====§ 25 Bundesdelegiertenrat==== (1) Der Bundesdelegiertenrat setzt die Themen für die nächste Tagung fest und beschließt einen jährlichen Haushaltsplan.\\ \\ (2) Jedes Mitgliedsland entsendet mindestens eine*n Bundesdelegierte*n.\\ \\ (3) Mitglieder des erweiterten BSeks und Ausschussvorsitzende können beratend teilnehmen.\\ \\ (4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.\\ \\ (5) Das BSek ist zur Auskunft verpflichtet.\\ \\ (6) Der/Die zuständige Koordinator*in für Inneres organisiert die Sitzung; diese findet digital statt.\\ \\ (7) Auf Antrag von drei Mitgliedsländern muss innerhalb von vier Wochen eine Sitzung stattfinden.\\ \\ (8) Der/Die Koordinator*in für Finanzen legt jährlich einen Haushaltsplanentwurf vor.\\ \\ (9) Der Bundesdelegiertenrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitgliedsländer anwesend sind.\\ \\ (10) Die Sitzungsordnung findet sinngemäß Anwendung.