkampf, sondern erstrangig um die persönliche Gesundheit geht. Theorie und Praxis müssen dabei vereint werden, um Wissen und Motivation anwendbar zu machen. Ein fächerübergreifender Unterricht kann dabei durchaus ein tiefgreifendes Verständnis geben und die Unterrichtsinhalte mit anderen Fächern wie Biologie gelungen verbinden. Hierbei wird den Lernenden ermöglicht gelernte Theorie mit der eigenen Lebensrealität zu verknüpfen. So werden Transferleistungen unterstützt. Psychologischer Aspekt Psychische Krankheiten und eine damit verbundene geminderte Arbeitsfähigkeit sind ein Problem, das besonders durch die Corona-Pandemie in den gesellschaftlichen Mittelpunkt gerückt ist. Seit Langem ist hiervon auch der Raum Schule betroffen. Hier leiden Jugendliche schon im jungen Alter unter starkem Leistungsdruck, sozialen Spannungen und daraus resultierendem Stress. Jugendliche, die besonders anfällig für Stress sind, werden dabei aktiv daran gehindert, ihre bestmöglichen Leistungen zu erreichen. Folgen sind dabei nicht selten Unzufriedenheit mit und eine Abneigung gegenüber der Schule. Ziel sollte jedoch genau das Gegenteil sein: Der Anspruch, die Lernenden zur bestmöglichen Nutzung ihres individuellen Potenzials zu ermutigen, ohne sie übermäßigem Stress und Leistungsdruck auszusetzen. Stressprävention und Stressmanagement an Schulen muss dabei schon früh den Lernenden nähergebracht werden und auch in der Gestaltung des Schulalltags elementarer Bestandteil sein.   Besonders die Bewertung muss hierfür angepasst werden. Sie sollte sich nicht nur auf die erbrachten Leistungen, sondern auch auf die persönliche Entwicklung der Lernenden fokussieren. Im Fach Sport ist dabei beispielsweise neben dem Faktor der Leistung auch die individuelle Steigerung sowie das Arbeitsverhalten in die Bewertung einzubeziehen. In anderen Fächern wäre eine Ergänzung der Leistungsbewertung gut durch Einbeziehung von individuellen Faktoren und des Engagements im Unterricht möglich. Neben der Vermeidung von Stress müssen aber auch die Aufgaben der Lernenden angepasst werden, um insbesondere den Leistungsdruck zu minimieren. Die individuelle Förderung der Lernenden nach eigenem Bedarf und die Gleichbehandlung aller Lernender, unabhängig der erbrachten Leistungen ist dabei ein Muss. Besonders die soziale Ausgrenzung einiger Lernender muss durch die Institution Schule aktiv verhindert werden. Im Rahmen des Themenkomplexes Gleichbehandlung muss auch über das Thema Sexualität gesprochen werden. Mit diesem setzen sich Jugendliche insbesondere in der Pubertät intensiv auseinander. Zu keinem Zeitpunkt darf es dabei zu Ausgrenzungen oder Spannungen aufgrund der geschlechtlichen Identität oder der Sexualität einzelner Jugendlicher kommen. Schulen sollen dabei nicht nur ein diskriminierungsfreier Raum sein, sondern müssen hier auch ihrem Bildungsauftrag mit Blick auf die gesamte Gesellschaft nachkommen. Wenn in der Schule nicht der Grundstein für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft gelegt wird, kann dies auch perspektivisch nicht gelingen. Als grundlegend betrachten wir hierfür den Sexualkundeunterricht, in dem sich mit dem Thema Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten, zwingend auseinandergesetzt werden sollte. Ziel muss es dabei sein, dass sich nicht nur auf den Aspekt der Fortpflanzung fokussiert wird, sondern auch gesellschaftliche und besonders psychische Aspekte behandelt werden. Die Vorteile und die Normalität einer vielfältigen Gesellschaft, müssen den Lernenden dabei nähergebracht werden, um Diversität als Normalzustand einer modernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert zu etablieren. Dabei sollte es im Zuge des Unterrichts auch nicht zur Trennung der Lernenden aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität kommen. Zusätzlich muss besonders die Sozialarbeit, Respekt Coaches und Schulpsychologie dafür geschult werden, Jugendliche die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder Sexualität diskriminiert werden, individuell helfen zu können und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.   Nicht-cis-männliche Lernende müssen im Zuge dessen, dazu ermutigt werden, auch Führungspositionen in den SVen einzunehmen. Dazu bedarf es der Schulung der Lehrkräfte, damit diese wissen, wie sie ihre Nicht cis-männliche Lernende dazu ermutigen können nach Ämtern zu streben. Aufklärung über die Nachteile von Nicht-cis-männlicher Lernende in Berufs- und Alltagswelt und die Ermutigung aller Lernenden, etwas an diesem Sachstand zu ändern, ist hierbei Schlüssel zum Abbau dieser Ungleichbehandlungen. Aspekt Diversität Schulen müssen als Raum der Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz dienen und den Lernenden einen sicheren und diskriminierungsfreien Raum schaffen. Es ist grundlegend notwendig, die Unterrichtsinhalte divers und zeitgemäß zu behandeln. Die Aufgaben der Aufklärung und Prävention im Biologie- sowie Sexualkundeunterricht müssen den heutigen Erkenntnissen entsprechen und den Lernenden ein aufgeklärtes und offenes Weltbild vermitteln. Diese weiterentwickelte Aufgabe muss ein Bestandteil im Lehr- und Lernstoff sein. Die Themenbereiche der Sexualität, Geschlechtsidentität, Sex und Diversität müssen differenziert und wertungsfrei in den Unterricht einbezogen und behandelt werden und sollen ein größeres Bild, außerhalb der traditionellen Geschlechterrollen, vermitteln. Es ist adäquat notwendig, die Geschlechterdiversität sowie die Sexualdiversität in einem möglichst aufgeklärten und diversen Rahmen im Biologieunterricht zu behandeln. Der Fokus sollte dort nicht nur auf den Aspekt des Aktes als Fortpflanzung, sondern auch weitergehend behandelt werden, um Lernende in der Phase der Selbstfindung und Entdeckung der eigenen Sexualität und des eigenen Geschlechts zu unterstützen. Um die Diversität der Unterrichtsgestaltung sowie die der Aufklärung auszubauen, soll auch sozialpädagogisches Personal der Schulen den Unterricht sowie bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten unterstützend tätig sein. Außerdem muss den Lernenden auch außerhalb des Unterrichtes die Möglichkeit gegeben werden, Ratschläge und weitergehende Informationen einzuholen und auch Unterstützungsangebote für jene geschaffen werden. Wasserversorgung an Schulen - Trinkwasser für die Kleinsten! Die BSK spricht sich dafür aus, dass der Bund den Ausbau von Trinkwasserspendern an Schulen bundesweit fördert und so die flächendeckende Ausstattung vorantreibt und den Lernenden besonders in den heißen Jahreszeiten eine niederschwellige Trinkquellen bereitzustellen. Start in das neue Schuljahr überwiegend unvorbereitet Bundesschülerkonferenz kritisiert das Vorgehen der Bildungsministerien zum Schulstart 2022/23 und fordert klare Vorbereitungen auf den Corona-Herbst Immer mehr Bundesländer starten in das neue Schuljahr, in manchen sind die Sommerferien bereits seit mehreren Tagen beendet. Um den Schulen einen sicheren Betrieb im Hinblick auf den möglicherweise bevorstehenden Corona-Herbst zu ermöglichen, hätte die Ferienzeit genutzt werden müssen, um pandemiefeste Konzepte zu erarbeiten. Die Bundesschülerkonferenz muss allerdings feststellen, dass dies bisher überwiegend nicht geschehen ist, und kritisiert diesen Zustand. Im inzwischen dritten Jahr der Pandemie braucht es endlich klare Vorgaben, wie Schulen sicher und verlässlich auf das Infektionsgeschehen reagieren können.

Mangelhafte Kommunikation und Planlosigkeit in den Bildungsministerien Obwohl der Schulstart in allen Bundesländern bevorsteht und zum Teil bereits vollzogen wurde, sind konkrete Überlegungen zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen selten zu finden. Nicht nur die Kultusministerkonferenz (wie zuletzt im Beschluss vom 23.06.2022 ), sondern auch der Großteil der Länderministerien kommuniziert weiterhin die Aussage, dass das bevorstehende Schuljahr im Regelbetrieb stattfinden solle und über die mögliche Wiedereinführung von Maßnahmen entsprechend der Infektionsdynamik entschieden werde. Welche konkreten Handlungen das beinhalten soll, steht zum Beginn des neuen Schuljahres aber nur in wenigen Bundesländern fest. Diese mangelhafte Kommunikation, auch zu den Landesschülervertretungen vor Ort, ist im dritten Jahr der Pandemie nicht mehr hinzunehmen und sorgt erneut für ein Gefühl der Unsicherheit unter Schüler*innen.   Konkrete Pläne für das Schuljahr Die oberste Priorität im bereits laufenden beziehungsweise bald anstehenden Schuljahr muss darin bestehen, das Recht auf Bildung der Schüler*innen aufrechtzuerhalten und ihnen somit einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Darüber hinaus dürfen Entscheidungen über die Eindämmung des Corona-Virus an den Schulen nicht erneut auf Schulleitungen sowie Lehrpersonal abgewälzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Bildungsministerien schnell und unbürokratisch auf Infektionslagen reagieren. Die Grundlagen dafür müssen durch konkrete und langfristige Pläne gelegt werden. Alle bereits in die Schule gestarteten Bundesländer müssen diese nun vorstellen, die übrigen die verbleibende Ferienzeit zwingend zur ausreichenden Vorbereitung nutzen. Um auf die möglichen Risiken der vielen Urlaubsrückkehrer*innen zu reagieren, sollte eine zweiwöchige Schutzzeit nach Ferienende mit verschärften Maßnahmen mindester Bestandteil dieser Pläne sein. Dass dies in den bereits in das Schuljahr gestarteten Bundesländern nicht der Fall ist, stellt aus Sicht der Bundesschülerkonferenz eine hochgradige Unverantwortlichkeit dar. Ein zügiges Handeln ist daher gerade in diesen Ländern unabdingbar.

Frühzeitige Maßnahmen statt Schulschließungen Um die Belastungen der Pandemie, die vor allem die Psyche der Schüler*innen betreffen, so gering wie möglich zu halten, muss auch in diesem Schuljahr das Schließen von Schulen vermieden werden. Für Schüler*innen in Quarantäne müssen alternative Lernmöglichkeiten entwickelt werden, damit diese Schüler*innen nach der Quarantänezeit nicht den Anschluss verlieren und ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Darüber hinaus muss daher auch der Anspruch, Schulen offenzuhalten, insbesondere mit präventiven Maßnahmen verbunden sein, die eine Ausbreitung des Virus an Schulen verhindern. Dazu hatte sich bereits im vergangenen Schuljahr eine Testpflicht etabliert, die zwingend wieder eingesetzt werden muss, sobald die Infektionszahlen steigen. Bei stärkerem Pandemieverlauf muss auch die in den vergangenen Schuljahren eingesetzte Maskenpflicht dem Maßnahmenkatalog angehören. Eine alleinige Umsetzung dieser Maßnahme in den Schulen kommt aufgrund der dabei entstehenden Nachteile für Unterricht, Lernen und die Psyche der Schüler*innen nicht infrage. Zudem dürfen Schulen nicht erneut besonders leidtragende Einrichtungen in der Pandemie sein. Die Bekämpfung des Virus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere auch außerhalb der Schule umgesetzt werden muss.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Präsenzunterricht muss trotz Omikron-Variante Priorität haben Die Bundesschülerkonferenz fordert Beachtung mentaler Folgen von Schulschließungen und vorherige Einschränkungen in anderen Bereichen.

Mit dem Ende der Weihnachtsferien wird nach aktuellem Stand bis zum 10. Januar in allen Bundesländern der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Durch die derzeit bundesweit starke Ausbreitung der Omikron-Variante tritt dabei erneut die Diskussion um Schulschließungen an Presse und Öffentlichkeit. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich weiterhin deutlich dafür aus, Schulen grundsätzlich offen zu halten, sieht allerdings in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen durchaus Handlungsbedarf, die Ausbreitung des Corona-Virus auch durch stärkere Maßnahmen an Schulen einzudämmen.

Folgen für Lernende durch Schulschließungen nicht unterschätzen Die Corona-Pandemie trifft nach wie vor Kinder und Jugendliche in besonders starkem Maße. Gerade Einschränkungen im Schulbetrieb führen dazu, dass Lernende aller Altersgruppen mit enormen psychischen Belastungen konfrontiert werden. Studien zufolge stieg allein im ersten Corona-Lockdown die Zahl der Jugendlichen mit depressiven Symptomen im Alter von 16 bis 19 Jahren deutlich. Auch unter jüngeren Menschen konnte ein starker Zuwachs verzeichnet werden. Darüber hinaus haben viele Lernende bis heute mit Lernrückständen zu kämpfen, die mit jeder Phase der Schulschließungen größer werden. Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien und Umfeldern mit Migrationshintergrund sind davon noch einmal stärker betroffen. Schulschließungen sollten daher weder allzu leichtfertig getroffen, noch gefordert werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt hat die Pandemie in einem erheblichen Maße zur Verschlimmerung sozialer Ungleichheit und psychischer Probleme beigetragen. Schulen dürfen dabei diese Entwicklungen nicht noch weiter begünstigen, sondern müssen aktiv an deren Bekämpfung arbeiten.

Maßnahmen in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen ermöglichen Die aktuelle Corona-Situation darf dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Immer wieder treten einzelne Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen auf, in denen es unverantwortlich ist, Schulen in voller Präsenz offenzuhalten. In diesem Fall müssen die Länder auf der Grundlage von Experteneinschätzungen die Möglichkeit des Wechsel- bzw. Distanzunterrichts in Betracht ziehen. Eine Aussetzung der Präsenzpflicht kommt nur für Abschlussklassen in Frage, wenn das Infektionsgeschehen bereits so weit fortgeschritten ist, dass nur noch diese Jahrgänge die Schule in voller Präsenz besuchen sollen. In diesem Fall muss dafür Sorge getragen werden, dass die entsprechenden Lernenden Aufgaben für den Distanzunterricht erhalten. Sportunterricht in Abhängigkeit von Infektionsgeschehen einschränken Es ist nachvollziehbar, dass an Schulen geltende Regelungen wie eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot allein im Sportunterricht nicht eingehalten werden. Der Sportunterricht stellt dabei ein zu großes Infektionsrisiko für den gesamten Schulbetrieb dar. Auf Grundlage von Experteneinschätzungen muss daher auch der Sportunterricht stärker eingeschränkt werden. Möglichkeiten zur Umsetzung dessen wäre die Einführung der Masken- und Abstandspflicht sowie im weiteren Verlauf das Aussetzen des praktischen Unterrichts und ein Ersetzen durch Theorieunterricht oder andere nicht auf das Fach Sport bezogene Unterrichtsformate. Erneuter Appell: Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenen-Status erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen. Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.

  Wechsel an der Spitze der Bundesschülerkonferenz Oliver Sachsze als neuer Generalsekretär bestätigt

Aufgrund des Rücktritts der bisherigen Generalsekretärin Katharina Swinka hat sich das Bundessekretariat gemeinsam mit den Mitgliedsländern auf eine Nachfolge an der Spitze der Bundesschülerkonferenz geeinigt. Künftig führt der vormalige Fachkoordinator für Finanzen der Bundesschülerkonferenz, Oliver Sachsze, das Bundessekretariat an. Die weiteren Positionen innerhalb des Koordinierungsgremiums der ständigen Konferenz der Landesschülervertretungen bleiben von dieser Änderung vorerst unangetastet.

Private Gründe für den Rücktritt von Katharina Swinka Bereits vergangene Woche reichte Katharina Swinka mit sofortiger Wirkung ihren Rücktritt ein. In ihrem Rücktrittsschreiben an das Bundessekretariat und die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz führte sie dafür private Gründe an. Das gesamte Bundessekretariat bedankt sich bei Katharina Swinka für die gemeinsame Zusammenarbeit in den letzten Monaten und wünscht ihr alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. Dazu Oliver Sachsze, neuer Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz: „Ich danke Katharina Swinka für ihr Engagement in den letzten Monaten und Jahren auf der Seite der Belange der Schüler*innen in Deutschland. Sie führte nicht nur von November 2021 an als Generalsekretärin das Bundessekretariat, sondern war bereits davor im Innenreferat als Referentin und Koordinatorin aktiv. Für diese lange Tätigkeit im Dienste der Bundesschülerkonferenz gilt ihr Dank und Anerkennung.“

Kein Stillstand in den letzten 100 Tagen Amtszeit Mit der zügigen Besetzung der Nachfolge von Katharina Swinka als Generalsekretärin bleibt das Bundessekretariat der Bundesschülerkonferenz trotz der schwierigen Situation handlungsfähig. Auf den weiteren Posten sind derzeit keine personellen Änderungen vorgesehen. So werden Maximilian Henningsen als Fachkoordinator für Inneres und Leon Schwalbe als Fachkoordinator für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch die Arbeit von Oliver Sachsze als Generalsekretär fachlich unterstützen. Bis zur Nachbesetzung des nun frei gewordenen Postens des Fachkoordinators für Finanzen wird Oliver Sachsze zusätzlich diese Aufgabe weiter ausführen.

Damit ist gewährleistet, dass in den letzten rund 100 Tagen bis zur regulären Neuwahl des Bundessekretariats konstant weitergearbeitet werden kann. Im Zuge des gesicherten Haushaltes der Bundesschülerkonferenz und dem Aufbau einer Geschäftsstelle ist dies auch die Verpflichtung des Bundessekretariats, meint Oliver Sachsze: „Die Bundesschülerkonferenz steht durch den Beschluss des Bundeshaushaltes, der 500.000 Euro für unsere Arbeit vorsieht, vor nie dagewesenen Chancen. Wir dürfen uns deshalb an dieser Stelle keinen Stillstand erlauben und müssen nun gemeinsam und koordiniert weiterarbeiten. Das ist die Verpflichtung, die wir gegenüber von Millionen Schüler*innen in Deutschland haben. Ich freue mich, dass die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz den Weg für einen schnellen Übergang an der Spitze des Bundessekretariats freigemacht haben. Nun liegt es an meinen Kolleg*innen und mir, in den letzten 100 Tagen bis zur Neuwahl die aktuellen Chancen zu ergreifen und Grundlagen zu schaffen, für die unsere Vorgänger*innen teils jahrelang gekämpft haben.”  Beschlüsse 2021 FORDERUNGEN DER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ ZUR BUNDESTAGSWAHL 2021

Die 13 Forderungen der ständigen Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend Bundesschülerkonferenz oder BSK) an die Bundespolitik im Zuge der anstehenden Bundestagswahl am 26. September werden in diesem Papier konkretisiert und erläutert. Bildungsgerechtigkeit Bildungschancen müssen dringend unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund eines/einer Schülers*in sein. Bereits vor der Pandemie sind Themen wie Bildungsungerechtigkeit und fehlende Chancengleichheit deutlich gewesen, doch gerade durch die Pandemie wurden die Differenzen zwischen Schüler*innengruppen immer gravierender. Der sozial-ökonomische Hintergrund eines/einer Schülers*in bestimmt auch heute die Bildungschancen – dies muss sich ändern. Die aktuellen Hilfsprogramme, um Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, waren gerade in der Krisensituation in keiner Weise ausreichend und nicht genug im Fokus der Politik. Chancengleichheit ist die Grundlage eines erfolgreichen Bildungssystem. Wir als BSK setzen uns als Priorität Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen und Chancengleichheit zu stärken, deswegen fordern wir mehr und langfristige Förderprogramme für wirtschaftlich und sozial schwächere Schüler*innen und Schüler*in. Über die Bereitstellung solcher Förderangebote, wie dem Schüler*in-BAföG oder leistungsunabhängigen Schüler*innenstipendien müssen Schüler*innen sowie Eltern stärker aufgeklärt werden, damit die Hürden zur Beantragung solcher Programme gesenkt werden. Deswegen sind eine zwingende Förderung, Verbesserung und Verbreitung solcher Angebote wichtig und richtig.   Digitale Bildung Digitale Bildung ist eine essentielle Kernkompetenz, die moderne Schule ausmacht. Digitalisierung und die Absicherung der zugehörigen Infrastruktur sind zur Erreichung dieser Kernkompetenz zwingend notwendig. Nach dem Digitalpakt Schule sind immer noch Vakanzen in der Infrastruktur gerade in strukturschwachen Regionen erkennbar. Es ist deswegen grundsätzlich wichtig, diese nochmals zu unterstützen, damit die digitale Ausstattung nicht vom Schulstandort abhängig ist. Ein zweites Programm, in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, welches ebenfalls vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird, ist ein guter Beitrag, um das Problem der unzureichenden digitalen Ausstattung an deutschen Schulen gerade in strukturschwachen Kommunen zu lösen. Schulsanierungen Viele deutsche Schulen sind in einem maroden baulichen Zustand und müssen dringend saniert oder gar neu gebaut werden. Dafür müssen finanzielle Mittel des Bundes bereitgestellt werden. Die Bundesschülerkonferenz fordert deswegen ein entsprechendes Förderprogramm. Ein Programm von 10 Milliarden Euro für Schulsanierung, und zwar ohne Bedingungen und ohne kommunalen Anteil. Man beziffert den Sanierungsbedarf auf ca. 50 Milliarden Euro im Schulbereich, das Programm wäre also etwas für die bedürftigsten 20%. Der Lernerfolg wird durch den schlechten baulichen Zustand einer Schule nachweislich beeinträchtigt. Die Ansprüche eines künftigen Neubaus müssen einem zeitgemäßen Schulgebäude entsprechen und nachhaltig sein. Schüler*innen der betreffenden Schulen müssen am Gebäudeentwurf von neuen Schulgebäuden beteiligt werden. Der Bund sollte deshalb Anreize setzen Schüler*innen auch bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen. Zu oft werden die Bedürfnisse von Schüler*innen nur als marginaler Faktor in den Bebauungsplänen der Kommunen berücksichtigt. Dies ist ein eklatanter Missstand, den es zu beheben gilt. Schüler*innen verbringen einen großen Teil ihrer Jugend in diesen vier Wänden und können daher auch selbst am besten über ihr Lernumfeld befinden. Auch die Pädagogik untermauert, das Umfeld in denen Schüler*innen lernen ist ausschlaggebend für deren Lernerfolg und deshalb umso dringlicher zu berücksichtigen. Beim Neubau von Schulen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Neubau ökologisch und nachhaltig ist. Das heißt zum Beispiel, dass nachhaltige Baustoffe eingesetzt und regenerative Energien genutzt werden sollten. Auch beim Inventar ist es wichtig, dass nachhaltige Alternativen gekauft werden. Im Allgemeinen ist die Qualität und die Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe zu berücksichtigen. Die Kommunen sollten die Förderungsbeträge wie zum Beispiel finanzielle Vorschüsse ohne Bedingungen abrufen können. Dies ist gerade für finanziell schwache Kommunen ein großes Hindernis, um solche Gelder nutzen zu können. Rassismus, Antisemitismus, Extremismus und Toleranz Bereits etablierte Projekte, wie beispielsweise “Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage”, die im Rahmen des Bundes-Förderprogramms “DemokratieLeben”, politische Bildungsarbeit an Schulen fördern, statuieren hierbei ein gutes Exempel. Zunehmender Rassismus, Antisemitismus und politischer bzw. religiöser Extremismus müssen verstanden und von Schüler*innen erkannt werden. Wir sprechen uns für vom Bund geförderte Projekte aus, die in den Problematiken aufklären und entgegenwirken. Das Zunehmen politischer Ismen ist eine große Gefahr für die Schüler*innenschaft wie auch die Zivilgesellschaft. Es gehört zu einem vollwertigen Mitglied der Gesellschaft darüber aufgeklärt und sensibilisiert zu sein. Schule als sozialer Raum und Bundeswettbewerbe Die Schule stellt einen sozialen Raum für die Schüler*innen dar, welcher sie stark in ihrer Entwicklung beeinflusst. Es ist unabdingbar, dass sich die Schüler*innen in ihrer Bildungslaufbahn frei entfalten können. Hierfür stellen externe Projekte und Wettbewerbe eine gute Möglichkeit dar, welche zur Entfaltung der Persönlichkeit beitragen. Auch bestehende Bundeswettbewerbe wie “Jugend forscht”, jegliche wissenschaftlichen Olympiaden und viele weitere Wettkämpfe sollen zukünftig gefördert werden. Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort der sozialen Begegnungen. Aufnahme der Schulsozialarbeit ins SGB VIII Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal für ein gutes Schulklima. Deswegen stellt die Schulsozialarbeit eine wichtige Stellschraube dar, um die soziale Entwicklung der Schüler*innen positiv zu beeinflussen. Ein Augenmerk sollte dabei besonders auf sogenannte Brennpunktschulen gelegt werden.   Die Schulsozialarbeit muss ins SGB VIII aufgenommen werden, um aktives Handeln für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu ermöglichen, weil sie somit rechtlich und finanziell auch vom Bund abgesichert sind. Außerdem muss es Zuschüsse für die Schulsozialarbeit mit festem Prozentsatz vom Bund geben, welche an keinen Bedingungen gebunden sind. Die Jugendsozialarbeit ist bereits im SGB VIII §13 aufgenommen und wir sehen die Pflicht die Schulsozialarbeit ebenfalls zu stärken und damit im gleichen Gesetzesrahmen zu etablieren. Inklusion und gemeinsames Lernen Barrierefreiheit umfasst vor allem die Zugänglichkeit von Schulgebäuden oder Klassenräumen. Rollstuhlgerechte Klassenräume oder Fahrstühle für Schüler*innen mit physischen Beeinträchtigungen müssen eine Selbstverständlichkeit sein. Barrierefreiheit ist der Schlüssel einer gelungenen Inklusion, deswegen braucht es ein Förderprogramm, welches allen Schüler*innen uneingeschränkt die Teilnahme am Schulalltag ermöglicht. Daher braucht es eine vom Bund getragen Förderung, um insbesondere ältere Schulgebäude entsprechend zu modernisieren und barrierefrei zu gestalten. Sowohl durch Bau- als auch durch Ausstattungsmaßnahmen sollen Schulgebäude für alle zugänglich sein, um Inklusion überhaupt erst zu ermöglichen. Ebenso gehört zu einer barrierefreien Schule auch die entsprechende Nutzung von Medien und Geräten oder gute Orientierungsmöglichkeiten (bspw. durch Bilder) zu ermöglichen. Ein umfassendes barrierefreien innerschulisches Leben ermöglicht Teilhabe und Mitarbeit unabhängig von Beeinträchtigungen und ist so die Grundlage für die Gleichberechtigung der Schüler*innen innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Bewegung und gesundes Leben - Mahlzeiten an Schulen

Viele Schüler*innen sind auf eine warme Mahlzeit innerhalb der Schule angewiesen. Leider ist diese jedoch noch zu oft überteuert und qualitativ unzureichend.   Schulessen ist, je nach Situation entweder mit 0%, 7% oder 19% Umsatzsteuer belastet, und zwar abhängig davon, wer das Essen anbietet. Mit dem Essen an sich hat es nichts zu tun. D.h. an drei Schulen im selben Stadtviertel muss dasselbe Essen das ohne USt. 3,00 Euro kostet, entweder für 3,00 Euro, 3,21 Euro oder 3,57 Euro verkauft werden, ohne dass sich am Essen selbst etwas verändert. Hinzu kommt der allgemein recht hohe Preis solcher Gerichte, ohne dass diese nährreich genug und proportional sind. Oft weichen deshalb junge Menschen auf eine kostengünstigere Fast-Food-Alternative aus. Eine gesunde Ernährung ist nicht nur Voraussetzung für eine gute körperliche Entwicklung junger Menschen, sondern auch für konzentriertes Arbeiten in der Schule. Kostengünstige, qualitativ hochwertige Mahlzeiten können zudem mittelfristig eine sinnvolle Alternative zum “Döner um die Ecke” sein und so einen nicht unerheblichen Mehrwert für den Lernerfolg und die damit einhergehende Entwicklung junger Menschen darstellen. Demokratiebildung an Schule Die Schule dient oft als erste Begegnungsstätte für die Auseinandersetzung mit den demokratischen Grundwerten unserer Gesellschaft und hat den Auftrag die Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen zu erziehen. Aus diesem Grund muss der Raum geschaffen werden, dass auch externe Projekte, wie zum Beispiel Planspiele der Bundeszentrale für politische Bildung, das Planspiel “Model United Nations” oder Schüler*inneninitiativen verstärkt im Schulleben etabliert werden können. Solche externen Angebote können den Regelunterricht sinnvoll ergänzen und abstrakte politische Konzepte sinnbildlich verdeutlichen. Mehr Ressourcen für die Bildung Die Bildung ist ein grundlegender Pfeiler einer starken demokratischen Gesellschaft, daher ist eine Investition in Bildung zwangsläufig eine Investition in einen starken demokratischen Staat. Ein gutes Bildungssystem ist die Grundlage dafür, dass Schüler*innen zu selbstständigen und mündigen Bürger*innen erzogen werden. Die Frage, wie man eine gute Bildung zustande bringt, ist auch eine Ressourcenfrage, also wie viele Mittel man für das Bildungssystem ausgeben will, um dieses Instand zu halten und auszubauen. Damit ein gutes Bildungswesen nicht bereits an der Ressourcenfrage scheitert, erachtet die BSK eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als unabdingbar. Die Verteilung der Steuereinnahmen (und deren rechtliche Grundlagen) müssen zu Gunsten der Länder verändert werden, um die Landeshaushalte – und damit die Investitionen in Bildung – nachhaltig und dauerhaft zu stärken und allen Schüler*innen gute Bildung zu ermöglichen. Medienbildung an Schulen Eine sich im Analogen und Digitalen wandelnde Medienwelt bedarf eines umfassenden Wissens über den Nutzen und die Gefahren selbiger. Die Gefahr von Fake News, aber auch Cybermobbing nehmen zu und es liegt in der Verantwortung der Schulen als solche mit Bildungsauftrag auf diese Entwicklung zu reagieren. Gerade jüngere Schüler*innen müssen zwingend über Suchtpotenziale der digitalen Welt als auch den Umgang mit persönlichen Daten aufgeklärt werden. Bereits etablierte und neu entstandene Projekte, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit in den genannten Bereichen betreiben, müssen finanziell vom Bund gefördert werden. Prüfungsaufgaben frei zugänglich machen In einigen Ländern ist das freie Einsehen von Prüfungsaufgaben nicht möglich. Zumeist werden die Rechte der Prüfungsaufgaben an Verlage verkauft und von diesen danach weiter vertrieben. Der freie Zugang auf diese ohne zusätzliche Kosten ist dabei zumeist nicht unmittelbar gegeben, deshalb fordern wir eine entsprechende Anpassung des Urheberrechtes. Das Ziel muss sein, dass jede*r Schüler*in und jeder Schüler*innen auf die Prüfungsaufgaben der vorherigen Jahre Zugang bekommt, ohne dafür beispielsweise bei Prüfungstrainern zusätzlich hohe Kosten zahlen zu müssen. Andernfalls ist ein faires Vorbereiten auf die Prüfungen für jede*n Schüler*in die einen Abschluss machen möchten nicht gewährleistet. Bildung- wie auch Chancengerechtigkeit soll somit gestärkt werden, da Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf. Ausbildungsplätze – Anreize für die Sicherung von Ausbildungsplätzen Es gilt weitere Anreize zu schaffen für kleine und mittlere Unternehmen mehr Ausbildungsplätze anzubieten, um dafür Sorge zu tragen, dass auch Schulabsolventen aus ländlichen Regionen einfacher Ausbildungsplätze finden können. Dies soll dazu führen, jungen Menschen das Verbleiben in der bereits bekannten Region zu ermöglichen. Es geht hierbei um eine Stärkung der ländlichen Regionen. Mit Ausbildungsplätzen vor Ort ermöglicht man auch Schulabsolventen nicht zwischen Stadt und Land pendeln zu müssen. Dies ist ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Klimaschutz und steigert unmittelbar die Lebensqualität. Somit würde die Unterstützung des ländlichen Raumes zusammen mit dem Schutze des Klimas Hand in Hand gehen. FORDERUNGEN DER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ ZUR BUNDESTAGSWAHL 2021

Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl am 26. September stellt die Bundesschülerkonferenz folgende Forderungen an die Bundespolitik. Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland fordert:

1. Eine größere Finanzierung und Ausweitung bundesweiter Förderprogramme ohne Länder- und Kommunalanteile wie dem Schüler*in-BAföG oder leistungsabhängigen Schüler*innenstipendien.

2. Ein vom Bund finanziertes Förderprogramm ohne Länderbeteiligung in Höhe von 2,5 Milliarden EUR für die Stärkung der digitalen Infrastruktur und IT-Ausstattung in v.a. strukturschwachen Kommunen.

3. Ein bedingungsloses Bundesförderprogramm ohne kommunale Beteiligung in Höhe von 10 Mrd. Euro für Schulsanierungen.

4. Den Ausbau bundesweiter Initiativen und Projekte, die gegenüber den Gefahren Rassismus, Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus sensibilisieren.

5. Bundförderung künftig auch für Projekte und Initiativen, welche auf die Persönlichkeits- und Talentbildung fokussiert sind.

6. Die Schulsozialarbeit jetzt ins SGB VIII (z.B. §13) aufzunehmen, um diese zu stärken, denn dadurch entsteht eine stärkere rechtliche und strukturelle Stellung. Außerdem braucht es bedingungslose Bundeszuschüsse mit festem Prozentsatz für die Schulsozialarbeit.

7. Ein Förderprogramm in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Stärkung von Inklusion und gemeinsamen Lernen mit Fokus auf einer barrierefreien Schule.

8. Ein mehrwertsteuerfreies Mittagessen an deutschen Schulen. Somit muss eine Änderung im entsprechenden Bundesgesetz erfolgen.

9. Künftig vom Bund geförderte Projekte und Initiativen, welche auf die demokratische und soziale Entwicklung fokussiert sind und die Schule als Gemeinschaftsraum gestalten.

10. Einen größeren Anteil der Steuereinnahmen zur Verfügung der Bundesländer, um dieses nachhaltig in die Bildung zu investieren.

11. Kampagnen und Projekte seitens des Bundes zur Aufklärung über und kritischen Auseinandersetzung mit Medien und dem Internet fördern.

12. Die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes für Prüfungsaufgaben, um allen Schüler*innen abhängig von ihrem sozio-ökonomischen Hintergrund dieselbe Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen.

13. Weitere Anreize für kleine und mittlere Unternehmen aus ländlichen Regionen zu schaffen, neue Ausbildungsplätze zu ermöglichen und bestehende zu erhalten, für welche der Bund Sorge trägt.

POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Visionen für die Zukunft – Schulformen, Noten und Prüfungen Schulformen im Föderalismus Deutschland hat durch seinen Bildungsföderalismus eine Sonderstellung, die jedoch kann als Chance begriffen werden. Der Bildungsföderalismus sorgt für teils große Unterschiede in den Bildungssystemen des Bundes, kann dabei allerdings die Möglichkeit der stetigen Entwicklung mit sich bringen, die die Bundesschülerkonferenz als notwendig erachtet. Eine jede Schulform muss sich immer wieder an ihr, sich veränderndes Umfeld anpassen. Auf welche Schulformen die Bundesländer setzen und wie sie diese im stetigen Wandel ausgestalten, muss die Kompetenz der verschiedenen Länder selbst sein. Aus unserer Sicht muss diese Möglichkeit dafür genutzt werden, um in jeder Region die optimale Schulform, mit möglichst zielgerichteter Förderung zu gewährleisten.   Wichtig ist es dabei, dass jede*r Schüler*in eine faire Möglichkeit hat seinen oder ihren gewünschten Abschluss zu erreichen. Es ist wichtig das Bewusstsein zu schaffen, dass ein Abschluss allein eine geringere Wertigkeit besitzt, da dieser lediglich die Fähigkeit zur Ergreifung des gewünschten Berufsweges gibt. Weitere essenzielle Kompetenzen werden von den jetzigen Abschlüssen nur teilweise abgebildet, stellen aber einen genauso wichtigen Bestandteil gelungener Bildung dar. Die Darstellung dieser ist erforderlich, damit eine individuelle Förderung und nachhaltige Interessenentwicklung ermöglicht wird.

Noten Die Leistungsbewertung in den Schulen ist ein regelmäßig diskutiertes Thema in den deutschen Bildungslandschaften. Die grundlegende Frage, die man sich bei dieser Thematik stellen muss, ist, welche Ziele mit einer notenbezogenen Leistungsbewertung erreicht werden will. Verfolgt man mit einem Zeugnis die Absicht einen bedeutenden Einfluss auf die Unterrichtsqualität zu haben, so die Meinung der Bundesschülerkonferenz, darf dies nicht der einzige Ansatz bleiben. Vor allem verbales und schriftliches Feedback verbessert den Lernerfolg eines/einer Schülers*in. Eine Bewertung des Lernverhaltens steht in direktem Zusammenhang mit dem Lernfortschritt. Noten in Form von Zahlen, welche nicht tiefer begründet sind, sollten so spät wie möglich vergeben werden, im Optimalfall nie . Wortzeugnisse statt Noten in Zahlenform erlauben gerade zu Beginn der Schullaufbahn einen besseren Blick auf die Fähigkeiten der Schüler*innen. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss in den Ländern entschieden werden, wo und ab wann Noten in Zahlenform vergeben werden oder welche Alternative, die am besten geeignete ist.   Länder, die in Studien wie der PISA gute Ergebnisse erzielen, haben oft unterschiedliche Bildungssysteme und Rahmenbedingungen im Vergleich zu den deutschen. So steht zum Beispiel Estland, welches neben der Notengebung auch auf ein individuelles Feedback gegenüber dem Schüler*innensetzt, mit an der Spitze. In anderen Nationen existiert oft ein größeres Bewusstsein für Bildung innerhalb der Gesellschaft und Schüler*innenschaft. Dies führt in einigen von ihnen zu einem System in welchem Schüler*innen oft durch das eigene Elternhaus Druck erfahren, um zwingend gute bis herausragende schulische Erfolge zu erzielen. Resultierend folgt eine Vielzahl negativer Effekte in der Erziehung und Entwicklung des Kindes. Entsprechend ist zu sagen, dass die Schüler*innen oft unter einem Leistungsdruck ausgehend von mehreren Seiten leiden und die Charakterbildung zurücksteht. Die Bundesschülerkonferenz setzt sich klar für ein gesundes Lernen ein, bei dem übertriebener Leistungsdruck vermieden wird. Gesundes Lernen funktioniert nur ohne übermäßigen Leistungsdruck. Für uns beispielhafte Bildungssysteme, exemplarisch das estnische, priorisieren gemeinsames Lernen. Schüler*innen mit schlechteren Leistungen werden sofort mit Förderprogrammen oder Beratungsangeboten unterstützt. Die Team- und Gesellschaftsfähigkeit ist hier ein Kernbestandteil der Erziehung und Bildung. Damit die vielen im Bund existierenden Bildungsdefizite behoben werden können, bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen, von denen eine andere Form der Leistungsbewertung nur ein Baustein sein kann. Aufgrund des in Deutschland vorherrschenden Bildungsföderalismus, muss mit konkreten Regelungen auf individuelle Bedürfnisse der Bundesländer eingegangen werden. Ein Königsweg existiert hierbei nicht. Es müssen jedoch klare Ansätze und Konzepte zum Einsatz kommen, die mit der Perspektive entworfen werden, mehrere Legislaturperioden zu überdauern! Dazu gehört auch, die aktuellen fachlichen Zuständigkeiten im föderalen System zu akzeptieren.

  POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Schule während und nach Corona Es ist abzusehen, dass uns die Corona-Situation noch für einige Zeit begleiten wird. Deswegen ist es für die Bundesschülerkonferenz unbegreiflich, dass an den Schulen teilweise ein ähnlicher Stand in den Unterrichts- und Hygienekonzepten herrscht, wie im März 2020. Es fand beispielsweise weder ein Ausbau von Luftfilteranlagen statt, welche ebenfalls eine langfristige Investition in das Wohlergehen aller am Schulleben beteiligten Personen darstellen, noch konnte, trotz erheblichen finanziellen Investitionen, eine praktische Verbesserung in der digitalen Infrastruktur einiger Bundesländer festgestellt werden. Die Bundesschülerkonferenz fordert hier vorausschauendes Handeln der Verantwortlichen, damit es gewährleistet werden kann, dass die Schüler*innen weiterhin nicht als Corona-Jahrgänge abgestempelt werden. Die völlige Schulschließung darf nach über einem Jahr immer noch nicht die einzige Lösung darstellen. Den Einsatz von Maßnahmen wie dem Wechselunterricht , Nutzung von leerstehenden Räumlichkeiten, Ausbau von Luftfilteranlagen und Testmöglichkeiten vor Ort, erlauben aus der Sicht der Bundesschülerkonferenz, einen Unterricht zu gestalten, welcher die Gesundheit, der am Schulleben beteiligten Personen nicht gefährdet und immer noch einen guten Unterricht ermöglicht. Der Fokus, welche Klassen wieder in den Präsenzunterricht dürfen, richtet sich leider oft nur auf die prüfungsrelevanten Jahrgänge. Die Jahrgänge der Mittel- und Unterstufe dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Das Arbeiten im Distanzunterricht ist immer noch ein altersübergreifendes Problem. Deshalb muss auch weiterhin im Wechselmodell erfolgreicher Fernunterricht gewährleistet werden. Es muss das Ziel sein, dass kein Jahrgang weitere erhebliche Lücken im Unterrichtsstoff hat, da sonst die Gefahr besteht, dass bei bestimmten Jahrgängen grundlegendes Wissen, für den Unterricht in nachfolgenden Schuljahren fehlt.   Damit dies geschehen kann bedarf es an Förderprogrammen, Lernbrücken und qualifizierten Fachkräften. Es muss in den einzelnen Bundesländern geprüft werden, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß Lehrpläne angepasst werden müssen. Wichtig sind hierbei inner- und außerschulische Förder- und Nachhilfeangebote. Zusätzlich muss für Schüler*innen ein freiwilliges Angebot einer Sommerschule bereitgestellt werden, um Defizite entsprechend zu beheben und um ein Format zu schaffen - sodass der Lernstoff gefestigt werden kann. Konsultationsmöglichkeiten für Vor- und Abschlussklassen sind in diesem Sinne bereit zu stellen. Jede*r Schüler*in muss individuell entscheiden, ob sie oder er ein Angebot einer freiwillige Sommerschule annehmen möchte. Hierbei ist klare Kommunikation mit den Schüler*innen und die Einbeziehung der Schüler*innenvertretung bei der Erstellung des Angebots wichtig. Ein Angebot soll jedoch für Schüler*innen und gewährleistet werden. Lehramtsstudentinnen und -studenten könnten in diesem Fall eingebunden werden und im gleichen Zuge ihre Präsenzstunden absolvieren. Schüler*innen wird mit diesem Verfahren die Möglichkeit gegeben bereits Erlerntes zu festigen.

POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Visionen für die Zukunft – Lernmethoden, Lerninhalte Inklusion Die Bundesschülerkonferenz sieht ein binnendifferenziertes Lernen an Schulen als wichtigen Bestandteil eines Schulsystems an, um das Themengebiet „Bildungsgerechtigkeit“ gezielt anzugehen. Es ist ein guter Ansatz, wenn Klassen jahrgangsstufenübergreifend und binnendifferenziert gemeinsam lernen, da sich dadurch die Schüler*innen gegenseitig unterstützen können. Vorausgesetzt, es existieren gut ausgearbeitete Konzepte. Der Begriff Inklusion wird leider im öffentlichen Diskurs oft als pures Schlagwort verwendet, ohne dabei inhaltlich auf das Thema einzugehen. Für die Bundesschülerkonferenz ist die Inklusion an Schulen grundsätzlich erstrebenswert, jedoch muss Inklusion an Schulen immer von pädagogisch wertvollen Konzepten begleitet werden.   Es ist Sache der Länder zu entscheiden, welche Schularten und -formen die besten Unterrichtsformen ermöglichen. Binnendifferenzierte Formate jeglicher Art dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen, Schüler*innen ein mittelmäßiges Bildungsangebot zu machen, dass Schwache über- und Starke unterfordert. Äußere Differenzierung kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Nach Möglichkeit sollte es Fachkräfte an den Schulen geben, die gemeinsam mit den Mitbestimmungsgremien entsprechende Konzepte für die Schule entwickeln, in denen Lehrkräfte anschließend geschult werden, um eine entsprechende Implementierung in den Unterricht zu ermöglichen. Neben der Inklusion an den allgemein- und berufsbildenden Schulen, müssen jedoch auch die bereits bestehenden Förderschulen weiterhin bestehen bleiben und auch gefördert werden. Diese geben immer noch einen wertvollen Raum für die Schüler*innen, für die der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule pädagogisch nicht sinnvoll oder aus diversen Gründen nicht möglich ist. Bei der Wahl zwischen einer allgemein- und berufsbildenden Schule oder einer Förderschule ist ein umfassendes Beratungsangebot für die Schüler*innen bzw. den Erziehungsberechtigten unabdingbar, um eine geeignete Entscheidung über den künftigen Bildungsweg und ein ausreichendes Urteil über die Bildungsentwicklung treffen zu können. Mit dem Ziel einen adäquaten Bildungserfolg zu ermöglichen, muss ebenfalls Beratung zwischen Eltern, Lehrkraft und Schüler*in stattfinden, denn auch eine Empfehlung auf welchem Lernniveau der Schüler*innenoptimal lernen kann, muss individuell nach jedem Schuljahr evaluiert werden, um bestmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten. Neue Lernmethoden ermöglichen Die Bundesschülerkonferenz ist der Auffassung, dass der Frontalunterricht auf keinen Fall die dominierende Form des Unterrichtes sein darf und weist hierbei auf neue Unterrichtsformate in anderen Ländern hin, welche bereits Erfolge in Studien gezeigt haben. Der Aufbau von Versuchsschulen kann eine geeignete Möglichkeit darstellen, um solch neue Konzepte und Methoden des Lernens in größerem Maße zu testen. Hierbei kann Schulen der entsprechend benötigte Handlungsspielraum zugesprochen werden, um diese neuen Möglichkeiten unabhängig zu implementieren. Es ist nicht zwingend notwendig neue Schulen zu erfinden, wenn bereits bestehende weiterentwickelt werden können. Auch das Abweichen von der klassischen 45 Minuten Stunde stellt für die Bundesschülerkonferenz eine kreative Möglichkeit dar.   Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten die Schüler*innen sich größtenteils an ein neues Format des selbstständigen Lernens gewöhnen. Einige Schüler*innen konnten dabei aufblühen, während andere wiederum den Anschluss verpasst haben. Auch die veränderten Bedingungen im Präsenzunterricht trugen zwangsweise dazu bei, dass neue Konzepte erprobt werden mussten. Die oben genannten Kernkompetenzen müssen in Schulen vermittelt werden. Dabei darf jedoch kein blinder Aktionismus stattfinden, stattdessen bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit den Beteiligten vor Ort und Vertreten der Bildungswissenschaft. Um einen Wechsel vom klassischen Frontalunterricht zu anderen Formaten des Lernens wie praktischem Unterricht zu ermöglichen, welcher fächerübergreifende Kompetenzen vermittelt oder Lernen durch Engagement fördert.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Umgang mit Corona im neuen Schuljahr Viele Bundesländer sind bereits in das neue Schuljahr gestartet. Die restlichen Länder folgen in den nächsten Wochen. Die Probleme der vergangenen zwei durch Corona bestimmten Schuljahre müssen dabei zwingend verringert werden. Die Bundesschülerkonferenz stellt fest, dass die Sommerferien vielerorts mal wieder nicht ausreichend für die Schulen genutzt wurden. Die letzten Jahre haben gezeigt: Der Präsenzunterricht ist die derzeit beste Unterrichtsform für alle Schüler*innen. Daher fordern wir als Bundesschülerkonferenz, dass die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um, auch mit Blick auf die mentale Gesundheit, einen durchgängigen und sicheren Präsenzunterricht zu gewährleisten. Umfangreichere Finanzierung für Luftfilteranlagen Auch nach über anderthalb Jahren Pandemie sind Schulen nur unzureichend auf den Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten vorbereitet. Einen wesentlichen Mangel stellen dabei die Luftfilteranlagen dar. Während viele Veranstalter bereits auf die wirksame Technik setzen, sind entsprechende Anlagen an Schulen nach wie vor bundesweit nicht flächendeckend vorzufinden. Bund und Länder müssen daher die Förderprogramme in diesem Bereich aufstocken und die Beantragung erleichtern. Die finanzielle Unterstützung soll dabei zügig an die Kommunen fließen, bevor entsprechende Anträge vollständig vorliegen. Die Kommunen sollen diese nachreichen können. Luftfilteranlagen können nachweislich einen wesentlichen Anteil dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu verringern. Besonders in Hinblick auf die anstehenden Herbst- und Wintermonate und das zunehmende Infektionsgeschehen müssen die Schulen schnellstmögliche Unterstützung bei der Finanzierung erfahren. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz mindestens eine weitere Milliarde Euro vom Bund zur Unterstützung bei der Anschaffung von geeigneten Luftfilteranlagen, wobei dieser den großen Teil der Finanzierung tragen soll. Dieses Geld muss einfach und unbürokratisch bei den Schulträgern ankommen. Impfungen an Schulen ermöglichen Damit auch Schüler*innen möglichst schnell wieder in den Normalzustand an Schulen zurückkehren können, ist es unerlässlich, unkomplizierte Impfangebote für diese zu schaffen. Damit dies besser umgesetzt werden kann, sprechen wir uns zudem für das Schaffen von zusätzlichen flächendeckenden Impfangeboten an Schulen aus, die von impfwilligen Schüler*innen wahrgenommen werden können. Es gilt immer wieder zu beachten, dass die Impfung der einzige und sichere Weg aus der Pandemie ist. Deshalb muss verstärkt, auch in Schulen über die Impfungen informiert werden. Bei diversen Informationskampagnen, zum Beispiel die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, muss zudem auch beachtet werden, dass auch Schüler*innen bzw. deren Eltern aus bildungsfernen Haushalten erreicht werden müssen. Der Zugang zu Impfungen und der Zugang zu qualifizierter Information hierzu darf keine Frage des sozialen Hintergrundes sein. Jene Kampagnen müssen Schüler*innen aus allen Milieus erreichen. Die Impfung ist die wirksamste Methode, um im Schulbetrieb zur Normalität zurückzukehren.

  Schüler*innen in Quarantäne nicht aus dem Sichtfeld verlieren Wir erleben in vielen Bundesländer einen rasanten Anstieg von Schüler*innen, die in Quarantäne sind. Dadurch muss für die Betroffenen erneut auf den Distanzunterricht zurückgegriffen werden. Aktuell wurden dafür noch immer keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um Schüler*innen auch von zu Hause die Möglichkeit zu geben, adäquat am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Die Bundesländer müssen jetzt Konzepte entwickeln, wie Schüler*innen auch zu Hause in Quarantäne nicht auf der Strecke bleiben. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher eine WLAN-Garantie für Haushalte mit Schüler*innen. Haushalte, in denen diese Anschlüsse noch nicht existieren, müssen bei der Ausstattung entsprechende Unterstützung durch die Kommunen erhalten. Bund und Länder müssen daher mit Netzanbietern ins Gespräch kommen, um eine Möglichkeit zu finden, entsprechende Haushalte mit mobilen WLAN-Routern unbürokratisch auszustatten. Corona Testungen an Schulen Antigen-Schnelltests haben sich im letzten Schuljahr als das wichtigste Mittel erwiesen, um Infizierte zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Bundesschülerkonferenz hält es daher für unumgänglich, an einer Testpflicht festzuhalten, wobei geimpfte und genesene Schüler*innenausgenommen sind. Genauer fordert die Bundesschülerkonferenz das regelmäßige Testen aller Schüler*innen, mindestens zweimal innerhalb einer Schulwoche unter Aufsicht der Lehrkräfte oder anderem qualifiziertem Personal, damit Infektionen schnell erkannt werden. Auch geimpften Schüler*innen soll dabei weiter die Möglichkeit geboten werden, sich bei Interesse selbst testen zu können. Psychische Belastungen durch die Pandemie Da besonders während des Homeschoolings viele Schüler*innen und Schüler*innenbesonderen Stresssituationen ausgesetzt waren, müssen zudem zusätzliche Anlaufstellen geschaffen werden, um die Betroffenen bei häuslichen oder mentalen Problemen niederschwellig zu unterstützen. Die Bundesschülerkonferenz fordert ein breiteres Informationsangebot über mögliche Anlaufstellen und Hilfsangebote. PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Sicheres Öffnen als Perspektive schaffen Die Bundesschülerkonferenz unterstützt die aktuellen Forderungen nach weiteren Schulöffnungen. Wir erleben aktuell ganz unterschiedliche Situationen bei den Schüler*innen, viele könnten auf der Strecke bleiben. Gerade für diese Schüler*innen müssen wir jetzt eine Perspektive schaffen. Allerdings dürfe dies nicht ungeachtet der aktuellen pandemischen Lage geschehen. Weitere Öffnungen können nur in Gebieten geschehen, in denen die 7-Tages-Inzidenz die 100er Marke nicht überschreitet. Die Bundesländer können nur bei länderspezifischen Schulöffnungen direkt auf ihre Infektionslagen, Unterrichtsmangel und Schüler*innenzahlen eingehen, um einen sicheren Start für immer mehr Schüler*innen zu ermöglichen. Der Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht didaktisch und qualitativ nicht ersetzen. Bei konsequenter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, wie der Wahrung des Abstandsgebotes im Unterrichtsraum, soll folglich Präsenzunterricht an den Schulen durchgeführt werden. Stehen die entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten dafür nicht zur Verfügung, sieht die Bundesschülerkonferenz den Wechselunterricht als zufriedenstellend an. Gekoppelt an die weiteren Öffnungen stellt die Bundesschülerkonferenz folgende Forderungen auf: Benötigt wird ein funktionierendes Konzept für kostenlose COVID-19-Schnelltests an den Schulen. Allen Schulbeteiligten muss die Möglichkeit einer regelmäßigen Testung gegeben werden. Schnelltests sind nicht nur eine wichtige Stütze bei den Öffnungen, sie geben den Schulbeteiligten auch ein höheres Sicherheitsgefühl. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes muss ebenfalls an allen weiterführenden Schulen eingeführt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich, dass dies einen wichtigen Bestandteil in der Virusbekämpfung darstellt.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Schulen offenhalten - sicher und effektiv

Die Bundesschülerkonferenz fordert stärkere Beachtung von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne, Anpassungen von Abschlussprüfungen und mehr Testmöglichkeiten. Der am 2. Dezember 2021 erschienene Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) weist in der Altersgruppe der Zehn- bis Vierzehnjährigen eine Rekord Inzidenz von über 1.000 aus. Diese Zahl steht stellvertretend für die aktuelle Situation vieler Schulen im Bundesgebiet. In Anbetracht der schon bald anstehenden ersten Abschlussprüfungen muss weiterhin alles getan werden, um Schulen offen zu halten. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) reichen dazu nicht aus.

Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenen-Status erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen. Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.   Abschlussprüfungen inhaltlich und zeitlich anpassen Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Verlängerung der Arbeitszeit bei Abschlussprüfungen von mindestens 30 Minuten. Ziel sollte es dabei sein, nicht den inhaltlichen Umfang der Klausuren zu erweitern, sondern den zu Prüfungen mehr reine Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche, wie sie beispielsweise bei einer anerkannten Legasthenie Anwendung finden, sollten davon unberührt bleiben. Gleichzeitig muss ein einheitliches Vorgehen im Bundesgebiet gewährleistet sein, um auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Dabei muss in den Ländern mit Blick auf die dortige Corona-Lage der letzten Monate das richtige Maß an Ausgleich gefunden werden. Ergänzend dazu muss gewährleistet sein, dass es in keiner Weise zu Einschränkungen für die Prüflinge aufgrund der pandemischen Lage kommt. Insbesondere bei den sportpraktischen Abiturprüfungen braucht es angemessene Regelungen, die die massiven Ausfälle und Einschränkungen im Sportunterricht der letzten zwei Jahre berücksichtigen.

Lernende in Quarantäne nicht benachteiligen Mit dem bundesweiten Steigen der Corona-Inzidenz erhöht sich auch die Anzahl der Beschulten, die in Quarantäne geschickt werden. Die betroffenen Personen dürfen dabei keinesfalls vergessen werden. Lehrkräfte müssen dafür Sorge tragen, dass beispielsweise mittels Distanzaufgaben keine erheblichen Lernrückstände entstehen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Geimpfte und Genesene nur bei offensichtlichen Symptomatiken vorab in Quarantäne geschickt werden und dann die Möglichkeit erhalten, sich per negativem PCR-Ergebnis frei zu testen.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Noch immer kein klarer Fahrplan

Schule im Wechselmodell Die Bundesschülerkonferenz fordert eine schnellstmögliche Rückkehr zu zielführendem Wechselunterricht, zumindest für Abschlussjahrgänge und jüngere Schüler*innen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Schüler*innen nicht nur zur selbstständigen Erledigung von Aufgaben in die Schule kommen, sondern wirklicher Unterricht stattfindet. Abstände und Hygieneregeln müssen stets eingehalten werden. Für die Schüler*innen in den Schulen müssen ausreichend FFP-2 Masken zur Verfügung gestellt werden. “Gerade in der finalen Phase vor den Prüfungen müssen wir ein Mindestmaß an Präsenzunterricht für die Schüler*innen sicherstellen. Wir müssen außerdem auf die Jüngeren unter uns achtgeben. Sie sind besonders auf die pädagogische Unterstützung angewiesen” so Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz.

Abschlussprüfungen Bereits im Dezember hat die Bundesschülerkonferenz festgestellt, dass die Abschlussprüfungen angepasst werden müssen. Wir erleben weiterhin die unterschiedlichen Lernsituationen, von einer einheitlichen Vorbereitung innerhalb der Schüler*innenschaft kann keine Rede sein. Die Bundesschülerkonferenz konkretisiert Ihre Forderung in Form eines Nachteilsausgleich: Die Schüler*innen können am besten einschätzen, in welchem Fach Ihnen Nachteile entstanden sind, daher plädieren wir für mehr Wahlaufgaben in den schriftlichen Prüfungsfächern. Dies bietet eine flexiblere Auswahl in den Themenbereichen für den*die Schüler*in. Sollte es in den Prüfungsfächern zu ungewöhnlich schlechteren landesweiten Notendurchschnitten als in den Vorjahren kommen, dann plädieren wir für eine generelle Notenanhebung. Die Bundesschülerkonferenz fordert ein abgestimmtes Vorgehen aller Bundesländer.

Dazu Dario Schramm: “Durch die Anhebung der Wahlmöglichkeiten kann besser auf die Individuellen Lerngegebenheiten eingegangen werden. Wir brauchen ebenfalls die Sicherheit der möglichen Notenanhebung. Wir brauchen jetzt endlich Klarheit zu den Prüfungen, sowohl wie davor und danach verfahren wird. Die jüngsten Aussagen der Kultusministerkonferenz sind mal wieder zu schwammig formuliert!”

Wiederholen des Schuljahres Die Bundesschülerkonferenz lehnt den Vorschlag ab, alle Schüler*ininnen und Schüler*innenkollektiv das Schuljahr wiederholen zu lassen. In Anbetracht der aktuellen Situation muss ein freiwilliges Wiederholen, auch für Abschlussjahrgänge, gewährleistet werden. Dieses zusätzliche Jahr darf nicht auf die Schullaufzeit angerechnet werden. “Wir brauchen eine sichere Möglichkeit, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dadurch weitere Nachteile entstehen.”, kommentiert Dario Schramm die Forderungen der Bundesschülerkonferenz.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Impfquote unter Lehrenden und Lernenden steigern - sicheren Unterricht gewährleisten

Die Bundesschülerkonferenz fordert verstärkte Aufklärung über Impfungen an Schulen. Dass momentan auch an Schulen vielerorts Infektions- und Quarantäne Zahlen steigen, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass an vielen Stellen die Impfquote, auch unter Lehrer*innen und Schüler*innen, bis zum aktuellen Zeitpunkt im Bundesschnitt nur ein unzureichendes Maß erreicht hat. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, sind zügige Maßnahmen notwendig. Das erklärte Ziel der Bildungsminister*innen der Länder, Schulen in jedem Fall offen zu halten, muss weiterhin Priorität haben.

Stärkere Aufklärung und mobile Impf-Teams an Schulen Mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, den Impfstoff Comirnaty für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zuzulassen, muss es zum Ziel der Politik werden, auch in diesem Altersbereich eine hohe Impfquote zu erreichen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) muss dafür zeitnah folgen. Entsprechende Maßnahmen müssen sich an der stärkeren Aufklärung über die Impfung bei Kindern und Eltern sowie der Bereitstellung von mobilen Impf-Teams an Schulen orientieren. Gleiches gilt auch für die Altersgruppe ab 12 Jahren. Die unzureichende politische Aktivität, auch Kindern und Jugendlichen nach Aufhebung der Priorisierungen ein Impfangebot zu bieten, spiegelt sich heute in den hohen Infektions- und Quarantäne Fällen an Schulen wider.

Impfung als Weg aus der Pandemie Die Impfung von Beschulten stellt in Verbindung mit weiterhin regelmäßigen Tests die wirksamste Methode dar, um Schulen tatsächlich offenzuhalten und somit psychisch und schulisch schwer zu stemmende Lockdown-Phasen zu verhindern. Der Impfstatus der Lernenden darf dennoch keinesfalls den Schulbesuch beeinflussen. Sie müssen unabhängig von ihrem Impfstatus gleiche Behandlung erfahren. Auch die Impfung von allen an Schulen beschäftigten Personen muss weiterhin vorangetrieben werden. Insbesondere Lehrkräfte tragen dabei durch ihre Vorbildwirkung gegenüber denen, die sie unterrichten, eine besondere Verantwortung.

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Das Kindeswohl darf nicht in den Lockdown gehen

Die Bundesschülerkonferenz schaut mit großer Sorge auf die weiter andauernden und hinnehmbaren Schulschließungen bis Anfang Februar. Gerade in Hinblick auf drohende psychische Folgen für Kinder und Jugendliche sowie zur Vorbeugung häuslicher Gewalt brauchen wir jetzt ein Konzept, um vor allem die jüngeren Schüler*innen zu schützen. Um diesen Schutz sicherzustellen, ist die Stärkung der Schulsozialarbeit gerade in der aktuellen Lage unabdingbar. Auch eine funktionierende digitale Ausstattung ist dafür essentiell. Die Träger der Sozialhilfe sollten digitale Formate für die Schulsozialarbeit umsetzen. Es braucht eine Stärkung der Jugendhilfeträger. Die Bundesschülerkonferenz fordert schulinterne Strukturen, die eine einfache Kontaktaufnahme für die Schüler*innen sicherstellt. Hierfür wäre beispielsweise die Implementierung eines anonymen Kontaktformulars auf der schuleigenen Internetseite geeignet, über welches betroffenen Schüler*innen Hilfe geleistet werden kann. Es ist dringend erforderlich, Betroffenen auch weitreichende Unterstützung anzubieten. Hierzu bedarf es zentraler Hotlines oder Mail-Adressen, an welche sich alle Schüler*innen bei Problemen wenden können. Die einzelnen Bundesländer und auch der Bund müssen bereits bestehende Strukturen wie die „Nummer gegen Kummer” ausbauen und zusätzliches psychologisch und pädagogisch geschultes Fachpersonal zur Verfügung stellen. Dazu Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz: „Die aktuelle Situation birgt viele Gefahren für die Schüler*innen. Wir dürfen gerade jetzt niemanden vergessen. Das Kindeswohl darf nicht mit in den Lockdown gehen!” Daher spricht sich die Bundesschülerkonferenz dafür aus, die entsprechenden Anlaufstellen in Verantwortung der Schulleitungen schulintern zu verbreiten, damit alle Zugang zu etwaiger Hilfe haben. In den Augen der Bundesschülerkonferenz tragen vor allem Lehrer*innen, welche in der Regel einen engen Kontakt mit ihren Schüler*innen pflegen, eine große Verantwortung. „Lehrer*innen sind eine wichtige Bezugsperson. Dieses Vertrauensverhältnis gilt es zu nutzen. ”, so Dario Schramm.

Sie sollten eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, auch im Distanzunterricht Probleme der einzelnen Schüler*innen zu erkennen und diese an das entsprechende Fachpersonal weiterzuleiten. Daher erachtet es die Bundesschülerkonferenz als dringend erforderlich, dem Lehrpersonal einen Leitfaden mit an die Hand zu geben, um auf entsprechende Situationen reagieren zu können. Dazu Dario Schramm: „Jetzt kommt es nicht darauf an, zu bestimmen, welches Bundesland den besseren Leitfaden entwickeln kann. Wir wünschen uns ein einheitliches Vorgehen und eine gegenseitige Ergänzung zum Wohle der deutschen Schüler*innenschaft.”

SCHULEN OFFENHALTEN - SICHER UND EFFEKTIV Bundesschülerkonferenz fordert stärkere Beachtung von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne, Anpassungen von Abschlussprüfungen und mehr Testmöglichkeiten

Der am 2. Dezember 2021 erschienene Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) weist in der Altersgruppe der Zehn- bis Vierzehnjährigen eine Rekordinzidenz von über 1.000 aus. Diese Zahl steht stellvertretend für die aktuelle Situation vieler Schulen im Bundesgebiet. In Anbetracht der schon bald anstehenden ersten Abschlussprüfungen muss weiterhin alles getan werden, um Schulen offen zu halten. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) reichen dazu nicht aus.

Testmöglichkeiten ausbauen und auch für Geimpfte offenhalten Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit an den Schulen zu gewährleisten, muss dort eine regelmäßige Testung unabhängig von Impf- und Genesenenstatus erfolgen können. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass dieses Angebot täglich besteht. Für Lernende, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, muss diese Testung mindestens dreimal in der Woche verpflichtend erfolgen. Um die verstärkten Testungen finanzieren zu können, muss der Bund den Ländern entsprechende Mittel bereitstellen.

Abschlussprüfungen inhaltlich und zeitlich anpassen Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Verlängerung der Arbeitszeit bei Abschlussprüfungen von mindestens 30 Minuten. Ziel sollte es dabei sein, nicht den inhaltlichen Umfang der Klausuren zu erweitern, sondern den zu Prüfenden mehr reine Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche, wie sie bspw. bei einer anerkannten Legasthenie Anwendung finden, sollten davon unberührt bleiben. Gleichzeitig muss ein einheitliches Vorgehen im Bundesgebiet gewährleistet sein, um auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Dabei muss in den Ländern mit Blick auf die dortige Corona-Lage der letzten Monate das richtige Maß an Ausgleich gefunden werden. Ergänzend dazu muss gewährleistet sein, dass es in keiner Weise zu Einschränkungen für die Prüflinge aufgrund der pandemischen Lage kommt. Insbesondere bei den sportpraktischen Abiturprüfungen braucht es angemessene Regelungen, die die massiven Ausfälle und Einschränkungen im Sportunterricht der letzten zwei Jahre berücksichtigen.

Lernende in Quarantäne nicht benachteiligen Mit dem bundesweiten Steigen der Corona-Inzidenzen erhöht sich auch die Anzahl der Beschulten, die in Quarantäne geschickt werden. Die betroffenen Personen dürfen dabei keinesfalls vergessen werden. Lehrkräfte müssen dafür Sorge tragen, dass bspw. mittels Distanzaufgaben keine erheblichen Lernrückstände entstehen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Geimpfte und Genese nur bei offensichtlichen Symptomatiken vorab in Quarantäne geschickt werden und dann die Möglichkeit erhalten, sich per negativem PCR-Ergebnis freizutesten.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Bundesweite Testpflicht

Die Bundesschülerkonferenz fordert eine bundesweite Testpflicht an Schulen. Die bereits bestehenden freiwilligen Testangebote, stellen nach Ansicht der Bundesschülerkonferenz keine ausreichende Maßnahme dar, um der gestiegenen Infektionsgefahr entgegenzuwirken. Selbstverständlich sollen diese Tests den Schüler*innen und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 24 Stunden vor der Prüfung soll den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben werden, sich einem PCR-Test zu unterziehen, um sichere Prüfungen durchführen zu können. Daher fordern wir auch, jedem*r Schüler*in eine FFP2-Maske für den Prüfungstag zur Verfügung zu stellen und pro Prüfling und pro Prüfungstag zwei Selbsttests für zuhause auszuhändigen - so können sich die Schüler*innen bereits an den beiden Vortagen der Prüfungen testen und haben höhere Sicherheit, ergänzend zum verpflichtenden Schnelltest am Prüfungstag. Schüler*innen, die eine Testung verweigern sollten, müssen aus Sicht der Bundesschülerkonferenz, anstatt in Präsenzbeschulung, im äquivalenten Distanzunterricht unterrichtet werden. Jede*r Schüler*in muss mindestens drei Mal die Woche in der Schule eine Testung erhalten, Ziel muss langfristig eine Testung an jedem Präsenztag sein. Wichtig ist vor allem eine schülerfreundliche Aufklärung über die Funktionsweise, Durchführung und gesellschaftliche Bedeutung der Tests, dafür braucht es ausreichend Informationsmaterial und Videos. Dort wo es die Gegebenheiten zulassen, sollten Tests außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Es braucht außerdem konkrete Richtlinien für Beteiligte am Schulleben, wie mit positiv getesteten Personen im Rahmen der Schule umzugehen ist. Bei einer Testung in der Schule soll dieses Testergebnis zusätzlich bescheinigt werden. Mit dieser amtlichen Bescheinigung können Schüler*innen auch Bereiche außerhalb der Schule in Anspruch nehmen, bei denen ein maximal 24 Stunden alter negativer Test benötigt wird.

  Beschlüsse 2020 POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Digitalisierung an Schulen Digitale Infrastruktur schaffen An vielen Schulen bundesweit fehlt es derzeit an der nötigen digitalen Infrastruktur. Vor allem mangelt es vielerorts an den nötigen Kommunikationswegen. Es muss in der Zukunft gewährleistet sein, dass ausnahmslos jeder Schüler*innendigital erreicht werden und digital am Unterricht teilhaben kann. Des Weiteren müssen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Internetverbindung oder Ladestationen für alle Schüler*in, zur Verfügung stehen. Außerdem müssen zielgruppengerechte Ansprechpartner an jeder Schule vor Ort zur Verfügung stehen, damit Lehrer*in entlastet werden und die Digitalisierung an den Schulen vorangetrieben werden kann. Die Coronakrise und die damit verbundenen Schulschließungen haben die bereits bestehenden Probleme der digitalen Infrastruktur an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland verstärkt und aufgezeigt. In Bezug auf die Finanzierung des Digitalisierungsprozesses mahnt die Bundesschülerkonferenz an, dass soziale Ungerechtigkeiten nicht verstärkt werden dürfen. Die Beantragung der Mittel für die Anschaffung von digitalen Endgeräten muss unbürokratisch, unkompliziert und effizient gestaltet werden, um die Betroffenen schnellstmöglich unterstützen zu können.

Digitalisierung erfordert eine Modernisierung Der digitale Ausbau muss mit einer Modernisierung der Schulgebäude einhergehen. Deshalb fordert die Bundesschülerkonferenz finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Klassenzimmern und Lernorten sowie die Bereitstellung von WLAN. Denn das sind die Grundvoraussetzungen für den erfolgreichen Ausbau der Digitalisierung.

Digitalisierung beinhaltet mehr als nur Endgeräte Die Bundesschülerkonferenz begrüßt die Entscheidung, 800 Millionen Euro für digitale Infrastruktur wie Tablets und Computer bereitzustellen. Dies dient zur Unterstützung derer, die die notwendigen finanziellen Mittel für digitale Endgeräte, welche zur Vermittlung von schulischen Lerninhalten außerhalb des Schulgebäudes dringend erforderlich sind, nicht aufwenden können. Die für die Digitalisierung bereitgestellten Fördermittel müssen unbürokratisch und schnell bei den Schulen ankommen. Die Bundesschülerkonferenz fordert die Bereitstellung von Medienpädagogen und Fachkräften mit dem nötigen relevanten Know-How, um den Umgang mit Medien und den entsprechenden digitalen Endgeräten nachhaltig gestalten und vermitteln zu können. Um jeder Schule die Möglichkeit zu geben, die Digitalisierung bestmöglich und auf ihre Voraussetzungen abgestimmt voranbringen zu können, sollte jede Schule ein eigenes Medienkonzept, basierend auf dem Rahmenkonzept des jeweiligen Bundeslandes, entwickeln. Die gesamte Schulgemeinschaft soll bei der Erarbeitung der Medienkonzepte einbezogen werden.

Lehrer*innenfortbildung Die Bundesschülerkonferenz fordert verpflichtende schulinterne Fortbildungen im Bereich der Medienkompetenz und deren Vermittlung für Lehrkräfte. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Lehrer*in ohne große bürokratische Aufwände, finanziell unterstützend und vor Ort Möglichkeiten bekommen, weitreichende digitale Kompetenzen zu erlernen. Hierbei braucht es aus Sicht der Bundesschülerkonferenz eine Zusammenführung aus dem Vorhandensein von Endgeräten und der Kompetenz, diese zielorientiert nutzen zu können.

Medienbildung für Schüler*innen Damit der Umgang mit digitalen Endgeräten und digitalen Medien reibungslos und sicher ablaufen kann, ist auch die entsprechende Kompetenz im Umgang mit diesen erforderlich. Dazu fordert die Bundesschülerkonferenz eine verpflichtende Implementierung von Medienbildung und -kompetenzvermittlung für Schüler*innen in die Lehrpläne. Hierbei soll der fachgerechte Umgang mit den Endgeräten bei einem dem Alter entsprechenden eingeschränkten Funktionsumfang erlernt werden. Im Umgang mit digitalen Lernmedien muss der pädagogische Fokus auf der Kombination aus digitaler und analoger Medienverwendung gelegt werden. Auch die sozialen Kompetenzen dürfen dabei keinesfalls außer Acht gelassen werden. Die Nutzung von digitalen Endgeräten sollte einen umfangreichen Bestandteil im Unterricht einnehmen. Auch eine digitale, schulartübergreifende Lernplattform ist hierfür eine gute Methode. Hier sollte nach Möglichkeit auf in den Bundesländern bereits etablierte Systeme zurückgegriffen werden. Die Umsetzung der Visionen einer digitalen Schule von morgen kann nicht mit der Infrastruktur von gestern gelingen. Digitalisierung darf nicht am Schultor enden, sondern muss im Schulgebäude weitergehen. Digitale Kompetenz muss gleichwohl von Lehrer*inn, Schüler*inn, aber auch Eltern erlernt und der Prozess mitgestaltet werden.

POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Besserer ÖPNV für Schüler*innen Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesschülerkonferenz) fordert einen besseren Öffentlichen Personennahverkehr für Schüler*innen und eine bundeslandweite Nutzung eines Schüler*innentickets.

Bundeslandweite Nutzung des Schüler*innentickets Eine Beschränkung der Tarifzonen sowie eine zeitliche Begrenzung des Schüler*innentickets schränken junge Menschen massiv ein. Eine Ausweitung der Nutzung des Schüler*innentickets erhöht zum einen die Attraktivität des Schüler*innentickets für Schüler*innen und des ÖPNV und fördert, zum anderen, junge Menschen in Ihrer Entfaltung.

Preissenkungen Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz muss ÖPNV für alle Schüler*innen kostengünstig bis kostenfrei sein. Bei der Umsetzung sollten regionale Unterschiede und Besonderheiten im Tarif berücksichtigt werden.

ÖPNV in Zeiten von Corona In Zeiten von Corona muss auch der Infektionsschutz in Bussen und Bahnen eine Rolle spielen. Überfüllte öffentliche Verkehrsmittel widersprechen, aus Sicht der Bundesschülerkonferenz, dem Gedanken eines adäquaten Infektionsschutzes, der durch die zuständige Gesundheitsbehörde festgelegt wird.   POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Berufsorientierung an Schulen Berufliche Bildung und Berufsorientierung stellen das Fundament des Weiteren Lebenswegs nach dem Schulbesuch dar. Schüler*innen aller Schularten in Deutschland sollten obligatorisch an verschiedenste Berufsfelder herangeführt werden. Die Bundesschülerkonferenz begrüßt daher die verpflichtenden Praktika für Schüler*in, die in unterschiedlichen Ausführungen durchgeführt werden.

Zeitliches Potenzial für Schüler*innenpraktika steigern Gute Berufliche Orientierung erfordert Zeit. Die Bundesschülerkonferenz erachtet es als positiv, dass bereits während des Unterrichts Zeit für Berufliche Orientierung aufgebracht wird, um Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu geben. Trotz der dafür bereits vorgesehenen und bestehenden Zeitkontingente sieht die Bundesschülerkonferenz erhebliches Potenzial in der Verlängerung des Zeitraums für verpflichtende Schüler*innenbetriebspraktika. Hierbei sollten den Praktikumsabsolventen Freiheiten gelassen und keine Vorschriften gemacht werden, welchen Umfang die Praktika haben. Somit gibt man die Möglichkeit, verschiedene Berufe und Berufsfelder kennenzulernen.

Evaluation in der Schule Auch in der Schule selbst sollte eine Vor- und Nachbereitung sowie eine Evaluation oder Reflexion der jeweiligen Praktika stattfinden. Schüler*innensollten die Gelegenheit zum Austausch der gesammelten Erfahrungen bekommen, um voneinander profitieren und lernen zu können. Somit können die Schüler*innen als Multiplikatoren den Eindruck und die damit einhergehenden Kenntnisse über unterschiedliche Berufe und Berufsfelder untereinander austauschen und die Durchführung von Schüler*innenpraktika nachhaltig gestalten.

Beziehungen zu Akteuren der Beruflichen Bildung stärken Um eine praxisnahe Berufsorientierung sicherzustellen, spricht sich die Bundesschülerkonferenz für regelmäßige und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule angepasste Vernetzungstreffen zwischen Vertretern aus der Schulgemeinschaft und Vertretern der regionalen und überregionalen Wirtschaft, sowie weiteren Akteuren des gesamten Feldes der Beruflichen Orientierung aus.

Zudem fordert die Bundesschülerkonferenz, dass an weiterführenden Schulen in Deutschland die Funktionsstelle eines Koordinators für Berufliche Orientierung etabliert wird. Dieser sollte den Schüler*innen die Möglichkeit geben, individuelle Gespräche zu führen, um auf die einzelnen Interessen und Anliegen der Schüler*inneneinzugehen und sie bedürfnisbezogen zu beraten.

Schulart- und fächerübergreifende Berufsorientierung fördern Die Bundesschülerkonferenz spricht sich für eine verstärkte Implementierung von Praktika mit Ausbildungsbezug an weiterführenden Schulen mit dem Ziel des allgemeinen Hochschulabschlusses aus. Dies muss schon in der anfänglichen Schullaufbahn der weiterführenden Schulen, spätestens jedoch in der Sekundarstufe I stattfinden, sodass sich die Schüler*innenschon frühzeitig einen Überblick über Ausbildungsberufe und akademische Berufe verschaffen können. Zugleich müssen jedoch auch Schüler*innen von weiterführenden Schulen, die die allgemeine Hochschulreife nicht anstreben, neben Ausbildungsberufen, ebenfalls über die Erfahrungen und Perspektiven von akademischen Berufen unterrichtet werden. Somit kann berufliche Orientierung unabhängig vom Schulabschluss praktiziert und gelebt werden und die Bedeutung der Ausbildungsberufe wieder eine größere Wichtigkeit erlangen. Neben den schulartübergreifenden Angeboten zur Beruflichen Orientierung muss auch ein vielfältiges Spektrum für Schüler*innenpraktika zur Verfügung stehen. Schüler*innensollen aus Sicht der Bundesschülerkonferenz einen breitgefächerten und weitreichenden Einblick in die berufliche Praxis erlangen, um anhand der gesammelten Erfahrungen eine Entscheidung für den Lebensweg nach dem Abschluss treffen zu können. Schüler*innen an Deutschlands Schulen benötigen mehr Aufklärungsarbeit von entsprechenden Koordinatoren für Berufliche Orientierung. Alle Schulen jeglicher Schulformen müssen ihren Schüler*innen Möglichkeiten für eine breitgefächerte Berufsorientierung bieten, damit sie bereits in der Schule über die Perspektiven ihres späteren beruflichen Werdegangs erfahren und lernen können. Alle Personenbezeichnungen schließen sämtliche Geschlechter mit ein.

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Verschiebung des Abiturs - Corona Pandemie

Abiturvorbereitungen und Verschiebung der Termine In allen Bundesländern wird gerade eine Debatte über die Verschiebung der Abitur- und Abschlussprüfungen geführt. Jedoch sollte bei der Entscheidung auch bedacht werden, dass unterschiedliche Voraussetzungen in den einzelnen Ländern vorliegen. “Eine einheitliche Lösung für alle Bundesländer in dieser Frage ist nicht realisierbar, da die Voraussetzungen in jedem Bundesland andere sind,” so Jan Zinal, Fachkoordinator für Inneres. Fairness und Vergleichbarkeit dürfen jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb begrüßt die Bundesschülerkonferenz den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Anerkennung des Abitur 2020 in allen Bundesländern.

Schulalltag und Prüfungsvorbereitung Es scheint, als würden sich die meisten den neuen Bedingungen gut anpassen und ohne Probleme weiterlernen können. Die aktuelle Situation erfordert jedoch viel Flexibilität und stellt eine extreme Mehrbelastung für die Schüler*innen dar. Besonders in Hinblick auf Leistungserhebungen oder Prüfungen führt die Ungewissheit zu Verunsicherung bei den Schüler*innen. Mit Hilfe von Transparenz und ausreichenden Möglichkeiten zur Kommunikation kann dem entgegengewirkt werden. “Besonders in Krisenzeiten ist eine gemeinschaftliche Kommunikation und Dialog enorm wichtig, ob zwischen Lehrkräften und Schüler*innen oder dem Ministerium und den Landesschülervertretungen. Wir alle sollten mehr miteinander reden.“

Digitalisierung in der Schule gewinnt an neuer Bedeutung An vielen Schulen bundesweit fehlt es derzeit an der nötigen digitalen Infrastruktur. Die Schließung der Schulen und die damit verbundenen notwendigen Online-Lehrmethoden haben viele überfordert. Vor allem mangelt es vielerorts an den nötigen Kommunikationswegen, es muss in der Zukunft gewährleistet sein, dass ausnahmslos jeder Schüler*innendigital erreicht werden kann.

“Jetzt zeigt sich, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur ist, und wie viel Arbeit noch vor uns liegt” resümiert Sprecher Torben Krauß die ersten Tage nach den Schulschließungen. Umso wichtiger ist es nun, dass nicht nur kurzfristige Lösungen, sondern auch Ansätze für eine zukunftssichere digitale Ausstattung an Schulen gefunden werden. Dazu ist ein ständiger Austausch zwischen Bund, Länder und den Schüler*innenvertretungen notwendig.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Verhalten von Mitschüler*innen

Verhalten von einzelnen Schüler*innen in der Öffentlichkeit und drohende Ausgangssperren. Wir schauen besorgt auf das Verhalten einzelner Mitschüler. In diesen Zeiten gilt es den Empfehlungen von Experten zu folgen, gerade die sozialen Kontakte sollten auf das niedrigste minimiert werden, um die Infektionskette bestmöglich zu unterbrechen. “Jetzt kommt es besonders auch auf uns Jugendliche an,” so Sprecher Torben Krauß. “Wir stehen in einer hohen Verantwortung, gerade der älteren Generation gegenüber.“ ergänzt BSK-Referent Dario Schramm. Erschrocken schauen wir zudem auf die vielen Medienberichten, in denen sich Jugendliche scheinbar völlig ungehemmt in großen Gruppen fortbewegen und teilweise ausgelassene Partys feiern. “Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen!” sagt BSK-Sprecher Torben Krauß „Lasst uns als junge Generation Vorbild sein!“

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Schließungen der Schulen in Deutschland

Ab dem 16.03.2020 werden in fast allen Bundesländern die Schulen flächendeckend geschlossen. Die Bundesschülerkonferenz sieht diese Entscheidung als richtig und erforderlich an und empfiehlt grundsätzlich deutschlandweite Schulschließungen als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus. „Was wir jetzt brauchen, ist Zeit. Eine weitere rasante Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der auch Schüler*innen verantwortungsvoll etwas beitragen können,“ so der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz.

Nicht absehbare Folgen Besonders für die Schüler*innen, die in diesem oder im nächsten Jahr Prüfungen schreiben, bedeuten die Schulschließungen noch nicht absehbare Folgen. Die Schüler*innen sind besorgt durch den Schulausfall bedingte fehlenden inhaltliche Vorbereitung auf die Prüfungen. Nicht in allen Ländern sind digitale Angebote vorgesehen, etabliert und getestet. Die in vielen Bundesländern noch nicht richtig umgesetzten Digitalen Angebote werden jetzt deutlich spürbar.

Fairness bleibt auf der Strecke Länder mit bereits gut ausgebauten digitalen Lernangeboten können die Schüler*innen besser, in der unterrichtsfreien Zeit, besonders im Hinblick auf die anstehenden zentralen Prüfungen vorbereiten. Faire und regelkonforme Prüfungssituationen können im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen und Situationen in den einzelnen Bundesländern ebenfalls nur bedingt gewährleistet sein. Eine stärkere Zusammenarbeit und ein intensiverer Austausch zwischen den Kultusministern der Länder sehen wir daher als unabdingbar an. Grundsätzlich hoffen wir auf eine faire und tragbare Organisation der Abschlussprüfungen in Deutschland.

  Bundesschülerkonferenz abgesagt Die anstehende Plenartagung der Bundesschülerkonferenz, Ende März, wurde bereits Anfang dieser Woche unter Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise des RKI und im Bewusstsein der besonderen Verantwortung der Schüler*innen, eine Verbreitung des Virus auch mit Rücksicht auf die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankung zu vermeiden.

Was ist die Bundesschülerkonferenz? Die Bundesschülerkonferenz ist die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Öffnungen der Schulen in Deutschland

10 Millionen Schüler*innen aus ganz Deutschland warten auf eine Entscheidung über den zukünftigen Schulbetrieb und ihre Abschlussprüfungen. I n dieser bildungspolitischen Ausnahmezeit sind Schüler*innen diejenigen, die an erster Stelle stehen müssen, weil die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sie deutlich betreffen. Wir fordern deshalb die Einbeziehung der Schüler*innenvertreter in diesen Entscheidungsprozess. Es sollte ein Konzept erarbeitet werden, bei dem es um die Umsetzung der Regelungen zur Schulöffnung und den damit veränderten Schulbetrieb geht. In dem erarbeiteten Konzept muss besonders auf Abschlussklassen, auf die Umsetzung der Abstandsregelung und auf Schüler*innen die Risikogruppen angehören Rücksicht genommen werden. Dafür muss die Kommunikation offen und transparent ablaufen. Des Weiteren fordern die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz eine Evaluation der während der Schulschließungen erarbeiteten Unterrichtsinhalte, damit die Schüler*innen, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage waren, diese zu bearbeiten, keine Nachteile erfahren. Der Aspekt der Chancengleichheit sollte bei dieser Entscheidung mit berücksichtigt werden.

Die letztendliche Entscheidung über die Öffnung der Schulen sollte nach Ansicht der Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz nur durch einen Expertenrat der unter anderem aus den Verantwortlichen des Robert-Koch-Instituts sowie denen, der Gesundheits- und Bildungsbehörden, im Dialog mit den Schüler*innen-, Lehrer*innen-, und Elternvertretern, getroffen werden. Besonders bei einer solch wichtigen Entscheidung sollten die Meinungen der Schüler*innen ausreichend berücksichtigt werden, wie in einigen Bundesländern bereits geschehen.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Schluss mit Schul- und Bildungsgipfeln ohne Beteiligung der Schüler*innen

Das Deutsche Kinderhilfswerk, die Bundesschülerkonferenz und der Deutsche Bundesjugendring fordern im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, auch die Interessen der rund 11 Millionen Schüler*innen Deutschland in den Fokus ihrer Beratungen zu stellen. Aus Sicht der Organisationen kann das nur mit einer umfassenden Beteiligung der Schüler*innen gelingen. Diese Beteiligung muss sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden.

Praxisnahe Konzepte – Schüler*innen mit einbeziehen Beratungen auf Bundesebene, wie beispielsweise der Schulgipfel in der letzten Woche im Bundeskanzleramt, dürfen nicht ohne Beteiligung der direkt Betroffenen stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass neben dem Gesundheitsschutz und den Interessen von Landesregierungen und Kultusbehörden auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigt und Anregungen sowie Bedenken der Schüler*innen bestmöglich mit einbezogen werden und praxisnahe Konzepte erarbeitet werden.

  Langfristige und nachhaltige Konzepte durch Expertenrat Das Deutsche Kinderhilfswerk, die Bundesschülerkonferenz und der Deutsche Bundesjugendring fordern, dass langfristige Konzepte durch einen Expertenrat aus den Verantwortlichen der Gesundheits- und Bildungsbehörden, im Dialog mit den Schüler*innen, Lehrer*innen-, und Elternvertretern, erarbeitet werden.

Schulschließungen vermeiden Für den Fall steigender Infektionszahlen sind Konzepte zu entwickeln, die einer kompletten Schließung der Schulen unbedingt vorbeugen.

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - Konstruktive gemeinsame Gespräche

Auf Einladung des Präsidiums der Kultusministerkonferenz sprachen am Mittwoch die zuständigen Landesministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren mit den Lehrer*innenorganisationen, dem Bundeselternrat sowie der Bundesschülerkonferenz in einer Videoschalte über die Corona-Pandemie. Die Teilnehmer*innen machten im Anschluss der Sitzung deutlich, dass es einen sehr offenen, kritischen und konstruktiven Austausch gab. Gemeinsames Anliegen sei es, die Schulen und die Kitas gut durch diese Pandemie zu bringen. Sie stellten weiter klar, dass Schüler*innen keine Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen dürfen und Lehrkräfte gute und sichere Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit haben müssen. Unter diesen Bedingungen bekräftigten alle Beteiligten, dass das Recht auf Bildung der Schüler*innen hohe Priorität haben müsse, dass aber dabei der Schutz der Gesundheit von Kindern und Lehrkräften nicht vernachlässigt werden dürfe. Die Teilnehmer*in verständigten sich darauf, sich weiter austauschen zu wollen. Zu den Punkten, die dabei besprochen werden sollen, gehörten beispielsweise die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021, notwendige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie die Entwicklung des Infektionsgeschehens und Statistiken.   Dr. Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Das Gespräch war ein wichtiger Austausch mit den Lehrer*innenorganisationen, dem Bundeselternrat und der Bundesschülerkonferenz. Ich möchte ich mich für die konstruktive Diskussion bei allen Beteiligten bedanken und ich danke sehr herzlich dafür, dass wir in einem gemeinsamen Schulterschluss dafür sorgen wollen, dass wir gemeinsam gut durch diese Krise kommen.“ Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Es ist gut, dass die KMK endlich alle an Schule und Kita Beteiligten zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen hat und dieser künftig fortgesetzt werden soll. Die teils kontroverse Debatte war notwendig. Entscheidend ist, dass alle Organisationen dazu beitragen wollen, die Quadratur des Kreises zwischen dem Recht auf Bildung und dem Recht auf Gesundheitsschutz für alle in Kita, Schule und der gesamten Gesellschaft zu bewältigen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.“ Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands: „Das war heute ein offener, streckenweise durchaus auch kontroverser, aber ehrlicher Meinungsaustausch, der von dem gemeinsamen Bemühen getragen war, im Sinne einer bestmöglichen Balance von Bildungsauftrag und Gesundheitsschutz lösungsorientiert besser zusammenzuarbeiten!“ Udo Beckmann, Bundesvorsitzende des VBE: „Ich bin froh über die offenen Worte, die beide Seiten gefunden haben. Kritisch, aber respektvoll konnten wir uns mit den An- und Einsichten der Teilnehmenden beschäftigen und sind zu dem Konsens gelangt, dies auch fortzuführen. Denn es ist richtig und wichtig, im Bund wie im Land die Interessenvertretungen einzubinden. Inhaltlich nehme mit, dass das Recht auf Bildung nur garantiert werden kann, wenn der Gesundheitsschutz für alle gesichert ist. Das muss Hand in Hand gehen und bedarf hoher Transparenz über das tatsächliche Infektionsgeschehen in den Schulen.“ Stefan Düll, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes: „Der Unterricht der Abschlussjahrgänge und die Durchführung der Abschlussprüfungen ist auch in dieser Pandemiezeit so sicherzustellen, dass unter größtmöglichem Infektionsschutz den jungen Leuten kein Nachteil für Studium bzw. Beruf entsteht.„ Gerlinde Kohl, Bundesvorsitzende der KEG: „Alle Beteiligten an der Gestaltung der Schule unter Pandemie Bedingungen müssen sich auf der Grundlage jeweils neuer Erkenntnisse bewegen, schon daher ist die fortlaufende Verständigung unabdingbar.“ Jürgen Böhm, Verband Deutscher Realschullehrer: „Das Hauptanliegen in der Krise muss sein, dass neben dem Präsenzunterricht und anderer Bildungsangebote, die Sicherheit der Schüler*in, Lehrkräfte und deren Familien gewährleistet ist.“   Joachim Maiß und Eugen Straubinger, BvLB-Bundesvorsitzenden: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir uns künftig zum weiteren Vorgehen in diesem Kreis regelmäßig austauschen werden. Notwendige Voraussetzung für ein gemeinsames Vorgehen ist eine mit allen Beteiligten geteilte Faktenbasis.“ Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz: „Ich bedanke mich bei Präsidentin Dr. Hubig für die Einladung und bin froh, dass wir die Möglichkeit bekommen haben auch die Sichtweise der Schüler*innendarzustellen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nur gemeinsam als “Schulfamilie” die momentanen Probleme innerhalb der Bildung lösen können!“ Stephan Wassmuth, Bundeselternrat: „Es war ein Austausch auf Augenhöhe, der versucht hat, alle Interessen zu berücksichtigen. Wir sind zuversichtlich, dass das gegenseitige Verständnis der unterschiedlichen Positionen erreicht wurde, um gemeinsam für beste Bildung einzustehen.“

An dem Gespräch hatten neben dem KMK-Präsidium, der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Verband Bildung und Erziehung, der Deutsche Philologenverband, der Deutsche Lehrerverband, der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) und die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG) sowie der Bundeselternrat und die Bundesschülerkonferenz teilgenommen.

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Bildungssicherheit nach dem 10. Januar

Die Bundesschülerkonferenz geht mit gemischten Gefühlen in die Weihnachtsferien. Nach wie vor fehlt es an flächendeckenden, zukunftssicheren Konzepten für die Zeit nach den Ferien. Ein Szenariendenken muss verankert werden. Nach dem 10. Januar muss für den Fall, dass die Zahlen nicht drastisch sinken, im Wechselmodell gestartet werden. Das langfristige Ziel ist und bleibt der Präsenzunterricht. Die jüngeren Schüler*innen bis Klasse 6, Schulen mit besonderem Förderbedarf sowie die Abschlussklassen müssen hier besondere Priorität genießen. Die Politik muss in Zusammenarbeit mit den Schulen die Weihnachtsferien nutzen, um funktionierende und effektive Konzepte für den Wechselunterricht zu gewährleisten. Auch hier sind die Schulen selbst gefragt, aktiv zu werden und Lösungen zu finden. Denn sie sind mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass vielerorts die Schulen noch immer massiv mit Digitalunterricht überfordert sind . Das darf im kommenden Jahr nicht mehr die Normalität sein. Eine Miteinbeziehung der Schüler*innenvertretungen von Schul- über Landes- bis Bundesebene hält die Bundesschülerkonferenz für unerlässlich. “Wir müssen jetzt alle Kräfte bündeln, um einen reibungslosen Start nach den Ferien sicherzustellen” - sagt der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm. Auch die anstehenden Abschlussprüfungen müssen bereits jetzt so angepasst werden, dass keine Nachteile für die Absolventen aller weiterführenden Schularten entstehen. Hierfür ist ein Nachteilsausgleich nötig , so kann auf die teils abweichende Lernsituation reagiert werden. “Wir brauchen diesen Nachteilsausgleich, damit auch in diesem Jahr faire und vergleichbare Abschlüsse geschrieben werden können. Wir müssen im Interesse aller dringend verhindern, dass drei Wochen vor den Abiturprüfungen wieder die Diskussionen vom letzten Jahr hochkommen. Wir brauchen jetzt den Gedanken für morgen.” - so das Fazit von Dario Schramm.

  Zusätzlich kann eine Versetzungsgarantie der Schüler*innen in diesem Jahr in Betracht gezogen werden, insofern nicht andere Voraussetzungen, wie zum Beispiel das erfolgreiche Absolvieren etwaigen Prüfungen, für die Versetzung in die nächste Klassenstufe erforderlich sind. Jedoch sollte hierbei die pädagogische Einschätzung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer vor Ort ausschlaggebend für das Erreichen der nächsten Klassenstufe sein. Somit kann verhindert werden, dass betroffene Schüler*innen ohne die erforderlichen Kompetenzen, die sie aus unterschiedlichen Gründen während des Schuljahres nicht entwickeln konnten, versetzt werden. Überdies trägt diese Maßnahme dazu bei, Problemen der kommenden Schullaufbahn vorzubeugen. Weiterhin sollte es die Möglichkeit geben, freiwillig zurückzutreten. “Schüler*innen leiden schon jetzt enorm unter den Gegebenheiten. Eine Versetzungsgarantie kann ihnen zumindest etwas die Sorgen nehmen” so der Generalsekretär Dario Schramm. Der mittlerweile zweite Lockdown hat die noch immer existierenden Missstände im Bereich der Hardwareausstattung von Schüler*innen erneut verdeutlicht. Wir müssen schnellstmöglich sicherstellen, dass jede und jeder über ein funktionierendes digitales Endgerät und einen funktionierenden Internetzugang verfügt. Es braucht in kritischen Fällen grundsätzlich Konzepte seitens der Schule, um die Kommunikation mit den Schüler*innen aufrecht zu erhalten. Vor allem auf sozial benachteiligte Schüler*innen muss geachtet werden. “Wir dürfen gerade in den Zeiten wirklich niemanden auf der Strecke lassen. Gerade Schüler*innen mit sozial schwachem Hintergrund müssen jetzt besonders unterstützt werden!” - fasst der Generalsekretär der Bundeschülerkonferenz, Dario Schramm zusammen. Zusätzlich sind regionsübergreifende Mindeststandards innerhalb der Länder für Cloud und Kommunikationssysteme zu definieren. Zu groß sind die qualitativen Unterschiede von Schule zu Schule. Das Wirrwarr an Cloud- und Kommunikationssystemen muss endlich beendet werden. Lernmanagementsysteme und -plattformen innerhalb der Länder müssen jetzt verpflichtend eingesetzt und aufgerüstet werden. Darüber hinaus sind Fortbildungen für Lehrer*innen im Bereich der digitalen Bildung zentrales Element der Weiterentwicklung der Schulen, da vielerorts noch immer erhebliche Mängel in diesem Themenfeld festzustellen sind. Diese Fortbildungen müssen die Kultusministerien ebenfalls in den kommenden Wochen vorbereiten und bereits bestehende Angebote weiterhin anbieten. Auch Webinare und schulinterne Seminare sind hierbei denkbar, um einen schnellstmöglichen Start zu garantieren.

PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Forderungen zur Erfüllung des Bildungsauftrags in Pandemiezeiten

Die Bundesschülerkonferenz schaut mit großer Sorge auf die steigende Anzahl der Schüler*innen, die sich in Quarantäne befinden. Vielerorts fehlt es noch immer an funktionierenden Konzepten, die den Fernunterricht sicherstellen und der Erfüllung des Bildungsauftrags gerecht werden.

Derzeit über 300.000 Schüler*innen deutschlandweit in Quarantäne aufgrund der Corona-Pandemie konnte Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang stattfinden, wodurch bereits viele Unterrichtsinhalte auf der Strecke geblieben sind. Für Schüler*innen in Quarantäne dürfen keine weiteren Nachteile entstehen. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz Konzepte, die den Lernerfolg auch für diese Schüler*innen gewährleisten. „Schüler*innen, die sich in Quarantäne befinden, haben das Gefühl, sie werden vergessen. Es kann keine Lösung sein, einfach über die Betroffenen hinwegzusehen. Die Politik muss jetzt handeln, damit die Betroffenen nicht auf der Strecke bleiben”, so Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz. Zukünftig können diese Konzepte auch dazu beitragen, dass Schüler*innen, welche aus verschiedenen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, faire Lernchancen erhalten. Weiterhin kann eine fortschreitende Digitalisierung dazu genutzt werden, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten auch außerhalb des Lernortes Schule zu ermöglichen.

Flächendeckende Schulschließungen als letzte Instanz Die flächendeckende Schulschließung sollten nach Ansicht der Bundesschülerkonferenz unbedingt vermieden werden. Vielmehr sollten gemischte Modelle zum Einsatz kommen, wie beispielsweise die hybride Unterrichtsführung, sodass mit Mindestabstand und geringeren Schüler*innenzahlen vor Ort unterrichtet werden kann und die Schließung der gesamten Schulen vermieden wird. Die Entscheidung ob und in welcher Form Schulen (teil-)geschlossen werden, obliegt den jeweiligen Ländern durch die Infektionsschutz Verordnungen. Außerdem braucht es landesweite Lösungen, Verfahren und Kriterien. Aus Sicht der Bundesschülerkonferenz sollte die vollumfängliche Absicherung des Präsenzunterrichts vor allem für Abschlussklassen und jüngere Schüler*innen und Schüler*innensichergestellt werden. Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, dazu: „Für die Jugendlichen ist die Schule nicht nur ein Lernort, sondern ebenso ein sozialer Raum. Dieser ist für ihre Entwicklung und das Erlernen sozialer Kompetenzen essenziell.” Zudem soll die Maskenpflicht im Unterricht weiterhin eine Ausnahmeregelung bleiben. Allerdings sollte sie immer dann zum Einsatz kommen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Berücksichtigung der aktuellen Situation in anstehenden Prüfungen Die Bundesschülerkonferenz fordert außerdem ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der anstehenden Prüfungen. Dahingehende Entscheidungen sollten im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK), unter Einbezug aller an Schule Beteiligten, getroffen werden. „Jetzt geht es darum, dass die betroffenen Schüler*innen Prüfungen absolvieren, in denen einerseits die Situation und Umstände der vergangenen Monate berücksichtigt werden, die andererseits aber auch mit denen der letzten Jahre vergleichbar sind. Diese wichtige Aufgabe , steht der Kultusministerkonferenz sowie den Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer jetzt direkt bevor.”

Lüftungskonzepte besser kommunizieren In beinahe jeder Klasse werden die Lüftungsmaßnahmen während des Unterrichts anders gehandhabt, obwohl oftmals landesweite Regelungen bestehen. Besonders problematisch ist die Situation für die im Klassenraum sitzenden Schüler*innen, wenn Lehrkräfte anstatt des vorgesehenen Stoßlüftens über die Länge der gesamten Unterrichtsstunde dauerhaft lüften. Vor allem in den kalten Monaten kann dieses Vorgehen schnell zu Erkrankungen , führen. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher sowohl zwischen dem zuständigen Ministerium und den Lehrkräften als auch innerhalb der Klasse eine bessere Kommunikation der vorhandenen Lüftungskonzepte. Dazu Dario Schramm: „Es darf nicht sein, dass Schüler*innen die ganze Unterrichtsstunde über Decke und Winterjacke tragen müssen. Das Lüften während des Unterrichtes ist zwar wichtig, es darf sich aber nicht von einem sinnvollen regelmäßigem Stoßlüften zu einem schädlichen Dauerlüften entwickeln.“

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Abiturprüfungen 2020 - Corona Pandemie

Das Durchschnittsabitur ist aktuell nicht die Lösung. Es gibt viele Nachteile, die gegen ein solches Abitur sprechen. Zum einem könnte ein Durchschnittsabitur von Universitäten im Ausland oder zukünftigen Arbeitgebern nicht anerkannt werden, es droht ein Abitur 2. Klasse. Zum anderen bereiten sich die Schüler*innen bereits seit Wochen auf die anstehenden Prüfungen vor und die Vergleichbarkeit zu anderen Jahrgängen sinkt.

Abiturprüfungen 2020 Die Abiturprüfungen sollten nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der sich ständig veränderten Situation durchgeführt werden. Die Bundesschülerkonferenz verschließt sich jedoch nicht einem Durchschnittsabitur besonders im Hinblick auf eine mögliche Gefährdungslage der Schüler*innen und zeitlichen Einschränkung. “Das Abitur ist nicht unendlich weit nach hinten zu verschieben”, so Usamah Hammoud, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz. Besonders in Hinblick auf die Pläne der Schüler*innen nach dem Abitur, beispielsweise Ausbildungs- oder Studienverhältnisse muss eine zeitnahe Regelung gefunden werden. Nachteile für Schüler*innen Egal ob Ausfall, Verschiebung oder einem planmäßigen Stattfinden der Prüfungen dürfen den Schüler*innen keine Nachteile entstehen. Besonders in Bezug auf Risikogruppen, psychologische Probleme in der Familie aufgrund der derzeitigen Situation und die Lernsituation beispielsweise durch fehlende digitale Ausstattung in Haushalten Rücksicht genommen werden. Es muss sichergestellt werden, dass für die diesjährigen Abiturienten und Abiturientinnen keine langfristigen Nachteile entstehen.

  Die aktuelle Situation Die Lage muss ständig neu bewertet und neue Lösungsmöglichkeiten müssen evaluiert werden. Wir müssen in unseren Positionen flexibel bleiben und uns den dynamischen Veränderungen anpassen. Die Bundesschülerkonferenz plädiert dabei für eine bundesweite einheitliche Lösung. Auch in dieser schwierigen Situation vertreten wir die Meinung der Schüler*innen nach außen. “Wir vertreten euch und sind für euch da!”   Beschlüsse 2019 PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Tagung der Bundesschülerkonferenz in Pforzheim Die Bundesschülerkonferenz ist die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.

Plenartagung der Bundesschülerkonferenz in Pforzheim Vom 25. bis 27. Oktober fand in Pforzheim, Baden-Württemberg, die zweite diesjährige Plenartagung der Bundesschülerkonferenz statt. Aus allen Bundesländern der Republik, kamen Schüler*innen zusammen, um sich über Schüler*innenpartizipation, Demokratiebildung und Gleichwertigkeit von deutschen Bildungsabschlüssen auszutauschen. Am Samstag durften wir im Rahmen unseres Thementages den Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Rainer Wieland und den Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum begrüßen. Zudem bekamen wir fachlichen Input durch Herrn Prof. Dr. Eichhorst zum Thema duales Ausbildungssystem und einen Beitrag zum Thema Demokratiebildung von Frau Prof. Dr. Oberle. Am bildungspolitischen Abend diskutierten wir in den Räumlichkeiten der Sparkasse Pforzheim-Calw mit den Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Jens Brandenburg und Frau Margit Stumpp sowie dem Staatssekretär des Kultusministeriums Baden-Württemberg Herrn Volker Schebesta und Frau Bihlmayr der Daimler AG, über die Bildung der Zukunft. Am Sonntag fanden neben der Begrüßung der OBESSU Generalsekretärin Frau Giuseppina Tucci auch Neuwahlen innerhalb der Bundesschülerkonferenz statt. Usamah Hammoud (Saarland) wurde als Generalsekretär in seinem Amt bestätigt und hat ein neues starkes Bundessekretariat an seiner Seite. Mitglieder im Bundessekretariat des Schuljahres 2019/20 sind: Jan Zinal (Koordinator für Inneres) aus Baden-Württemberg, Torben Krauß (Koordinator für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) aus Nordrhein-Westfalen und Alexandra Zeth (Koordinatorin für Finanzen) aus Thüringen. Im Rahmen der Landespressekonferenz im baden-württembergischen Landtag haben wir über die Bundesschülerkonferenz und Inhalte der Plenartagung in Pforzheim berichtet.

Zukunftstag – Kooperationsstatus – Umsetzung Mit Beschluss der Bundesschülerkonferenz und großer Zustimmung der Delegierten wurde der sogenannte „Zukunftstag“, ein Veranstaltungskonzept des gemeinnützigen Vereins „Initiative für wirtschaftliche Jugendbildung e.V.“ aus Kassel, in einen Kooperationsstatus gehoben. Der Zukunftstag ist ein „Workshoptag“ bei dem den Schüler*innen Grundlagenwissen in den Bereichen Steuern, Finanzen, die erste eigene Wohnung und Krankenkasse von ausgewählten Fachreferenten vermittelt wird. Langfristiges Ziel ist es, diese Themenschwerpunkte in den Rahmenlehrplänen zu verankern. Bis dahin soll der Zukunftstag als Ergänzung zum normalen Unterricht dienen. Durch die Kooperation der Bundesschülerkonferenz und der Initiative für wirtschaftliche Jugendbildung soll das Konzept Zukunftstag im nächsten Jahr in rund 500 Schulen aus ganz Deutschland angewandt werden.

Schüler*innenrechtekatalog Mit der in diesem Jahr entfachten Diskussion um mehr Teilhabe Jugendlicher und junger Schüler*innen ist nun die Debatte in Deutschlands höchstem Schüler*innengremium angekommen. Die Bundesschülerkonferenz hat sich intensiv mit den Themenschwerpunkten Demokratiebildung und Umsetzungsstrategien für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten von Schüler*innen den Schulmitbestimmungsorganen und in den außerschulischen Bereichen beschäftigt. Die Bundesschülerkonferenz strebt die Ausarbeitung eines Schüler*innenrechtekatalogs in Form einer Standardisierung von Schüler*innenrechten an, welche bundesweit umgesetzt werden sollen. Dafür wird bis zur nächsten Plenartagung, in einem ständigen Austauschprozess zwischen den Gremien der einzelnen Landesschülervertretungen und den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesschülerkonferenz erörtert, inwiefern die aktuell gesetzlich verankerten Regelwerke verändert werden müssen, um Schüler*innenvertretungen und den Schüler*innen Deutschland mehr gesetzlich festgeschriebene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.

Finanzierungskonzept Zurzeit bestehen keine soliden Finanzierungsstrukturen innerhalb der Bundesschülerkonferenz. Der akute Handlungsbedarf wurde zuletzt wieder angesichts fehlender Mittel für Struktur, Verwaltung und laufender Kosten deutlich.   Bisher wurden die Plenartagungen der Bundesschülerkonferenz durch projektgebundene Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Zuwendungen des austragenden Mitgliedslandes finanziert. Da durch diese Förderung und Unterstützung nicht alle Kosten für die Arbeit der Bundesschülerkonferenz abgedeckt werden, ist eine strukturelle Förderung in Form einer institutionellen Finanzierung der Bundesschülerkonferenz dringend notwendig. Eine Verwirklichung des Konzepts muss schnellstmöglich erreicht werden. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz eine bessere finanzielle Unterstützung des Bundes und eine schnelle Umsetzung einer Mitfinanzierung der Bundesländer der Republik.

OBESSU Die Bundesschülerkonferenz durfte die Generalsekretärin der OBESSU, Frau Giuseppina Tucci, begrüßen. Die Einladung beruht auf einer Beschlussfassung der Bundesschülerkonferenz 2019 in Berlin, sich OBESSU anzunähern. OBESSU ist die Plattform für Zusammenarbeit zwischen den nationalen Schüler*innenvertretungen, die in der allgemeinen Sekundar- und Sekundarberufsbildung in Europa tätig sind. Die Bundesschülerkonferenz wird jetzt Akteur auf europäischer Ebene.

Stimmen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft: „Die Bundesschülerkonferenz sollte besser finanziell unterstützt und in der Kultusministerkonferenz angehört werden.“ - Dr. Jens Brandenburg (MdB) „Wir müssen Schüler*innen mehr in die Debatte einbinden.“ - Volker Schebesta (Staatssekretär im Kultusministerium Baden-Württemberg) „Demokratie lebt vom Mitmachen.“ - Gunther Krichbaum (MdB) „Das wir so viel Unterstützung vom Kultusministerium Baden-Württemberg erhalten ist nicht selbstverständlich. Sollte es aber sein.“ - Usamah Hammoud (Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz) „Die Schüler*innenbrauchen die Bundesschülerkonferenz als demokratisch legitimiertes Forum.“ - Susanne Eisenmann (Kultusministerin Baden-Württemberg) „Wir müssen in allen Teilen der Gesellschaft mehr miteinander reden.“ – Rainer Wieland (Vizepräsident des Europäischen Parlaments)   PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ PISA Studie - Deutschland nur Mittelmaß Deutschland liegt nach der aktuellen PISA Studie auf Platz 16 und landet damit im oberen Feld des Gesamt-Rankings. Betrachtet man jedoch die einzelnen abgefragten Kernkompetenzen, ist Deutschland nur Mittelmaß. Auch wenn die Ergebnisse Deutschlands der Aufgaben zum Leseverständnis, Mathematik und den Naturwissenschaften leicht über dem OECD-Durchschnitt liegen, zeigt der Vergleich mit der letzten Studie eine deutliche Verschlechterung. Besonders die erhöhte Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft der Schüler*innen ist besorgniserregend. So hat sich in Deutschland seit der letzten PISA-Studie mit Leseschwerpunkt (2009) beim Leseverständnis die Abhängigkeit der Leistung von der Herkunft noch verstärkt. Investitionen in das Bildungssystem sind deshalb dringend notwendig. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher den Ausbau einer echten Lernmittelfreiheit und der eine verbesserte Ausstattung der Schulen, gerade im Naturwissenschaftlichen Bereich, um den Lernerfolg durch Erkenntnisgewinn und Praxisnähe zu sichern. Durch verstärkte Investitionen im naturwissenschaftlichen Bereich, mehr Möglichkeiten für Experimente, würde das Interesse bei Schüler*innen steigen. Inhalte könnten zudem praxisnaher und einprägsamer vermittelt werden. Der Lernerfolg würde nachhaltig steigen. Des Weiteren ist eine bessere personelle Aufstellung für die Bildung von kleineren Klassen und einer intensiveren Nachmittagsbetreuung notwendig. Dadurch wird die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft verringert, da die Schüler*innen eine bessere Betreuung in der Schule erhalten.

  PRESSEMITTEILUNG BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Austritt des Landes Bayern aus dem nationalen Bildungsrat

Die Bundesschülerkonferenz fordert schon seit 2016 eine verstärkte Umsetzung bundesweiter Bildungsstandards gerade im Hinblick auf die fehlende Vergleichbarkeit und Ungleichwertigkeit deutscher Bildungsabschlüsse. Die BSK sieht jedoch die Kultusministerkonferenz (KMK) als zuständiges Gremium in der Pflicht seiner regulatorischen und angleichenden Funktion innerhalb des Bildungsföderalismus gerecht zu werden. Dazu braucht es keinen neuen Apparat, der gleiche oder ähnliche Aufgaben übernehmen soll. Die KMK muss aktiver werden und gleichzeitig Transparenz und Gestaltungswillen - unter Einbeziehung aller wichtigen Akteure deutscher Bildungspolitik - zeigen und leben.

  Beschlüsse 2017 POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Lehramtsausbildung in Deutschland Präambel Die Bundesschülerkonferenz hat von Freitag, dem 12.05.2017 bis Sonntag, dem 14.05. 2017 in Flensburg getagt und dort das folgende Positionspapier erarbeitet. Alle darin vertretenen Positionen wurden per Konsensprinzip gefasst und spiegeln die Positionen der anwesenden Bundesländer wider. Die Gesellschaft ist ein sich stetig wandelndes Konstrukt, welches die moderne Bildungslandschaft vor große Herausforderungen stellt. Dieser Wandel führt unwiederbringlich zu einer kontinuierlichen Veränderung der Ausbildung von Lehrkräften. Gemeinsame Forderungen Lehrer*innen unterrichten nicht nur, sondern erziehen, beraten und betreuen die Schüler*innen im Lebensraum Schule. Aufgrund dessen fordert die BSK, dass sie entsprechend respektiert, wertgeschätzt und honoriert werden und aus Gründen der Gerechtigkeit, eine für Lehrkräfte einheitliche Verbeamtungsregelung geschaffen werden muss. Weiterhin soll der Unterrichtsausfall z.B. aufgrund von Erkrankungen der Lehrkräfte, durch eine Unterrichtserfüllung von 105%-110% kompensiert werden. Ein Aspekt von unbestreitbarer Signifikanz ist es, ein partnerschaftliches und demokratisches Verhältnis zu den Schüler*innen aufzubauen sodass eine positive und faire Schulatmosphäre garantiert werden kann. Ziel der Lehramtsausbildung sollte es sein Lehrer*innen zu pädagogisch didaktischen, inhaltlichen Fachkräften auszubilden. Der pädagogische Schwerpunkt muss neben dem fachlichen Aspekt deutlich zur Geltung kommen.

Zielgruppenorientierte Unterrichtsgestaltung und partizipative Unterrichtsmethoden in Kombination mit der Verwendung moderner Medien müssen zentrale Elemente der Ausbildung sein. Kommunikationsseminare sollen Konfliktlösungsstrategien und Atmosphärensensibilität vermitteln. Kleinere Projekte sowie „Hilfe zur Selbsthilfe“ sind hierbei zu fördern und die ausführlichere Behandlung der SV-Gremien als eine demokratisch legitimierte Interessenvertretungsstruktur der Schüler*innen zu etablieren. Eine stärkere Fokussierung auf den pädagogischen und didaktischen Anteil des Lehramtsstudiums sowie der praktischen sonderpädagogischen Kompetenzen soll in Form eines mehrwöchigen Seminars im Rahmen der Ausbildung erfolgen, welches Praxis- und Fallbeispiele behandelt und die Lehrkräfte somit auf mögliche Alltagssituationen vorbereitet. Hierzu gehört auch, den Aspekt der Integration und Inklusion in der Lehrkräfteausbildung ausführlich zu thematisieren, um diese Kompetenzen als Basis für einen reibungslosen Schulalltag zu vermitteln. Die Lehrkräfteausbildung endet jedoch nicht nach dem Studium, sondern ist ein andauernder Prozess, weshalb die BSK die Überprüfung der Fortbildungsinhalte durch die Schule und eine entsprechende Empfehlung für die betreffenden Lehrer*in*innen fordert. Dies soll sicherstellen, dass sie sich immer auf dem aktuellen Stand der Technik und Methodik befinden, sowie ihre Kenntnisse in optimierungsbedürftigen Bereichen erweitern können. Hierzu gehört auch die aktuelle Thematik der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, für die die BSK während der Ausbildung und späteren beruflichen Laufbahn eine stärkere Sensibilisierung fordert, da Lehrkräfte eine Vorbildfunktion besitzen, jedoch häufig fehlendes Hintergrundwissen aufweisen. Aufgrund des immer höheren Stellenwerts digitaler Medien, fordert die BSK, deren Einsatz in der Lehrkräfteausbildung verstärkt zu lehren, um eine Verbesserung der Medienbildung an Schulen herbeizuführen und alle Schüler*innen auf die zukünftigen Herausforderungen im Leben, im Unterricht und in der Arbeitswelt vorbereiten zu können. Weiterhin wird gefordert, in jedem Land flächendeckend schulinterne Medienfachbeauftragte zur Verfügung zu stellen, die die Lehrkräfte im Bereich der Medienkompetenz schulen. Dabei sollen stets die zugehörigen fünf Bereiche: Medienwissen (Bedienung und Strukturwissen), Informationskompetenz und Quellenkritik, Persönlichkeitsbildung mit Medien, Kommunikation und Kooperation mit Medien, sowie Medienproduktion kritisch selbstreflektierend berücksichtigt werden. Die BSK fordert zudem die für die Bildung zuständigen Ministerien der Länder auf, durch zeitnahe Aufklärungsschreiben alle Schulen zu aktuell auftretenden Problemen wie z.B. Cybermobbing oder schulspezifischen „digitalen Beichtstühlen“ zu informieren. Als Folge der Digitalisierung und allen weiteren neuen Herausforderungen im Rahmen des modernen Schulalltages, verkompliziert sich der Aufgabenkatalog der Lehrkräfte ständig. Die BSK regt daher an, die Mehrbelastungen durch Fachkräfte, wie z.B. Sonderpädagog*innen, Schulpsycholog*innen und IT-Fachkräfte zu begleiten und zu unterstützen, um die Lehrkräfte zu entlasten. Um die Qualität des Unterrichts sicherzustellen, fordert die BSK eine freiwillige mündliche Evaluation des eigenständigen Unterrichtens durch die Fachleiter*innen und Schüler*in*innen, sowie eine verpflichtende anonyme, schriftliche Evaluation. Diese muss jedes Schuljahr mehrfach verbindlich von den Lehrkräften durchgeführt und kann bei Bedarf von den Schüler*innen eingefordert werden. Zusätzlich fordert die BSK einen einheitlichen Länderkriterienkatalog für Lehrproben und die Einführung unangekündigter Unterrichtsbesuche, unabhängig des Status der Lehrkräfte, durch externe Prüfer*innen. Um das aktuelle Niveau der Schulbildung auch bei Quereinsteiger*innen zu erhalten, gilt es für die Lehrkräfte verbindliche Bedingungen zu schaffen und anhand eines Kriterienkatalogs zu überprüfen.   Beschlüsse 2016

POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Der Politikunterricht von morgen – traditionell und innovativ

„Politik muss bundesweit Pflichtschulfach in der Sekundarstufe I werden. Politische Bildung ist wichtig und wirkt der Politikverdrossenheit entgegen. Zudem ist die Stimme Jugendlicher essentiell für das aktuelle Politikgeschehen und sollte daher, eben durch Politik als Pflichtschulfach, gestärkt werden.“ - Aus dem Positionspapier der Bundesschülerkonferenz vom Mai 2016

Die BSK sieht in der Kompliziertheit der Politik einen zentralen Grund für die allgemeine Politikverdrossenheit der Schüler*in*innen und Jugendlichen. Die Art und Weise, wie Politik heutzutage publiziert wird, empfinden wir als jugendfern.

Von unserer Seite aus wird die Politikverdrossenheit noch einmal dadurch verstärkt, dass sich der politische Unterricht vorwiegend mit politischen Theorien (Strukturen, Historien und Ideologien) auseinandersetzt.

Aus diesem Grund setzen wir uns für einen spannenden und ansprechenden Politikunterricht ein, der sich auch mit aktuellen Ereignissen in schüler*innengerechter Art und Weise befasst. Dies wird unserer Meinung nach durch die Einbeziehung von zusätzlichen jugendfreundlichen Materialien, wie zum Beispiel dem Wahl-O-Mat erreicht. Hierbei ist eine reflektierte Betrachtung der Materialen von Nöten, um den qualitativen Erhalt des Unterrichtes zu gewährleisten.

Zugleich ist die Schüler*in*innenschaft nicht über die Partizipationsmöglichkeiten, z.B. Rechte ihrer Vertretungen auf allen Ebenen ausreichend informiert. Leider ist es auch keine Seltenheit, dass Lehrkräfte fachfremd unterrichten, was zur Folge hat, dass der Unterricht noch weiter qualitativ leidet. Deswegen empfiehlt die BSK eine ständige Evaluation und Optimierung des Unterrichts im Fachbereich Politik in Form von Fortbildungen der Lehrkräfte und Aktualisierung der Curricula. Zugleich soll ein Fokus auf die Partizipationsmöglichkeiten und demokratische Erziehung der Schüler*in*innen gelegt werden.

Die methodische Ausgestaltung wäre u.a. mittels Planspielen und Podiumsdiskussionen (auch mit politischen Parteien) von Seiten der BSK zu empfehlen. Die Lehrer*in*innen sollen hierbei einen methodisch und didaktisch vielfältigen Unterricht gestalten, um die operatorischen und rhetorischen Kompetenzen der Schüler*in*innenschaft zu fördern und zu verbessern. Diese können auch mittels Durchführung von Diskussionen im Unterricht und Vorbereitung von Referaten seitens der Schüler*in*innen praktisch erlernt und verbessert werden.

Ein weiteres Problem, welches einem realitätsbezogenen Unterricht entgegensteht, ist, dass ein ständiger Austausch zwischen Schüler*in*innen und Politik von einzelnen Kultusministerien untersagt wird. Damit ein praxisorientierter Politikunterricht erteilt werden kann, sollen die für die Ressorts Bildung und Schule zuständigen Landesbehörden die notwendigen Impulse setzen, damit dieser Austausch auch juristisch legitimiert wird.

Machen statt Meckern – Möglichkeiten der politischen Partizipation für Schüler*in*innen Demokratie kann nur erlernt werden, indem sie auch gelebt wird. Deshalb fordert die BSK eine flächendeckende Einführung eines drittel-paritätisch besetzten Schulparlamentes/ einer Schulkonferenz. Viele Bundesländer gehen hier schon mit gutem Beispiel voran, dennoch besteht in einigen Ländern Nachbesserungsbedarf.

Da Partizipation jedoch nicht nur in schulinternen Gremien erfolgt, sondern auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, spricht sich die BSK dafür aus, dass die Teilnahme an Demonstrationen zu bildungspolitischen Themen, sowohl inner- als auch außerhalb der Schulzeit keine Repressalien für die Schüler*in*innenschaft von Seiten der für Bildung und Schule zuständigen Behörden und Institutionen zur Folge haben darf. Um die Teilhabe von jüngeren politikinteressierten Jugendlichen zu fördern, fordert die BSK die Heruntersetzung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechtes bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre.

  POSITIONSPAPIER BUNDESSCHÜLERKONFERENZ Gemeinsame Forderungen

In unserer globalisierten Welt besteht ein großer Kontrast zwischen der Handlung und dem Bewusstsein über die Konsequenzen für uns und die Umwelt. Die internationale Gesellschaft steht seit dem Nichterreichen der UN-Millenniumsziele in der Verantwortung, sich verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich deshalb für das frühe Erlernen sowie die stetige Förderung bewussten Handelns aus, da dieses auch den kommenden Generationen eine unabdingbare Lebensgrundlage bietet. Um die Relevanz zu verdeutlichen, ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung, welche sich nicht nur auf ein selbstbestimmtes Handeln der Schüler*innen, sondern auch der Lehrer*innen, Eltern und weiterer schulnaher Personen fokussiert, in der Schule essentiell.

Befasst man sich mit Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), arbeitet man mit drei verschiedenen, sich untereinander beeinflussenden Aspekten, dem ökologischen, dem ökonomischen und dem sozialen.

Die Bundesschülerkonferenz fordert, alle möglichen Ressourcen auszuschöpfen, um Nachhaltigkeit an Bildungsinstitutionen zu vermitteln. Schule ist eine zentrale Sozialisationsinstanz, also ein Ort, in dem man zu einem aufgeklärten, eigenständig und kritisch denkenden, mündigen Mitglied der Gesellschaft werden soll. Dazu gehört, den Schüler*innen zu vermitteln, wie Informationen ausgewertet werden und die gewonnenen Erkenntnisse zu hinterfragen, um daraus logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Hierzu ist es notwendig, die Lehrpläne aller Fächer auf die Vermittlung zu einem stärkeren Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung hin anzupassen. Der Bundesschülerkonferenz ist es wichtig, dass alle Schüler*innen die Möglichkeit und den Raum erhalten, sich frei, individuell und selbstständig zu entwickeln. Auch im Schulalltag kann durch praxisorientiertes Arbeiten, z. B. in Projekten, den Schüler*innen nahegebracht werden, wie nachhaltiges Handeln einen Gewinn für die Allgemeinheit darstellen kann. Einen guten Ansatz für die Vermittlung von Nachhaltigkeit durch diese Form des Arbeitens verdeutlichen in unserer Schullandschaft bereits einige Modellschulen für BNE sowie einige berufsorientierte Schulen.

Eine regelmäßige Evaluation und Revision der Rahmencurricula durch alle im Schulalltag eingebundenen Personen ist erforderlich. Insbesondere sollen Schüler*innen durch Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in diesen Prozess eingebunden werden. Alle Gesetze bzw. Veränderungen innerhalb der Schule und des Bildungssystems sollen unter dem Aspekt der nachhaltigen Bildung geprüft werden. Gegebenenfalls müssen auch bestehende Regelungen daran angepasst werden.

  Die Schule soll die Wertigkeit lebenslangen Lernens vermitteln und steht gerade deshalb in der Verantwortung, für die Schüler*innen eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Nachhaltigkeit selbst vorzuleben. Dies erstreckt sich z. B. über die Nutzung von Recyclingpapier und erneuerbarer Energien, Mülltrennung und ein ökologisches, vielfältiges, vollwertiges, qualitativ hochwertiges und kostenfreies Angebot auch vegetarischer und veganer Essensmöglichkeiten.

Die Schüler*innen sollen durch Partizipation in einem demokratischen Umfeld aufwachsen und sich dabei intensiv mit den Themenfeldern Beschaffung und Konsum auseinandersetzen, um im späteren Leben nachhaltig wirken und handeln zu können. Um diese Partizipation auch umsetzen zu können, muss allen Schulen mehr Freiraum für Planungen und Umsetzungen von nachhaltigen Projekten gegeben werden. Hierfür fordert die BSK die Einrichtung, den Ausbau und die Etablierung zentraler bundes- und landesweiter Anlaufstellen, die allen motivierten Schüler*innen, sowie Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen zur Seite stehen und durch einen Fonds Projekte niedrigschwellig finanziell fördern. Ein positiver Effekt daraus wird die aktive, eigenständige und außerschulische Beteiligung an nachhaltigen Projekten. Zur Finanzierung fordert die Bundesschülerkonferenz die Lockerung des Kooperationsverbotes für die Schulbildung (analog Art. 91b GG) ein. Das Kooperationsverbot beeinträchtigt die Zusammenarbeit der Landesschülervertretungen vehement.

Zurzeit ist die Integration von Nachhaltigkeit bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulalltag nicht in ausreichendem Maße gegeben. Daher fordert die Bundesschülerkonferenz, dass den Schüler*innen das frühzeitige Erlernen und die stetige Förderung bewussten Handelns ermöglicht werden, um reflektiert nachhaltig handeln zu können. Hierfür sind die fortwährende Anpassung der Lehrpläne und gesetzlichen Regelungen unter demokratischer Mitwirkung der Schüler*innenschaft im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie die Ausweitung der Bildung für nachhaltige Entwicklung zwingend erforderlich. Mithilfe finanzieller Unterstützung von Engagement im Sinne der Nachhaltigkeit in der Schule und im schulischen Umfeld wird nachhaltiges Handeln nicht allein in das schulische Leben integriert.

Die Bundesschülerkonferenz erachtet Bildung für nachhaltige Entwicklung und Nachhaltigkeit selbst – als Grundpfeiler demokratischer Partizipation und gesellschaftlichen Fortschritts – also als Notwendigkeit für eine bessere Bildung und eine zukunftsfähige Gesellschaft.

  Ohne Datum Pressemitteilung Lehrkräftemangel

Die Bundesschülerkonferenz (BSK) nimmt Stellung zu sieben verschiedenen Vorschlägen der ständigen wissenschaftlichen Kommission (SWK, Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz), die das Ziel haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.

1. Die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit begrenzen Die Bundesschülerkonferenz betont die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit als bedeutenden Attraktivitätsfaktor für den Lehrer*innenberuf, der bei der Einschränkung von Teilzeitarbeit wegfallen- und somit das Nachwuchskräfteproblem weiter verschärfen würde. Die BSK betrachtet Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte darstellen, als problematisch. Allerdings versteht sie, dass im Kontext der aktuellen Bildungskrise gegebenenfalls auch Maßnahmen ergriffen werden müssen, die sich negativ auf Beteiligte im Bildungssystem auswirken - um weitere Lernrückstände von Lernenden zu vermeiden. Damit eine effektive Lösung erzielt werden kann, muss eine Balance zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, wie die Überprüfung des Teilzeit-Status, aber auch langfristige Maßnahmen, wie die Förderung einer verstärkten Ausbildung von Lehrkräften, gefunden werden.

  2. Befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents pro Woche mit finanziellem Ausgleich oder Abgeltung durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren Auch hier sieht die Bundesschülerkonferenz Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte zur Folge haben, als problematisch. Trotzdem raten einige Mitgliedsländer der BSK dazu, eine befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents in Betracht zu ziehen, um die Bildungskrise kurzfristig abzuschwächen. Es ist jedoch wichtig, dass Lehrkräften eine Entscheidungsfreiheit gewährt wird und es einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung gibt. Somit kann eine Überlastung und eine steigende Anzahl an Ausfällen vermieden werden. Ein verfrühter Ruhestand durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren birgt die Gefahr, die aktuelle Problematik in die Zukunft zu verlagern. Aus diesem Grund befürwortet die BSK eine ausschließlich finanzielle Vergütung von Vertretungsstunden, die gleichwertig mit normalen Unterrichtsstunden anzusehen sind.

3. Anreize schaffen, damit ältere Lehrkräfte aus dem Ruhestand zurückkommen oder Lehrkräfte über die Altersgrenze hinaus arbeiten Die Bundesschülerkonferenz empfiehlt Anreize, die ältere Lehrkräfte motivieren sollen, aus dem Ruhestand zurückzukehren oder über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten. So könnten Sie vor allem bei Hausaufgabenbetreuungen, Vertretungsstunden oder Nachhilfestunden eingesetzt werden. Diese Maßnahmen könnten einen Beitrag dazu leisten, den Bedarf an Lehrkräften kurzfristig zu überbrücken. Auf lange Sicht ist es jedoch weit wichtiger, den Lehrer*innenberuf attraktiver zu gestalten.

4. Erhöhung der Klassenstärken Die Bundesschülerkonferenz spricht sich einstimmig gegen eine Erhöhung der Maximalgröße in Klassen aus. Gerade aus pädagogischer Sicht ist diese Maßnahme nicht vertretbar, da viele Lernende, gerade nach der Corona-Pandemie, individuelle Betreuung brauchen. Zudem würden Lehrkräfte weiter belastet und der Leistungsdruck auf Lernende vergrößert werden. Bei einer weiteren Verschärfung der aktuellen Lage ist die Vergrößerung von Klassen als „ultima ratio“ in Erwägung zu ziehen.

5. Erleichterte Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Lehrkräfte, Anreize zur befristeten Beschäftigung an anderen Schulen, wo Personalnot herrscht und ein zusätzlicher Einsatz von nicht-pädagogischem Personal in Verwaltung, IT oder Bibliotheken.   Diese Maßnahmen betrachtet die BSK als sehr sinnvoll und zielführend. Zusätzlich könnten Länder verschiedene Programme initiieren, um Personal für den Verwaltungsbereich zu finden. Auch schulintern könnten Lernende bei technischen Fragen aushelfen.

6. In oberen Gymnasialklassen sollte Hybrid-Unterricht erprobt werden. Die Bundesschülerkonferenz erachtet Hybrid-Unterricht als keine Option. Die Pandemie hat gezeigt, dass Lernende Präsenzunterricht benötigen. Auch an einer nicht ausreichenden Digitalisierung beziehungsweise mangelnden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien von Seiten der Lehrenden, die dafür nötig wären, könnte Hybrid-Unterricht scheitern. Zudem könnten Ministerien diese Maßnahme generell als Möglichkeit sehen, Lehrpersonal einzusparen - was wir aus pädagogischer Sicht als nicht vertretbar erachten. Als letzter Ausweg ist der Hybrid-Unterricht als zusätzliche Option in Betracht zu ziehen - sollte jedoch keine Dauerlösung darstellen. Um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, könnte man Quereinsteigende verstärkt in höheren Klassen einsetzen.

7. Mehr Angebote zur Gesundheitsvorsorge bei Lehrkräften durch beispielsweise Coaching, Supervision oder Achtsamkeitstrainings Die Bundesschülerkonferenz begrüßt ein stärkeres Bewusstsein für die Gesundheit der Lehrkräfte, vor allem in Krisenzeiten. Die Gesundheitsprävention von Lehrenden sollte langfristig und regelmäßig in Schulen eingeführt werden.

Schlusswort Viele der hier aufgelisteten Vorschläge, die die Zielsetzung haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, werden von der Bundesschülerkonferenz als problematisch angesehen und als zu kurz gegriffen. Die SWK geht zu wenig auf Maßnahmen ein, die vor allem den Beruf der Lehrkraft attraktiver machen und Lehrende entlasten. Wir fordern zusätzlich, dass das Lehramtsstudium zugänglicher wird, die Anzahl der Studienplätze angehoben und die Zugangsbeschränkungen abgeschwächt werden. Die pädagogische Qualifikation und die Gehälter für quereinsteigende Lehrkräfte müssen außerdem an die Entgelte regulärer Lehrkräfte angepasst werden1. Es sollen auch regionale Möglichkeiten angeboten werden, um Lehramt zu studieren. Langfristig ist für uns auch die Ausbildung von sogenannten Ein-Fach-Lehrkräften denkbar, um personelle Engpässe bestimmter Teilbereiche abzudecken. Letztendlich ziehen wir alle an einem Strang und es sollte bundesweit zusammengearbeitet werden. Das gegenseitige Abwerben von Lehrkräften aus verschiedenen Ländern ist keine Option.

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