====§ 13 Koordinator*innen der BSK==== (1) Das Amt der*die Koordinator*in beschreibt eine Funktion, die man innerhalb des BSeks innehat. Koordinator*innen sind dauerhaft für bestimmte Aufgaben und Aufgabenfelder aus der Arbeit des BSeks zuständig, die eine ständige Betreuung durch eine Person benötigen.\\ \\ (2) Die Wahl von Koordinator*innen soll sicherstellen, dass für einen bestimmten Aufgabenbereich eine feste Kontaktperson existiert, die anfallende Aufgaben erledigt und auftretende Probleme löst.\\ \\ (3) Das BSek kann folgende Koordinator*innen wählen:\\ \\ (a) Zwei Koordinator*innen für Finanzen: Der*die Koordinator*in für Finanzen dient der Verwaltung des Haushaltes der BSK. Er*sie übersieht und bestimmt finanzielle Ausgaben.\\ \\ (b) Koordinator*in für Projekte: Der*die Koordinator*in für Projekte ist maßgeblich für die Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten der BSK verantwortlich.\\ \\ (c ) Koordinator*in für Länderkommunikation: Der*die Koordinator*in für Länderkommunikation dient als Ansprechpartner*in für die Mitgliedsländer der BSK. Er*sie koordiniert die gemeinsame Absprache mit den Landesschüler*innenvertretungen und begleitet den Vorsitzenden des Sonderausschusses der Landesvorsitzenden bei der Arbeit im Ausschuss.\\ \\ (d) Zwei Koordinator*innen für Inneres: Zur Unterstützung und Organisation der inneren Strukturen des BSeks der BSK soll es insgesamt drei Koordinator*innen geben. Zwei sind für Planung von Plenar- und Klausurtagungen sowie für die Zusammenarbeit mit dem Büro der BSK zuständig. Eine*r begleitet die Arbeit der Ausschüsse und des Bundesdelegiertenrats, ausgenommen ist der Sonderausschuss der Landesvorsitzenden und die Länderschalten. Außerdem ist diese*r für die Berichterstattung über die aktuelle Arbeit des BSeks zuständig.\\ \\ (e) Koordinator*in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt eine*n Koordinator*in für Presse, der*die für die Unterstützung des*der Generalsekretär*in bei der Kommunikation mit Vertreter*innen der Presse sowie für Pressemitteilungen verantwortlich ist. Des Weiteren gibt es eine*n Koordinator*in für Social Media, welche*r für das Designhandbuch sowie Designvorlagen zuständig ist.\\ \\ (f) Koordinator*in für Personal: Der*die Koordinator*in für Personal ist für die arbeitskoordinatorischen Aufgaben im Büro der Bundesschülerkonferenz zuständig und fungiert als informatives Bindeglied zwischen Bundessekretariat und Büro.\\ \\ (g) Das Bundessekretariat benennt aus seinem Kreis eine FLINTA*-Person, die zusätzlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.\\ \\ (4) Weitere Koordinator*innenposten und die konkrete Anzahl von Koordinator*innenposten können vergeben werden, wenn der Bedarf danach im Bundessekretariat besteht. Der Bedarf wird innerhalb des Bundessekretariates festgestellt. \\ \\ (5) Koordinator*innen arbeiten in ihrem Aufgabenfeld selbstständig, sofern die Satzung keine Ausnahme vorsieht.\\ \\ (6) Koordinator*innen können einzelne Aufgaben an andere Mitglieder des BSeks weitergeben, sie sind weiterhin inhaltlich für diese Aufgaben verantwortlich und für diese berichts- und rechenschaftspflichtig gegenüber dem Plenum.