Für den Beginn einer Tagung gilt folgender Ablauf:
1. Prüfung der Beschlussfähigkeit und Eröffnung der Sitzung durch das Bundessekretariat,
2. Wahl des Tagungspräsidiums,
3. Beschluss der Tagesordnung.
Anschließend ist die Sitzung gemäß der beschlossenen Tagesordnung fortzusetzen.