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-====Pressemitteilung Lehrkräftemangel====+====§ 1 Entlastung ====
  
-Die Bundesschülerkonferenz (BSKnimmt Stellung zu sieben verschiedenen Vorschlägen der ständigen wissenschaftlichen Kommission (SWK, Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz), die das Ziel haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.  +(1) Die Entlastung ist ein formaler Beschluss des Plenums zur Anerkennung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit der Amtsträger*innen der BundesschülerkonferenzEntlastet istwer die einfache Mehrheit der anwesenden Mitgliedsländer auf sich vereintDas Plenum spricht die Entlastung auf Grundlage eines Rechenschaftsoder Tätigkeitsberichtes aus\\ 
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-==1. Die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit begrenzen== +(2) Das Bundessekretariat sowie die Ausschussvorsitzenden und Kernteam Mitglieder sind auf der Wahlplenartagung durch das Plenum zu entlastenDas Plenum kann darüber hinaus mit einfacher Mehrheit beschließen, auch einzelne Amts- oder Funktionsträger*innen der Bundesschülerkonferenz gesondert zur Entlastung aufzurufen.\\ 
-Die Bundesschülerkonferenz betont die Wichtigkeit der Teilzeitarbeit als bedeutenden Attraktivitätsfaktor für den Lehrer*innenberuf, der bei der Einschränkung von Teilzeitarbeit wegfallen- und somit das Nachwuchskräfteproblem weiter verschärfen würdeDie BSK betrachtet Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte darstellen, als problematisch. Allerdings versteht sie, dass im Kontext der aktuellen Bildungskrise gegebenenfalls auch Maßnahmen ergriffen werden müssen, die sich negativ auf Beteiligte im Bildungssystem auswirken - um weitere Lernrückstände von Lernenden zu vermeidenDamit eine effektive Lösung erzielt werden kann, muss eine Balance zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, wie die Überprüfung des Teilzeit-Status, aber auch langfristige Maßnahmen, wie die Förderung einer verstärkten Ausbildung von Lehrkräften, gefunden werden+\\ 
- +(3) Der Rechenschaftsbericht kann mündlich vorgetragen werden. In der Regel erfolgt der Vortrag einzeln durch die jeweils rechenschaftspflichtige Person; es ist jedoch zulässig, dass mehrere Rechenschaftsberichte gesammelt durch eine oder mehrere Personen vorgetragen werden.\\ 
-== 2.  Befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents pro Woche mit finanziellem Ausgleich oder Abgeltung durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren== +\\ 
-Auch hier sieht die Bundesschülerkonferenz Maßnahmen, die eine Mehrbelastung für Lehrkräfte zur Folge haben, als problematischTrotzdem raten einige Mitgliedsländer der BSK dazu, eine befristete Erhöhung des Unterrichtskontingents in Betracht zu ziehen, um die Bildungskrise kurzfristig abzuschwächen. Es ist jedoch wichtig, dass Lehrkräften eine Entscheidungsfreiheit gewährt wird und es einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung gibt. Somit kann eine Überlastung und eine steigende Anzahl an Ausfällen vermieden werden. Ein verfrühter Ruhestand durch weniger Arbeitszeit in späteren Jahren birgt die Gefahr, die aktuelle Problematik in die Zukunft zu verlagern. Aus diesem Grund befürwortet die BSK eine ausschließlich finanzielle Vergütung von Vertretungsstunden, die gleichwertig mit normalen Unterrichtsstunden anzusehen sind. +(4) Zusätzlich kann der Rechenschaftsbericht in schriftlicher Form vorgelegt werdenEine schriftliche Ausarbeitung ist optional und stellt keine verpflichtende Voraussetzung für die Entlastung dar.\\ 
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-==3.  Anreize schaffen, damit ältere Lehrkräfte aus dem Ruhestand zurückkommen oder Lehrkräfte über die Altersgrenze hinaus arbeiten== +(5) Das Plenum kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitgliedsländer verlangendass ein zusätzlicher abschließender Rechenschaftsbericht in Schriftlicher Form außerhalb der regulären Rechenschaftsberichtspflicht vorgelegt wird\\ 
-Die Bundesschülerkonferenz empfiehlt Anreize, die ältere Lehrkräfte motivieren sollen, aus dem Ruhestand zurückzukehren oder über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten. So könnten Sie vor allem bei Hausaufgabenbetreuungen, Vertretungsstunden oder Nachhilfestunden eingesetzt werden. Diese Maßnahmen könnten einen Beitrag dazu leisten, den Bedarf an Lehrkräften kurzfristig zu überbrücken. Auf lange Sicht ist es jedoch weit wichtiger, den Lehrer*innenberuf attraktiver zu gestalten. +\\ 
-  +(6) Wird einer Person die Entlastung nicht erteilt, endet das Amt dennoch mit Ablauf der WahlperiodeIn diesem Fall ist eine Klärung des zugrunde liegenden Sachverhalts einzuleiten; diese erfolgt im Rahmen einer Länderschalte.\\ 
-==4. Erhöhung der Klassenstärken== +\\ 
-Die Bundesschülerkonferenz spricht sich einstimmig gegen eine Erhöhung der Maximalgröße in Klassen ausGerade aus pädagogischer Sicht ist diese Maßnahme nicht vertretbar, da viele Lernende, gerade nach der Corona-Pandemie, individuelle Betreuung brauchen. Zudem würden Lehrkräfte weiter belastet und der Leistungsdruck auf Lernende vergrößert werden. Bei einer weiteren Verschärfung der aktuellen Lage ist die Vergrößerung von Klassen als „ultima ratio“ in Erwägung zu ziehen+(7) Länderschalte zur Klärung: Das Bundessekretariat holt bei den Mitgliedsländern Stellungnahmen zur Grundlage der Nichtentlastung ein. Die Mitgliedsländer sind verpflichtethierzu eine Rückmeldung zu geben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden durch das Bundessekretariat gesammelt und der betroffenen Person als Grundlage für ihre Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Länderschalte zur Klärung von Nichtentlastung. Die nicht entlastete Person darf auch nach ihrer Amtszeit nicht von der Länderschalte zur Klärung ausgeschlossen werden.\\ 
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-==5. Erleichterte Anerkennung von Abschlüssen ausländischer LehrkräfteAnreize zur befristeten Beschäftigung an anderen Schulen, wo Personalnot herrscht und ein zusätzlicher Einsatz von nicht-pädagogischem Personal in Verwaltung, IT oder Bibliotheken.== +(8) Die Entlastung erfolgt auf der Wahlplenartagung vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes „Wahlen“ und damit vor dem Ende der laufenden WahlperiodeDer Tagesordnungspunkt „Wahlen“ kann erst nach Behandlung des Tagesordnungspunktes „Entlastung“ aufgerufen werden.\\ 
- Diese Maßnahmen betrachtet die BSK als sehr sinnvoll und zielführend. Zusätzlich könnten Länder verschiedene Programme initiieren, um Personal für den Verwaltungsbereich zu finden. Auch schulintern könnten Lernende bei technischen Fragen aushelfen. +\\ 
- +(9) Die Wahlperiode endet mit dem Aufruf des Tagesordnungspunktes „Wahlen“ auf der Wahlplenartagung; mit diesem Zeitpunkt sind alle bisherigen Mitglieder des Bundessekretariats automatisch aus ihrem Amt entbundenFür die Dauer der Wahlplenartagung bleibt jedoch die Zuständigkeit der rechtlich verantwortlichen Person für die Veranstaltung durch das Bundessekretariat unberührt.
-==6. In oberen Gymnasialklassen sollte Hybrid-Unterricht erprobt werden.== +
-Die Bundesschülerkonferenz erachtet Hybrid-Unterricht als keine Option. Die Pandemie hat gezeigt, dass Lernende Präsenzunterricht benötigen. Auch an einer nicht ausreichenden Digitalisierung beziehungsweise mangelnden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien von Seiten der Lehrenden, die dafür nötig wären, könnte Hybrid-Unterricht scheiternZudem könnten Ministerien diese Maßnahme generell als Möglichkeit sehen, Lehrpersonal einzusparen - was wir aus pädagogischer Sicht als nicht vertretbar erachten. Als letzter Ausweg ist der Hybrid-Unterricht als zusätzliche Option in Betracht zu ziehen - sollte jedoch keine Dauerlösung darstellen. Um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, könnte man Quereinsteigende verstärkt in höheren Klassen einsetzen+
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-==7.  Mehr Angebote zur Gesundheitsvorsorge bei Lehrkräften durch beispielsweise CoachingSupervision oder Achtsamkeitstrainings== +
-Die Bundesschülerkonferenz begrüßt ein stärkeres Bewusstsein für die Gesundheit der Lehrkräfte, vor allem in Krisenzeiten. Die Gesundheitsprävention von Lehrenden sollte langfristig und regelmäßig in Schulen eingeführt werden. +
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-==Schlusswort== +
-Viele der hier aufgelisteten Vorschläge, die die Zielsetzung haben, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, werden von der Bundesschülerkonferenz als problematisch angesehen und als zu kurz gegriffen. Die SWK geht zu wenig auf Maßnahmen ein, die vor allem den Beruf der Lehrkraft attraktiver machen und Lehrende entlastenWir fordern zusätzlich, dass das Lehramtsstudium zugänglicher wird, die Anzahl der Studienplätze angehoben und die Zugangsbeschränkungen abgeschwächt werden. Die pädagogische Qualifikation und die Gehälter für quereinsteigende Lehrkräfte müssen außerdem an die Entgelte regulärer Lehrkräfte angepasst werden1. Es sollen auch regionale Möglichkeiten angeboten werden, um Lehramt zu studieren. Langfristig ist für uns auch die Ausbildung von sogenannten Ein-Fach-Lehrkräften denkbar, um personelle Engpässe bestimmter Teilbereiche abzudecken. Letztendlich ziehen wir alle an einem Strang und es sollte bundesweit zusammengearbeitet werden. Das gegenseitige Abwerben von Lehrkräften aus verschiedenen Ländern ist keine Option.+
  
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