====§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten==== (1) Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt des Beschlusses in Kraft.\\ \\ (2) Diese Satzung tritt außer Kraft, wenn der BSK weniger als neun Landesschüler*innenvertretungen angehören. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Existenz der BSK.