====§ 1 Ablauf zu Beginn der Plenar- und Klausurtagung==== Für den Beginn einer Tagung gilt folgender Ablauf:\\ \\ 1. Prüfung der Beschlussfähigkeit und Eröffnung der Sitzung durch das Bundessekretariat,\\ 2. Wahl des Tagungspräsidiums,\\ 3. Beschluss der Tagesordnung.\\ \\ Anschließend ist die Sitzung gemäß der beschlossenen Tagesordnung fortzusetzen.