§ 1 Ablauf zu Beginn der Plenar- und Klausurtagung

Für den Beginn einer Tagung gilt folgender Ablauf:

1. Prüfung der Beschlussfähigkeit und Eröffnung der Sitzung durch das Bundessekretariat,
2. Wahl des Tagungspräsidiums,
3. Beschluss der Tagesordnung.

Anschließend ist die Sitzung gemäß der beschlossenen Tagesordnung fortzusetzen.