====§ 28 Sonderausschuss der Landesvorsitzenden==== (1) Mitglieder sind die Vorsitzenden der Landesschüler*innenvertretungen.\\ \\ (2) Aufgabe ist die Stärkung des Austausches und der Vernetzung.\\ \\ (3) Die Leitung obliegt den Stellvertreter*innen des/der Generalsekretär*in.\\ \\ (4) Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage.\\ \\ (5) Der Ausschuss tagt ungefähr alle acht Wochen.\\ \\ (6) Tagungen sind nicht öffentlich.