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00003 [2026/04/27 09:15] admin00003 [2026/04/27 09:17] (aktuell) admin
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 (10) Ein Stimmzettel ist im Allgemeinen ungültig, wenn der Wille des/der Wähler*in nicht eindeutig zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn  (10) Ein Stimmzettel ist im Allgemeinen ungültig, wenn der Wille des/der Wähler*in nicht eindeutig zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn 
-    - der Stimmzettel unleserlich ausgefüllt wurde,  +  - der Stimmzettel unleserlich ausgefüllt wurde,  
-    - der Stimmzettel mehr Stimmen enthält als zulässig,  +  - der Stimmzettel mehr Stimmen enthält als zulässig,  
-    - Kandidierende mehrfach genannt wurden.  +  - Kandidierende mehrfach genannt wurden.  
-    - der Stimmzettel zusätzliche Kennzeichnungen enthält, die Rückschlüsse auf die wählende Person zulassen.\\ +  - der Stimmzettel zusätzliche Kennzeichnungen enthält, die Rückschlüsse auf die wählende Person zulassen.
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 (11) Bestehen Zweifel über die Gültigkeit eines Stimmzettels, entscheidet der Wahlvorstand mit einfacher Mehrheit über dessen Gültigkeit.\\ (11) Bestehen Zweifel über die Gültigkeit eines Stimmzettels, entscheidet der Wahlvorstand mit einfacher Mehrheit über dessen Gültigkeit.\\
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