Es ist abzusehen, dass uns die Corona-Situation noch für einige Zeit begleiten wird. Deswegen ist es für die Bundesschülerkonferenz unbegreiflich, dass an den Schulen teilweise ein ähnlicher Stand in den Unterrichts- und Hygienekonzepten herrscht, wie im März 2020. Es fand beispielsweise weder ein Ausbau von Luftfilteranlagen statt, welche ebenfalls eine langfristige Investition in das Wohlergehen aller am Schulleben beteiligten Personen darstellen, noch konnte, trotz erheblichen finanziellen Investitionen, eine praktische Verbesserung in der digitalen Infrastruktur einiger Bundesländer festgestellt werden.
Die Bundesschülerkonferenz fordert hier vorausschauendes Handeln der Verantwortlichen, damit es gewährleistet werden kann, dass die Schüler*innen weiterhin nicht als Corona-Jahrgänge abgestempelt werden. Die völlige Schulschließung darf nach über einem Jahr immer noch nicht die einzige Lösung darstellen. Den Einsatz von Maßnahmen wie dem Wechselunterricht , Nutzung von leerstehenden Räumlichkeiten, Ausbau von Luftfilteranlagen und Testmöglichkeiten vor Ort, erlauben aus der Sicht der Bundesschülerkonferenz, einen Unterricht zu gestalten, welcher die Gesundheit, der am Schulleben beteiligten Personen nicht gefährdet und immer noch einen guten Unterricht ermöglicht.
Der Fokus, welche Klassen wieder in den Präsenzunterricht dürfen, richtet sich leider oft nur auf die prüfungsrelevanten Jahrgänge. Die Jahrgänge der Mittel- und Unterstufe dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Das Arbeiten im Distanzunterricht ist immer noch ein altersübergreifendes Problem. Deshalb muss auch weiterhin im Wechselmodell erfolgreicher Fernunterricht gewährleistet werden.
Es muss das Ziel sein, dass kein Jahrgang weitere erhebliche Lücken im Unterrichtsstoff hat, da sonst die Gefahr besteht, dass bei bestimmten Jahrgängen grundlegendes Wissen, für den Unterricht in nachfolgenden Schuljahren fehlt.
Damit dies geschehen kann bedarf es an Förderprogrammen, Lernbrücken und qualifizierten Fachkräften. Es muss in den einzelnen Bundesländern geprüft werden, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß Lehrpläne angepasst werden müssen. Wichtig sind hierbei inner- und außerschulische Förder- und Nachhilfeangebote. Zusätzlich muss für Schüler*innen ein freiwilliges Angebot einer Sommerschule bereitgestellt werden, um Defizite entsprechend zu beheben und um ein Format zu schaffen - sodass der Lernstoff gefestigt werden kann.
Konsultationsmöglichkeiten für Vor- und Abschlussklassen sind in diesem Sinne bereit zu stellen. Jede*r Schüler*in muss individuell entscheiden, ob sie oder er ein Angebot einer freiwillige Sommerschule annehmen möchte. Hierbei ist klare Kommunikation mit den Schüler*innen und die Einbeziehung der Schüler*innenvertretung bei der Erstellung des Angebots wichtig. Ein Angebot soll jedoch für Schüler*innen und gewährleistet werden.
Lehramtsstudentinnen und -studenten könnten in diesem Fall eingebunden werden und im gleichen Zuge ihre Präsenzstunden absolvieren. Schüler*innen wird mit diesem Verfahren die Möglichkeit gegeben bereits Erlerntes zu festigen.